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lkw vor der geschlossenen bahnschranke ?


Jagstcamp-Widdern am 23 Aug 2011 15:57:31

nachdem ich mich heute mal wieder über die db (schranke war gefühlte 3 stunden unten) und einen lkw, der mit der schnauze fast an der schranke gekrazt hat, geärgert habe, fiel mir irgendwas ganz altes ein...

es gab doch mal zeiten, wo lkw vor bahnschranken früher anhalten sollten (mussten ???), man konnte dann schön dran vorbei.
gibts das noch in der stvo, war das jemals in der stvo.... :?:

grusz hartmut

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pizzaaaaa am 23 Aug 2011 16:09:29

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/lkw.php hat geschrieben:Warten direkt vor dem Bahnübergang

Die Vorschrift, mit einem Lkw über 7,5 t Gesamtgewicht außerhalb geschlossener Ortschaften schon an der einstreifigen Bake warten zu müssen, wenn die Schranken eines Bahnübergangs geschlossen sind, ist mit der 46. Änderungsverordnung zur StVO zum 1.9.2009 ersatzlos gestrichen worden.


Ob es stimmt?:nixweiss: Kein Ahnung, aber ist schon mal ein Anhaltspunkt.

Niclas

markgraefin am 23 Aug 2011 17:14:57

katze-bruno hat geschrieben:nachdem ich mich heute mal wieder über die db (schranke war gefühlte 3 stunden unten) und einen lkw, der mit der schnauze fast an der schranke gekrazt hat, geärgert habe, fiel mir irgendwas ganz altes ein...

es gab doch mal zeiten, wo lkw vor bahnschranken früher anhalten sollten (mussten ???), man konnte dann schön dran vorbei.
gibts das noch in der stvo, war das jemals in der stvo.... :?:

grusz hartmut


Ich erinnere mich an diese doofe Richtlinie in meiner Prüfung.
Wäre beinahe schief gegangen.

Demzufolge: Ja, das war so.
Ob es sich geändert hat, weiß ich leider nicht.
Würde ich jetzt aber wirklich dumm finden, weil ich die Lösung, als PKW am Laster vorbei, gut fand.
Der Laster (respektive dessen Fahrer) wahrscheinlich nicht so.


Markgräfin


Markgräfin

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jennergruhle am 23 Aug 2011 17:30:12

Ich verstehe das Problem nicht. Ist die Schranke zu, kommt *keiner* durch. Weder LKW, noch PKW, noch Moped, noch Womo. Ist die Schranke auf, kommen *alle* wieder durch. Was macht es da für einen Unterschied, wo der LKW steht? Wenn man vor ihm steht, ist man vielleicht ein paar Sekunden früher durch wenn die Schranke dann auf geht, aber sonst? :stupid:

markgraefin am 23 Aug 2011 17:31:08

jennergruhle hat geschrieben:aber sonst? :stupid:


Ist die Luft besser. :D

volker030 am 23 Aug 2011 17:37:47

Hallo,

Warten direkt vor dem Bahnübergang

Die Vorschrift, mit einem Lkw über 7,5 t Gesamtgewicht außerhalb geschlossener Ortschaften schon an der einstreifigen Bake warten zu müssen, wenn die Schranken eines Bahnübergangs geschlossen sind, ist mit der 46. Änderungsverordnung zur StVO zum 1.9.2009 ersatzlos gestrichen worden.

Gast am 23 Aug 2011 17:58:48

volker030 hat geschrieben:Hallo,

Warten direkt vor dem Bahnübergang

Die Vorschrift, mit einem Lkw über 7,5 t Gesamtgewicht außerhalb geschlossener Ortschaften schon an der einstreifigen Bake warten zu müssen, wenn die Schranken eines Bahnübergangs geschlossen sind, ist mit der 46. Änderungsverordnung zur StVO zum 1.9.2009 ersatzlos gestrichen worden.


