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Krems: Knolle wg. Parkens quer zur Parkplatzbemalung


Ausderasche am 12 Sep 2011 20:56:11

Sonntagnachmittag: Krems Innenstadt: Bullenheiß, die ganze Bevölkerung aalt sich an den Badeseen und am Donaustrand. Die Innenstadt ist ausgestorben, da findet sich doch ein Parkplätzchen auf einem total leeren Parkplatz direkt an der City. Allerdings quer zur PP-Bemalung wg. der Womolänge, also 3 Parkplätze. Noch einmal geschaut, ob irgendwelche Einschränkungen existieren. Nein, nichts, gar nichts, gelbe und blaue Zone sind sonntags aufgehoben. Ab in die Fußgängerzone, Stadt besichtigt, Eis vom österreichischen Italiener genossen. Zurück zum Womo. Parkplatz ist immer noch ratzefatz leer, aber am Scheibenwischer flattert ein weißer Zettel mit blauer Schrift. „Sie haben um 17.00 Uhr eine Ordnungswidrigkeit begangen. Parken quer zur Parkplatzmarkierung. Kommen Sie bis 20:00 zur Polizeiwache Krems, andernfalls wird Anzeige erstattet.“ Also zur Polizeiwache gefahren und werde auch von dem Wachtmeister bedient, der das Zettelchen geschrieben hat. „Noa, des goaht fai niacht, wia Sia g´standen san. 3 Plätze! Moarge fria komma dia Beamten voam Griacht und dia Kunda und wean Sia doa stehn! Woas glauben Sia, woas doa loas is doa hia bei uns!“ „Ja, wir waren nur Eis essen und Stadt schaun!“ Deas is egal, sia stoanden quear zuar dia Stricha, auch wean koana da sonst neat geparkt hoat!“ „ Wo hätte ich den wie parken sollen?“ „Joa am Boahnhoaf, auf dem Buaspoarkplatz der Öffis, die foahrn am Sonntag sowieso neata soa vial net.“ Da fiel mir doch die Kinnlade herunter.


Noch ein bisschen nette Unterhaltung, wie schön einheitliche Verkehrsregeln in der EU wären und über Umweltzonen in Deutschland. „Joa mei, es geaht hoit überall nur ums…“ Reibende Bewegung von rechtem Zeigefinger und Daumen. Da fiel mir die Kinnlade das zweite Mal herunter.

Mit 20,--€, das war wohl der Tiefstpreis, war ich dann dabei und habe jetzt eine Organstrafverfügung gemäß §50 des Verwaltungsstrafgesetzes wegen Übertretung des §23 STVO (Halte-/Parkverbot). Und gut, dass wir nicht ausführlich essen waren, dann wäre es nach 20:00 Uhr gewesen.


Also, liebe WOMO-Kollegen und Kolleginnen in Österreich immer schön längs auf den Parkplätzen, auch wenn ihr mal bei Hofer, Billa, Lidl oder Spar einkauft…auch das ist öffentlicher Verkehrsraum.


Frank

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fluilus am 12 Sep 2011 21:22:04

Ähhmmm, aber...wäre das Ganze denn in Deutschland ohne Knöllchen abgelaufen? :nixweiss:

Sorry für meine Unwissenheit, aber ich stand noch nie so, daß ich drei Parkplätze belegt habe.

Viele ,
Harald

Gast am 12 Sep 2011 21:33:16

fluilus hat geschrieben:Ähhmmm, aber...wäre das Ganze denn in Deutschland ohne Knöllchen abgelaufen? :nixweiss:
Nach §12 Abs 2 Ist Parken verboten,
wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird, d.h. das man nicht über Markierungen anderer Parkplätze stehen darf.

Auch in Deutschland also Bussgeldpflichtig.

Anzeige vom Forum


Ausderasche am 12 Sep 2011 22:38:59

Ich denke, dass Ulrich recht hat.

Allerdings erläutert der Bussgeldkatalog zusätzlich in Tatbestandsnummer 112003: "Sie hielten/parkten verbotswidrig und verhinderten dadurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen". Das verbotswidrig ergibt sich dann wohl aus Tatbestandsnummer 112456: "Sie hielten oder parkten nicht Platz sparend." Strafe: 10,--€.


Frank

PS:

(Jetzt wird es aber schwierig, mit WOMOs über 6m Länge noch regelkonform auf gekennzeichneten Parkplätzen zu parken, weil man vorne oder hinten in andere Parkflächen oder in Verkehrsflächen ragt, oder?)

wolfherm am 12 Sep 2011 22:44:20

Frank,

dann darfst du da - streng genommen - nicht parken. :D Oder dich nicht erwischen lassen. :D Oder klaglos dann zahlen. :D

LG Wolfgang

Ausderasche am 12 Sep 2011 22:55:25

wolfherm hat geschrieben:Frank,

dann darfst du da - streng genommen - nicht parken. :D Oder dich nicht erwischen lassen. :D Oder klaglos dann zahlen. :D

LG Wolfgang


Stimme zu!

Bleibt - bezüglich Österreich - nur noch die Verwunderung über die kurze Zahlungsfrist bis zur Erstattung einer Anzeige und der Verweis, auf Busparkplätzen der öffentlichen Verkehrsbetireb zu parken. (Was ich in praxi lieber nicht testen möchte!)

Ansonsten sind die Niederösterreicher sehr nett. Heute hat uns z.B. einer durch Langenlois gelotst und uns zu unserem Zielort gebracht, da alles voller Baustellen und tws. "unbefahrbar" war.


Frank

wolfherm am 12 Sep 2011 22:57:09

Ausderasche hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:Frank,

dann darfst du da - streng genommen - nicht parken. :D Oder dich nicht erwischen lassen. :D Oder klaglos dann zahlen. :D

LG Wolfgang


Stimme zu!

Bleibt - bezüglich Österreich - nur noch die Verwunderung über die kurze Zahlungsfrist bis zur Erstattung einer Anzeige und der Verweis, auf Busparkplätzen der öffentlichen Verkehrsbetireb zu parken. (Was ich in praxi lieber nicht testen möchte!)

Ansonsten sind die Niederösterreicher sehr nett. Heute hat uns z.B. einer durch Langenlois gelotst und uns zu unserem Zielort gebracht, da alles voller Baustellen und tws. "unbefahrbar" war.


Frank


Na ja, bei der Euro-Krise will halt jeder gerne sein Geld schnell haben. Wer weiß, was alles noch so kommt. :D

felix52 am 12 Sep 2011 22:57:18

Ausderasche hat geschrieben:
Also, liebe WOMO-Kollegen und Kolleginnen in Österreich immer schön längs auf den Parkplätzen, auch wenn ihr mal bei Hofer, Billa, Lidl oder Spar einkauft…auch das ist öffentlicher Verkehrsraum.


Frank


Moin Frank, hab ja auch geschmunzelt..... :D
Aber das oben Gesagte gilt net....., jedenfalls net für unsere italienischen Freunde, die 4 Tage auf nem Supermarktparkplatz campen (Direkt vor der Einfahrt zum Wien Camping Süd, der auf 2 Stunden am Tag beschränkt ist)
Ich finde die Fotos schon noch von vor einem Monat...... :)
`S geht schon auf :wink:
Felix52

Ausderasche am 12 Sep 2011 23:08:27

wolfherm hat geschrieben:
Na ja, bei der Euro-Krise will halt jeder gerne sein Geld schnell haben. Wer weiß, was alles noch so kommt. :D


Stimmt auch, ist doch (fast) egal, ob der Euro in meiner oder des Staates Säckel wertlos wird! Wobei im Moment hätte ich für die 20,--€ lieber Grünen Veltliner gekauft.

Da fällt mir noch ein....wenn die in Amberg --> Link Stricherl machen würden, könnten die Ihr Stadtsäckel ganz schön füllen!


Frank

wolfherm am 12 Sep 2011 23:10:14

Ausderasche hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:
Na ja, bei der Euro-Krise will halt jeder gerne sein Geld schnell haben. Wer weiß, was alles noch so kommt. :D


Stimmt auch, ist doch (fast) egal, ob der Euro in meiner oder des Staates Säckel wertlos wird! Wobei im Moment hätte ich für die 20,--€ lieber Grünen Veltliner gekauft.

