HandyCleo am 12 Nov 2011 15:16:50 Ist mir klar, daß man das auch mit einem normalen Hänger erreichen kann.
Stimmt...bleibt als einziges Argument: Keine Deichsel, also einfacher beim Rückwärtsfahren....
Ob das den Preis wert ist?
Das wage ich zu bezweifeln, aber das muss jeder selber wissen.
André
Pijpop am 12 Nov 2011 15:18:08 Seit wann gilt denn der Führerschein Klasse B bis zu 4 250 KG
zulässigem Gesamtgewicht???????????
Klar darf man mit dem B FS einen Anhänger ziehen ABER bei 3 500 KG
zul Gesamtgewicht ist Schluß!!!!!!!!!!!!
Pijpop
ruptech am 12 Nov 2011 21:40:06 Pijpop hat geschrieben:Seit wann gilt denn der Führerschein Klasse B bis zu 4 250 KG zulässigem Gesamtgewicht???????????
Klar darf man mit dem B FS einen Anhänger ziehen ABER bei 3 500 KG zul Gesamtgewicht ist Schluß!!!!!!!!!!!!
Pijpop
Hallo
Lies mal genau: B-Führerschein: Kraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500kg UND einen leichten Anhänger bis 750kg. Ergibt ein GesamtZUGgewicht von 4250kg.
Gesamtgewicht = nicht Gesamtzuggewicht!
lg
ruptech
mantishrimp am 12 Nov 2011 21:58:43 also hier --> Link stehts etwas anders, Kombination nicht über 3500kg.
Zitat:
Klasse B:
Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
tober am 12 Nov 2011 23:28:14 mantishrimp hat geschrieben:also hier --> Link stehts etwas anders, Kombination nicht über 3500kg. Zitat: Klasse B: Beinhaltet M,S,L ab 18 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Es ist in der Tat etwas "blöde" formuliert. ABER - Mit dem B darf man 3,5t +750 kg fahren, also 4,25t.
Nur wenn der Hänger mehr als 750 kg wiegt darf beim B die Gesamtmasse des Gespannes nicht mehr als 3,5t haben.
z.B Zugwagen (mein Tiguan) wiegt 1700 kg leer und darf bis 2200 kg vollgepackt werden. Wenn ich 1300 Kg "ranhänge" habe ich 3,5t die mit dem B gefahren werden dürfen.
tober
tober am 12 Nov 2011 23:31:29 Kleiner anhang.
Genau diese doofe regelung wird ja ab 2013 für Wohnwagenfahrer abgeschafft. Dann kann man nen "kleinen BE" machen (b 96 ? ) mit dem man 4,25 t fahren darf ohne das 750 kg limit beim Hänger.
gruß tober
Pijpop am 13 Nov 2011 00:20:10 Okay - wo steht was von erlaubtem Gesamtzuggewicht in Höhe von
4 250 KG für Führerscheininhaber Klasse B ???
Solo ist bei 3 500 KG Schluß und beim Gespann auch.
Pijpop
ALoisius am 13 Nov 2011 01:48:55 Vom Gesamtzuggewicht steht da gar nichts, darum geht es ja auch gar nicht.
Mit B darf bis 3500 KG gefahren werden plus Anhänger bis 750 KG.
Bei allen Fahrerlaubnisklassen (ausgenommen Zweiradklassen sowie Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft) darf ein Anhänger bis 750 KG angehängt werden.
Die Klasse B (96) wird zum 19.01.2013 eingeführt.
Ab diesem Stichtag muss eine "Schulung" nachgewiesen werden.
Diese beinhaltet 7 Stunden wobei ein Teil praktisch sein wird.
Themen sind u.a. Ladungssicherung, Sozialvorschriften und natürlich Technik.
Der Abschluss dieser Schulung wird mittels einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und der Führerscheinstelle vorgelegt.
Die Zahl 96 ist eine sogenannte Schlüsselzahl, damit kann der kontrollierende Beamte feststellen, ob man berechtigt ist die FzKombi zu führen.
B (96) berechtigt dann Kombis zu führen bis zu 4,25to. Dabei darf aber das ZugFz nicht schwerer sein wie 3,5 to.
