xcamping
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Die Erleuchtung..!


fetzi am 02 Jul 2011 21:43:40

Mein WOMO übersieht keiner mehr. Das Reflexionsband habe ich bei einer WOMO AUSBAU Manufaktur bestellt und bin begeistert. Darf ich hier die Bezugsquelle nennen?

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

ImmerUnterwegs am 02 Jul 2011 22:01:24

Ich fände es schade wenn nicht! Das interessiert mich nämlich sehr.

Randyandy01 am 02 Jul 2011 22:20:56

nur um es mal zu erwähnen,

diese Folien sind Lichttechnische Ausrüstungen und müssen ein Prüfzeichen haben.

Ich habe ja nichts gegen Sicherheit, nur wenn denn dann, bitte auch so ausrüsten wie die großen auch, heißt auch die Seiten bekleben....

und gerade billig ist der Spass dann auch nicht vernünftige Ware geht dann so ab 4 € den meter los........

Anzeige vom Forum


Gast am 02 Jul 2011 22:32:57

Ich habe zwar nicht gegen die Nennung der Quelle Bedenken, sehr wohl aber gegen die Ausführung die sicherlich nicht zulässig ist.

Zum einen müssen die weißen reflektierenden Streifen natürlich eine Zulassung haben, zum anderen gemäß den Richtlinien zulässig verwendet werden.

Weiße Reflektionsstreifen dürfen meines Wissens nur vorn am Fahrzeug verwendung finden, da sie die Front eines Fahrzeug signalisieren.

Gelb wäre für die Flanke der Fahrzeuge und rot für das Heck.

So wie hier wird ein falsches "Signalbild" erzeugt.

Auch die "Lichtspiele" vieler LKW`s sind ( was viele nicht Wissen) unzulässig und verboten. Hier gibt es immer wieder Bussgelder - zu Recht.

josefgansohr am 02 Jul 2011 22:37:43

ICH FINDS JEDENFALLS FETZIG , BESSER EIN GEFAHERT MEHR SIGNALISIEREN , ALS ZU WENIG , BIETET AUF ALLE FAELLE MEHR SICHERHEIT FUER DEN EIGNER UND AUCH FUER DIE ANDEREN VERKEHRSTEILNEHMER , EGAL , BEI STAND ODER BEI BEWEGUNG.

GRUESSE AN ALLE

Gast am 02 Jul 2011 22:39:40

Ich habe mal gegoogelt, kann sein, dass tatsächlich in Deutschland noch übergangsweise weiß als Konturmarkierung am Heck erlaubt ist. Die Frage ist ob die Abstände ( da gibt es Vorgaben ) eingehalten worden sind.

StVZO § 53 (10); ECE-Regelungen Nr. 48 und 104

Randyandy01 am 02 Jul 2011 22:40:04

@Ulrichs, Die Folienfarbe ist schon in Ordnung weil Konturmarkierung ist zulässig in weiss und gelb ist ne ECE Norm, ECE104 heißt die....

Allerdings eigentlich für LKW über 6 Meter und dann muss das Fahrzeug an beide Seiten und hinten damit ausgerüstet sein.

fetzi am 02 Jul 2011 22:41:14

..das sehe ich genauso.

Hier habe ich die Dinger her: [bitte keine Mailadressen posten]

fetzi am 02 Jul 2011 22:42:24

geht das ?? --> Link

Randyandy01 am 02 Jul 2011 22:44:17

Lo,l die Dinger gibt es von den Hauptherstellern, Avery und 3M Scotchlite....

Was hat den da der lfd. Meter gekostet ??

Gast am 02 Jul 2011 22:50:46

Randyandy01 hat geschrieben:Allerdings eigentlich für LKW über 6 Meter und dann muss das Fahrzeug an beide Seiten und hinten damit ausgerüstet sein.
Ich hätte hinten rote drangemacht, ausserdem habe ich Bedenken, weil nur ein Teil des Fahrzeugs markiert ist und die Vorschriften nicht eingehalten wurden. So hätte er z.B. von den Bremsleuten 200 mm wegbleiben müssen, da scheint er zu dicht dran zu sein.

Der TÜV wird auf jeden Fall bei der nächsten HU sich der Sache annehmen.

Ich finde es grundsätzlich auch gut, aber die Vorgaben müssen eingehalten werden.

Randyandy01 am 02 Jul 2011 22:57:35

UlrichS hat geschrieben:
Der TÜV wird auf jeden Fall bei der nächsten HU sich der Sache annehmen.

Ich finde es grundsätzlich auch gut, aber die Vorgaben müssen eingehalten werden.


Der TÜV wird, wenn er nicht drauf achtet, die Dinger gar nicht bemerken....

Die Vorgaben sind ja für LKW gestrickt, da kommt man mit den Abständen immer klar........

Gast am 02 Jul 2011 23:09:45

Es geht ja auch nicht nur um den TÜV, heute wollen sich ja alle etwas verdienen, Blitzen wachsen aus dem Boden und mobile Radarfahrzeuge laufen nur noch im Sekundentakt vom Band und werden aufgestellt.

Ich will den TE ja nur drauf hinweisen, dass er vieleicht überllegt und sich selbst noch erkundigt, ob man nicht einige Zentimeter im Bereich der Rückleuchten verkürzt. Noch wird man da sauber abschneiden können und den kleber noch abziehen können. Nachdem das ein halbes Jahr drauf ist, wirds schwerer.

Randyandy01 am 02 Jul 2011 23:23:05

ja die berühmten 20 cm hätte er einhalten sollen und denn oberen Streifen schon auf die Kontur setzen sollen.... und die Seiten dann auch noch bekleben.........

Dann sollte es passen..........

Nur wenn er einem übereifrigen Gesetzeshüter in die Hände fällt könnte es was geben.......

quax1968 am 03 Jul 2011 10:54:48

Aber für Freisteher ist das eher nichts.
Sonst leuchtet der Wald :-)

canter am 03 Jul 2011 20:59:10

Hier gibt es auf der letzten Seite die Infos zu Konturmarkierungen an LKW`s. --> Link

Ich hatte vor einigen Monaten beim Tüv Süd angefragt wie das mit Womos bzw. WOhnwagen ist ( meins wird ja teils gewerblich bei Dreharbeiten genutzt ). Hier habe ich die Info bekommen das eine anbringung unzulässig ist!! Allerdings mit dem Augenzwinkern dabei, das kein geistig normaler Prüfer das bemängeln würde.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Ducato 2,5td, Bj 1986, 280: 5. Gang geht nicht mehr raus
AHK für Fiat Talento ?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt