andreas1975 am 23 Sep 2011 21:45:00 Hallo !
Also erstmal guten Tag, ich bin hier ganz neu und dies ist mein erster Eintrag in dieses Forum. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da ich es alleine nicht schaffe ...
Meine Frau und ich planen uns Anfang 2012 ein Auto zu kaufen.
Genauer gesagt möchten wir uns einen LKW kaufen und ihn selbstständig zum Wohnmobil umbauen.
zulässiges Gesamtgewicht : 7,49 Tonnen (mehr darf ich mit meinem Füherschein nicht bewegen)
Oldtimer (also max, Baujahr 1981)
Wir haben uns schon viele Modelle angeschaut und tendieren aktuell zu einem ex-THW Fahrzeug (die blauen halt, sind meistens Ivecos oder Magirus) oder einem alten Feuerwehrfahrzeug, vorzugsweise ein Magirus 125 D 10 A oder ein so ähnliches Model, wobei uns auch ein Zil 131 (Militärfahrzeug) ins Auge fiel.
So, nun frage ich mich ob bzw. wie ich es zugelassen und besonders versichert bekomme !!!
Meine Versicherung (Continentale) sagte mir, dass sie keine LKWs die zum Wohnmobil umgebaut wurden versichert. Was nun ? Gibt es da irgendwelche Tricks um das zu umgehen ? Könnte man nicht einfach sagen es sei ein Oldtimer-Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen ?
Außerdem hat mir die Continentale mitgeteilt, dass sie Oldtimer nur mit einer jährlichen Kilometerlaufleistung von 8-10 tkm versichert. Finde ich persönlich totaler Quatsch, ich mag mir keine Gedanken machen ob ich mir noch einen Ausflug leisten kann oder nicht. Unser erster Trip soll im Sommer 2012 ans Norkap gehen, da kommen schon massig Kilometer zusammen.
Gibt es also eine Versicherung die mir solch ein Fahrzeug (LKW zum Wohnmobil umgebaut) versichert und das ohne jährliche Kilometerbegrenzung (da Oldtimer) ?
Bekomme ich solch ein Fahrzeug beim STVA zugelassen ? Sollte es ein ex-Feuerwehrauto werden würde ich natürlich Sirenen, Blaulichter, etc. abmontieren.
Über eine Antwort würde ich mich freuen, Nachfragen beantworte ich natürlich gerne.
mfg
Andreas
Administrator am 23 Sep 2011 21:48:22 die Such' macht kluch.........
--> Link
andreas1975 am 23 Sep 2011 22:13:07 Hallo Dirk, mich leider nicht so wie es scheint :-)
Mir kommt da gerade eine Frage in den Sinn ...
Könnte ich dieses Fahrzeug nicht schlicht und einfach als LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen versichern ?
Ich meine auch LKW-Fahrer schlafen in ihrem Wagen wenn sie durch quer Europa unterwegs sind ^^ Streng genommen wäre ja dann jeder 08/15 LKW in irgendeiner Form ein Wohmobil ... ???
Ferner wäre es doch möglich (müsste es meiner Meinung jedenfalls nach) ihn nicht als Oldtimer zu versichern obwohl er einer ist, oder ?
Dann wären all meine Probleme doch beseitigt, oder ?
mfg
Andreas
fluilus am 23 Sep 2011 22:43:10 Hallo,
bin neben dem Forum hier auch viel im Allrad-LKW-Forum unterwegs und die Leute dort fahren genau solche Fahrzeuge wie Du vorhast anzuschaffen.
Die meisten LKWs und Fernreisemobile dort sind beim Versicherungsmakler Madau (mal googeln) versichert, und das sicher nicht ohne Grund.
Nur zur Klarstellung: bin mit dem genannten Makler nicht verwandt, verschwägert oder sonstwie verbandelt und habe auch keine Vorteile durch Empfehlungen o.ä. Der Hinweis spiegelt lediglich positive Erfahrungsberichte von (mir z.T. persönlich bekannten) Personen aus dem anderen Forum wider.
So, hoffentlich darf man das alles (einschließlich dem Hinweis auf das andere Forum) hier schreiben, ohne daß die Mods hier sauer werden.
:sky:
Viele ,
Harald
Administrator am 23 Sep 2011 22:48:26 In dem von mir geposteten Link geht es um Herrn Madau
fluilus am 23 Sep 2011 22:57:01 Dirk hat geschrieben:In dem von mir geposteten Link geht es um Herrn Madau
:eek: :oops: :D 8)
Na ja, doppelt gemoppelt hält besser, hat meine Oma immer gesagt
:D :D :D
fluilus am 23 Sep 2011 23:03:59 andreas1975 hat geschrieben:Mir kommt da gerade eine Frage in den Sinn ...
Könnte ich dieses Fahrzeug nicht schlicht und einfach als LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen versichern ?
