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Prozesskosten absetzbar! BFH ändert Meinung


mueckenstuermer am 18 Jul 2011 12:16:11

Nach einer Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sind Kosten eines Zivilprozesses ab sofort auch von Privatpersonen steuerlich absetzbar, wenn der Prozess hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte und nicht mutwillig angestrengt worden ist. Die Entscheidung datiert vom 12.05.2011 und hat das Aktenzeichen VI R 42/10.

Die vollständige Entscheidung ist nachlesbar unter:

--> Link

Dort das Aktenzeichen eingeben!!

Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, welche die Kosten ganz oder teilweise übernommen hat, werden die von dort gezahlten Beträge vorher abgezogen. Diejenigen Beträge, auf denen der Kläger oder Beklagte sitzenbleibt, können allerdings als außergewöhnliche Belastungen vom Einkommen abgezogen werden.

Je nach der individuellen Steuerquote erhält man also über die steuerliche Absetzung zwischen 14 % und fast 50 % der tatsächlich aufgewendeten Prozesskosten zurück, was einen erheblichen Vorteil im Vergleich zur früheren Rechtslage darstellt.

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giovannibastanza am 18 Jul 2011 17:51:02

mueckenstürmer, ohne deinen post infrage zu stellen, sind aber nicht alle und nicht jeder Zivilprozeß davon betroffen. Zumal das BFG die Entscheidung erstmal zurücküberwiesen an das FG.
Zunächst ist also erstmal wichtig kein Strafprozeß, also nur Zivilprozeß, dann Einkommensteuerpflicht,
der Erfolg muß zu mindestens 50 % absehbar sein.
Giovanni.

mueckenstuermer am 01 Aug 2011 11:33:16

giovannibastanza hat geschrieben:mueckenstürmer, ohne deinen post infrage zu stellen, sind aber nicht alle und nicht jeder Zivilprozeß davon betroffen. Zumal das BFG die Entscheidung erstmal zurücküberwiesen an das FG.
Zunächst ist also erstmal wichtig kein Strafprozeß, also nur Zivilprozeß, dann Einkommensteuerpflicht,
der Erfolg muß zu mindestens 50 % absehbar sein.
Giovanni.


Genau, so stehts in dem Fred oben drin. Danke!

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dramme73 am 01 Aug 2011 13:46:35

Hallo,

Frage an die Rechtskundigen:

Könnte dies auch für die Kosten ( überwiegend Anwaltskosten ) eines vom Gericht (nach Einreichung der Klage ) vorgeschlagenen Mediatorenverfahrens ( Erbstreitigkeit) gelten ??

an alle

mueckenstuermer am 01 Aug 2011 14:01:43

dramme73 hat geschrieben:Hallo,

Frage an die Rechtskundigen:

Könnte dies auch für die Kosten ( überwiegend Anwaltskosten ) eines vom Gericht (nach Einreichung der Klage ) vorgeschlagenen Mediatorenverfahrens ( Erbstreitigkeit) gelten ??

an alle


Erbstreitigkeiten sind Zivilprozesse, fallen also darunter.

felix52 am 01 Aug 2011 15:10:39

Na ja, nichts ist gummiartiger als die im Steuerrecht vorherrschende "wirtschaftl. Betrachtungsweise". Nun hat endlich mal jemand beim BFH nachgefragt. Das Ergebnis ist verbraucherfreundlich. :)
Aber der Wust von "Steuergesetzen", auch Steuerpakete genannt, führt letztendlich zu der Konsequenz, daß steuerl. Vorschriften dann zu Lasten der o.g. Betrachtungsweise (wirtschaftl.) geknickt werden, wenn das Ergebnis sonst "unzumutbar" wäre. Wo gibt es das sonst außer vielleicht im Handelsrecht. Im Strafrecht (nulla poena sine lege) jedenfalls nicht.
Oder kann sich hier jemand vorstellen, dass ein Mörder nicht ins Gefängnis muss, weil er jung und deshalb bei längem Vollzug zu kostspielig wäre?

Felix52

mueckenstuermer am 23 Dez 2011 11:01:50

Wie gewonnen, so zerronnen:

Es war eigentlich klar, dass sich der Staat nichts aus der Tasche ziehen läßt. Das neue BFH Urteil darf nicht angewendet werde, so einfach ist das, wenn man am Steuerhebel sitz:

--> Link

Danke für das tolle Weihnachtsgeschenk! Die Staatsverdrossenheit hat System.

garagenspanner am 23 Dez 2011 11:30:48

@ mueckenstuermer

da stellt sich mir die Frage , ist diese "Nichtanwendungsklausel"
rechtmässig ?
Wie kann eine Behörde (nichts Anderes ist das BMF) ,
ein Urteil des höchsten Finanzgerichtshofes der Republik ignorieren.

Ist hier eine höchstrichterliche Klärung des BVG vonnöten ?



Jan

mueckenstuermer am 23 Dez 2011 14:00:10

garagenspanner hat geschrieben:@ mueckenstuermer

da stellt sich mir die Frage , ist diese "Nichtanwendungsklausel"
rechtmässig ?
Wie kann eine Behörde (nichts Anderes ist das BMF) ,
ein Urteil des höchsten Finanzgerichtshofes der Republik ignorieren.

Ist hier eine höchstrichterliche Klärung des BVG vonnöten ?



Jan


In der Finanzpolitik ist das gängige Praxis...

HandyCleo am 23 Dez 2011 19:24:42

Was nicht heisst, dass es rechtmäßig seitens der Behörden ist, das
Urteil zu ignorieren!

mueckenstuermer am 23 Dez 2011 20:01:35

HandyCleo hat geschrieben:Was nicht heisst, dass es rechtmäßig seitens der Behörden ist, das
Urteil zu ignorieren!


Ja. Das stimmt. Nur muss jetzt wieder jeder durch die Instanzen klagen.

Die Begründung für den Nichtanwendungserlass ist ja auch, dass ein Finanzbeamter nicht abklären könne, ob eine Klage Erfolg haben werde oder mutwillig sei. So ein Schwachsinn. Wenn ein prozeß gelaufen ist und die Klage nicht mit entsprechender Begründung abgewiesen wurde, wird mat von Mutwilligkeit wohl nur sehr selten reden können.

Jedenfalls wird es wieder schwierig, solche Kosten abzusetzen, und das will der Fiskus damit erreichen.

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