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wohnmobil mit altem schein nach langer pause wiederzulassen


goorooj am 18 Okt 2011 15:53:12

hallo,

mein 20 jahre altes Womo war 4 jahre abgemeldet und hat noch einen alten schein, wenn ich es wieder zulasse, gelten dann die normalen bedingungen wie für kurzes abmelden oder muss ich dann dinge umbauen?
z.B. hab ich hinten nur in fahrtrichtung gurte, muss ich das dann ändern ( ob es sinnvoll ist ist eine frage die man zwar diskutieren kann, mich interessiert aber grade nur die gesetzeslage ).

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Gast am 18 Okt 2011 16:08:52

Zum Zulassen brauchst du erst mal neuen TÜV/AU oder ist deiner noch gültig :wink:
Da du ja keine gültigen Nummerntafeln mehr hast, wirst du um eine rote Nummer oder ein Kurzzeitkennzeichen nicht herumkommen. Dann noch eine Versicherungsbestätigung.
Ich würd vor allem erst mal auf dem Amt nachfragen, was du noch brauchst, vielleicht auch nen neuen Brief, der dir dann beim Zulassen ausgestellt wird.
Also ruf da an die sind meist sehr auskunftsfreudig.

Am Auto umbauen musst du nix, Hauptsache du bekommst "normalen" TÜV, Vollgutachten gibts bzw. brauchst du in dem Fall nicht mehr.

Ciao
Didier

goorooj am 18 Okt 2011 16:20:23

ah, danke. um das vollgutachten gings mir, das hatte ich früher mal mit einem normalen auto.
aber wenn es dasselbe tüvgutachten wie bei einem kurz abgemeldeten auto ist, habe ich kein problem.

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spiti01 am 19 Okt 2011 07:22:09

Ein Vollgutachten ist seit längerem erst nach > 7 Jahren Abmeldung erforderlich.

Grüßli ... spiti

Knuffel am 19 Okt 2011 08:10:57

Du brauchst auch nen neuen Schein - wird bei der Zulassung ausgestellt, ist dann aber auch teurer.

dieter2 am 19 Okt 2011 09:57:25

Umbauen brauchst Du nichts,und neue Scheine bekommst Du automatisch beim anmelden.

Dieter

LowCostDriver am 19 Okt 2011 10:41:14

Auf ein Kurzzeitkennzeichen / rote Nummer kann verzichtet werden:

§ 10 IV FZV:

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."



Um Geld zu sparen kannst du also wie folgt verfahren:
1.) Deine Versicherung ansprechen und eine elektronische Versicherungsnummer (früher war das die "Doppelkarte") besorgen, wobei die Versicherung sicherheitshalber kurz bestätigen sollte, dass Fahrten gemäß § 10 FZV abgedeckt sind.

2.) Die Zulassungsstelle anrufen und vorab ein Kennzeichen zuteilen / reservieren lassen.
Bei unserem STVA geht das z.B. ganz prima über das Internet, danach bekommt man eine Bestätigung, dass das Kennzeichen reserviert ist.
Dann die entsprechenden Kennzeichen mit der ausgedruckten Bestätigung vom Straßenverkehrsamt in einer Prägestelle prägen lassen und ohne Siegel / HU Plakette am Womo montieren.

Nun darfst du mit diesen ungestempelten Kennzeichen zum TÜV fahren und danach zur Zulassungsstelle zum finalen Anmelden.
Vergiss nur nicht:
- Personalausweis
- HU- Bericht
- alte Fahrzeugpapiere
- Ausdruck der Versicherungsbestätigung (zur Sicherheit, manchmal gibt es Probleme mit der E- Nummer)

:)


Björn

P.S.: Für die erste Fahrt bist du für die Verkehrssicherheit deines Fahrzeugs im Besonderen verantwortlich!
Ein kurzer Bremstest sowie Test der Beleuchtungseinrichtungen, Funktionsprüfung, Reifen, etc. sollte obligatorisch sein. :wink:

Knuffel am 19 Okt 2011 11:06:21

LowCostDriver hat geschrieben:Auf ein Kurzzeitkennzeichen / rote Nummer kann verzichtet werden:

§ 10 IV FZV:

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."