Hmmm, je nach Umfang und Qualität Deines Ausbaus wird es bei den genannten Fahrzeugen aber knapp mit den 7,5 Tonnen.
Wird Dein LKW schwerer und Du kannst deshalb nicht ablasten, hast Du bei Zulassung als LKW Nachteile wie Sonntagsfahrverbot, evtl. jährliche Sicherheitsprüfung usw.
Eventuell könnte es dann sinnvoll sein, auf eine Sonder-Kfz-Zulassung umzusteigen, z.B. So-Kfz Bautruppwagen, So-Kfz Rallye-Begleitfahrzeug oder so. Das solltest Du dann aber vorab mit dem TÜVler Deines Vertrauens besprechen.
Viele ,
Harald
andwein am 24 Sep 2011 13:25:13 fluilus hat geschrieben:andreas1975 hat geschrieben:Mir kommt da gerade eine Frage in den Sinn ... Könnte ich dieses Fahrzeug nicht schlicht und einfach als LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen versichern ?
Hmmm, je nach Umfang und Qualität Deines Ausbaus wird es bei den genannten Fahrzeugen aber knapp mit den 7,5 Tonnen. Wird Dein LKW schwerer und Du kannst deshalb nicht ablasten, hast Du bei Zulassung als LKW Nachteile wie Sonntagsfahrverbot, evtl. jährliche Sicherheitsprüfung usw. Eventuell könnte es dann sinnvoll sein, auf eine Sonder-Kfz-Zulassung umzusteigen, z.B. So-Kfz Bautruppwagen, So-Kfz Rallye-Begleitfahrzeug oder so. Das solltest Du dann aber vorab mit dem TÜVler Deines Vertrauens besprechen. Viele , Harald
Als "Oldtimer" genügt es nicht 20 oder 30 Jahre alt zu sein, es muss auch noch der "Originalzustand" sein. Ob der bei einem Umbau noch gegeben ist sollte man vor dieser Fragestellung klären, oder??
Ein LKW ist es ja schon, und der Status "sonst.Kfz, bzw. Wohnmobil" hängt von der Art des Ausbaus bzw. der Einrichtung ab.
Andreas
Administrator am 24 Sep 2011 17:37:42 Andreas hat Recht, nach einem Umbau wird das Fzg nicht mehr als Oldtimer zugelassen. Der Umbau muß vor min. 20 Jahren erfolgt sein.
andreas1975 am 24 Sep 2011 21:47:44 Argh, das ist ja Mist ... ich dachte das Baujahr wäre ausreichend ...
Ok, dann werden wir mal schauen ob man sowas in der Richtung auftreiben kann, bzw wissen wir, worauf wir achten müssen.
Wenn das Fahreug bereits eine 07er Nummer hat und wir es weiter aus-umbauen, verliert es damit seinen Status oder hat man da Spielraum, bzw. wo liegt die Grenze ?
07er Nummer heißt ja Oldtimer wenn ich mich nicht irre, oder ?
mfg
Andreas
fluilus am 24 Sep 2011 22:14:35 Dirk hat geschrieben:Andreas hat Recht, nach einem Umbau wird das Fzg nicht mehr als Oldtimer zugelassen. Der Umbau muß vor min. 20 Jahren erfolgt sein.
Deshalb weichen manche auf die Zulassung als Sonder-Kfz aus, wie schon oben geschrieben. [quote=andreas1975]Wenn das Fahreug bereits eine 07er Nummer hat und wir es weiter aus-umbauen, verliert es damit seinen Status oder hat man da Spielraum, bzw. wo liegt die Grenze ? 07er Nummer heißt ja Oldtimer wenn ich mich nicht irre, oder ? [/quote]
Die 07-er Nummer ist eigentlich ein Wechselkennzeichen für Sammler. Die Fahrzeuge müssen mindestens 20 Jahre sein, Fahrten sind nur seeehr eingeschränkt, z.B. zu Oldtimer-Treffen oder Probefahrten erlaubt.
Das Oldtimer-Kennzeichen, von dem hier die Rede ist, ist das H-Kennzeichen. Fahrzeuge, die das H-Kennzeichen erhalten können, müssen mindestens 30 Jahre alt sein und sich weitestgehend im Original- bzw. einem zeitgenössischen Zustand befinden. So auch der Wohnausbau bei einem H-Wohnmobil, zudem muß hier der Ausbau vor mind. 20 Jahren erfolgt sein, wie oben schon geschrieben. Wird der zeitgenössische Zustand verändert, kann das H-Kennzeichen auch im Nachhinein wieder aberkannt werden.
Die TÜVler haben aber einen gewissen Ermessungsspielraum, es ist sinnvoll, frühzeitig alle Vorhaben mit dem Sach6verstäßndigen abzukläßren.