Bsp. Touran: Gesamtmasse 2200 KG dann dürfte ein Anhänger mit einer Gesamtmasse von 2050 KG mitgeführt werden. Das ist aber nur die Fahrerlaubnisrechtliche Seite. Techn. freilich nicht!
:razz:
icealiens97 am 13 Nov 2011 08:57:40 ALoisius hat geschrieben:Vom Gesamtzuggewicht steht da gar nichts, darum geht es ja auch gar nicht. Mit B darf bis 3500 KG gefahren werden plus Anhänger bis 750 KG. Bei allen Fahrerlaubnisklassen (ausgenommen Zweiradklassen sowie Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft) darf ein Anhänger bis 750 KG angehängt werden.
Kann ich so nicht bestätigen:
gefunden auf --> Linkührerscheinklassen.info (was auch meinem Kenntnisstand entspricht)
Anhänger sind bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg erlaubt.
Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg muss die Leermasse des Zugfahrzeuges geringer als die des Anhängers sein und die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug darf nicht über 3,5 t liegen.
Pijpop am 13 Nov 2011 10:58:14 Es klappt mit dem Link nicht, ABER beim Fahrlehrerverband kann man
nachlesen:
Kombination bis zu 4 250 KG ZULÄSSIG!!!!!!!!!!!
Da bin ich Baff!!
Also war mein Kenntnisstand nicht aktuell.
Pijpop
tober am 13 Nov 2011 11:08:35 Ehrlich gesagt verstehe ich EUER PROBLEM NICHT :D
Ihr Postet selber die die Textpassage - bei Anhängern ÜBER 750 kg darf die Gesamtmasse des Zuges max. 3,5t haben. Das gilt nur wenn der Anhänger mehr als 750kg zulässiges Gesamtgewicht hat. Wenn der Anhänger max. 750 kg zul. Gesamtgewicht hat gilt diese einschränkung nicht ! Deswegen heisst es ja bei Anhängern mit mehr als 750 kg zul. Gesamtgewicht , also Anhänger die mehr als 750 kg zul. Gesamtgewicht haben. :wink:
Hat der Anhänger nicht mehr als 750kg zul. Gesamtgewicht darf er hinter jedem, für Klasse B erlaubten Fahrzeug angehängt werden, unabhängig vom Gesamtgewicht des zugfahrzeuges. Das hat nix mit Logik zu tun sondern EU-Vorschriften !!
tober
reihenga am 13 Nov 2011 20:38:43 Pijpop hat geschrieben:Es klappt mit dem Link nicht, ABER beim Fahrlehrerverband kann man nachlesen:
Kombination bis zu 4 250 KG ZULÄSSIG!!!!!!!!!!!
Da bin ich Baff!!
Also war mein Kenntnisstand nicht aktuell.
Pijpop
Hallo Pijpop
Deshalb schrieb ich ja.....in dieser Kombination Obergrenze....
Viele Reinhold
Ostwestfale am 13 Nov 2011 21:36:27 Könnte es nicht viel viel billiger sein einen normalen Anhängerführerschein zu machen und einen normalen Anhänger zu kaufen?
Dann könnte man auch noch einen normalen PKW mit Anhänger fahren und dabei den frischen Führerschein und den viel flexiblerem Standardanhänger nutzen anstatt weit jenseits der 5000 € für eine solche "Ich will aber die Gesetze austricksen"-Kiste zu investieren?
Ich versteh es nicht wirklich wie man so einer Vergewaltigung mehr als 10 min. seiner wertvollen Lebenszeit widmen möchte.
Zumal die meisten der hier aktiven Foristi ja sowieso noch über den alten Klasse III verfügen und das ganze Geschreibe dann von theoretsicher Natur ist.
Bon Voyage
reihenga am 14 Nov 2011 00:00:18 Hallo
Also, wenn das hier nur Geschreibe ist, und man dem (Vergewaltigungs-) Thema des Threaderstellers nicht mehr als 10 min seiner Lebenszeit widmen möchte......wie kriegt man dann 3 (Fach-) Beiträge hin, wo man u.a. dem "geneigten Besserwisser" eine "frisch geputzte Brille" empfielt?
