Hallo zusammen,
im April diesen Jahres waren wir in Italien an der Adriaküste unterwegs.
Dort haben wir uns mit dem Wohnmobil vor Ort häuslich eingerichtet und einen Mietwagen für die Erkundung der Umgebung genommen.
Nachdem wir wieder zuhause waren, hatte ich im August eine neuerliche Abbuchung des Mietwagenvermieters auf meiner Kreditkartenabrechnung.
36 Euro wurden nachkassiert.
Ich habe Einspruch dagegen eingelegt, weil mir der Grund nicht bekannt war.
Anfang September erhielt ich Post vom Kreditkartenunternehmen zurück. Der Mietwagenbetreiber hat ein Knöllchen wegen einer unberechtigten Zufahrt in eine Fußgängerzone bzw. Anliegerstraße beigefügt und diese Knolle (36 € Strafe) über meine Kreditkarte eingetrieben.
OK, das verstehe ich natürlich.
Hab wohl ein Schild übersehen oder was, zumindest passt Ort und Datum der Übertretung mit unserer Reiseroute überein, auch sieht das Schreiben der "Comune di Rimini" echt aus.
Das Geld wurde somit meiner KK nicht wieder gut geschrieben und ich dachte, die Sache sei damit erledigt.
Bis heute!
Heute erhielt ich nämlich eine "förmliche Zustellung" der Bezirksregierung Köln, die ein weiteres Bussgeld für den gleichen Verstoss (gleiches Datum, gleiches Aktenzeichen) zugestellt hat.
Die Bezirksregierung Köln ist hierbei nur der Überbringer im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens, erteilt natürlich keinerlei Auskunft.
Die neue Knolle: 95,55 €, dieses Mal direkt an die Comune di Rimini zu zahlen.
Einspruch kann ich innerhalb von 30 Tagen einlegen (nur auf italienisch), wird dieser aber abgelehnt, muss ich mindestens das Doppelte bezahlen.
Na toll.
Was nun?
Ideen?
Gleich vorweg: Ich beabsichtige übrigens auch künftig noch nach Italien zu fahren, also kommt ein "Aussitzen" eigentlich nicht in Frage, wenn ich bei der nächsten Campingplatzübernachtung nicht die Nacht in einer Zelle verbringen will.
Macht also ein Einspruch überhaupt Sinn?
Lieber zähneknirschend die Strafe nochmals bezahlen?
Oder das Mietwagenunternehmen (ein italienisches Haus, keine dt. Vertretung...) bitten, einen Zahlungsnachweis zu erbringen, dass sie das Geld auch wirklich weitergeleitet haben?
So oder so sitze ich aber doch weiter in der Tinte, oder?
Björn

