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Kilometerentschädigung für Fahrten zwecks Mängelbeseitung


Campoverde am 31 Aug 2011 23:24:32

Hallo,

mir ist bekannt, dass vor einigen Jahren für Fahrten anlässlich einer Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung ein Betrag in Höhe von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer zur Werkstatt hin und zurück in Rechnung gestellt werden konnte. Ist dieser Satz auch heute noch relevant oder hat sich dieser mit Rücksicht auf die Fahrzeugkosten, Preisanstieg beim Kraftstoff usw. erhöht? Falls hier entsprechende Daten vorliegen, wäre ich für die Angaben sehr dankbar, evtl. mit Az. zu den evtl. Urteilen. Danke und freundliche

Heinz-Campoverde

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Waldi am 01 Sep 2011 06:22:40

Morgen
Heinz du wirst doch nicht schon wieder größeren Ärger haben :wink:

Grüßle Waldi

raribay am 01 Sep 2011 07:28:39

Niesmann+Bischoff erstattet pro Km 0,30 €

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Gast am 01 Sep 2011 09:00:58

im ADAC-Heft vom Mai 2011:

0,30€/km, hab ich extra ausgeschnitten, weil für mich relevant.

palstek am 01 Sep 2011 09:12:13

Hallo,

gibt es da Obergrenzen bei der Entfernung?

Könnte ich wirklich mein Womo am anderen Ende von Deutschland kaufen und bei jeder Fahrt wegen eines Mangels 1000 km abrechnen?!? Kann ich kaum glauben...

,
Frank

rinto am 01 Sep 2011 18:43:10

Im Streitfall gilt:
Die Gerichte orientieren die Kilometerpauschale an den Werten des JVEG ( Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen´). Der dortige § 5 sieht für Zeugen € 0,25/ km und für die ( offensichtlich wichtigeren ) Gutachter, Dolmetscher oder Gerichtsvollziehern u.ä. € 0,30/ km vor. Einige Gerichte sind durchaus einsichtig und gewähren auch dem "normalen Bürger" die genannten € 0,30/ km. Dies liegt allerdings im Ermessen des Gerichts. Stur nach dem BGH gibt es wohl nur € 0,25/ km.

Viele aus Nürnberg, Edgar

Campoverde am 01 Sep 2011 22:08:27

Hallo Waldi,

erst einmal viele liebe . Nein, Deine Sorge trifft nicht zu. Ich habe keine großen Probleme. Ich musste nur mehrfach wegen e i n e m Mangel in die Werkstatt, und zwar im Rahmen der Gewährleistung. Ich möchte natürlich die mir entstandenen Kosten für die Fahrten in Rechnung stellen.

Ich bin übrigens wieder ganz in Deutschland, und zwar in Windeck.

Alles Gute und vielen Dank für die Antworten
Heinz-Campoverde

felix52 am 01 Sep 2011 22:27:19

Ist aber doch trotzdem, selbst wenn es überall so wäre, ein absolutes Verlustgeschäft. Mängelbeseitigung geschieht in der Regel an neuen oder neuwertigen Fahrzeugen. Und hier liegen die tatsächl. Gesamtkosten pro km in der Regel um mehr als das Dreifache höher.
Also ein deutliches Verlustgeschäft für den Probanden, selbst wenn man unterstellt, dass er Rentner und somit "zeitlos" ist.. :)

Felix52

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