Ja das war so :!:

Das es gestrichen wurde ist mir neu :nixweiss:

Gast am 23 Aug 2011 18:40:33

jennergruhle hat geschrieben:Ich verstehe das Problem nicht. Ist die Schranke zu, kommt *keiner* durch. Weder LKW, noch PKW, noch Moped, noch Womo. Ist die Schranke auf, kommen *alle* wieder durch. Was macht es da für einen Unterschied, wo der LKW steht? Wenn man vor ihm steht, ist man vielleicht ein paar Sekunden früher durch wenn die Schranke dann auf geht, aber sonst? :stupid:


Ist doch ein Unterschied, ob ein Lastzug mit 10 Km/h sich in Bewegung setzt oder ein PKW.
Bis der LKW in die Gänge kommt, ist der PKW über alle Berge.
Genau dafür wurde dieses Gesetz geschaffen: § 1 StVo
Das gilt auch für WOMOs auf Landstraßen !
Wenn ich unterwegs auf der Landstraße sehe, das sich mehrere schnellere Verkehrsteilnehmer hinter meinem WOMO stauen, bin ich verpflichtet, durch
kurzes Stehenbleiben, diese von mir in ihrem Fortkommen behinderten Fahrzeuge vorbei zu lassen!
Dabei fällt mir ein alter Witz ein:
Kennt jemand den Unterschied zwischen einer Schlange und einer Autoschlange ?
Bei der Schlange sitzt das A...... hinten......., bei der Autoschlange .....;-)

haballes am 23 Aug 2011 18:55:21

Ööm, wir schreiben 2011, die Mondlandung ist 42 Jahre her und ein LKW hat zwischen 300 und 500 PS. Der einzige Makel, das er bei ca. 90 zu macht.

Und mein Wohni lässt bestimmt keinen vorbei. Tsss... 8)

die2 am 23 Aug 2011 18:58:48

Freetec 598 hat geschrieben:Wenn ich unterwegs auf der Landstraße sehe, das sich mehrere schnellere Verkehrsteilnehmer hinter meinem WOMO stauen, bin ich verpflichtet, durch
kurzes Stehenbleiben, diese von mir in ihrem Fortkommen behinderten Fahrzeuge vorbei zu lassen!
Dabei fällt mir ein alter Witz ein:
Kennt jemand den Unterschied zwischen einer Schlange und einer Autoschlange ?
Bei der Schlange sitzt das A...... hinten......., bei der Autoschlange .....;-)


Ich lach mich Tot !
Und Panda MUSS zur Seite fahren, wenn Porsche hinter ihm erscheint! :ironie: So weit kommts noch, daß nicht die Schnelleren überholen, sondern die Langsameren sich verp..... sollen. Damit wäre die "Weg-Da" Gesellschaft ja wieder perfekt.
Bei Landwirtschaftlichen Maschinen, außer Traktoren, die z.T. auch schon 50 km/h "schnell" sind, ist es sicherlich eine nette Geste, die Schlange hinter sich vorbeizulassen.
die2 (altmodischen)

Gast am 23 Aug 2011 19:09:27

Tja,

die Rücksichtslosen und die ewig Gestrigen sterben halt nicht aus. :cry:
Ich habe überhaupt kein Problem damit, Fahrzeuge, die deutlich schneller sind wie ich, vorbei zu lassen.
Z.B. mit dem rechts Setzen des Blinkers, wo ein Überholen für alle Beteiligten risikolos möglich ist.
Wenn ich mit dem WOMO unterwegs bin, habe ich alle Zeit dieser Welt und vollstes Verständnis für andere Verkehrsteilnehmer, die z.B. beruflich an ihre Arbeit streben.
Und noch einmal :
§ 1 !!!
Sollte man sich vielleicht mal hin und wieder zu Gemüte führen !

die2 am 23 Aug 2011 19:20:32

Freetec 598 hat geschrieben:Tja,

die Rücksichtslosen und die ewig Gestrigen sterben halt nicht aus. :cry:

Hallo,
ich bin jederzeit bereit und auch schnell dabei, durch Rechtsfahren und Blinkersetzen ein Überholen zu ermöglichen, wenn dieses auch ohne Risiko möglich ist.
Aber ich bin nicht bereit, ständig zur Seite fahren zu müssen, weil jemandem mein Tempo 80 - 100 km/h auf der Landstraße nicht passt.
Und meistens sind die, die vorher ein "Ei legten" wenn sie nicht überholen können, später vor einem kein bisschen schneller als man selbst. (tausendfach erlebt)
Außerdem ist da ein Unterschied zwischen altmodisch und "ewig gestrig".
Aber das ist etwas Anderes.
In diesem Sinne
die2

Bergbewohner1 am 23 Aug 2011 20:16:46

Ich bin jeder Zeit bereit, wenn sich eine "Schlange" hinter mir bildet, auch rechts raus zu fahren und die Schnelleren nan mir vorbei zu lassen. Da bricht mir nichts aus der Krone, dennich bbin auch manchmal schnell unterwegs und dann freue ich mich über so eine Geste.
Z.Bsp über den Plöckenpass, da ist es eine Selbstverständlichkeit, wenn sich die Möglichkeit bietet, die Schnelleren vorbei zu lassen.

