Hallo,
mir ist bekannt, dass vor einigen Jahren für Fahrten anlässlich einer Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung ein Betrag in Höhe von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer zur Werkstatt hin und zurück in Rechnung gestellt werden konnte. Ist dieser Satz auch heute noch relevant oder hat sich dieser mit Rücksicht auf die Fahrzeugkosten, Preisanstieg beim Kraftstoff usw. erhöht? Falls hier entsprechende Daten vorliegen, wäre ich für die Angaben sehr dankbar, evtl. mit Az. zu den evtl. Urteilen. Danke und freundliche
Heinz-Campoverde

