of-enxxx am 12 Jul 2011 13:08:09 Hallo zusammen,
vielleicht hat ja jemand von euch da schon mal Erfahrungen gemacht.
Ich habe vor einem Jahr mein WoMo als Neufahrzeug mit "Tageszulassung" gekauft. Nun habe ich bemerkt, das das Fahrzeug <3,5t nur ein Jahr TÜV hat. Nach Rückfrage beim Händler stellt sich heraus, da dieser auch Fahrzeuge vermietet, er die Tageszulassung als Mietfahrzeug gemacht hat und dadurch ich nach 12 Monaten wieder zum TÜV muß.
Der Händler will das Fahrzeug jetzt wieder beim TÜV vorfahren und sagt, dass es dann in den zweijahres Rhythmus kommt. Das Ganze soll angeblich ohne Änderungen im Brief und Schein funktionieren.
Ist das richtig, wenn man das Fahrzeug jetzt als "Privatfahrzeug" beim TÜV vorstellt, dass das ohne Änderung der Dokumente geht. Ich habe da so meine Bedenken.
Kennt sich da jemand von Euch aus?
Gast am 12 Jul 2011 13:16:06 Hallo,
ja, das Womo hat jetzt ja auch einen anderen Halter eingetragen.
Das ging bei mir ganz problemlos.
wolfherm am 12 Jul 2011 13:39:50 Halo,
ja, geht problemlos.
LG Wolfgang
petermann am 12 Jul 2011 13:39:51 Das mit dem tüv stimmt
aber hinterfrage mal wie es mit der Garantie aussieht , den bei Mietwagen machen viele Hersteller Sondervereinbarungen mit dem Händler , es kann sogar so sein das du keine Herstellergarantie bekommst sondern nur Händlergewährleistung von einem Jahr , also Augen auf und evtl. Garantie schriftlich bestätigen lassen , den im Ernstfall erkennst du deinen Händler nicht wieder dan ist aus mit Freundlichkeit.
Peter
Gast am 12 Jul 2011 15:37:32 Mir sind schon Kulanzanträge an Knaus mit der Begründung "das war mal ein Mietfahrzeug" abgelehnt worden, z.B. beim defekten Panoramafenster.
wolfherm am 12 Jul 2011 15:50:59 Bei Dethleffs war das keín Problem. Die haben sogar nach 7 Jahren (6 Jahre Garantie auf Dichtigkeit) die vollen Kosten für einen beginnenden Feuchtigkeitsschaden hinter den Fendern übernommen.
LG Wolfgang
petermann am 12 Jul 2011 20:09:41 wolfherm hat geschrieben:Bei Dethleffs war das keín Problem. Die haben sogar nach 7 Jahren (6 Jahre Garantie auf Dichtigkeit) die vollen Kosten für einen beginnenden Feuchtigkeitsschaden hinter den Fendern übernommen.
LG Wolfgang
Hallo Wolfgang
Das mag sein , aber wie ich geschrieben habe jeder Hersteller macht da sein eigenes Süppchen , denn wen ich beim Hersteller das Fahrzeug erwerbe unter der Prämisse das ich Vermiete , bekommt man bis zu 30% Nochmal Rabatt auf den Einkaufspreis aber keine Herstellergarantie , aber wie gesagt das ist von Hersteller zu Hersteller ganz verschieden , deshalb habe ich den Rat gegeben mal Nachzufragen wie es überhaupt mit der Garantie aussieht.
Peter
freetecmicha am 14 Jul 2011 09:57:22 Hallo miteinander,
wichtig ist es m.E. auch die Garantieverhältnisse des Fahrzeugs (bei mir FORD) zu klären. Für Ford beginnt die Garantie beim Verlassen des Werkes, denn er wird ja normaler Weise von einem Fordhändler verkauft. Dieser wiederum setzt den Tag der ersten Zulassung als Garantiestarttermin ein.
Das tut der Womohändler nicht, weil er ja nicht Ford ist. Und Ford liefert ja in diesen Fällen das Fahrzeug an die Womo Firma. Der Zeitraum zwischen Fertigung des Ford und Tag der ersten Zulassung (frühestens Fertigstellung des Womo) kann durchaus mehrere Monate betragen. Dies verkürzt für den ersten Privatbesitzer dann die Garantiedauer.
