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Gibt es eigentlich eine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit wenn man mit Fahrradträger unterwegs ist?
Ich meine damit eine Träger der auf der AHK befestigt ist. Auch in hinsicht wenn man den Träger am PKW montiert hat. Danke und liebe Lene Nein. ich weiß auch nichts von einer Begrenzung; allerdings haben wirs immer so gehalten, dass wir die 120Km/h nicht dauernd überschritten haben, wenn wir die Räder auf der AHK am PKW (Thule) transportiert haben, beim Womo fahren wir eh nicht viel schneller. Aber nicht wg. irgendwelcher Limits, sondern, weil ja auch große Kräfte auf die Räder selbst einwirken und irgendwelche Biegungen oder ungünstig einwirkende Kräfte sind da bestimmt nicht so toll. Also der Hersteller (Uebler) hat da so ein kleines Klebchen dran befestigt mit 130 km/h und ich wusste nun nicht ob das generell gilt oder es sich dabei lediglich um eine Herstellerempfehlung handelt.
LG Lene Ja, das ist die Herstellerempfehlung. Folgendes gilt:
§ 3 Abs. 1 StVO: Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen..usw., blablabla... Nehmen wir als Beispiel Fahrräder auf dem Borsche Suff. Bei ausgefahrenen 250 reisst da was ab... Oder diese Plastedachboxen. Ab 150 fangen sie an rumzuwabbeln und schränken auch das Fahrverhalten sehr ein. Die von dir angesprochenen Fahrradhalter auf der Hängerkupplung zählen meiner Meinung nach zu den stabilsten Transportmitteln dieser Gattung wenn ich mal den 4fach Aluträgerscheiss an meinem Carado betrachte. Drei Monate ordentlich Kopfsteinplaster und dann isser hin. Eurer nicht. Trotzdem ist halt mehr Gewicht hinter der Hinterachse, was das Fahrverhalten verändert. Daher ist die Empfehlung schon gut. Was isn, wenn die ABE nur bis 130 gilt?
Wie bei den Winterreifen mit 160, obwohl die Kiste mehr schafft. Frank Haben / brauchen die Dinger eine ABE?? Na, aber... :eek:
Ohne Prüfung fährt hier nix. :wink: Klar, denk schon. Frank Ich dachte, weil der Heckträger nach §22 der STVO nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, sondern es sich um "Ladung" handelt. Und die nicht ABE pflichtig ist. ABE ist eine gute Frage. Aber... müsste die dann nicht in der Zulassung eingetragen sein?
Und... Dachbox ist ja auch nix eingetragen und definitiv keine Geschwindigkeitsbegrenzung, oder? *verwirrt schau* Gewicht auf der Hinterachse: Also beide Räder wiegen zusammen ca. 25 kg und der X21 Träger nochmal 13 kg. Also reden wir von ca. 40 kg. Ist das nicht zu vernachlässigen? Hallo,
bei meinem Fahhradträger für die AHK steht 80Km/h drauf. Es kommt auf das Modell an und was für eine Freigabe sie haben.
Bei meiner steht als empfohlene Höchstgeschwindigkeit 120km/h -> darüber hinaus übernimmt der Hersteller keine Garantie bei einem Unfall :!: als folglich -> ich kann schneller fahren (straffrei ) , passiert aber ein Unfall ,werde ich anhand der Beschreibung in der Bedienanleitung bzw. ABE mit zur Kasse gebeten bzw. strafrechtlich belangt :!: Ist genauso , als wenn ich mit 0,3 Promille einen Unfall baue :wink: Also unser Fahrradträger für die Hängerkupplung hat eine ABE und da steht max 130 km/h drinn.
Haben den erst vor 1 Monat gekauft.
Je nachdem, wie weit der Fahrradträger von der Hinterachse entfernt ist. Denk mal an ne Kinderschaukel :) Felix52 mein thule hat keine abe, keine geschwindigkeitsbegrenzung und verhält sich bei 200 km/h am v70 absolut ruhig. allerdings sichere ich die räder immer noch mit ratschenspanngurten...
grusz hartmut Moin Hartmut,
am Radträger? Ich hab nen Bericht von Stiftung Warentest gelesen, nachdem die Bruchstelle an der Befestigung des Trägers zum Fahrzeug liegt. Die Räder waren auf dem Träger noch drauf. Google Stichwort Fahrradträger Tempolimit Frank Ich war mit dem PW auf der AB unterwegs.
In der Gegenrichtung brach einem PKW der Radträger an der AHK (oder war er nicht richtig, oder ganz montiert?). Weil ich noch nebenbei telefonierte, fuhr ich in der LKW-Spur - mein Auto blieb ganz! Der Radträger flog vom, in der rechten Spur fahrenden PKW, über die Mittelleitplanke in die rechte Spur in meiner Fahrtrichtung. Ein LKW machte das Paket handlich. Mal ehrlich - ich fahre auch ganz gerne 200. Aber mit einem Radträger - da fehlt mir der "Mut aus Verantwortung zur Technik". Kein Wunder, wenn Hersteller von Radträgern Höchstgeschwindigkeiten angeben. Doch Geschwindigkeit und Gesetzt sind ja ohnehin problematisch. Hatte einmal die Möglichkeit einen Actros 40-Tonner gegen meinen Pössl Duett zu testen. Ich hatte keine Chance mit meinem leeren Kasten den Bremsweg des 80 km/h fahrenden LKW-Zug zu erreichen!!! lg ruptech Ach ja,
Ladung sind die Räder nicht der Träger. Die Dachbox könnte noch als Ladung durchgehen, der Dachträger nicht und braucht deshalb eine ABE. Mit ABE braucht er dann nicht in den Schein eingetragen werden, weil er ja nicht dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden ist. Frank eine gestzliche Geschwindigkeitsbeschränkung gibt es in Deutschland nicht, allerdings gibt es eine vom Hersteller ( auch Thule!! ). Bei Dachboxen/Dachradträger 110km/h, bei Heckradträgern 120km/h.
