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Verkehrsverstoss in Italien - wird nun doppelt kassiert?


LowCostDriver am 31 Dez 2011 15:50:12

Hallo zusammen,

im April diesen Jahres waren wir in Italien an der Adriaküste unterwegs.
Dort haben wir uns mit dem Wohnmobil vor Ort häuslich eingerichtet und einen Mietwagen für die Erkundung der Umgebung genommen.
Nachdem wir wieder zuhause waren, hatte ich im August eine neuerliche Abbuchung des Mietwagenvermieters auf meiner Kreditkartenabrechnung.
36 Euro wurden nachkassiert.
Ich habe Einspruch dagegen eingelegt, weil mir der Grund nicht bekannt war.
Anfang September erhielt ich Post vom Kreditkartenunternehmen zurück. Der Mietwagenbetreiber hat ein Knöllchen wegen einer unberechtigten Zufahrt in eine Fußgängerzone bzw. Anliegerstraße beigefügt und diese Knolle (36 € Strafe) über meine Kreditkarte eingetrieben.
OK, das verstehe ich natürlich.
Hab wohl ein Schild übersehen oder was, zumindest passt Ort und Datum der Übertretung mit unserer Reiseroute überein, auch sieht das Schreiben der "Comune di Rimini" echt aus.
Das Geld wurde somit meiner KK nicht wieder gut geschrieben und ich dachte, die Sache sei damit erledigt.
Bis heute!

Heute erhielt ich nämlich eine "förmliche Zustellung" der Bezirksregierung Köln, die ein weiteres Bussgeld für den gleichen Verstoss (gleiches Datum, gleiches Aktenzeichen) zugestellt hat.
Die Bezirksregierung Köln ist hierbei nur der Überbringer im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens, erteilt natürlich keinerlei Auskunft.

Die neue Knolle: 95,55 €, dieses Mal direkt an die Comune di Rimini zu zahlen.
Einspruch kann ich innerhalb von 30 Tagen einlegen (nur auf italienisch), wird dieser aber abgelehnt, muss ich mindestens das Doppelte bezahlen.
Na toll.

Was nun?
Ideen?

Gleich vorweg: Ich beabsichtige übrigens auch künftig noch nach Italien zu fahren, also kommt ein "Aussitzen" eigentlich nicht in Frage, wenn ich bei der nächsten Campingplatzübernachtung nicht die Nacht in einer Zelle verbringen will.
Macht also ein Einspruch überhaupt Sinn?
Lieber zähneknirschend die Strafe nochmals bezahlen?
Oder das Mietwagenunternehmen (ein italienisches Haus, keine dt. Vertretung...) bitten, einen Zahlungsnachweis zu erbringen, dass sie das Geld auch wirklich weitergeleitet haben?
So oder so sitze ich aber doch weiter in der Tinte, oder?


Björn

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Molle1 am 31 Dez 2011 17:10:12

Hallo
Für mich sieht das eher nach einer Überschneidung aus.
Die Behörden in Italien haben sich an Deutschland gewendet um die Zahlung der Strafe zu veranlassen. Und gleichzeitig hat der Autovermieter ein Knöllchen von Italien bekommen da ja das Nummernschild auf ihn läuft. Nun hat der Vermieter sich eben direkt an dich gewandt und gleichzeitig ist eben das von Italien gekommen. Ich denke der Vermieter hat es längst dort bezahlt und die Sache ist erledigt. Zur Sicherheit solltest dich aber an die Behörde in Italien wenden und denen das Schildern und natürlich die Zahlung bestätigen lassen. Hast du einen Verkehrsrechtschutz oder ADAC? Dann wende dich dahin.
Wünsche einen guten Rutsch und viel Erfolg! :)

wolfherm am 31 Dez 2011 17:16:52

Oder haben die in Italien eine Strafe für den Halter und eine weitere Strafe für den Fahrer?

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haasi am 31 Dez 2011 17:26:01

Oder aber der Vermieter hat von dir die Kohle einkassiert und gleichzeitg auf dem Anhörbogen deine Personalien eingetragen...

Stirol am 08 Jan 2012 18:58:01

Empfehlen würde ich folgendes:
Fotokopien machen vom Schreiben des Mietwagenvermieters - der Abbuchung per Kreditkarte und alles an
die "Comune di Rimini - vigili urbani" schicken mit dem Hinweis dass dur beeits bezahlt hast. Kopie davon an das Bezirksgericht Köln sowie an den Vermieter in Italien. Falls du weitere Hilfe benötigst, melde dich.

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