mueckenstuermer am 31 Okt 2011 10:45:20 Immer wieder kommt es zum Streit, ob der Verkäufer eine Pauschale für die gefahrenen Kilometer zu zahlen hat, wenn das Fahrzeug zur Nachbesserung in die Werkstatt gebracht werden muss. Ist der Grund des Anspruchs nicht streitig, entsteht spätestens bei der Höhe des zu zahlenden Betrages Streit. Eine ganz einheitliche Kilometerentschädigung wird man gar nicht annehmen können, weil die Betriebskosten und der Wertverlust für die gefahrenen Kilometer je nach Fahrzeuggröße extrem unterschiedlich sein kann. Es ist eben ein wesentlicher Unterschied, ob ein Fahrzeug 10 Liter oder 20 Liter je 100 Kilometer verbraucht. Außerdem macht es einen großen Unterschied, ob man ein Fahrzeug für 50.000,00 EUR oder für 250.000,00 EUR fährt.
Das Oberlandesgericht Celle hat im Jahre 2009 bei einem Fahrzeug Carthago, Neupreis in 2004 ca. 70.000,00 EUR, eine Kilometerpauschale von 0,72 EUR für angemessen erachtet. Dies ist schon einmal eine Orientierung.
Wie kann man einen solchen Betrag begründen?
a) Betriebskosten:
Die reinen Betriebskosten würden bei einem Fahrzeug mit 14 Liter je 100 km Diesel-verbrauch schon bei rund 0,20 EUR/km liegen. 0,10 EUR zusätzlich für allgemeine weitere Betriebskosten und Verschleißreparaturen sind sicherlich leicht zu schätzen und für angemessen anzusehen. Insofern sind also für die reinen Betriebskosten mindestens 0,30 EUR angemessen.
b)
Fährt das Fahrzeug auf eigener Achse und wird später nicht gewandelt, erleidet das Fahrzeug auch einen Wertverlust durch die höhere Kilometerleistung auf dem Tacho. Bei einem Fahrzeug von 70.000,00 EUR würde ich mit einem Prozentsatz von 0,5 % je 1.000 km rechnen, bedeutet je Kilometer einen angemessenen Wertverlust von 0,35 EUR. Zusammen mit den Betriebskosten kommt man so auf 0,65 EUR/km bei einem entsprechend kalkulierten Fahrzeug.
Wenn immer wieder von 0,30 EUR die Rede ist, so wird geflissentlich übersehen, dass dies nur die reinen Betriebskosten sind. Jeder Verkäufer rechnet aber dem Käufer die Nutzungsentschädigung gegen, wenn er das Fahrzeug mit entsprechenden Kilometern auf dem Tacho zurücknehmen muss. Insofern geht auch die Verkäuferseite regelmäßig davon aus, dass ein Wertverlust eintritt, wenn das Fahrzeug mehr Kilometer auf dem Tacho hat. Dieser Wertverlust muss sich dann aber auch in dem Aufwendungsersatz niederschlagen, denn der Käufer "wendet Betriebskosten und Wertverlust auf", um das Fahrzeug zur Nachbesserung anzudienen.
Je nach Größe des Fahrzeugs würde ich also 0,60 bis zu 1,00 EUR je Kilometer verlangen und dies entsprechend begründen und ggf. auch mit den konkreten Fahrzeugdaten (Verbrauch und Anschaffungskosten) berechnen.
Brompton am 31 Okt 2011 17:53:51 Hallo Mueckenstuermer,
wenn doch der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers ist, wieso sollte er dann die Transportkostn bzw. KM-Geld zahlen?
Irgendwie fehlt mir da gerade mal was...
tober am 31 Okt 2011 20:49:14 Weil er die Gewährleistung hat das alles funktioniert. 8)
Sehe schon verkaufsanzeigen - sonderpreis für kunden in 800 km entfernung.
Die kommen nicht wegen kleinigkeiten angefahren. :D
mueckenstuermer am 31 Okt 2011 21:26:48 Brompton hat geschrieben:Hallo Mueckenstuermer,
wenn doch der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers ist, wieso sollte er dann die Transportkostn bzw. KM-Geld zahlen? Irgendwie fehlt mir da gerade mal was...
Weils halt im Gesetz steht:
--> Link
Brompton am 02 Nov 2011 10:23:08 Ja ja, stimmt. Hatte wohl was missverstanden mit dem Urteil wegen "vom Händler abholen lassen".
mueckenstuermer am 02 Nov 2011 13:38:50 Brompton hat geschrieben:Ja ja, stimmt. Hatte wohl was missverstanden mit dem Urteil wegen "vom Händler abholen lassen".
So kommt der Beitrag wieder nach oben und andere haben Gelegenheit, ihn zu lesen ;-)
harrymobil am 02 Nov 2011 19:28:30 mueckenstuermer hat geschrieben:Wenn immer wieder von 0,30 EUR die Rede ist, so wird geflissentlich übersehen, dass dies nur die reinen Betriebskosten sind.
Je nach Größe des Fahrzeugs würde ich also 0,60 bis zu 1,00 EUR je Kilometer verlangen und dies entsprechend begründen und ggf. auch mit den konkreten Fahrzeugdaten (Verbrauch und Anschaffungskosten) berechnen.
Hallo Mückenstürmer,
erst war ich sooo stolz, dass ich für mein hin- und herfahren 0,33 € pro km erkämpft habe.
