Einerseits einleuchtend, anderseits ziemlich einschraenkend/rechtsverletzend fuer diejenigen die Ihr Fahrzeug darauf ausgerichtet haben....weil alle Fahrzeuge davon betroffen, alt und neu:
(eher Verkehrs-Verordnung als Fahrzeug-Zulassungsbestimmung....nur hat die EU bisweilen eigentlich ganz wenig auf ersteres Einfluess gehabt....also vielleicht doch nur BRD-Alleingang per Verkehrs-Verordnung, sonst Zulassungsbestimmung? (fuer Neu-Fahrzeuge))
--> Link
Und wenn man dazu die Briten nimmt, mit deren uebliche Langs-Baenken im Land Rover, kriegt die EU das ueberhaupt nicht flachendeckend hin.
Vielleicht der endgueltige Knackpunkt um die Briten aus der EU austreten zu lassen?....:))

