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Rechtskurve verboten?


schnecke004 am 14 Nov 2011 20:39:21

Hallo,

ich habe mich immer gewundert, dass der anfänglich volle Frischwassertank nach Ankunft sehr oft nur noch 50% Inhalt zeigte.
Nach einem Blick in den Rückspiegel während einer Rechtskurve hatte ich die Lösung. Das Wasser lief am Überlauf des Einfüllstutzens heraus.

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Gast am 14 Nov 2011 20:43:13

Normal ist das aber nicht!

kassiopeia am 14 Nov 2011 20:44:49

Deshalb werden immer mehr Kreisverkehre gebaut, da faehrt man immer links 'rum im Kreis ;D

Ich schaffe es auch kaum meine Anzeige auf mehr als 50% zu bekommen, wenn's beim Befuellen ueberlaeuft zeigt er gerade mal 50%, max. 60%

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rorei am 14 Nov 2011 23:10:23

kassiopeia hat geschrieben:Deshalb werden immer mehr Kreisverkehre gebaut, da faehrt man immer links 'rum im Kreis ;D

Ich schaffe es auch kaum meine Anzeige auf mehr als 50% zu bekommen, wenn's beim Befuellen ueberlaeuft zeigt er gerade mal 50%, max.
60%

Hallo kassi,
schiebe in deinem Wassertank einfach mal den Schwimmer des Gebers ein paar mal rauf und runter damit er wieder elektrischen Kontakt hat. Evtl. liegt das an Ablagerungen auf den elektrischen Leitern. Das mit den Kreisverkehren funktioniert natürlich in GB anders herum.
Roland

eaglesandhorses am 14 Nov 2011 23:18:45

Stoppen vorm losfahren draufmachen >>>> duck und wech

kassiopeia am 14 Nov 2011 23:25:58

rorei hat geschrieben:schiebe in deinem Wassertank einfach mal den Schwimmer des Gebers ein paar mal rauf und runter damit er wieder elektrischen Kontakt hat. Evtl. liegt das an Ablagerungen auf den elektrischen Leitern.

Danke fuer den Tipp, ich schau beizeiten 'mal rein...

Das mit den Kreisverkehren funktioniert natürlich in GB anders herum.

Hehe, das hat noch 'nen anderen Haken, wenn man immer links rum faehrt faehrt man rechts rum rein und raus, und vice versa ;D

schnecke004 am 01 Jul 2012 17:56:44

schnecke004 hat geschrieben:Hallo,

ich habe mich immer gewundert, dass der anfänglich volle Frischwassertank nach Ankunft sehr oft nur noch 50% Inhalt zeigte.
Nach einem Blick in den Rückspiegel während einer Rechtskurve hatte ich die Lösung. Das Wasser lief am Überlauf des Einfüllstutzens heraus.


Hat jemand einen Tip zu dem Problem oder ebenfalls mit dem Problem zu kämfen? Wir fahren einen Adria.

otone am 01 Jul 2012 20:28:47

Ich habe das Überlaufrohr mit einem Schlauchstück verlängert; damit passt
a) mehr rein und
b) geht in den Kurven weniger raus

Ansonsten siehe Tipp von eaglesandhorses (wenn beim Duschen kein Wasser mehr kommt, hats Du vergessen den Stopfen zu entfernen :-o )


Otone

klauspeter29 am 01 Jul 2012 20:59:02

So wie Otone es beschreibt habe ich das auch gemacht: den Überlaufschlauch nach oben verlängert und in einem Bogen wieder nach unten geführt.
Seit dem bekomme ich 30 ltr. mehr Wasser in den Tank :razz:

chrystal am 02 Jul 2012 19:12:05

klauspeter29 hat geschrieben:...Überlaufschlauch nach oben verlängert...


