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Wenn Lokalbehörden Amok laufen


Gast am 16 Aug 2011 22:44:00

gefunden in einer norddeutschen Großstadt!

Nehmen wir mal das Schild 10 km/h weg, der Einfachheit halber. Die Deutungsmöglichkeiten sind viele und auch für den Fachmann nicht auf Anhieb zu durchschauen :eek:

Generell Durchfahrtverbot für Kraftfahrzeuge, soweit ok. Gilt von 22 - 06 Uhr. In dieser Zeit sollen Wohnwagen, Wohnmobile und PKW frei sein, wenn eines dieser Fahrzeuge ein Surfbrett transportiert (und nur dann!). Oder Wohnwagen, Wohnmobile und PKW, wenn letztere (!) ein Surfbrett transportieren? Also nachts ein Surfbrett auf das WoMo spannen und fahren dürfen? Wieso sollten Wohnwagen, Wohnmobile und PKW mit Surfbrettern überhaupt nachts da fahren dürfen und andere Kraftfahrzeuge nicht? Wäre es umgekehrt nicht logischer? Wer surft von 22 - 06 Uhr und muß dort fahren? Dürfen Wohnmobile tagsüber dort fahren? Ist von 06 - 22 Uhr nun für "alle" erlaubt?

Mit dem Wohnmobil wurde ich übrigens um 11:30 Uhr angemeckert, von irgendeinem aufgebrachten Bürger ...

Andreas

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Tipsel am 16 Aug 2011 22:49:41

Tagsüber dürfen alle, nachts nur Womos, Surfer und Hänger. Ist wohl die Zufahrt zu einem Strandplatz/CP?
Aber alle müssen langsam fahren.
So tät ichs auslegen.

Gast am 17 Aug 2011 01:12:35

So ist es auch, wenn Du noch zufügst das alle nur 10km/h schnell fahren dürfen :D

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Tipsel am 17 Aug 2011 01:32:13

Also gut :D


Tagsüber dürfen alle, nachts nur Womos, Surfer und Hänger. Ist wohl die Zufahrt zu einem Strandplatz/CP?
Aber alle müssen langsam fahren, nämlich nicht mehr als 10 km/h.


Aber das 10er-Schild wollten wir ja eigentlich außen vor lassen :wink: Da war ich wieder übereifrig :oops:

Administrator am 17 Aug 2011 01:42:45

falsch! Da steht:

Klammer auf (Auto / geteilt durch Motorrad) Klammer zu
------------------------------------------------------------------
22 minus 6





und das Ganze nochmal geteilt durch


PKW mit Wohnanhänger, Wohnmobile und PKW mit Surfbrett
----------------------------------------------------------------------
10




Wer "per Anhalter durch die Galaxis" kennt, weiß, dass die Antwort "42" lautet :D

Tipsel am 17 Aug 2011 01:50:06

Menno, hast wohl nen Clown gefrühstückt :D

Wir sind hier in "Urteile, Gesetze und Verordnungen" :schlaumeier:

Administrator am 17 Aug 2011 01:57:14

kein Spaß: aber ich habe mal ein Auto gesehen, das wurde bei einem Unfall tatsächlich von einem Motorrad geteilt.
Der ist locker mit 200 km/h da "durchgesägt"
Bei dem/r Gewicht/Geschwindigkeit eines Motorrades im Verhältnis zu der kleinen Frontfläche - geht das durch wie ein heißes Messer durch die Butter.
unfassbar.....

Tipsel am 17 Aug 2011 02:05:08

Wir tapezieren morgen unser Schlafzimmer .... :wink:

Administrator am 17 Aug 2011 02:11:45

Mit Unfallautos oder mit Butter?
Ich versteh den Zusammenhang grad nicht.... :D


</OffTopic>

Tipsel am 17 Aug 2011 02:21:27

Genau, :D wir - also du - sind vom Thema abgekommen.

Es ging um Verkehrsschilder :wink:

Edth meint: Oder um Behörden, die Amok laufen. Sorry, dann war dein Beispiel evtl. doch nicht OT :oops:

garagenspanner am 17 Aug 2011 07:00:36

moin moin liebe Freunde der "Sinnlosbeschilderung"

von Amoklauf kann ja in diesem Fall noch nicht die Rede sein :D
Das ist doch nur der ganz normale Behörden-Schwachsinn , verzapft
von einem Halb-Debilen mit einem Beschilderungs-Tick :D

vom See im Schilderwald
Jan

Lancelot am 17 Aug 2011 07:22:03

Weiß nicht was ihr habt ... :nixweiss:

Selten ein klareres und eindeutigeres "Schilderbäumchen" gesehen ... steht doch alles da, was man wissen sollte :wink:

LowCostDriver am 17 Aug 2011 08:28:13

Lancelot hat geschrieben:Weiß nicht was ihr habt ... :nixweiss:

Selten ein klareres und eindeutigeres "Schilderbäumchen" gesehen ... steht doch alles da, was man wissen sollte :wink:


Kann mich nur anschließen!
Ich danke sogar den Behörden für diese klare Beschilderung, gäbe sie mir als aufmerksamen Anwohner und rechtschaffenen Bürger doch die Gelegenheit, Verkehrsteilnehmer konsequent bei den Behörden zu melden, die sich durch Missachtung dieser eindeutigen Regeln potentiell als nicht geeignet für den Straßenverkehr offenbaren.
:kuller:

Wenn doch nur in Amberg so klare Regeln für den Stellplatz gelten würden...
:roll:

Jagstcamp-Widdern am 17 Aug 2011 08:33:00

ich interpretiere das anders:

hinter dem wort wohnanhänger ist kein komma, d.h. für mich, dasz pkw + wowa nachts nicht darf, sonst schon.
wohnmobile dürfen immer, genauso wie pkw mit surfbrettern!

moppeds (in diesem fall vmtl. crosser oder enduros) dürfen aber über pkw nur mit max. 10 km/h drüberfahren!
Es könnte aber auch sein, dasz pkw, die moppeds (aber ohne surfbrett) aufm dach transportieren dort nur tagsüber mit max. 10 km/h fahren dürfen.

schöne schilderkombi!

grusz hartmut

dieter2 am 17 Aug 2011 13:45:17

Ich gehe mal davon aus das ursprünglich alle Fahrzeuge verboten waren.

