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HU bei abgemeldetem WOMO ein volles Jahr?


claudius22 am 26 Aug 2011 18:31:13

Hallo allerseits,
meine HU ist zwei Monate abgelaufen, die Ferien sind vorbei und 4,2t Wohnmobil verschwinden wieder in der Garage. Nun wollte ich eigentlich schnell noch eine HU und Gasprüfung machen, um die Kiste im Mai/Juni 2012 wieder anmelden zu können. Nun kam mir die Idee dies nicht zu tun und die HU erst im Juni 2012 mit abgemeldeten WOMO und entwerteten Nummernschildern zu machen. Dann müsste ich doch eigentlich ein volles Jahr bekommen, da der Prüfer weder Nummernschild noch Zulassung Teil 1 zu Gesicht bekommt. Wenn ich dann im Mai 2013 die Kiste wieder in Betrieb nehme, habe ich noch Juni HU, kann Juli und August überziehen, evtl. noch den Sept. riskieren und mache dann erst im Mai/Juni 2014 neue HU. Habe ich irgendwo einen Denkfehler? Wir nutzen das Womo eigentlich nur drei bis vier Monate pro Jahr und die jährliche HU kostet mehr als die Versicherung für vier Monate. Die Fahrt zur HU ist abgemeldet kein Problem!
Viele
Claudius

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migula am 26 Aug 2011 19:49:45

Das ist richtig, abgemeldete Fahrzeuge erhalten den Stempel ab Datum der Vorführung. D.h. eine Rückdatierung erfolgt nicht. In Hessen m,üssen die Fahrzeuge nicht einmal abgemeldet sein.

BernhardK am 26 Aug 2011 20:29:01

migula hat geschrieben:Das ist richtig, abgemeldete Fahrzeuge erhalten den Stempel ab Datum der Vorführung. D.h. eine Rückdatierung erfolgt nicht. In Hessen m,üssen die Fahrzeuge nicht einmal abgemeldet sein.


Das ist nicht ganz richtig. Leider sind die TÜV-Bestimmungen nicht in allen Bundesländern gleich. In NRW wird zurückgeklebt, d.h. die Plakette wird auf die eigentlich fällige TÜV-Vorführung terminiert. In Hessen ist das nicht so, meines Wissens auch nicht in Bayern.

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migula am 26 Aug 2011 20:59:59

In B.-W. wird auch zurück datiert, aber nur Fahrzeuge die zugelassen sind. Fahrzeuge die abgemeldet sind, können ohne neue HU nicht wieder zugelassen werden. Deshalb erfolgt in B.-W. keine Rückdatierung bei abgemeldeten Fahrzeugen.

claudius22 am 27 Aug 2011 12:33:18

Hallo Bernhard,
woher nimmt der Prüfer den eigentlichen HU Termin? Zulassung hat er nicht, im Brief steht nix und Kennzeichen sind entwertet.
Viele
Claudius

BernhardK am 27 Aug 2011 13:22:32

Hallo Claudius !

Vom SVA erhälst Du bei der Abmeldung die Abmeldebescheinigung,
die ZB I und ZB II. Dies musst Du dem Prüfer vorlegen, nur damit kann der Prüfer feststellen ob die Fahrzeugdaten stimmen. Sonst wäre es ja zu einfach. Aus der ZB I erkennt er, wann die TÜV-Vorführung fällig ist.

claudius22 am 27 Aug 2011 15:18:55

Heißt dass, ich muss den doppelten BETRAG bezahlen, wenn ich das Womo länger als ein Jahr abmelde und dann mit einer seit 14 Monaten abgelaufenen HU bei TÜV, Dekra, KÜS und wie sie alle heißen aufschlage?
Viele
Claudius

BernhardK am 27 Aug 2011 18:09:56

Claudius,

ruf doch am Montag beim GTÜ oder KÜS etc. an, die können Dir dann genau sagen, wie die Sache abläuft.

dieter2 am 27 Aug 2011 19:27:15

claudius22 hat geschrieben:Heißt dass, ich muss den doppelten BETRAG bezahlen, wenn ich das Womo länger als ein Jahr abmelde und dann mit einer seit 14 Monaten abgelaufenen HU bei TÜV, Dekra, KÜS und wie sie alle heißen aufschlage?
Viele
Claudius


Doppelt wirst Du nicht zahlen brauchen.
Ohne Leistung erbracht zu haben können die nicht kassieren.