Mutig, mutig.
--> Link

Gast am 02 Jul 2012 19:43:26

Nabend,
Wir haben das auch an unserem neuen Eura. Wir sind sogar schon von der Polizei auf der Autobahn angehalten worden weil wir auf der Autobahnauffahrt reichlich verbotenerweise die Fahrbahn benetzt haben.
Habe das mal reklamiert aber wie ich Eura so kenne, wird auch das ausgesessen. Das mit der Schlauchverlängerung habe ich auch schon überlegt, wenn da jetzt nix kommt von Eura mache ich das auch so.

Peter

Gast am 02 Jul 2012 20:43:57

peter38 hat geschrieben:Wir sind sogar schon von der Polizei auf der Autobahn angehalten worden weil wir auf der Autobahnauffahrt reichlich verbotenerweise die Fahrbahn benetzt haben.
Kann ich verstehen, kann ja auch Grauwasser sein oder so.

Wir haben damit keine Probleme, was drin ist bleibt drin - jetzt auch unser Kühlwasser und unser Kühlschrankinhalt :D

schnecke004 am 02 Jul 2012 21:20:05

otone hat geschrieben:Ich habe das Überlaufrohr mit einem Schlauchstück verlängert; damit passt
a) mehr rein und
b) geht in den Kurven weniger raus

Ansonsten siehe Tipp von eaglesandhorses (wenn beim Duschen kein Wasser mehr kommt, hats Du vergessen den Stopfen zu entfernen :-o )


Otone


Hallo Otone,

wäre es zuviel verlangt, wenn Du mal ein Foto davon einstellst? Ich kann mir leider nichts darunter vorstellen.

klauspeter29 am 02 Jul 2012 21:26:10

chrystal hat geschrieben:
klauspeter29 hat geschrieben:...Überlaufschlauch nach oben verlängert...


Mutig, mutig.
--> Link


Da ist nichts mutig dran, das System ist offen, ein Überdruck ensteht nicht, ich verliere nur nicht in jeder Kurve Wasser aus einem Überlaufrohr dass der Konstrukteur ungefähr 8 cm unterhalb des maximalen Füllvolumens des Tanks angeordnet hat.

matthiast4 am 02 Jul 2012 21:32:21

UlrichS hat geschrieben:
peter38 hat geschrieben:Wir sind sogar schon von der Polizei auf der Autobahn angehalten worden weil wir auf der Autobahnauffahrt reichlich verbotenerweise die Fahrbahn benetzt haben.
Kann ich verstehen, kann ja auch Grauwasser sein oder so.

Wir haben damit keine Probleme, was drin ist bleibt drin - jetzt auch unser Kühlwasser und unser Kühlschrankinhalt :D


Ob das Grauwasser oder Evian ist, ist dem Motorradfahrer egal, der dort wegrutscht...

otone am 02 Jul 2012 21:58:32

schnecke004 hat geschrieben:
Hallo Otone,

wäre es zuviel verlangt, wenn Du mal ein Foto davon einstellst? Ich kann mir leider nichts darunter vorstellen.


et voila:

Von oben in den Tank fotografiert sieht man das graue Überlaufrohr, das mit einem Gewinde im Tankboden verschraubt ist und zum Entleeren des Tanks herhausgedreht werden kann/muß. Das obere blaue Ende ist die Verlängerung, die jetzt bis knapp unter den Schraubdeckel reicht.

So einfach geht's :razz:

Otone

otone am 02 Jul 2012 22:03:25

chrystal hat geschrieben:
klauspeter29 hat geschrieben:...Überlaufschlauch nach oben verlängert...


Mutig, mutig.
--> Link


Schöne Animation, aber was willst Du damit sagen, bzw. was soll mutig sein?

Otone

Gast am 02 Jul 2012 22:27:18

matthiast4 hat geschrieben:Ob das Grauwasser oder Evian ist, ist dem Motorradfahrer egal, der dort wegrutscht...
Na ja ich bin schon der Ansicht das im Grauwasser Seifenwasser, Schaumrückstände vom Duschen, Spühlmittel aus der Küche, Fett von den Küchenabwasser wesentlich mehr rutschig ist als klares Frischwasser.

