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Auflasten oder Ablasten 1, 2


RR78 am 23 Dez 2011 11:58:04

Na ja, in der Schweiz hättest du damit aber locker Probleme, die kennen da keine Toleranzen. Überladen ist überladen. Da ist auch nichts mit: Hänger kaufen fahren. Du bleibst vor Ort stehen und kannst ausladen.

Hallo Wolfgang,

korrektur : In der Schweiz kriegst du keine Probleme, weil.... Du an der Grenze schon abgefangen wirst.

So geschehen letztes Frühjahr bei Schaffhausen, mit 3850kg.

Ein sehr freundlicher Zollbeamter hat mir gezeigt wo ich wenden kann.

Nicht schön, aber irgendwie hat er ja Recht ( schrecklich mit den Schweizern )



Rainer

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thomas56 am 23 Dez 2011 13:02:06

dieter2 hat geschrieben:
Du hast Dein Womo von 8,6 to auf 7,5 to ablasten lassen.

Nein, das war schon gemacht als ich ihn 2007 gekauft habe. In den Papieren ist ja alles nachzulesen.
Habe ihn letzte Woche verkauft und soll Mitte Januar abgeholt werden.

Volkner oder Landsberg sind meistens auf 14t Fahrgestellen, Vario kann man abgelastet bekommen, da ist dann aber wieder das Gleiche.

Ausser dem Preis gefällt der mir schon ganz gut:
--> Link

dieter2 am 23 Dez 2011 13:08:45

thomas56 hat geschrieben:[usser dem Preis gefällt der mir schon ganz gut:
--> Link


Sieht von außen aus wie ein Pferdetransporter.

Dieter

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RaiWo am 23 Dez 2011 19:19:52

thomas56 hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:Du bleibst vor Ort stehen und kannst ausladen.


So ist es gedacht, wenn der Vermieter den Häng

Mein Plan B ist, ich schicke meine Papiere nach Hause, lasse den Wagen auflasten und nach Rückerhalt der Papiere fahre ich weiter! :D


Guude!
Ohne beim TÜV mit Fahrzeug zu erscheinen erhälst du keine
Auflastung. Dann muss auch noch Änderung der Kfz-Papiere erfolgen.
Habe das gerade hinter mir. 7,49 t auf 8,8 t.

Bergbewohner1 am 23 Dez 2011 21:34:03

Es sollen sich immer die "Kleinen" an die Gesetze halten, damit der Staat noch mehr einnimmt und er schert sich einen Dreck um Gesetze, wenn es ihm nützt.

thomas56 am 23 Dez 2011 21:42:18

RaiWo hat geschrieben:
Guude!
Ohne beim TÜV mit Fahrzeug zu erscheinen erhälst du keine
Auflastung. Dann muss auch noch Änderung der Kfz-Papiere erfolgen.
Habe das gerade hinter mir. 7,49 t auf 8,8 t.


Hallo,

gut, dann hast du mehr Erfahrung als ich, weil ich habe selber noch nie auf-bzw. abgelastet.
Meine Unterlagen sagen aus, dass der Wagen ohne technische Veränderungen abgelastet wurde. Nach Rücksprache mit meinem Tüver kann der Wagen jederzeit wieder aufgelastet werden. Ob der Wagen hierfür kontrolliert werden muss, habe ich nicht gefragt. Auch wenn eine Kontrolle erforderlich ist, kann ich diese vor dem Urlaub machen, es geht doch nur um die formelle Bescheinigung, ob ich diese jetzt, später oder gar nicht in die Papiere umtragen lasse, halte ich für nicht wichtig.
-Aber ich weiss es nicht, deswegen nur meine Meinung-!

RaiWo am 23 Dez 2011 23:31:25

Nochmals Guude!
Solange die Auflastung nicht in den Papieren steht, gilt der Eintrag im Schein/Brief. Es wird auch ein neuer Brief bzw. Schein ausgestellt
D.h. Trotz Auflastung beim Tüv,,ist das Fahrzeug dann überladen.
CU
Vutschko

a.miertsch am 31 Dez 2011 12:10:49

Leider fehlt in der Tröt-Überschrift ein wichtiger Zusatz (nicht für Führerschein -Klasse B, Ausnahme B(DDR) ).
Da weis dann jeder, hier sind nur priveligierte zu Gange, die auch wirklich auf 3850Kg und mehr auflasten können, und dann damit auch fahren dürfen.
Über diesen Aspekt wurde nix gesagt.
Auch nicht darüber, das der Wiederverkauf in wenigen Jahren zunehmend schwieriger wird, weil der Kreis der "Priveligierten" schrumpft. Und wenn man vom Geld her den Vergleich zwischen Bußgeld und Kosten für auf-o. ablasten abwägt, ist nicht zu vermuten, daß man auf den Erwerb eines LKW-Führerscheines , der ja nicht billig ist, auch nur einen Gedanken verschwendet.
Albert

dieter2 am 31 Dez 2011 14:00:50

Für Womofahrer mit nur den B gibt es ja mehrere Alternativen.

Anhänger, oder für die,die absolut nicht mit den Hänger klarkommen,
den Space Extender
--> Link
Ruck zuck mal eben fast 500kg mehr Zuladung :)

Ich finde das Ding genial,blos etwas teuer.

Dieter

a.miertsch am 31 Dez 2011 16:04:58

dieter2 hat geschrieben:Für Womofahrer mit nur den B gibt es ja mehrere Alternativen.

Anhänger, oder für die,die absolut nicht mit den Hänger klarkommen,
den Space Extender
--> Link
Ruck zuck mal eben fast 500kg mehr Zuladung :)

Ich finde das Ding genial,blos etwas teuer.

Dieter


Das stimmt schon, trifft aber nicht des Pudels Kern.
Nämlich für die nur Baby-Schein Besitzer gilt nach wie vor: "Mögen täten wir schon wollen, aber dürfen haben wir uns nicht getraut"!

Rutschig wirds nicht werden heute Nacht, trotzdem sollte man es versuchen, so ins neue Jahr zu kommen.
Also, bis nächstes Jahr.
Albert

bluestar11 am 31 Dez 2011 17:48:50

a.miertsch hat geschrieben:Leider fehlt in der Tröt-Überschrift ein wichtiger Zusatz (nicht für Führerschein -Klasse B, Ausnahme B(DDR) ).
Da weis dann jeder, hier sind nur priveligierte zu Gange, die auch wirklich auf 3850Kg und mehr auflasten können, und dann damit auch fahren dürfen.
Über diesen Aspekt wurde nix gesagt.
Auch nicht darüber, das der Wiederverkauf in wenigen Jahren zunehmend schwieriger wird, weil der Kreis der "Priveligierten" schrumpft. Und wenn man vom Geld her den Vergleich zwischen Bußgeld und Kosten für auf-o. ablasten abwägt, ist nicht zu vermuten, daß man auf den Erwerb eines LKW-Führerscheines , der ja nicht billig ist, auch nur einen Gedanken verschwendet.
Albert


So siehts aus Albert. Aus diesem Grund habe ich unseren auch ablasten müssen da ich einer der ersten "glücklichen" mit Kinderschein war.
Den LKW Schein werde ich sicher nicht machen, wozu auch? Kostet nen haufen Geld und die Zeit habe ich auch nicht. Also wird mit nen paar mehr Kilos durch die Gegend gefahren.
Der Sinn über diese Regelung erschließt sich mir sowieso nicht. Ob ich unseren nun mit 3,5t oder 4t fahre, das Womo ist das Gleiche.
Waren die EU Politiker wohl wieder mal besoffen, wie so oft :roll:

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