Aber jetzt habe ich leider das Gefühl, es hätte doch mehr sein können :cry:
Trotzdem danke für den Hinweis.
mueckenstuermer am 02 Nov 2011 20:07:38 @Harry
Nicht ärgern! Die Meistens bekommen gar nichts, weil sie es nicht besser wissen. Und so lange selbst in pm 0,30 € verbreitet werden...
vadderho am 25 Jan 2012 00:17:30 Hallo zusammen!
Freue mich,daß es Leute geschafft haben ihre Rechte mehr oder
weniger durchzusetzen.
Leider habe ich meinen Händler noch nicht überzeugen können mir
eine Erstattung der Verbringungskosten (Einfache Strecke 32 Km
ca.10 mal in den letzten 21 Monaten)zu gewähren.
Kann man diese Kosten am Ende des Gewährleistungszeitraumes
als Paket nachfordern?
Oder habe ich schon wieder was verpasst?
Wäre dankbar für jeden ehrlich gemeinten Hinweis.
mfG.vadderho
Tipsel am 25 Jan 2012 01:32:50 Machts Sinn, sich mit dem Händler zu überwerfen und einen Rechtsstreit anzustreben? Oder habt ihr wirklich soviele Unkosten gehabt?
Ich sehe 32 km als normale Entfernung an und würde niemals auf die Idee kommen, da irgendwas durchsetzen zu wollen.
Wir fahren mit zwei Autos hin, lassen eins dort, und gut ists. Kurz drauf umgekehrt, und aufm Weg erledige ich meine Einkäufe.
Gast am 25 Jan 2012 01:41:50 Tipsel hat geschrieben:Machts Sinn, sich mit dem Händler zu überwerfen und einen Rechtsstreit anzustreben? Oder habt ihr wirklich soviele Unkosten gehabt? Ich sehe 32 km als normale Entfernung an und würde niemals auf die Idee kommen, da irgendwas durchsetzen zu wollen.
Wir fahren mit zwei Autos hin, lassen eins dort, und gut ists. Kurz drauf umgekehrt, und aufm Weg erledige ich meine Einkäufe.
Da denke ich wie du, solange man nicht zu oft hin muss.
Allerdings fahren wir auf Termin hin, geben es ab und machen eine 1-4 stündige Wanderung und gehen dann irgendwo noch essen. Danach wirds WoMo abgeholt. Der Händler weiß das und hat sich darauf eingestellt, dass das WoMo sofort auf Termin auch drankommt.
mueckenstuermer am 25 Jan 2012 08:55:16 Man kann die Ansprüche "sammeln" oder erst dann verlangen, wenn die Nachbesserungen nicht aufhören wollen. Im Übrigen kann man nach dem Bauchgefühl entscheiden, ob man Ersatz verlangt oder nicht. Für Käufer, die es hart trifft, habe ich eine Möglichkeit angeboten. Nun macht was draus, wie es Euch gefällt :-)
ingemaus am 25 Jan 2012 11:27:52 Hallo!
Nicht der Händler zahlt, sondern letztendlich der Hersteller, der den Murks verursacht hat.
Aber warum gesetzlich geregelte Ansprüche fordern, man hat ein WM, da macht man so etwas nicht oder hat es garnicht nötig.!
Wo ist der Händler, der in einer viertel Stunde alles repariert hat und man dabei spazieren gehen kann?
Für mich leider unglaubwürdig, da man wegen so einmer Lapalie garnicht erst einen Händler bemühen sollte.
unds tschüss ingemaus
mueckenstuermer am 25 Jan 2012 11:37:09 ingemaus hat geschrieben:Hallo!
Nicht der Händler zahlt, sondern letztendlich der Hersteller, der den Murks verursacht hat. Aber warum gesetzlich geregelte Ansprüche fordern, man hat ein WM, da macht man so etwas nicht oder hat es garnicht nötig.! Wo ist der Händler, der in einer viertel Stunde alles repariert hat und man dabei spazieren gehen kann? Für mich leider unglaubwürdig, da man wegen so einmer Lapalie garnicht erst einen Händler bemühen sollte.
unds tschüss ingemaus
Der Aufwendungsersatzanspruch richtet sich gegen den Verkäufer. Das ist meistens nicht der Hersteller. Der Verkäufer-Händler kann bei seinem Vorlieferanten, das ist meistens der Hersteller, Regreß nehmen. Das aber nur dann, wenn er den Mangel nicht selbst zu vertreten hat (nachträgliche Einbauten z.B.), sondern vom Hersteller zu verantworten ist.
Hierzu ganz hilfreich und wichtig zu wissen:
--> Link
vadderho am 26 Jan 2012 01:10:16 Hallo mueckenstürmer! :!:
Herzlichen Dank für die guten und sachlichen Beiträge.
Denke es sind keine Kleinigkeiten über die ich rede.
Letzte Maßnahme bei Fiat:Nachbesserung der Vorderwagenlackierung
einschließlich neuer Windschutzscheibe (ca.2500€)"Garantie Verweildauer
in der Werkstatt 3 Wochen.
Gewährleistungsansprüche abarbeiten in der Regel länger als 4 Tage.
Fahrzeug Verbringen oder Abholen leider nicht mit Shopping zu verbinden.
Taxi jeweils je nach Firma 40,00€-50,00€. :? Kleinigkeit :? ?
Hier nochmal ein wichtiger Hinweis für Euch!!
Bei einem Fiat Ducato 250 achtet im Bereich der 3 Jahres Lackgarantie auch
auf kleinste Fehler.Vor allem im unterem Bereich der Windschutzscheibe.
Gott sei Dank hat meine Frau einen" Adlerblick".(Nicht immer positiv). :oops:
Euch Allen Allzeit 8) Gute Fahrt! 8)
vadderho
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