jennergruhle am 23 Aug 2011 20:37:50

Das ist ja auch etwas anderes - auf Pässen oder sonst im Gebirge. Aber wenn man nur 90 km/h konstant fahren kann, ist das kein Grund, jeden mit 91 km/h Fahrenden durch ständiges Rechts-Heranfahren vorbeizulassen. Damit gefährdet man den Verkehr viel mehr, als eine Schlange zu verursachen.

helle am 23 Aug 2011 20:42:39

Freetec 598 hat geschrieben:Tja,

....
Ich habe überhaupt kein Problem damit, Fahrzeuge, die deutlich schneller sind wie ich, vorbei zu lassen.
Z.B. mit dem rechts Setzen des Blinkers, wo ein Überholen für alle Beteiligten risikolos möglich ist.
........


Ich sehe es ähnlich. Probleme habe ich manchmal, wenn man mich nötigen will, Platz zu machen. Sei es durch extrem dichtes Auffahren oder durch ständiges Blinken etc. Auch die Geschichte mit dem - erst überholen und dann vor einem herschleichen - kenn ich auch. Aber auch aus dem "normalen" Leben: Wenn Jemand an der Kaufhauskasse darum bittet, dass man ihn doch vorlassen möge, er hat doch nur 3 Teile und hat es furchtbar eilig. Und hinterher steht genau dieser Mensch, der es eben noch so eilig hatte, nach 10 Minuten dann noch am Eingang und unterhält sich in aller Seelenruhe mit einem zufällig getroffenen Bekannten............

Ich halte es meist so: wenn ein Mehrzweckstreifen vorhanden ist, nutze ich diesen auch in dem Sinne, für schnellere Fahrzeuge Platz zu machen.
Wenn nicht, und ich bin wirklich ein Hindernis, weil ich eben in bergigen Gegenden sehr langsam bin, dann fahre ich auch mal kurz rechts ran und mache Platz. Ist kein Problem, denke ich. Aber das soll Jeder so halten wie er will.

Helmut

zack am 23 Aug 2011 20:51:49

Bei diesem Thema traue ich mich garnicht richtig einzumischen. Unser Berufsbild als Lkw-Fahrer ist ja eh schon bei den meisten unten durch. Ob ich mit meinem Heck an der einstreifigen Barke am Bahnübergang anhalte oder vorfahremacht meinen Erachtens wenig Unterschied im Verkehrsfluß. Viel mehr währe bei ALLEN Verkehrsteilnehmer mehr Rücksicht untereinander wichtig. z.B. mal anzuhalten um einen das linksabbiegen zu ermöglichen und dadurch den Verkehrsfluß im Gegenverkehr zum beschleunigen!?
Jetzt komm ich zu weit vom Anfangsthema ab. Bin schon wieder weg!

Damals musste man am geschlossenem Bahnübergang mit dem Ende des Gespannes an der einstreifigen Barke halten. So habe ich es mal gelernt.

Gast am 23 Aug 2011 20:53:38

Es ging hier um die Frage,
ob ein LKW-Fahrer vor einem Bahnbübergang PKWs die
Möglichkeit einräumen soll, kann oder darf
an ihm vorbei zu fahren, wenn die Schranke wieder
hoch geht. Für mich gehört es dazu, eindeutig schnelleren
Verkehrsteilnehmern die Möglickeit zu bieten, exakt dies zu tun,
egal ob vor einem Bahnübergang oder sonstwo.
Auf der Landstraße dürfen schwere LKWs meistens eh nur 60 Km/h
fahren.
Da sollten auch sie, wie alle anderen langsam Fahrenden bemüht sein, anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit zum zügigen Überholen bieten.
Für mich war und ist es selbstverständlich, wenn ich mit einem langsamen Fahrzeug an eine Bahnschranke heran fahre, soviel Abstand zur Schranke zu lassen, das wenigstens einige PKW vor fahren können.
Da bricht mir kein Zacken aus der Krone.

Gast am 23 Aug 2011 20:55:54

zack hat geschrieben:Bei diesem Thema traue ich mich garnicht richtig einzumischen. Unser Berufsbild als Lkw-Fahrer ist ja eh schon bei den meisten unten durch. Ob ich mit meinem Heck an der einstreifigen Barke am Bahnübergang anhalte oder vorfahremacht meinen Erachtens wenig Unterschied im Verkehrsfluß. Viel mehr währe bei ALLEN Verkehrsteilnehmer mehr Rücksicht untereinander wichtig. z.B. mal anzuhalten um einen das linksabbiegen zu ermöglichen und dadurch den Verkehrsfluß im Gegenverkehr zum beschleunigen!?
Jetzt komm ich zu weit vom Anfangsthema ab. Bin schon wieder weg!