Dann hat ein Anlieger geklagt das er sein Surfbrett nicht nach Hause schleppen kann.

Dann ist dieser Kompromiß rausgekommen,alle haben ihren Willen durchgesetzt :D

Dieter

Ostwestfale am 17 Aug 2011 17:26:23

Ich gehe davon aus, dass die einfach Nachts jugendliche Rowdys fernhalten wollten.

Da sich vielleicht ein "gesitteter" Camping- und Surfspot dahinter befindet hat man von dieser nächtlichen Sperre eben PKW mit Wohnanhänger, PKW mit Surfbrett und Wohnmobile ausgenommen.

Aber wehe du fährst schneller asl 10 km/h, dann trifft dich das wachsame Auge des Gesetzes ebenfalls in voller Härte - und diese Beschränkung ist nicht zeitlich limitiert.

Da gibt es wohl nich allzu viel zu deuteln.

Und warum es dieses Schild dort gibt sollten wir von hier einfach nicht mutmaßen - es soll auch schon einmal Schilder mit Sinn und Verstand gegeben haben und es sind nich alle aus Schildbürga.

Bon Voyage

HandyCleo am 17 Aug 2011 18:03:31

Nee...bei dem Schild passiert gar nichts!

Laut geltendem Verkehrsrecht ist die komplette Schilderkombi ungültig, denn laut geltenden Vorschriften zur STVO dürfen an einem Schilderbaum max. 3 Schilder angebracht werden !

Hier sind es 4...ergo: die komplette Kombination ist ungültig!

André

baerti am 17 Aug 2011 19:54:28

@ André

kannst du uns dafür eine Quelle nennen, wo genau ist das zu finden?

wolfherm am 17 Aug 2011 20:11:44

Es hat mal Urteile gegeben, wo im Einzelfall einem Verkehrssünder zu Gute gehalten wurde, dass zu viele Schilder auf einmal angezeigt wurden.

Das war aber auch bei höheren Geschwindigkeiten.

Das kann man aber sicherlcih nicht generalisieren. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Gast am 17 Aug 2011 22:10:10

Wieso sollten Wohnwagen /Wohnmobile dort nachts fahren dürfen? Wieso müssen die ein Surfbrett transportieren (so kann man das nämlich auch lesen ...)? Was passiert, wenn ich dort nachts mit meinem Wohnmobil reinfahre, verpenne und es ist sieben Uhr früh? Darf ich dann nicht mehr raus?

Die Lösung, die mir ein mehr auf Verkehrsrecht spezialisierter Kollege vorschlug: "komplett ignorieren *) - es ist nicht Sache eines Verkehrsteilnehmers, Vorschriften zu interpretieren - sie müssen aus sich heraus verständlich und eindeutig sein."

verzapft von einem Halb-Debilen mit einem Beschilderungs-Tick


aber ganze Arbeit geleistet :D

Schild steht übrigens in Wilhelmshaven nahe dem Aquarium an der Promenade. Das war die Zufahrt zu einem 08/15-Parkplatz.

Andreas

*) Nachahmung auf eigene Gefahr ...

NaviGer am 18 Aug 2011 09:32:37

Also Dirk,

ein glatte SECHS für Dich.

Da steht nicht Auto / Motorrad, sondern

Motorrad / Auto

Und das gibt im Regelfall 1/2 (2 Räder / 4 Räder)

giovannibastanza am 19 Aug 2011 14:15:18

Hallo, Leute ich wollte euch noch ein weilchen raten lassen, denn es sind schon eine Menge Lösungen gekommen , die nicht ichtig waren.
1. Es sind nur zwei Zeichen. das andere sind keine amtl. Zeichen.

2. Es ist ein Verbot für Kraftfahrzeuge, das für die Zeit von 22-6 Uhr gilt.

3. Die auf der Tafel genannten dürfen in dieser Zeit 22-6 Uhr fahren ( Wohnmobile, Pkw mit Surfbrettern usw). Allerdings 10 km/h.

4. Alle Kraftfahrzeuge dürfen von 6-22 Uhr fahren , allerdings nur mit
10km/h.

Giovanni.

jottweebee am 19 Aug 2011 18:09:41

Die Geschwindigkeit ist für alle Fahrzeuge auf 10 km/h beschränkt, auch Radfahrer.
Ungeübte Fahrradfahrer werden Schwierigkeiten haben, bei 10 km/h eine gerade Linie zu fahren.
Droht der Alco-Test?

pizzaaaaa am 19 Aug 2011 21:07:14

Die können ja dann um 10 Uhr 22 Km/h fahren. Am wäre besten wenn sie dann 6 Surfbretter dabei haben.

Niclas

kassiopeia am 22 Aug 2011 17:33:13

Tipsel hat geschrieben:Wir sind hier in "Urteile, Gesetze und Verordnungen" :schlaumeier:

Haette ich geahnt dass es unter diesem trockenen Topic so lustig zugeht waere ich schon oefter vorbei gekommen :musik:

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