Da fällt mir noch ein....wenn die in Amberg --> Link Stricherl machen würden, könnten die Ihr Stadtsäckel ganz schön füllen!


Frank


Du kommst echt auf gute Ideen- wenn du keinen Grünen Veltliner hast. :D

Ich bin böse, ich weiß es, ich schäme mich und stelle mich jetzt in die Ecke.


LG Wolfgang

Gast am 12 Sep 2011 23:11:40

Ausderasche hat geschrieben:Jetzt wird es aber schwierig, mit WOMOs über 6m Länge noch regelkonform auf gekennzeichneten Parkplätzen zu parken, weil man vorne oder hinten in andere Parkflächen oder in Verkehrsflächen ragt, oder?
Nicht unbedingt, ich habe schon öfter ein Foto eingestellt in dem wir "Fürchtenix" mit 6,5 m Länge ganz normal geparkt haben. Das Heck steht dann immer in eine angrenzene Grünzone über.

Ausderasche am 12 Sep 2011 23:30:01

wolfherm hat geschrieben:
Du kommst echt auf gute Ideen- wenn du keinen Grünen Veltliner hast. :D


LG Wolfgang


Diesmal falsch!

Was meinst Du wohl, was in dem Glas links neben mir, für Dich nicht sichtbar, grünlich-goldig im blassen Licht der WOMO-LEDS schillert? :D
Ich besuche doch nicht die Sandgrube 13 in Krems und das Loisium in Langenlois ohne in GOLD zu investieren. :D

UlrichS hat geschrieben:Das Heck steht dann immer in eine angrenzene Grünzone über.


Ja, so machen wir das auch schon seit 16 jahren oder klemmen uns auf dem Parkplatz in die Ecke. Aber wie Du schon schreibst: "Nicht unbedingt..." ....wächst überall Gras oder stehen keine Bäume oder existieren keine anderen Hindernisse.


Frank

Lancelot am 13 Sep 2011 06:57:55

Ausderasche hat geschrieben:Ich besuche doch nicht die Sandgrube 13 in Krems und das Loisium in Langenlois ohne in GOLD zu investieren. :D


OT

Tipp: besuche Schloß Gobelsburg (gleich um die Ecke) --> Link

Dort aber nur kosten ... :wink: ... (weiter probieren und "jausen" - in einem urigen Probierstüberl) und kaufen solltest Du ein paar Meter weiter bei unseren Bekannten --> Link

Probier den Riesling vom Heligenstein :!:

OT Ende

Die 20 Hühner aus Krems - buch´s ab unter "außergewöhnliche SP-Kosten" :wink:

Beduin am 13 Sep 2011 07:44:04

UlrichS hat geschrieben:
fluilus hat geschrieben:Ähhmmm, aber...wäre das Ganze denn in Deutschland ohne Knöllchen abgelaufen? :nixweiss:
Nach §12 Abs 2 Ist Parken verboten,
wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird, d.h. das man nicht über Markierungen anderer Parkplätze stehen darf.

Auch in Deutschland also Bussgeldpflichtig.


Als ich noch meinen Rimor mit seinen 7,50 hatte, habe ich extra mal eine Politesse gefragt.
Ich parkte längs am Fahrbahnrand in längs eingezeichneten Bucht und brauchte eben 2 davon. Da meinte sie, ich brauche weder 2 Parkscheine, noch sonst mir Gedanken machen, es sei alles OK so, auch wenn ich 2 Plaätz brauche, bei der Fahrzeuglänge gings ja nicht anders..................?

macagi am 13 Sep 2011 09:20:41

Ausderasche hat geschrieben:Bleibt - bezüglich Österreich - nur noch die Verwunderung über die kurze Zahlungsfrist bis zur Erstattung einer Anzeige und der Verweis, auf Busparkplätzen der öffentlichen Verkehrsbetireb zu parken. (Was ich in praxi lieber nicht testen möchte!)


Was kostet denn Parken auf dem Busparkplatz als Nichtbus?

