Hallo,
aus gegebenem Anlass fällt es mir mal wieder ein.
Kennt sich jemand mit französischem Verkehrsrecht aus?
Genauer gesagt: gibt es in F eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Anhänger?
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Hallo,
aus gegebenem Anlass fällt es mir mal wieder ein. Kennt sich jemand mit französischem Verkehrsrecht aus? Genauer gesagt: gibt es in F eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Anhänger? Ich glaub, das du da mit 130 Km/h durch die Lande ääääh Autobahnen rasen darfst.
Aber! Fährst Du als Germane mit einem germanischen Fahrzeug dort und man weißt Dir nach, das der Unfall, den du eventuell dort bauen wirst über 80 Km/h bzw. über 100 Km/h (mit der gültigen 100er Zulassung), passiert ist, verweigert Deine Versicherung die Zahlung. Also besser innerhalb der Toleranzen bleiben, die Du hier fahren darfst. Wenn der Hänger eine bauartbedingte Zulassung auf 80 oder 100 kmh hat
darfst Du die auch in Fankreich nicht überschreiten. Auch bei erlaubten 130 kmh nicht. Dieter Echt?
Was da so alles an einem vorbeirast..... ob die eine bauartbedingte zulassung für 130 und mehr haben....??? Gerade am Sonntag hat mich einer mit einem Pferdetransporter mit mindestens 130 (echten) überholt. Wenn ich die in D erlaubten 80 fahren würde, das gäbe Mord und Totschlag! Werft nicht die Verkehrsrechtliche mit der Versicherungsrechtlichen Sache durcheinander.
In Frankreich darf ich mit Gespannen, deren erlaubtes Gesamtzuggewicht unter 3,5t liegt so schnell fahren, wie ein PKW denn für unter 3,5t gibt es verkehrsrechtlich kein einschränkung für Anhänger. Sollte aber an einem PKW, dessen mögliches Gesamtzuggewicht über 3,5t liegt, ein Anhänger angehängt sein, auch wenn der Zug unter 3,5t liegt, so gilt 90kmh auf Autobahnen, 80 auf Landstraßen. Was in dem Fall deine Versicherung sagt, wenn du mit Anhänger und 130kmh einen Unfall baust, steht auf einem anderen Blatt. Die100er-Regelung mit dem Schild drauf gilt nur für Deutschland. Allerdings sollte in Frankreich, wenn du schneller fahren dürftest und willst, auch das 100er Schlid abgedeckt werden (hab ich nie gemacht). Übrigens: eine 90/80er Plakette müsssen wir nicht auf unsere Anhänger kleben. Aha, d.h. diese kleinen "rasenden Kofferräume" dürfen tatsächlich so schnell fahren, ich mit meinem Autotransporthänger mit extrem niedrigem Schwerpunkt nicht.
Das soll mal einer verstehen. Danke! So ist es, die dürfen mit 130 km/h fahren. Du als Deutscher auch. Da aber Anhängerreifen und Technik auf max. 100 km/h ausgelegt sind, ziehst Du im Fall der Fälle halt den Kürzeren.... :!:
Felix52 :)
Also meine Anhängerreifen sind normale PKW-Reifen. Was soll denn da auf 100km/h ausgelegt sein ? Und was ansonsten ist denn bei einem Anhänger auf 100km/h ausgelegt ?!?! Kannst Du das mal konkretisieren ? Jou, gerne..
Alle Anhängerreifen müssen bei Neuauslieferung dieses Kriterium der 100 km/h Zulassung erfüllen. Mehr nicht. Das gilt seit Jahrzehnten und dementsprechend sind auch die Fahrwerke ausgelegt, ebenfalls seit Jahrzehnten. Ausnahme: Bei 100 km/h Zulassung muss der Reifen den Geschwindigkeitsindex "L" ( bis 120 km/h ) erfüllen. Hierzu ist eine Freigabe des Anhängers selbst ausdrücklich vom Hersteller erforderlich. Der Anhänger darf dann mit max. 100 km/h bewegt werden. Sonst 80 km/h. Hier sind dann auch noch die Gewichtsgrenzen sowohl bei 100 als auch bei 80 km/h Zulassung einschränkend. Steht aber auch in Deinem Versicherungsvertrag zum Anhänger. Felix52 :)
In meinem nicht ,aber da ich nur Sportanhänger habe (Versicherungsfrei/Steuerfrei) ist das wahrscheinlich nicht mit normalen Anhängern vergleichbar. Steht in den Hängerpapieren nicht irgendwas über die Höchstgeschwindigkeit ?