Variert je nach Hersteller!! Grundsätzlich ist es so, das jeder Fahrer für Schäden durch verlorene, abreißende,.. Ladung haftet. Bei hohen Geschwindigkeiten oder mangelhafter Sicherung ( lose Ski in Dachbox )geht die Rechtssprechung von Fahrlässigkeit bzw. grober Fahrlässigkeit aus. Bei grober Fahrlässigkeit besteht die Möglichkeit von seiner Haftpflicht in Regress genommen zu werden. ...noch als Zusatz...
bei den Trägern muss mann sehr auf die zulässigen Lasten ( Stützlast bzw. Dachlast ) achten!! Stützlasten sind ja normal bei 75-100kg. Das überscheiten eigentlich alle Träger für 3 Fahrräder schon!! Dachlasten bewegen sich zwischen 50-100kg. Da ist man oft mit zwei Rädern schon drüber!! Bei Dachboxen mit 4 Paar Ski und zwei Paar Stiefeln auch!! Moin,
..... witzig, den Fall hatte ich vor ein paar Wochen :D Mir wurde dabei folgendes erklärt und eine Nachfrage beim TÜV Nord brachte keine anderen Erkenntnisse. Die Fahrradträger (für die AKH) haben heutzutage (fast) alle eine Bauartgenehmigung (ECE). Das machen die Hersteller um geltenden Gesetzen gerecht zu werden aber auch um eigene Haftungsgefahren auszuschließen. Bei dieser Gehnemigung wird i.d.R. auch eine zul. Höchstgeschwindigkeit angegeben. Nun baue ich mir dieses Teil an meinen PKW und halte mich an die Vorgaben: alles gut. Nun fahre ich aber bedeutend schneller als die in der ECE-Bauartgenehmigung angegebene Geschwindigkeit: Folge ist das die Bauartgenehmigung erlischt (zumindest für die Zeit der Geschw.-Überschreitung) und in Folge dessen die Betriebserlaubnis für den PKW erlischt. Ähnlich einem Anbauteil ohne ABE..... Mal ehrlich: eigentlich ist es egal, wie schnell man fahren darf, wie schnell man fährt, wie schwer die Räder sind, usw.
Wichtig ist doch nur, dass das Zeug hält. Ich glaub, ich habe bald die 2Mio Kilometer voll, die ich auf der Straße verbrachte. Der Fahrradträger, der verloren ging, war für mich das Schrecklichste, habe ich mir ausgemalt wie es zugehen könnte, wenn er mir in die Scheibe kommt. Doch verlor auch schon mal ein PKW vor mir die Dachbox. Da hatte ich auch Glück und konnte ausweichen. Mein Hintermann nicht mehr. Da passierte aber nicht viel. Das größte Geschehen erlebte ich mit einem Wohnwagen, den es vor mir zerlegte, wobei "zerlegen" das richtige Wort war. Seit damals habe ich eine Syphathie für Kastenwägen. lg ruptech
Eine Frage: Was bitte ist eine "LKW-Spur" auf der Autobahn? Danke und Grüßli spiti Die ganz rechte Spur auf der Autobahn in einem Überholverbot, auf 80 Kmh begrenzt.
Mfg. Wolfgang Ich habe an diesen Stellen noch nie ein Verbotsschild für "Nicht-LKW" gesehen.
Und auch dort gilt laut StvO der Grundsatz: "Es ist äußerst rechts zu fahren" - übringens auch für "Nicht-LKW"! Grüßli ... spiti
Oh, erst jetzt entdeckt. Antwort: Die LKW-Spur ist am Besten mit der Schleimspur der Schnecken zu vergleichen. Sie kann überall sein. In meinem Fall war es die rechte Spur der 2-spurigen AB. lg ruptech Mit dieser "Schleimspur" auf der BAB ist sicher der rechte Fahrstreifen gemeint, der allerdings auch für "nicht-LKW" laut gesetzlicher Definition den Hauptfahrstreifen für ALLE darstellt.
Lediglich bei Kolonnenverkehr (unterhalb 60 km/h) und zum Überholen darf dieser verlassen werden. Ich bin zwar nicht 100%ig sicher, aber überzeugt, dass es eine reine LKW-Spur nicht gibt. Leider glauben das offensichtlich viele Verkehrsteilnehmer, wenn man aufmerksam beobachtet. Hingegen gibt es natürlich Fahrstreifen, die für LKW (und/oder Fzg. über 3,5t zul.ges.Gew. bzw. PKW mit Anhänger) grundsätzlich nicht erlaubt sind. Grüßli .... spiti |
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