Dieter

trebla am 27 Aug 2011 20:30:16

dieter2 hat geschrieben:Doppelt wirst Du nicht zahlen brauchen.
Ohne Leistung erbracht zu haben können die nicht kassieren.

Dieter

___________________________________________________________

Wenn das Fahrzeug zugelassen ist und z.B. über zwei Perioden die AU/HU abgelaufen war, wollen die für eine Arbeit gleich zwei Beträge haben.

trebla

Rumbuddel am 28 Aug 2011 17:50:32

Ähhh ... also wenn ich (NRW) ein Fahrzeug abmelde und es länger als ich glaube 3 Monate abgemeldet ist, muss ich bei Wiederzulassung vorher zum TüV.
Und der gilt dann wieder für 1 Jahr.

Aber wenn ich an die Kosten für Abmeldung, dann Neuanmeldung denke, frage ich mich, ob sich dies lohnt ...
Ok, wenn Du das Fahrzeug auf jeden Fall abmelden möchtest ... aber warum kein Saisonkennzeichen? Du sparst Versicherungskosten, Steuer ... oder nicht?

claudius22 am 28 Aug 2011 19:01:41

Hallo Rum,
An- und Abmelden lohnen sich bei 4,2t und höchstens sechs Wochen Nutzung und ein paar Wochenenden im Jahr. Ab sieben Tagen Stillstand sind die Gebühren wieder drin. Der Vorgang dauert für mich höchstens 15 Minuten incl. Weg. Deshalb melde ich für jede geplante Fahrt die Kiste extra an.
Mehr als vier Monate angemeldet pro Jahr ist die Kiste nie.
Viele
Claudius

trebla am 28 Aug 2011 19:52:02

Rumbuddel hat geschrieben:Ähhh ... also wenn ich (NRW) ein Fahrzeug abmelde und es länger als ich glaube 3 Monate abgemeldet ist, muss ich bei Wiederzulassung vorher zum TüV.
Und der gilt dann wieder für 1 Jahr.

Aber wenn ich an die Kosten für Abmeldung, dann Neuanmeldung denke, frage ich mich, ob sich dies lohnt ...
Ok, wenn Du das Fahrzeug auf jeden Fall abmelden möchtest ... aber warum kein Saisonkennzeichen? Du sparst Versicherungskosten, Steuer ... oder nicht?


Wenn das Fahrzeug bei der Wiederzulassung noch "TÜV" hat, brachst du zum Anmelden nicht wieder neu Tüvten.
Ob es elf Monate sind bei über 3,5 to. oder 23 Monate bei unter 3,5 to zGG.

trebla

Rumbuddel am 28 Aug 2011 20:18:07

trebla hat geschrieben:
Rumbuddel hat geschrieben:Ähhh ... also wenn ich (NRW) ein Fahrzeug abmelde und es länger als ich glaube 3 Monate abgemeldet ist, muss ich bei Wiederzulassung vorher zum TüV.
Und der gilt dann wieder für 1 Jahr.

Aber wenn ich an die Kosten für Abmeldung, dann Neuanmeldung denke, frage ich mich, ob sich dies lohnt ...
Ok, wenn Du das Fahrzeug auf jeden Fall abmelden möchtest ... aber warum kein Saisonkennzeichen? Du sparst Versicherungskosten, Steuer ... oder nicht?


Wenn das Fahrzeug bei der Wiederzulassung noch "TÜV" hat, brachst du zum Anmelden nicht wieder neu Tüvten.
Ob es elf Monate sind bei über 3,5 to. oder 23 Monate bei unter 3,5 to zGG.

trebla


Oh, dann hatte ich das falsch in Erinnerung.