Habe selber keinen Anhänger. Dieter Hallo, Leute , ich will nicht erst ein neues Thema aufmachen, sondern schreibe es gleich hier drunter:
Bei einer Weiterbildung ist infolge eines Gespräches mit einem Direktionsbeauftragten folgendes herübergekommen: Wir gehen und gingen davon aus , dass ein Zug z.B. Pkw, Wohnmobil und Anhänger , ganz selbstverständlich zu 100 % über die Haftpficht den Geschädigten abdeckt. Es war immer so , dass das die Haftpflicht des ziehenden PKW / Wohnmobil machte . Seit Oktober 2010 ist das durch Urteil des BGH nicht mehr so, sondern Die Haftpflichtversicherung des Ziehenden und die Haftpflicht des Anhängers müssen sich zu je 50 % an der Regulierung beteiligen, egal wer nun im Einzelnen mehr dazu beigetragen hat. Das an sich ist kein Problem , denn beide sind haftplichtversichert. Aber...., es gibt auch Anhänger die nicht der Haftpflichtversicherung unterliegen, z.B. Sportbootanhänger usw. Da die keine Haftpflichtversicherung haben , wird auch zu 50 % nicht bezahlt. D.h. der Geschädigte muss sich über eine Zivilklage direkt beim Halter die 50 % einklagen . Das kann teuer werden. Einige von euch haben schon einmal versicherungsfreie Anhänger erwähnt. Denen kann man nur raten : Schnellstens eine Versicherung für den Anhänger abzuschließen , zumal die sich im 20-30 € Rahmen bewegt. Jedenfalls mit einem Versicherungsmenschen der Wahl sprechen und einen vernünftigen Abschluß für den Anhänger erwirken. Das Urteil: BGH v. 27.10.2010 IVZR279/08 Giovanni. Kann es sein, Giovannibastanza, dass Du da etwas falsch verstanden hast?
In Deinem angeführten Urteil ging es um einen Rechtsstreit zwischen zwei Versicherungen, von denen die Zugmaschinenversicherung meinte, die Anhängerversicherung müsse für den gesamten Schaden aufkommen und die Anhängerversicherung wollte die Hälfte von der Zugmaschinenversicherung zurück haben, was ihr auch gelungen ist. Ich interpretiere das Urteil so, dass, wenn zwei Versicherung vohanden sind, sich diese ggf. den Schaden teilen. Wenn aber nur eine Versicherung vorhanden ist, trägt diese selbstverständlich den gesamten Schaden. Ich hoffe, ich habe recht Mani Hallo Giovanni,
habe mir gerade das Urteil durchgelesen. Da ist ja 'ne Menge Sprengstoff drin, denn wenn das wirklich konsequent angewendet würde, werden irgendwann die Anhängerversicherungen erheblich steigen. Bisher (bis 2008 nach dem Urteilsdatum) musste die HV des Anhängers ja nur bei Schäden bezahlen wenn der nicht mit einem Fahrzeug verbundene Anhänger einen Schaden verursachte (z.b. durch Rangieren mit der Hand oder Wegrollen) bernie., das stimmt , muss auch, denn die Haftpflichtbeträge reichen nicht aus.
Viel schlimmer ist allerdings , was ich geschrieben habe , dass es im Falle Sportanhänger garkeine Anhängerversicherung gibt,bzw. keine vorgeschrieben ist. Die Versicherungen sind im Augenblick noch etwas ratlos und werden vermutlich mit einem anderen Urteil, wo die Fakten so ähnlich liegen versuchen dagegen zuhalten. Mio, nein Irtum ausgeschlossen, lies mal das ganze Urteil. Zwar mächtig beschwerlich, aber der Knackpunkt kommt irgendwo im ganz letzten Bereich. Ist aber auch verständlich dargelegt. Giovanni. Hallo Leute,
bei einem Anhänger mit 100er Zulassung muss das 100er-Schild abgeklebt werden. Sonst gilt Tempo 100. Roland Meines Wissens darf man in Frankreich mit Anhänger (am Pkw) ebenso schnell fahren, wie ohne. Aber Achtung: Ausnahme immer dann, wenn durch Verkehrszeichen eine langsamere Geschwindigkeit bei Regen o.ä. angeordnet wird. Fährt man in Frankreich zu schnell ist das "sau"-teuer. Dagegen sind die Bußgelder in Deutschland ein Trinkgeld. Und bei Ausländern wird sofort abkassiert oder man darf halt nicht weiter fahren.
Am Besten man hält sich an die Begrenzungen. Dann kann man auch die sehr schöne Landschaft in Frankreich genießen. Viel Spaß dabei. |
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