Hier o-Ton Dekra:
Chiptuning
Was ist bei Chiptuning zu beachten ?
Grundsätzlich gilt, dass Änderungen am Fahrzeug, die u.a. zu einer Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens führen bzw. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen, ein Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach sich ziehen.
Chiptuning ist generell möglich; die erforderliche Einzelabnahme des Fahrzeugs ist jedoch mit einem sehr hohen finanziellen Aufwand verbunden, so z.B.
Abgasgutachten
fahrwerktechnisches Gutachten (hierbei insbesondere Begutachtung der Bremsanlage)
Prüfung auf dem Leistungsprüfstand
Wir empfehlen Ihnen deshalb, nur einen genehmigten Bausatz mit Gutachten zu erwerben.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass derartige Leistungssteigerungen die Lebensdauer des Motors maßgeblich beeinträchtigen können. Außerdem sollte beachtet werden, dass der Fahrzeughersteller ohne seine Zustimmung bei eintretenden Schäden jegliche Ersatzansprüche ablehnen kann.
Eine Leistungsänderung ist der Versicherung umgehend mitzuteilen, da sie sich ggf. auch auf die Höhe des Versicherungsbetrages auswirkt.