Ich habe alleine für`s lesen incl. Links bis hierher weit mehr als 10 min gebraucht, ohne schreiben gerechnet.
Aber das heißt nichts, da gibt es bestimmt Leute die das viel schneller können.
Und ob man das Ding mit seinen Nachteilen wie zB Ausschwenken, Preis nun mag oder nicht: Seit wann trickst man das Gesetz aus, wenn man sich ganz klar innerhalb der Vorschriften bewegt (Zulassung natürlich vorrausgesetzt). Wäre ja das Gleiche wie beim Deichselhänger, und da mokiert sich auch keiner.
Viele Reinhold
PS warum soll man nicht mal theoretischer Natur diskutieren. Es wird auch viel über`s Wetter geredet.
dieter2 am 14 Nov 2011 11:26:56 Ostwestfale hat geschrieben:Ich versteh es nicht wirklich wie man so einer Vergewaltigung mehr als 10 min. seiner wertvollen Lebenszeit widmen möchte.
Bon Voyage
Habe eben wirklich meine wertvolle Zeit vergeudet mit den lesen Deines Postings :( Du schreibst hier ein haufen Zeugs wo Du nun wirklich keine Ahnung von hast. Wenn es fest mit dem Zugfahrzeug verbunden ist wird sein zulässiges Gesamtgewicht zum Zugfahrzeug dazu gerechnet ==> 4,25 to-Fahrzeug mit Tandem-Hinterachse mit Achsabstand grösser 1 m und entsprechend geänderter Gesamtlänge. Mal schauen, was dann Asfinag, die Schweizer und ander B-Klasse Führerscheininhaber dazu sagen werden.
Hätte sich der Eine oder Andere mal oben gezeigtes Bild genauer angeschaut, so hätte er festgestellt, dass die Verbindung starr - d.h. nur mit Werkzeug zu montieren oder zu lösen - ist. Damit wird das Ding Bestandteil des Wohnmobiles und geht in seine Statik mit ein.
Könnte es nicht viel viel billiger sein einen normalen Anhängerführerschein zu machen und einen normalen Anhänger zu kaufen?
Klar geht es billiger,man könnte auch mit den Zelt in Urlaub fahren :roll:
Die die sowas kaufen oder nicht kaufen entscheiden ob es sinnvoll ist oder nicht :wink:
Dieter
Paul am 14 Nov 2011 12:53:07 madden hat geschrieben:komische diskussion. Warum nicht einfach den richtigen Führerschein machen? Und ein ordentliches Mobil, wenn ich mehr mitschleppen will / muss?
unabhängig von der Frage des zusätzlichen Anhänger-Führerscheins (den ich mit dem alten 3er nicht brauche):
Ein "ordentliches Mobil" wäre dann größer, damit i.d.R.
- teurer
- schwerer - und damit mit höherem Verbrauch verbunden
- manches geht gar nicht "in" ein "bezahlbares" WoMo, wie z.B. schwere Motorräder (wenn man mal von WoMo mit PKW-Garagen absieht)
- für kleinere Städtchen oftmals zu groß (wo wir selbst mit einem 7m-Mobil schon Probleme bekamen)
Außerdem will "man" ja vielleicht nicht immer so viel mitnehm,en, müsste aber immer das größere/zusätzliche Volumen mit"schleppen".
Daher kann ich den Wunsch nach so einer Lösung verstehen.
Ähnlich geht es ja mit dem Konzept des Sawiko Wheely...
reihenga am 14 Nov 2011 14:42:43 Ostwestfale hat geschrieben:Das Ding ist quadrierter Blödsinn...
Wenn es fest mit dem Zugfahrzeug verbunden ist wird sein zulässiges Gesamtgewicht zum Zugfahrzeug dazu gerechnet ==> 4,25 to-Fahrzeug
Das wird stimmen, nur ist es nicht fest verbunden.
Auf dem Video "Handhabung" ist einwandfrei zu erkennen, daß es sich werkzeuglos trennen läßt. Scheint eine normale Kupplung zu sein, mit 2 seitlichen Stützstreben, die in 2 Widerlager münden.
