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erfolglose Reparatur


Gast am 23 Okt 2011 13:41:27

Hallo,

ich habe vor einigen Tagen mein Womo in die hiesige Fiat Werkstatt gebracht mit dem Auftrag, die schwergängige und hakelige Schaltung in Ordnung zu bringen. Die haben dann die Schaltbowdenzüge ausgetauscht, aber an der schwergängigen Schaltung hat sich nichts geändert. Muss ich nun die Rechnung bezahlen???? Gelegenheit zur Nachbesserung kann ich denen nicht geben, weil das Womo nun mit Getriebeschaden weit weg von zuhause liegengeblieben ist und dann da in eine Werkstatt gebracht wurde.

Hans

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Gast am 23 Okt 2011 13:49:25

Leider hättest Du bei Übernahme des Fahrzeuges sofort Regress anmelden müssen :!: --> In unserer Firma wird nach Auslieferung auch eine Probefahrt unternommen -> unterschreibt der Kunde bei Übergabe , muß er zahlen -->> Dein Getriebeschaden kommt ja nicht von den Bowdenzügen ..... :!:

Leider bleibt Dir hier nur ein Rechtsstreit -> immer abwägen ob es sich lohnt .

Gast am 23 Okt 2011 13:59:06

Hans S hat geschrieben:Muss ich nun die Rechnung bezahlen????
Klares ja, Du hast das Fahrzeug abgenommen und musst zunächst einmal die Leistung bezahlen.

Es kann ja sei, dass der Zug tatsächlich defekt war und die Werkstatt glaubte, dass es jetzt besser geht und Du damit zufrieden bist ( damit zurecht kommst )

Du hättest ja auch am nächsten Tag sagen können, Leute ist nicht gut bitte weiter reparieren, hätte aber wahscheinlich weiteres Geld gekostet.

Wenn jetzt festgestellt wird, dass der Getriebeschaden auf eine mangelhafte Montage des Zuges zurück geht, kannst Du natürlich Schadensersatz fordern.

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Gast am 23 Okt 2011 14:00:49

meier923 hat geschrieben:Leider hättest Du bei Übernahme des Fahrzeuges sofort Regress anmelden müssen


Habe ich ja, mündlich.

Gast am 23 Okt 2011 14:02:55

Mir geht es nicht um Schadenerstz, sondern nur um die erfolglose Reparatur.

Gast am 23 Okt 2011 14:20:04

Hans S hat geschrieben:
meier923 hat geschrieben:Leider hättest Du bei Übernahme des Fahrzeuges sofort Regress anmelden müssen


Habe ich ja, mündlich.


Hmmmm :gruebel: bleibt sicher die Beweislast bei Dir ,möchte Dir aber nicht ganz den Mut rauben :!: -> irgendwas geht immer ...

und :

Wenn jetzt festgestellt wird, dass der Getriebeschaden auf eine mangelhafte Montage des Zuges zurück geht, kannst Du natürlich Schadensersatz fordern.
und natürlich Dein Geld zurück :!:

travelrebell am 23 Okt 2011 14:50:22

Hallo Hans,

Mist mit dem Schaden, wieviele Km hat der Ducato runter ?

Gast am 23 Okt 2011 14:58:33

Hallo Lothar,

das Womo ist von 2008 und hat 75000 km gelaufen.

MfG Hans

ruptech am 23 Okt 2011 14:59:39

Allgemeines Werkstattproblem!

Bei meinem Womo wurden 5x die Achsen vermessen! 5x musste ich bezahlen und die Achsgeometrie stimmt immer noch nicht! Der Hinterrund ist oder war eine Änderung der Domlager. Jetzt kommen die Herren nicht mehr auf die Werte, die die Achse haben soll. Und die Werkstätten zucken nur mit den Achseln. "Mein Problem" heißt es, es ist ja "mein" Auto. Eine Reparatur (Rahmenreperatur) steht nicht im Verhältnis zum Fahrzeugwert!


Wenn eine Werkstatt die Seilzüge wechselt, weil dann die Schaltung leichter gehen soll, haftet sie für ihr "verkauftes Fachwissen". Ein gute Mechaniker baut die alten wieder zurück und behebt den Fehler an anderer Stelle.
Es stellt sich nur die Frage, ob die Schaltung wirklich schwergängig ist, oder ob das subjetive Empfinden den Befund "schwergängig" feststellt.

Leider haben die Werkstätten "narrenfreiheit". Bei ernsten Sachen sollte man gleich den RA mitnehmen. Im Falle der schwergängigen Schaltung hätten die Schritte dann so ausgesehen:
1. Der Werkstattmeister muß den "Schaden" feststellen,
2. Es gibt ein Angebot dazu, woraus ersichtilich ist, dass dies den Schaden behebt
3. Werkstattausführung
4. Reklamation des Kunden innerhalb, nach meiner Meinung, der nächst gefahrenen Kilometer
5. Die Werstatt hat auf ihre Kosten den Schaden - egal ob sie jetzt ein neues Getriebe einbaut oder was immer sie tut - zu beheben.

Und ab diesem Moment kann man auch die Meister verstehen. Technik ist schwierig. Aber mit Menschlichkeit kommt man ja bei denen auch nicht weiter.

lg
ruptech

travelrebell am 23 Okt 2011 15:32:32

+-75000km sind eigentlich keine gr.Leistung für ein Ducatogetriebe...oder doch zumindest bei großen schweren WoMos ? Mach mal einen Ausflug in ducatospezifische Foren und auch hier im Forum wurde bereits viel zu der Problematik geschrieben.

Was die erfolglose Rep. angeht, wirst du schwerlich Argumente finden die Dich von der Begleichung freistellen. Wichtiger erscheint eine grundsätzliche Fehlkonstruktion seitens Fiat auszuschließen, nicht umsonst werden seitens Fiat viele Kupplungs und Getriebeumrüstungen kostenfrei oder mit % Beteiligung vorgenommen.

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