Ingrid1 am 13 Sep 2011 11:30:27

Was kostet denn Parken auf dem Busparkplatz als Nichtbus?

ich glaub die Busse zahlen da auch nicht viel weniger für das Parken dort.

Also oben mit dem Dialekt, da bin ich nicht ganz einverstanden :D :D :D
das können die Niederösterreicher wirklich besser :D :D
--> Link

...aber ansonsten, die Gegend dort in der Wachau ist wirklich eine Reise wert.

bernierapido am 13 Sep 2011 12:38:03

Ich parkte längs am Fahrbahnrand in längs eingezeichneten Bucht und brauchte eben 2 davon. Da meinte sie, ich brauche weder 2 Parkscheine,


Das ist ja das komische: wenn ich mit einem längeren Fahrzeug längs in eingezeichneten Parkkplätzen stehe und mehrere hintereinanderliegende Parkplätze brauche, ist das OK. Ich darf auch zwei nebeneinanderliegende Parkplätze nutzen, wenn mein Fahrzeug zu breit ist. Wenn ich aber quer dazu stehe, ist das verboten, wenn ich mehrere Parkplätze nutze. Ist schon schwierig.

Beduin am 13 Sep 2011 13:02:35

macagi hat geschrieben:Was kostet denn Parken auf dem Busparkplatz als Nichtbus?


In Tübingen 15€ :?

wagner1 am 13 Sep 2011 16:28:24

Ich habe immer gedacht das bei Lidl und co. Privatgelände wäre? Dann müßte doch eigentlich der Eigentümer darüber bestimmen können.Und ich denke ,wenn der Parkplatz frei ist, wird es ,abgesehen davon,das man eventuell sogar Kunde ist, mit dem Besitzer keinen Ärger geben? :nixweiss:

abba am 13 Sep 2011 16:57:15

Annemarie, so sehe ich das auch. Oft steht ja auch noch ein Schild dabei, dass es sich um Privatparkplatz handelt auf dem die StVO gelten würde. Kommt es allerdings zu einem Unfall kommt die Polizei nicht, da es sich um ein privates Grundstück handeln würde. Wahrscheinlich mal wieder so ein Grauzone.

Ingrid1 am 13 Sep 2011 17:45:04

Aufpassen sollte man auch bei den Interspar und teilweise Eurospar, die machen am Abend den Schranken zu. Kann auch bie Lidl der Fall sein.
Blöd ist das dann, wenn man das übersieht und es das Wochenende ist :-o
Bei diesen Plätzen ist das sicher eine Grauzone und ein Gutwill, bei den jeweiligen Geschäften.

Ausderasche am 13 Sep 2011 20:52:00

Hallo Wolfgang,

danke für die Tipps. Leider sind wir schon heute morgen durch das Kamptal nach Norden gezogen. Aber wir fahren ja auch wieder rückwärts. Vielleicht klappt es.

Zu den anderen Fragen. Es war Sonntag und das Parken war in der Innenstadt überall gratis, da die gelben und blauen Parkzonen sonntags aufgehoben waren. Und da als Busparkplatz der Parkplatz der öffentlichen Verkehrsmittel gemeint war, nehme ich an, dass dort auch keine Gebühren fällig gewesen wären.

Die Lidl, etc. parkplätze, in herrlicher Größe waren, wie Ingrid schon beschreibt sonntags alle per Schranke verschlossen. An 2 anderen Parkplätze waren bewegliche Schilder an den Einfahrten aufgestellt, die das Parken für Nichtberechtigte eindeutig untersagten. Man konnte also nur im "öffentlichen" Strassenraum parken.

Die 20,--€ sind abgehakt!


Frank

P.S. Ein Genuss war das Loisium in Langenlois. Kann ich nur jedem empfehlen. Und die Schaugärten der Fa. Kittenberger in Schiltern. Die Wachau haben wir per Fahrrad donauhoch und donaurunter gemacht.

Ausderasche am 13 Sep 2011 21:13:43

Ach so, a propos Privatparkplätze in Österreich. Ein österreichischer WOMO-kollege in Brandstatt hat mich ausdrücklich vor dem Übernachten oder Parken auf Privatparkplätzen gewarnt. Wenn der Eigentümer Anzeige erstattet, bekäme man unangenehme Post von der Polizei, sprich Knöllchen.