Also: darauf dringen, dass der Tag der ersten Zulassung für dich als Privatmann der Garantiestart ist. Das ging bei Ford mit etwas Druck ganz gut.
knauserich am 14 Jul 2011 11:23:50 petermann hat geschrieben:wolfherm hat geschrieben:Bei Dethleffs war das keín Problem. Die haben sogar nach 7 Jahren (6 Jahre Garantie auf Dichtigkeit) die vollen Kosten für einen beginnenden Feuchtigkeitsschaden hinter den Fendern übernommen.
LG Wolfgang
unter der Prämisse das ich Vermiete , bekommt man bis zu 30% Nochmal Rabatt auf den Einkaufspreis aber keine Herstellergarantie Peter
solch Quatsch habe ich noch nie gehört. Nenne doch einmal einen Hersteller der so "handelt"
knauserich am 14 Jul 2011 11:26:17 freetecmicha hat geschrieben:Hallo miteinander,
wichtig ist es m.E. auch die Garantieverhältnisse des Fahrzeugs (bei mir FORD) zu klären. Für Ford beginnt die Garantie beim Verlassen des Werkes, denn er wird ja normaler Weise von einem Fordhändler verkauft. Dieser wiederum setzt den Tag der ersten Zulassung als Garantiestarttermin ein. Das tut der Womohändler nicht, weil er ja nicht Ford ist.
Das liegt dann aber am Womo Händler . Jeder Händler kann bei Ford den Garantiebeginn ab Erstzulassung eintragen lassen!
petermann am 14 Jul 2011 17:42:02 knauserich hat geschrieben:petermann hat geschrieben:wolfherm hat geschrieben:Bei Dethleffs war das keín Problem. Die haben sogar nach 7 Jahren (6 Jahre Garantie auf Dichtigkeit) die vollen Kosten für einen beginnenden Feuchtigkeitsschaden hinter den Fendern übernommen.
LG Wolfgang
unter der Prämisse das ich Vermiete , bekommt man bis zu 30% Nochmal Rabatt auf den Einkaufspreis aber keine Herstellergarantie Peter
solch Quatsch habe ich noch nie gehört. Nenne doch einmal einen Hersteller der so "handelt"
Mercedes gibt bei Fahrzeugen die in die Vermietung gehen 1 Jahr Garantie ,
und keine 2 Jahre , habe es selber erlebt habe mal einen CLK Cabrio aus der Vermietung gekauft 2 Monate Europcar dan meiner(war in 2001) , nach 14 Monaten hatte ich Probleme mit der Verdeckschließung , nach langen Diskusionen ist es dan auf Kulanz gemacht worden aber nicht auf Garantie , weil ich keine Garantie mehr hatte ,
da war ich selbst erstaunt und habe mir das genau erklären lassen , zum Glück ist dan nichts mehr vorgekommen , den dan hätte ich Zahlen müssen.
Peter
freetecmicha am 18 Jul 2011 13:17:26 @knauserich: .......stimmt!! Wie wir hier in anderen Threads lesen konnten, gibt es von solchen aber mehrere, da ich nicht der einzige mit diesem Thema war. Aber -- Vorsicht ist die Mutter der ...... Und fragen kostet ja nix.
of-enxxx am 18 Jul 2011 15:09:12 Hallo,
kurze Info zu meinem Eingangsbeitrag.
Habe jetzt, nachdem des Fahrzeug ja nur ein Jahr TÜV hatte (War ja trotz Tageszulassung vom Händler als Mietfahrzeug zugelassen und somit nur ein Jahr TÜV) für zwei weitere Jahre TÜV ohne weitere Änderungen im Kraftfahrzeugschein.
Einziger bitterer Beigeschmack war, dass der Händler mich mit den TÜV-Kosten belasten wollte, da er wie er sagte, alle Fahrzeuge (auch die Tageszulassungen) als Mietfahrzeuge zuläßt. Als ich ihn darauf hinwies, das ich laut Vertrag kein Mietfahrzeug, sondern ein Neufahrzeug mit Tageszulassung erworben habe und für mich Neufahrzeug gleich 3 Jahr Tüv bedeutet, kam er mit dem Angebot 50:50 der TÜV Kosten.
Ich finde es nach wie vor kein solides Geschäftsgebaren, er hätte mich beim Kauf wenigstens auf das nur eine Jahr TÜV hinweisen können, aber wegen der 40 Euro hatte ich dann keine Nerven weiter zu mit ihm zu diskutieren.
Da bekommt man ein Gefühl dafür, wie es ist, wenn es mal um richtig gravierende Dinge beim Händler geht! :loldev:
Also wer immer Tageszulassungen, Halb- oder Jahreswagen kauft, achtet auf den TÜV-Termin!
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