Leider sehe ich vereinzelt Leute mit in der Regel "Mietwohnmobilen", die den Grauwasserhahn vergessen haben oder mit Absicht auflassen. Auf allen möglichen Parkplätzen / Stellplätzen bilden sich dann fettige Pfützen.

Gast am 03 Jul 2012 06:52:52

Dem Motorradfahrer ist es egal ob Ab- oder Frischwasser, beides ist für ihn eine Gefahr, und die sollte man verhindern.

Immer es auf Leute schieben die ein Womo mieten ist nicht der richtige Weg, bei vielen Fahrzeuge liegt es eher an den Abwasserleitungen mit mangelhaften Durchmesser so das der Abwassertank nicht richtig leerläuft.

Jeder der Wasser verliert und die Straße benetzt macht sich strafbar egal ob Frisch- oder Abwasser.

andwein am 03 Jul 2012 13:36:20

UlrichS hat geschrieben:
matthiast4 hat geschrieben:Ob das Grauwasser oder Evian ist, ist dem Motorradfahrer egal, der dort wegrutscht...
Na ja ich bin schon der Ansicht das im Grauwasser Seifenwasser, Schaumrückstände vom Duschen, Spühlmittel aus der Küche, Fett von den Küchenabwasser wesentlich mehr rutschig ist als klares Frischwasser.
Leider sehe ich vereinzelt Leute mit in der Regel "Mietwohnmobilen", die den Grauwasserhahn vergessen haben oder mit Absicht auflassen. Auf allen möglichen Parkplätzen / Stellplätzen bilden sich dann fettige Pfützen.

Bei manchen Wohnmobilen sind die Abläufe (Frisch und/oder Grauwasser) wirklich so dämlich verlegt, dass man das Womo bewegen muss um die Tanks leer zu bekommen.
Es gibt hier genügend Beiträge, die dieses Problem schildern.
Nicht immer ist der Fahrer schuld.
Übrigens: Diesel/Heizöltankwagen haben seperate Schlauchleitungen in Leerrohren aufbewahrt. Diese haben eine Auslauföffnung mit Schlauchlein, das direkt auf die Fahrbahn geht und zwar mit TÜV!!
Andreas

haballes am 03 Jul 2012 13:44:45

willy13 hat geschrieben: Jeder der Wasser verliert und die Straße benetzt macht sich strafbar egal ob Frisch- oder Abwasser.


Dann muss ich einen Eimer unter meine Klimaanlage nun basteln.... :D

spiti01 am 03 Jul 2012 16:30:34

peter38 hat geschrieben:Nabend,

Wir sind sogar schon von der Polizei auf der Autobahn angehalten worden weil wir auf der Autobahnauffahrt reichlich verbotenerweise die Fahrbahn benetzt haben.


Peter


Wie, die Fahrbahn zu benetzten ist jetzt in Deutschland verboten und wird von der Polizei geahndet??
Haben die nichts wirklich wichtiges zu tun????

Dann kriegt ja wohl auch jede Regenwolke ein Ticket! Oder die Kehrmaschine, die ja auch mit Wasser arbeitet....

Gast am 03 Jul 2012 17:22:29

Ich hatte lediglich von Grauwasser = Abwasser gesprochen.

Obwohl eine überraschende Frischwasserpfütze natürlich für einen Zweiradfahrer eine Gefahr darstellt, ist dies nicht ausdrücklich ( ausser bei Frostgefahr ) verboten.

§ 92 StVO spricht nur von einer Verunreinigung der Fahrbahn durch flüssige oder feste Stoffe. Abwasser enthält verändernde Stoffe und verunreingt die Strasse bzw. Fahrbahn, also das ist mit Sicherheit Bussgeldpflichtig und kann auch zu Schadensersatzforderungen führen, bzw. auch zu Beseitigungskosten ( Kehrmaschine wird angefordert etc. - siehe § 92 StVo Abs. 3 )

Gast am 03 Jul 2012 17:51:13

UlrichS hat geschrieben:Ich hatte lediglich von Grauwasser = Abwasser gesprochen.