claudius22 am 29 Aug 2011 09:39:40

Hallo allerseits,
guter Tipp von Bernhard, fragen kostet nichts.
Hab grad beim TÜV angerufen, deren Aussage:
Bei einem abgemeldeten WOMO wird die HU für ein volles Jahr (über 3,5t) oder zwei Jahre (unter 3,5t) ausgestellt, ab Datum der Vorführung.
Alter Termin der HU Fälligkeit interessiert also nicht mehr. Er ist aber trotzdem aus den Abmeldepapieren ersichtlich, denn dort wird die Gültigkeit der letzten HU vermerkt.
Wer den Winter über abmeldet, kann in Ruhe schrauben und vor Anmeldung zur HU.
PS
Und noch mal der Tipp für alle mit alten schweren Schätzchen, die das Womo selten nutzen und zwischendurch auf privaten Grund und Boden abstellen können: Anmelden bei Nutzung und anschließende Abmeldung (23 Euro Gebühren inkl. Nummernschilderreservierung) lohnt oft schon ab einer Woche Stillstand. Aber, das FA rechnet erst nach einem Monat Anmeldung taggenau ab. Einen Monat kostet es also immer.
Viele
Claudius

wagner1 am 29 Aug 2011 13:58:26

dieter2 hat geschrieben:
claudius22 hat geschrieben:Heißt dass, ich muss den doppelten BETRAG bezahlen, wenn ich das Womo länger als ein Jahr abmelde und dann mit einer seit 14 Monaten abgelaufenen HU bei TÜV, Dekra, KÜS und wie sie alle heißen aufschlage?
Viele
Claudius


Doppelt wirst Du nicht zahlen brauchen.
Ohne Leistung erbracht zu haben können die nicht kassieren.

Dieter

Mußten wir aber bei einem Anhänger ! Wir leben in Rhl.Pf.

migula am 29 Aug 2011 22:06:05

Der Anhänger war aber sicher nicht abgemeldet!

dieter2 am 30 Aug 2011 13:43:50

wagner1 hat geschrieben:Mußten wir aber bei einem Anhänger ! Wir leben in Rhl.Pf.


Wenn die nur einmal prüfen und zweimal Geld sehen wollten würde ich mit das zurückklagen.

Diese Vorschrift mit den zurückdatieren ist schließlich nicht gemacht worden
um den TÜV die Einnahmen zu sichern,sondern um die
Prüfintervalle einzuhalten.

Mir wollten die mal eine AU berechnen trotzdem die keine Messung machen konnten.
Der Motor ging immer aus im Standgas.
Plakette hab ich eh nicht bekommen,aber eine Rechnung mit AU drauf.
Als ich die bemängelte sagte der Prüfer das machen die immer so.
Ich sagte den,aber bei mir machen wir es anders,ich bezahle das was ich erhalten habe.
Mit sehr viel Gezeter hab ich meine Papiere und Rechnung ohne AU bekommen.

Dieter

wagner1 am 30 Aug 2011 14:08:47

migula hat geschrieben:Der Anhänger war aber sicher nicht abgemeldet!


Da hast Du recht :oops: Er hat aber 2 Jahre gestanden.Haben ihn nicht abgemeldet da Ab und Anmelden teurer waren als Versicherung.

rinto am 31 Aug 2011 08:07:33

claudius22 hat geschrieben:Hallo allerseits,
guter Tipp von Bernhard, fragen kostet nichts.
Hab grad beim TÜV angerufen, deren Aussage:
Bei einem abgemeldeten WOMO wird die HU für ein volles Jahr (über 3,5t) oder zwei Jahre (unter 3,5t) ausgestellt, ab Datum der Vorführung.
Alter Termin der HU Fälligkeit interessiert also nicht mehr. Er ist aber trotzdem aus den Abmeldepapieren ersichtlich, denn dort wird die Gültigkeit der letzten HU vermerkt.
Wer den Winter über abmeldet, kann in Ruhe schrauben und vor Anmeldung zur HU.
PS
Und noch mal der Tipp für alle mit alten schweren Schätzchen, die das Womo selten nutzen und zwischendurch auf privaten Grund und Boden abstellen können: Anmelden bei Nutzung und anschließende Abmeldung (23 Euro Gebühren inkl. Nummernschilderreservierung) lohnt oft schon ab einer Woche Stillstand. Aber, das FA rechnet erst nach einem Monat Anmeldung taggenau ab. Einen Monat kostet es also immer.
Viele
Claudius


Wie wir aus einem anderen Thread ja wissen: Aber aufpassen auf die Nachbarn und das BaurR. Ein abgemeldetes "altes schweres Schätzchen" könnte baurechtlich durchaus zum Problem werden.

Viele aus Nürnberg, Edgar

dieter2 am 31 Aug 2011 09:46:56

wagner1 hat geschrieben:
migula hat geschrieben:Der Anhänger war aber sicher nicht abgemeldet!