Damals musste man am geschlossenem Bahnübergang mit dem Ende des Gespannes an der einstreifigen Barke halten. So habe ich es mal gelernt.


Hallo Andi,

so habe ich es auch gelernt !
Habe in meiner Jugend als ganz junger Mann längere Zeit einen 7,5 Tonner
durch Süddeutschland gesteuert.

jennergruhle am 23 Aug 2011 21:12:18

Freetec 598 hat geschrieben:Es ging hier um die Frage,
ob ein LKW-Fahrer vor einem Bahnbübergang PKWs die
Möglichkeit einräumen soll, kann oder darf
an ihm vorbei zu fahren, wenn die Schranke wieder
hoch geht.
Das meinst Du nicht ernst, oder? Das provoziert doch Unfälle - "noch schnell vorbeibrettern bis der Gegenverkehr da ist!"

Gast am 23 Aug 2011 21:52:24

jennergruhle hat geschrieben:
Freetec 598 hat geschrieben:Es ging hier um die Frage,
ob ein LKW-Fahrer vor einem Bahnbübergang PKWs die
Möglichkeit einräumen soll, kann oder darf
an ihm vorbei zu fahren, wenn die Schranke wieder
hoch geht.
Das meinst Du nicht ernst, oder? Das provoziert doch Unfälle - "noch schnell vorbeibrettern bis der Gegenverkehr da ist!"


Sorry, das habe ich unvollständig und damit zugegebenermaßen mißverständlich ausgedrückt.
Ich meinte damit, das der LKW an der ersten Bake stehen bleibt um einigen wenigen PKWs die Möglickeit zu geben,biszur geschlossenen Schranke vor zu fahren, damit diese, wenn die Schranke hoch geht, vor dem Lastzug, Sattelschlepper, Mähdrescher, Bagger oder sonst was los fahren können.

johnny333 am 24 Aug 2011 08:49:42

Hier zeigt sich mal wieder das Problem im deutschen Straßenverkehr.

Jeder interpretiert das Gesetz ein wenig anders, pocht dabei jedoch vehement auf sein Recht.

Eigentlich freue ich mich, wenn der Staat sich nicht so stark durch Gesetze in unser Leben einmischt, aber offensichtlich ist das nicht möglich. Gesunder Menschenverstand wird ausgeschaltet, hauptsache ich habe Recht!

Scheinbar brauchen wir das?!

Und jetzt zum Thema: Wenn wir mal ganz ehrlich sind, lohnt sich das Überholen auf Landstraßen seltenst. Meistens hänge ich sowiso zusammen mit dem LKW vor der nächsten roten Ampel.

Und sollte der Verkehr tatsächlich so dicht sein, dass ich nur am Bahnübergang überholen kann, habe ich auch nicht lange freie Fahrt vor dem ach so langsamen LKW.

Ich muss aber zugeben, dass ich Schleicher auch gerne überhole. Auch wenn sich das statistisch nur bei 10% der Überholvorgänge zeitlich lohnt.
Man fühlt sich ein wenig besser. :wink:

Jagstcamp-Widdern am 24 Aug 2011 09:03:41

wenn du viel in hügeligen regionen mit jeder menge steinbrüchen unterwegs bist, bist du um jede möglichkeit froh, wo du vollgeladene schüttgut-lkw gefahrlos überholen kannst. die kommen nämlich trotz ihrer 400 ps nicht schneller als mit 40 km/h die steigungen hoch. auch 60 km/h in der ebene sind mir def. zu langsam!
da aber meine frage bzgl. der bahnschranke beantwortet ist (stvo ende 09 geändert) entfällt also diese gefahrlose + einfache überholmöglichkeit.

danke hartmut

Gast am 24 Aug 2011 09:36:32

volker030 hat geschrieben:Hallo,

Warten direkt vor dem Bahnübergang

Die Vorschrift, mit einem Lkw über 7,5 t Gesamtgewicht außerhalb geschlossener Ortschaften schon an der einstreifigen Bake warten zu müssen, wenn die Schranken eines Bahnübergangs geschlossen sind, ist mit der 46. Änderungsverordnung zur StVO zum 1.9.2009 ersatzlos gestrichen worden.