Obwohl eine überraschende Frischwasserpfütze natürlich für einen Zweiradfahrer eine Gefahr darstellt, ist dies nicht ausdrücklich ( ausser bei Frostgefahr ) verboten.

§ 92 StVO spricht nur von einer Verunreinigung der Fahrbahn durch flüssige oder feste Stoffe. Abwasser enthält verändernde Stoffe und verunreingt die Strasse bzw. Fahrbahn, also das ist mit Sicherheit Bussgeldpflichtig und kann auch zu Schadensersatzforderungen führen, bzw. auch zu Beseitigungskosten ( Kehrmaschine wird angefordert etc. - siehe § 92 StVo Abs. 3 )


Wenn Du Dir mal den §32StVo anschaust wirst Du festellen das das benetzen der Straße verboten ist, außer Dir kümmert es keinen ob es Frischwasser oder Abwasser ist.
Der § 92 in der StVo vom Debukto interessiert hier weniger. Im Senegal darf man sogar Leute erschlagen die nur über Ihr Womo jammern und sonst viel Ahnung von nichts haben ............

Gast am 03 Jul 2012 19:23:26

Dein Beitrag läßt sehr zu wünschen übrig, wenn ich bei frostigen Temperaturen die Strasse benetzte ist klar das eine Gefahr entsteht.

Ansonsten müsste wirklich jede Wolke und jedes Reinigungfahrzeug, jedes Fahrzeug wo etwas Kondenswasser aus dem Auspuff tropft etc. ein Bussgeld bekommen und im Widerholungsfall Fahrverbot.

Das der Gesetzgeber erst einmal von benetzen spricht und damit alles verbietet, aber ein Verlust von Frischwasser ignorieren kann und wird, sofern nicht Wasserflächen in Kurven bei Frost etc. entstehen.

Gast am 03 Jul 2012 19:35:10

UlrichS hat geschrieben:Dein Beitrag läßt sehr zu wünschen übrig, wenn ich bei frostigen Temperaturen die Strasse benetzte ist klar das eine Gefahr entsteht.

Ansonsten müsste wirklich jede Wolke und jedes Reinigungfahrzeug, jedes Fahrzeug wo etwas Kondenswasser aus dem Auspuff tropft etc. ein Bussgeld bekommen und im Widerholungsfall Fahrverbot.

Das der Gesetzgeber erst einmal von benetzen spricht und damit alles verbietet, aber ein Verlust von Frischwasser ignorieren kann und wird, sofern nicht Wasserflächen in Kurven bei Frost etc. entstehen.


Der Gesetzgeber spricht nicht von frostigen Temperaturen, auch von Frischwasser ist nirgens eine Rede!
Wolken sowie Reinigungsfahrzeuge sind einmal natürlich und zum anderen zur Straßenunterhaltung notwendig.
Wenn Du gesetzliche Vorschriften zitierst wäre es von Vorteil sich an Deutsche Vorschriften zu halten, bei den so gerne von Dir genannten VDE-Vorschriften handelt sich zwar nicht um etwas gesetzliches aber trotzdem um deutsches Schriftgut.
Von Fahrverbot ist auch nirgens eine Rede, außer in dem was Du daraus zu lesen glaubst.
Bleibe besser Deiner VDE-Blattsammlunf treu, gesetzlichen Vorschriften sind auch nicht Deine Stärke

volker57 am 04 Jul 2012 10:16:16

Auch wnn es eigentlich um ein anderes Thema ging komme ich nicht umhin auf die vorhergehenden Beiträge zu antworten.