Die Lager haben oben jeweils 1 Sperrklinke. Diese werden zum Abkuppeln entfernt (ohne Wkz.) um ein Anheben der Kupplung zu ermöglichen, da sie mit den Stützen eine Einheit bildet.
Taucht noch die Frage der Spielfreiheit in den Wiederlagern auf, um seitliches Schlagen zu verhindern (z B einstellbar? Puffer?)
Viele Reinhold
Gast am 14 Nov 2011 14:54:51 Also, um das vorweg zu nehmen: Ich brauche das Ding auch nicht - und schon gar nicht zu diesem Preis.
Aber sinnlos finde ich es nicht, weil es natürlich zum rangieren optimal ist. Besonders für Leute, die vielleicht eh nicht gerne mit Hänger fahren und ihre Schwierigkeiten damit haben.
Ich stelle mir technisch eine ganz andere Frage, die eine Problematik mit den frei drehbaren Rädern, wie meine Mutter sie des Öfteren mit ihrem E-Rollstuhl hat, hinterfragt.
Nehmen wir an, die rechte Fahrbahnseite, die von einer hohen Gehwegkante eingefasst ist, ist frei und man kann das Womo mit diesem Dingens dran schön parallel direkt knapp an die hohe Gehwegkante parken.
So, nun kommen alle arbeitsamen Leute abends nach Hause und man kann das Womo dann nur durch volles Einschlagen wieder ausparken.
Was passiert dann mit diesen Rädern?
Dadurch, dass sie direkt an der Kante stehen und deshalb keine Möglichkeit mehr haben frei zu drehen, kommt doch sicher eine wahnsinns Belastung auf die 2 Streben, die das Ding rechts und links von der Kupplung hat.
Abgesehen davon, dass das Reifenquälerei der obersten Güte ist, frage ich mich, ob das dem Rahmen vom Auto und vom Dingens so gut tut?!
Der E-Rollstuhl versagt bei dieser Konstallation jedenfalls kläglich - sogar bei abgesenkten Gehwegkanten (klar - der hat auch kleinere Räder).
reihenga am 14 Nov 2011 15:43:46 Hallo Pit
Recht hast Du, aber die Spurweite scheint lange nicht so breit wie beim WoMo zu sein. Zu sehen, incl Slalomfahrten: Eröffnungsthread--Link-- Homepage--Video--Fahrversuche Part 2 (Slalom) u Zusammenschnitt (Spurweite)
Einschlagen werden die Räder schon, aber auch dann können, wenn man nicht aufpasst, Belastungen entstehen (je nach Grösse der Räder, Höhe des Bordsteins u. Überhang.
Außerdem sollte genug vertikale Luft in den Widerlagern der Stützstreben (oder anderweitige Gelenke) vorhanden sein um das Kippen des Hängers auszugleichen.
Ich brauche das Ding auch nicht, aber man sollte nicht immer alles gleich verdammen, schon gar nicht mit falschen Aussagen. Andererseits kann jeder mal einem Irrtum erliegen.
Außerdem hat fast jedes Ding Vor- u. Nachteile.
Viele Reinhold
PS Südfrankreich? Schönen Urlaub.
dieter2 am 14 Nov 2011 16:51:48 Das mit den Bordstein wird schon gehen,beim scharf einschlagen und das Ausschwenken
hinten werden die frei schwenbaren Räder auf den Bordstein klettern.Sofern die Räder groß genug sind.
Was passieren könnte das ab einer gewissen Höhe das gegenüber liegende Rad in der Luft hängt.
Ist aber alles nur eine Eingewöhnung.
Bevor ich mir so ein Ding wie den Wheely kaufen würde käme eher sowas in Frage.
Beide sind aber überteuert.
Also doch lieber den Hänger von Obi für 499,0€. :wink:
Ich bin aber überzeugt das das Ding seine Käufer findet.
Gibt genug Leute die mit einen Anhänger auf Kriegsfuß stehen.
Hier gibt es auch ein paar Filmchen
--> Link
Hier kann man gut die Kupplung sehen
--> Link
Dieter
dieter2 am 14 Nov 2011 21:44:10 Hier noch die französische Variante
--> Link
--> Link
So langsam gefällt mir das :)
Dieter
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