Um Geld zu sparen kannst du also wie folgt verfahren:
1.) Deine Versicherung ansprechen und eine elektronische Versicherungsnummer (früher war das die "Doppelkarte") besorgen, wobei die Versicherung sicherheitshalber kurz bestätigen sollte, dass Fahrten gemäß § 10 FZV abgedeckt sind.

2.) Die Zulassungsstelle anrufen und vorab ein Kennzeichen zuteilen / reservieren lassen.
Bei unserem STVA geht das z.B. ganz prima über das Internet, danach bekommt man eine Bestätigung, dass das Kennzeichen reserviert ist.
Dann die entsprechenden Kennzeichen mit der ausgedruckten Bestätigung vom Straßenverkehrsamt in einer Prägestelle prägen lassen und ohne Siegel / HU Plakette am Womo montieren.

Nun darfst du mit diesen ungestempelten Kennzeichen zum TÜV fahren und danach zur Zulassungsstelle zum finalen Anmelden.
Vergiss nur nicht:
- Personalausweis
- HU- Bericht
- alte Fahrzeugpapiere
- Ausdruck der Versicherungsbestätigung (zur Sicherheit, manchmal gibt es Probleme mit der E- Nummer)

:)


Björn

P.S.: Für die erste Fahrt bist du für die Verkehrssicherheit deines Fahrzeugs im Besonderen verantwortlich!
Ein kurzer Bremstest sowie Test der Beleuchtungseinrichtungen, Funktionsprüfung, Reifen, etc. sollte obligatorisch sein. :wink:


Und was noch wichtig ist - so unangemeldet darf man nur im Zulassungsbezirk, bzw. im Nachbarbezirk fahren - demnach wo das Fzg. abgestellt war. Und auch nur auf direktem Weg - keine Umwege ;)

FranzS am 19 Okt 2011 12:10:26

verlange bei der Zulassungsstelle Deinen alten Brief zurück
da steht noch einiges drin, was im neuen Schein nicht mehr drin steht


FranzS

a.miertsch am 19 Okt 2011 13:40:17

FranzS hat geschrieben:verlange bei der Zulassungsstelle Deinen alten Brief zurück
da steht noch einiges drin, was im neuen Schein nicht mehr drin steht


FranzS

Kriegt man ohnehin mit dem Vermerk "AlterBrief wurde entwertet und dem Fahrzeughalter zurückgegeben". Dafür muß man auch unterschreiben.

@ Björn, da lebt ihr ja im Anmeldeschlaraffenland. Bei uns noch immer nicht möglich.
Albert

LowCostDriver am 19 Okt 2011 16:09:50

a.miertsch hat geschrieben:@ Björn, da lebt ihr ja im Anmeldeschlaraffenland. Bei uns noch immer nicht möglich.
Albert


Ich kann mir sogar ein Wunschkennzeichen online aussuchen und bekomme genau angezeigt, welche möglichen Kombination als Alternative noch frei sind.
Ja, wir sind schon toll hier in Bergheim
:D

matthiast4 am 22 Okt 2011 12:50:30

Man darf die Fahrten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis übrigens auch mit dem alten Kennzeichen erledigen.
Vorab am besten einen Termin bei der Prüfstelle holen und schriftlich bestätigen lassen, so mache ich das zumindest für gewöhnlich.

dieter2 am 22 Okt 2011 13:15:49

LowCostDriver hat geschrieben:Ich kann mir sogar ein Wunschkennzeichen online aussuchen und bekomme genau angezeigt, welche möglichen Kombination als Alternative noch frei sind.
Ja, wir sind schon toll hier in Bergheim
:D


Hier in Laatzen geht das auch,wir sind hier auch ganz toll :wink:

Dieter

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