Willy13. wenn man schon die Zitierweise anderer kritisiert sollte man selbst den Gesetzestext nicht nur Auszugsweise sondern im Ganzen zitieren, da ansonsten der Inhalt verfälscht wird. Der Satz mit dem Benetzen geht noch weiter (...., wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann)
Eine Verkehrsgefährdung wird durch 20 Liter Frischwasser, verteilt auf einer Länge von 100 Metern (Das Wasser fällt ja nicht plötzlich auf die Straße sondern muß durch den Überlauf mit einem Durchmesser von ca. 3 bis 4 qcm) bei normaler Wetterlage wohl kaum zu unterstellen sein.

Zum Anderen dürften die Hersteller unserer mobilen Einfamilienhäuser keine Typenzulassung/Betriebserlaubnis erhalten wenn vom Betrieb mit gefüllten Wassertank eine Gefahr für den Straßenverkehr ausgehen würde.

Viel Spaß noch und immer genügend Wasser im Tank

Volker

spiti01 am 05 Jul 2012 01:33:17

volker57 hat geschrieben:Auch wnn es eigentlich um ein anderes Thema ging komme ich nicht umhin auf die vorhergehenden Beiträge zu antworten.

Willy13. wenn man schon die Zitierweise anderer kritisiert sollte man selbst den Gesetzestext nicht nur Auszugsweise sondern im Ganzen zitieren, da ansonsten der Inhalt verfälscht wird. Der Satz mit dem Benetzen geht noch weiter (...., wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann)
Eine Verkehrsgefährdung wird durch 20 Liter Frischwasser, verteilt auf einer Länge von 100 Metern (Das Wasser fällt ja nicht plötzlich auf die Straße sondern muß durch den Überlauf mit einem Durchmesser von ca. 3 bis 4 qcm) bei normaler Wetterlage wohl kaum zu unterstellen sein.

Zum Anderen dürften die Hersteller unserer mobilen Einfamilienhäuser keine Typenzulassung/Betriebserlaubnis erhalten wenn vom Betrieb mit gefüllten Wassertank eine Gefahr für den Straßenverkehr ausgehen würde.

Viel Spaß noch und immer genügend Wasser im Tank

Volker


Genau so sehe ich das auch!

Gast am 05 Jul 2012 02:17:02

andwein hat geschrieben:[Übrigens: Diesel/Heizöltankwagen haben seperate Schlauchleitungen in Leerrohren aufbewahrt. Diese haben eine Auslauföffnung mit Schlauchlein, das direkt auf die Fahrbahn geht und zwar mit TÜV!!
Andreas


Das ist leider nur teilweise richtig, vor den Auslaufschläuschen sitzt ein Kugelventil welches bei der Fahrt geschlossen sein muß. Es ist zu öffnen wenn dieses Restoel gesichert abgelassen werden kann. Dieses ist in der Bauvorschrift für Tank- Fahrzeuge die A3-Stoffe tranportieren erhalten.

Gast am 05 Jul 2012 02:23:47

volker57 hat geschrieben:Auch wnn es eigentlich um ein anderes Thema ging komme ich nicht umhin auf die vorhergehenden Beiträge zu antworten.

Willy13. wenn man schon die Zitierweise anderer kritisiert sollte man selbst den Gesetzestext nicht nur Auszugsweise sondern im Ganzen zitieren, da ansonsten der Inhalt verfälscht wird. Der Satz mit dem Benetzen geht noch weiter (...., wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann)
Eine Verkehrsgefährdung wird durch 20 Liter Frischwasser, verteilt auf einer Länge von 100 Metern (Das Wasser fällt ja nicht plötzlich auf die Straße sondern muß durch den Überlauf mit einem Durchmesser von ca. 3 bis 4 qcm) bei normaler Wetterlage wohl kaum zu unterstellen sein.

Zum Anderen dürften die Hersteller unserer mobilen Einfamilienhäuser keine Typenzulassung/Betriebserlaubnis erhalten wenn vom Betrieb mit gefüllten Wassertank eine Gefahr für den Straßenverkehr ausgehen würde.