DANKE !!!

giovannibastanza am 24 Aug 2011 15:41:05

Na,freetec,für dich wäre eine neuerliche Prüfung nicht schlecht.
Eine Schlange von Fahrzeugen haben die durchfahren zu lassen , die ein langsames Fahrzeug fahren. Per Definition bis 30 km/h.
Und am Bahnübergang gab es tatsächlich die Wartepflicht nach der ersten Bake , aber nicht, wenn dort ein Überholvervot war, oder überholen nicht möglich war.
Giovanni.

a.miertsch am 24 Aug 2011 15:48:55

@peter,
§ 1 !!!
Sollte man sich vielleicht mal hin und wieder zu Gemüte führen !


Da bin ich voll Deiner Meinung und ich halte es auch so, wie der Troll vom Walde. Leider sind oftmals die hinter einem Fahrenden zu ängstlich oder zu begriffsstutzig, die gute Absicht zu erkennen. Ergebnis, die Überholstrecke verdoppelt sich und Schuld ist natürlich der ganz vorn.
Albert

Gast am 24 Aug 2011 17:50:36

giovannibastanza hat geschrieben:
Na,freetec,für dich wäre eine neuerliche Prüfung nicht schlecht.
Eine Schlange von Fahrzeugen haben die durchfahren zu lassen , die ein langsames Fahrzeug fahren. Per Definition bis 30 km/h.
Und am Bahnübergang gab es tatsächlich die Wartepflicht nach der ersten Bake , aber nicht, wenn dort ein Überholvervot war, oder überholen nicht möglich war.
Giovanni.


Hä ?

ich versteh nur Bahnhof :roll: :stupid:

Gast am 25 Aug 2011 07:44:22

giovannibastanza hat geschrieben:Na,freetec,für dich wäre eine neuerliche Prüfung nicht schlecht.
Eine Schlange von Fahrzeugen haben die durchfahren zu lassen , die ein langsames Fahrzeug fahren. Per Definition bis 30 km/h.
Und am Bahnübergang gab es tatsächlich die Wartepflicht nach der ersten Bake , aber nicht, wenn dort ein Überholvervot war, oder überholen nicht möglich war.
Giovanni.


Hallo,

es geht doch gar nicht darum, wer wen wann vorbei fahren zu lassen hat, sondern mir gebietet es meine gute Erziehung und meine Höflichkeit,wenn ich sich hinter meinem WOMO eine Schlange zu bilden droht, irgendeine Parkbox oder Ausweichstelle anzufahren, um den anderen Verkehrsteilnehmern ein Überholen zu ermöglchen um sie nicht mehr als nötig in Ihrem Fortkommen zu behindern.
Kommt übrigens sehr selten vor, da wir immer zügig unterwegs sind. :)

giovannibastanza am 25 Aug 2011 14:26:34

freetec, es fällt nun langsam auf, erst nimmst du den Mund immer richtig voll, und beziehst Richtlinien in deine Überlegungein und dann ruderst du zurück und sagst du würdest.....!
Nicht den Mund so voll zu nehmen ist auch ein Akt von Freundlichkeit.
Derjenige , der mitliest und das was du schreibst glaubt , ist nämlich in diesem Falle angeschmiert.
Giovanni.

Gast am 25 Aug 2011 15:39:36

giovannibastanza hat geschrieben:freetec, es fällt nun langsam auf, erst nimmst du den Mund immer richtig voll, und beziehst Richtlinien in deine Überlegungein und dann ruderst du zurück und sagst du würdest.....!
Nicht den Mund so voll zu nehmen ist auch ein Akt von Freundlichkeit.
Derjenige , der mitliest und das was du schreibst glaubt , ist nämlich in diesem Falle angeschmiert.
Giovanni.


Wo hab ich denn zurück gerudert ?
Ich habe mich einmal berichtigt, weil ich einen Satz mißverständlich geschrieben habe.
Der einzige, der hier zurückrudern sollte, weil er den Mund immer wieder zu voll nimmt, bist ja wohl Du.
Geh mal über Deine Beiträge und schau Dir mal die Antworten dazu an, dann weißt Du, was ich meine.
Also halte bitte den Ball etwas flacher, dann ist Dir und den Usern hier bestens gedient!

Gast am 25 Aug 2011 15:41:33

Für mich ist das Thema damit erledigt.

Scorpiostefan am 26 Aug 2011 22:59:24

Wenn ich mich richtig erinnere galt diese LKW-Regelung z.B. auch für PKW mit Wohnwagen. Dank Womo muss ich das ja nicht mehr wissen.

an alle im Verkehr und denkt daran:
wer später kommt `hat´s länger schön.

Stefan

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