Deshalb haben wir z.B. am Hotel in Schlögen extra gefragt, ob wir auf dem großen PP vor dem Hotel während einer Wanderung an der Donauschleife parken dürfen. Dort waren nämlich überall Hinweise auf Privatgelände. Wir durften dann dort bis abends stehen.


Frank

Lancelot am 14 Sep 2011 06:48:28

Ausderasche hat geschrieben:Leider sind wir schon heute morgen durch das Kamptal nach Norden gezogen.


Laßt RETZ nicht aus :!: Schönes Städtchen, reichlich Weinkeller, macht eine Führung durch den Untergrund :)

--> Link

Bertholdsw am 14 Sep 2011 09:21:06

Hallo aus dem Sauerland.
10€ habe ich mir auch schon einmal eingehandelt und blöde geguckt!
Warum?
Die Parkuhr war noch reichlich gefüllt und die Markierungen waren auch breiter als unser WOMO. Also TOP geparkt.
Aber dann kam es.
Parken auf/vor ner Parkuhr ist nur bis 2,8To zulässig.
Berthold

Gast am 14 Sep 2011 10:49:11

Bertholdsw hat geschrieben:Parken auf/vor ner Parkuhr ist nur bis 2,8To zulässig.
Das glaube ich so jetzt nicht, ich nehme mal an da war ein Zusatzschild nur PKW`s oder so etwas.

Bertholdsw am 14 Sep 2011 12:35:06

Ich glaube, das ist generell so. Auf abgesenkten Gehsteigen darf ich auch nicht mit mehr als 2,8to parken/halten. Dann muss ich auf dem Fahrsteifen stehen bleiben. Zwar mitten im Weg aber ich mache dann wohl den Untergrund vom Gehweg nicht mürbe. Ich könnte ja auch ein 20to haben.
Berthold

Gast am 14 Sep 2011 13:31:06

Also ein Gehsteig ist ein Teil der Fahrbahn der für die Fussgänger reserviert ist, Kraftfahrzeuge dürfen hier weder fahren noch parken, es sei denn es ist ausdrücklich erlaubt ( durch Schilder), natürlich gilt dann - wie Du auch schreibst eine Gewichtsbeschränkung egal ob der Bordstein abgesenkt ist oder nicht.

ruptech am 14 Sep 2011 16:06:29

Hallo

Ich hätte nicht bezahlt!
Der Polizist hat auch kein Recht hier eine "Strafe" einzuheben. Fakt ist, dass sich das besagte Fahrzeug auf einem (1) Parkplatz befunden hat. Ist dieser zu klein, erweitern sich die weiteren Parkplätze automatisch.
Aber Achtung! Anders ist dies bei gebührenpflichtigen Flächen! Da zählt jeder Parkplatz einzeln!
Spreche hier aus der Praxis. Auch in Wien meinte mal ein Polizist, er muß mich anzeigen. Hat er auch germacht. Hab ich meinem Rechtsschutz gegeben - und dann ist obenstehendes raus gekommen.
Daher auch das € 20,00 Knöllchen. Der Polizist hat nur ein Problem dass er ein ausgeschriebenes Knöllchen nicht so leicht zurückziehen kann (da muß er einen Bericht schreiben, wo natürlich nicht stehen kann, dass er für nächsten Morgen den Parkplatz frei halten wollte - dazu hätte er ja auch früher aufstehen müssen).

Übrigens in Österreich gibt es kein "Wohnmobil". Da gibt es nur PKW (bis 2,8to), Leichte LKW (von 2,8 bis 7,5to), schwere LKW und Autobusse. Somit zählt ein Parkplatz für ein Fahrzeug - auch LKW, sofern es nicht ausdrücklich verboten ist!!!

Vorsicht ist bei Lidl, Hofe, Aldi, usw. geboten! Dies sind private Parkplätze mit öffentlichem Recht (österreichisch halt). D. h. Parken nur zu Einkaufszwecken!

lg
ruptech

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