Viel Spaß noch und immer genügend Wasser im Tank

Volker


Eigendlich ging es darum, das U.... behauptete es ginge eine Gefahr von verlorenem Abwasser weger der erhaltenen Substanzen aus, die Gefahr sieht der Gesetzgeber nicht nur in Abwasser sonder in jedem Wasser deshalb mein Hinweiß auf §32 StVo. Eine Gefahr ist nicht nur das Wasser welches den Boden erreicht, sondern auch das Wasser welches einen Motorradfahrer beim fahren benetzt, und dafür reicht schon wenig.
Man muß es wohl nicht besonders betonen das der Fahrer für die Ladung, hier jetzt Wasser, die Verantwortung hat was die Ladungssicherung betrifft, dabei ist egal wie der Hersteller das gebaut hat.

Gast am 05 Jul 2012 09:35:53

willy13 hat geschrieben:Wenn Du Dir mal den §32StVo anschaust wirst Du festellen das das benetzen der Straße verboten ist, außer Dir kümmert es keinen ob es Frischwasser oder Abwasser ist.
Der § 92 in der StVo vom Debukto interessiert hier weniger. Im Senegal darf man sogar Leute erschlagen die nur über Ihr womo jammern und sonst viel Ahnung von nichts haben ............
Nach Deinen Aussagen hier, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine weitere Diskussion mit Dir noch Aussicht auf Erfolg hat.

Mehrfach wurde erklärt, dass auch ein Frischwasserverlust auf der Fahrbahn nicht richtig ist und unter Umständen eine Gefahr bilden könnte. Abwasser mit Seifenanteilen, Fettanteilen etc. bildet aber auf jeden Fall eine Gefahr wenn Grauwasser auf der Fahrbahn gelangt.

Alle anderen ausser Dir sehen dies auch so, finden aber sicherlich ein derartiges Posting ebenfalls auch nur lächerlich.

Gast am 05 Jul 2012 13:13:39

UlrichS hat geschrieben:
willy13 hat geschrieben:Wenn Du Dir mal den §32StVo anschaust wirst Du festellen das das benetzen der Straße verboten ist, außer Dir kümmert es keinen ob es Frischwasser oder Abwasser ist.
Der § 92 in der StVo vom Debukto interessiert hier weniger. Im Senegal darf man sogar Leute erschlagen die nur über Ihr womo jammern und sonst viel Ahnung von nichts haben ............
Nach Deinen Aussagen hier, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine weitere Diskussion mit Dir noch Aussicht auf Erfolg hat.

Mehrfach wurde erklärt, dass auch ein Frischwasserverlust auf der Fahrbahn nicht richtig ist und unter Umständen eine Gefahr bilden könnte. Abwasser mit Seifenanteilen, Fettanteilen etc. bildet aber auf jeden Fall eine Gefahr wenn Grauwasser auf der Fahrbahn gelangt.

Alle anderen ausser Dir sehen dies auch so, finden aber sicherlich ein derartiges Posting ebenfalls auch nur lächerlich.


Heul doch!

Gast am 05 Jul 2012 13:45:41

...und sowas unter erwachsenen Menschen.... :cry:

Gast am 05 Jul 2012 14:54:57

Der scheint irgendwo auf dem Weg zum Erwachensein stehen geblieben sein. :(

Auch seine Ausführungen sind schon nicht mehr albern, sondern einfach lächerlich.

Selbst wenn mich die Polizei anhält weil ich Frischwasser verliere, holen die keine Reinigungsmaschine um das Frischwasser mit Wasser wegzureinigen. Wenn ich fettiges Grauwasser verliere kann das aber ohne weiteres sein.

Was ER daran nicht versteht, dass versteht niemand. :(

Gast am 05 Jul 2012 15:50:59

UlrichS hat geschrieben:Der scheint irgendwo auf dem Weg zum Erwachensein stehen geblieben sein. :(

Auch seine Ausführungen sind schon nicht mehr albern, sondern einfach lächerlich.