Da hast Du recht :oops: Er hat aber 2 Jahre gestanden.Haben ihn nicht abgemeldet da Ab und Anmelden teurer waren als Versicherung.


Du weist aber schon das der Hänger zum TÜV muß, auch wenn er auf den privaten Hinterhof steht
oder zerlegt auf den Dachboden liegt
solange er angemaldet ist.
Wenn die Behörde davon Kenntnis erlangt,wie auch immer,ist ein Bußgeld fällig.

Dieter

Gast am 31 Aug 2011 10:55:44

dieter2 hat geschrieben:
wagner1 hat geschrieben:
migula hat geschrieben:Der Anhänger war aber sicher nicht abgemeldet!


Da hast Du recht :oops: Er hat aber 2 Jahre gestanden.Haben ihn nicht abgemeldet da Ab und Anmelden teurer waren als Versicherung.


Du weist aber schon das der Hänger zum TÜV muß, auch wenn er auf den privaten Hinterhof steht
oder zerlegt auf den Dachboden liegt
solange er angemaldet ist.
Wenn die Behörde davon Kenntnis erlangt,wie auch immer,ist ein Bußgeld fällig.

Dieter


Wie kommst Du denn da drauf?
Wofür sollte denn das Bußgeld sein? Wenn er auf dem Dachboden liegt oder im privaten Hinterhof steht, nimmt er ja nicht am Straßenverkehr teil.
Oder gibts da irgendein Gesetz, dass ich noch nicht kenne?

Ich kenne einen, der wohnt in einem uralten Linienbus.
Sein TÜV war abgelaufen.
Dummerweise nutzt die Polizei den SP bei uns auch um herausgezogene Autos zu kontrollieren.
Bei dieser Gelegenheit hat irgendein Korinthenkacker ihm ein Knöllchen wegen des TÜVs verpaßt.
Den wollte er nicht bezahlen.
Der Streit ging dann nur um die Frage, ob der Bus auf privatem Grund steht oder nicht. Keiner hat zu ihm gesagt, dass das keine Rolle spielt und er in jedem Fall TÜV braucht.
Deshalb meine obige Annahme

raribay am 31 Aug 2011 11:08:24

Freizeitfahrzeuge müssen wie PKW zur HU. Auch wenn der Camper angemeldet auf einem privaten SP steht, muss die Plakette passen. Denn nach dem Gesetz genügt es, dass das Fahrzeug jederzeit am Verkehr teilnehmen könnte.
Auszug aus ADAC Freizeit mobil 09/11

psbu am 31 Aug 2011 13:43:54

raribay hat geschrieben:Freizeitfahrzeuge müssen wie PKW zur HU. Auch wenn der Camper angemeldet auf einem privaten SP steht, muss die Plakette passen. Denn nach dem Gesetz genügt es, dass das Fahrzeug jederzeit am Verkehr teilnehmen könnte.
Auszug aus ADAC Freizeit mobil 09/11


Das ist ja wie bei der GEZ :-)

Gast am 31 Aug 2011 13:46:49

Alles klar - danke Richard.

wagner1 am 31 Aug 2011 14:10:39

dieter2 hat geschrieben:
wagner1 hat geschrieben:
migula hat geschrieben:Der Anhänger war aber sicher nicht abgemeldet!


Da hast Du recht :oops: Er hat aber 2 Jahre gestanden.Haben ihn nicht abgemeldet da Ab und Anmelden teurer waren als Versicherung.


Du weist aber schon das der Hänger zum TÜV muß, auch wenn er auf den privaten Hinterhof steht
oder zerlegt auf den Dachboden liegt
solange er angemaldet ist.
Wenn die Behörde davon Kenntnis erlangt,wie auch immer,ist ein Bußgeld fällig.

Dieter

Er war beim TÜV ( 2 mal bezahlt !)

dieter2 am 31 Aug 2011 16:36:25

wagner1 hat geschrieben:Er war beim TÜV ( 2 mal bezahlt !)


Ich weis,kann auch lesen :wink:

Ich meinte in den 2 Jahren ohne TÜV hätte er wenn er großes Pech hat und böse Nachbarn
ein Bußgeld bekommen.
40 Euro und 2 Punkte.
Auch ohne teilnahme am Straßenverkehr.

Dieter

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