Viele ,
Harald
fluilus am 24 Sep 2011 22:21:57 fluilus hat geschrieben:Deshalb weichen manche auf die Zulassung als Sonder-Kfz aus, wie schon oben geschrieben.
Sorry, muss "Sonstiges-KFZ" heissen, nicht Sonder-Kfz.
Viele ,
Harald
brainless am 26 Sep 2011 11:11:26 Zum Thema "H-Kennzeichen" wurde ja schon einiges gesagt - leider auch manches mittlerweile Überholtes.
- das Datum der EZ bzw. Produktionsdatum muß mindestens 30 Jahre zurückliegen,
- das Sachverständigengutachten muß die Zustandsnote "2" oder besser bescheinigen,
- Umbauten können auch einen Tag vor Erstellung des Gutachtens vorgenommen worden sein - wichtig ist, daß es sich um "zeitgenössische" Maßnahmen/Teile handelt (die angesprochene "2o-Jahresfrist" besteht nicht mehr).
Theoretisch angewandt auf euren alten LKW heißt das, daß ihr mit zeitgenössischen Teilen
aus Ende der 70er/Anfang der 80er den leeren LKW in ein Wohnmobil umbauen dürft. Allerdings bleibt mir schleierhaft, wo denn solche Teile zu bekommen sein sollten.
Praktisch heißt das: Geh zu deinem TÜV oder DEKRA Ingenieur und besprich vorab Deine Pläne mit ihm. Vielleicht macht er Dir auch Zugeständnisse für die technischen Installationen. Wäre doch schade, wenn Du auch diese auf den Stand von vor 30 Jahren bringen müßtest.
Viel Spaß,
brainless :wink:
andwein am 26 Sep 2011 18:48:57 brainless hat geschrieben:Theoretisch angewandt auf euren alten LKW heißt das, daß ihr mit zeitgenössischen Teilen aus Ende der 70er/Anfang der 80er den leeren LKW in ein Wohnmobil umbauen dürft. Allerdings bleibt mir schleierhaft, wo denn solche Teile zu bekommen sein sollten. Viel Spaß,brainless :wink:
Sorry, aber muss sein: Holzofen und Waschzuber bekommt man auf den "Antik-Märkten". Das wäre mal echt ein Hingucker (für Nichtschwaben - eine Sehenswürdigkeit.
Andreas
canter am 27 Sep 2011 13:56:16 Eine Wohnmobilzulassung wirst du für einen Oldi ( 30 jahre plus ) den du heute ausbaust kaum bekommen.
Alternativ: Fahrgestell mit Containerloks kaufen, als Oldi Zulassen und dann einen z.B. Nato Koffer als Ladung drauf machen. Allerdings kein Durchgang zum Führerhaus!!
Auch Geländebereifung ( Einzelreifen ) kannst du dann vergessen!!
EIn zeitgenössischer Umbau ... na ja .. wer das mag ?!?!?
Und zuletzt ( ich mag optisch die ollen Maggi Hauber ja auch ) solltest du in deiner Rechnung nicht vergessen das die alten 8l Diesel laut, lahm, wartungsintensiv und vorallem versoffen sind. Realistisch schlucken die um 26l / 100km.
Ich würde ehr nach einem etwas modernerem MAN/VW FAE 8.150 oder Iveco Maggi 90-16 Turbo schauen und da einen Koffer drauf machen. Die bekommen auch keine Plakette brauchen aber deutlich weniger Diesel., laufen schneller und es gibt noch ET`s.
Zulassung dann als Womo oder alternativ LKW ( günstige Steuer ). Lass das mal von der Versicherung rechnen.
hinni-hanni am 04 Nov 2011 17:08:42 whrscheinlich ist das Thema nicht mehr aktuell, trotzdem noch eine Anmerkung:
Eine Versicherung versichert das Fahrzeug so, wie es zugelassen ist, nicht umgekehrt! Ein LKW mit LKW-Zulassung und nachträglich verbauter Wohnmobileinrichtung wird daher als LKW versichert.
Die Aussage einer Gesellschaft, solche oder andere Fahrzeuge nicht zu versichern, ist so nicht richtig. Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist eine Pflichtversicherung mit Annahmezwang, d.h. die Versicherung muss dieses Risiko (zumindest zu den Mindestdeckungssummen) abdecken. Das ist im Pflichtversicherungs-Gesetz so geregelt. Lediglich der Abschluss einer Kasko-Versicherung kann verweigert werden.
proudbadener am 08 Nov 2011 09:52:03 Egal welches alter der 7,5 Tonner haben wird und wie er zu gelassen sein wird, das Sontags Fahrverbot wird dich auf jeden Fall nicht betreffen !!!!!!!!!!!!!!!!
Denn das ist nur für Gewerblich genutzte Fahrzeuge und Gespanne über 12 Tonnen gültig, was im normal Fall seltenst Wohnmobile und änliches betrifft.
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