Selbst wenn mich die Polizei anhält weil ich Frischwasser verliere, holen die keine Reinigungsmaschine um das Frischwasser mit Wasser wegzureinigen. Wenn ich fettiges Grauwasser verliere kann das aber ohne weiteres sein.

Was ER daran nicht versteht, dass versteht niemand. :(


Das hörte sich aber damals anders an als Du mich angerufen hattest und mir Dein Leid mit Deinem Womo in schillerden Farben geschilderst hast. Du scheinst sauer auf mich zu sein weil ich Dir schon da in den Gesprächen nicht recht gegeben habe und dir gesagt hatte Du bist Beratungsresistent was sich auf den Ärger mit dem Wasserverlust bei deinem neuen Womo bezog.
Aber da Du ja alles in Frage stellst was nicht so läuft wie Du es gerne hättest mache ich hier schluß, mir wird es zu ......, Deine frau tut mir leid.

Gast am 05 Jul 2012 16:18:50

:blah: :blah: :blah: :kuller:

Mich haben viele angerufen und ich hatte viele nette Gespräche und auch heute noch mit vielen nette Kontakte. Leider erinnere ich mich an unser Gespräch wenn es denn statt gefunden hat leider nicht - sorry.

Wir sind sehr glücklich und sehr zufrieden mit unserem Hymer und auch wieder mit FIAT. Freundlicherweise hat man nicht nur einen funkelniegelnagel neuen Motor eingebaut, sich sehr nett entschuldigt, und uns eine zwei Jahre Anschlussgarantie geschenkt und damit ist alles jetzt alles gut.

Der Wasserverlust ist Vergangenheit und die fliegende Kühlschranktür auch. Freundlich war auch Dometik zu uns, hat alles perfekt eingestellt udn eine neue Tür haben wir vorab bekommen.

In diesem Sinne - Alles ist gut - wir sind glücklich. :D

Es geht aber nicht um "Recht haben oder nicht" sondern lediglich um den Umgang miteinander.

willy13 hat geschrieben:Der § 92 in der StVo vom Debukto interessiert hier weniger. Im Senegal darf man sogar Leute erschlagen die nur über Ihr womo jammern und sonst viel Ahnung von nichts haben ............
Um diesen Teil Deiner Beiträge geht es ganz konkret.

Das ist nicht nur Albern, dass würden wie alle hinnehmen, sondern einfach nur Blöd und Frech.

Ich habe hier lediglich andere Forenmitglieder informiert und gefragt und sehr viele Antworten die sehr hilfreich waren und nette Kontakte bekommen.

Es gibt aber leider auch Idioten im Forum, wie überall.

chrystal am 06 Jul 2012 15:00:17

Sorry, war länger nicht hier.

@otone & andere: Scheinbar hatte ich dich, bzw die Ausgestaltung deines Tanks missverstanden. Wenn der Überlauf im Tank selbst, frei zur Atmosphäre geht, kann natürlich nichts passieren. Anders wenn der Überlauf ohnehin schon über Tankniveau liegt und noch zusätzlich verlängert wird. Welche Kräft dann zb auf den Reinigungsdeckel wirken, sollte der Link veranschaulichen.
Hier zum Vergleich die beiden Bauformen:
blau= Befüllung, rot=Entlüftung/Überlauf


Gast am 06 Jul 2012 17:13:23

Schade, jetzt sind wir mal wieder beim Thema.

Wurde gerade interessant. :box:

chrystal am 06 Jul 2012 18:35:35

I know, i'm evil! :evil: :twisted:

hartmut am 07 Jul 2012 17:45:55

Nur wenn der Überlauf schon über Tank Niveau liegt läuft er auch nicht aus, daher natürlich keine Verlängerung.
Da müssten schon Motorrad mäßige Schräglagen erreicht werden. Sieht bestimmt lustig aus.
Hartmut der sich über so viel verbissene StVZO Debatten nur lachen kann.

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