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Vollkasko für ein 18 Jahre altes Womo- Was darfs kosten?


claudius22 am 04 Jan 2012 23:19:16

Guten Tag,
ich möchte mein 18 Jahre altes WoMo, Zeitwert geschätzte 18.000-20.000 Euro Vollkasko versichern, da wir Ostern nach Cornwall wollen und dort die Straßen recht eng sind und die englische Rechtssprechung bei Unfällen Jahre braucht.
Mein "Herr Kaiser" (LVM) - dort habe ich alles versichert - erzählte mir etwas von 290 Euro für vier Wochen Vollkasko, was ich etwas unverschämt finde. Als Begründung wurde der Neuwert vor 18 Jahren (über 200.000 DM) angeführt. Das ist natürlich in meinen Augen Blödsinn, denn bei einem Totalverlust will ich mir ja maximal ein gut erhaltenes 18 Jahre altes Womo kaufen können und kein Neues. Die Versicherung trägt also höchstens 20.000 Euro Risiko, eher weniger.
Kennt sich jemand im Forum mit dieser Problematik aus und kennt einen Weg, wie ich zu einer Vollkasko, notfalls auch für ein ganzes Jahr oder für die Restlaufzeit des Womos komme, die bezahlbar und in Relation zu den Kosten steht.
Ich melde das Womo jeweils für die Nutzung an, letztes Jahr waren das 5 Monate mit Unterbrechung.
Viele
Claudius

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SteffenBerlin am 04 Jan 2012 23:22:49

... versuch es mal bei der hUK-Coburg. Diese versichert, meiner Meinung nach, den Zeitwert.

MfG Steffen

blur am 04 Jan 2012 23:32:05

SteffenBerlin hat geschrieben:... versuch es mal bei der hUK-Coburg. Diese versichert, meiner Meinung nach, den Zeitwert.

MfG Steffen

Ich weiß nicht wie die HUK sich aktuell verhält.
Vor ca. 4 Jahren konnte ich den Zeitwert erst durchboxen,
nachdem ich ein günstigeres Angebot für ne Vollkasko vorgelegt hatte.
;)

Anzeige vom Forum


MDDIO am 05 Jan 2012 03:42:02

Ich würde auf jeden Fall Angebote einholen!

Vor vier Jahren habe ich der HUK 480,-€ für Teilkasko bezahlt, jetzt bezahle ich bei der RMV/Kravag (berechnet nach Neuwert) 333,-€ für Vollkasko.

garagenspanner am 05 Jan 2012 08:48:31

moin moin ,

habe gerade ganz aktuell ( 6 Wochen her ) mit meiner Versicherung
(Ergo) durchgezogen. Ich konnte mit den Herrschaften vereinbaren , den Zeitwert anzusetzen (18000.- ) anstelle des Neuwagen-Kurses (45000.-) .
Die Ersparnis für die Ganz-Jahres TK Versicherung betrug satte 200 Euro.

Es ist also mäöglich den Wiederbeschaffunffungswert als Prämien-Grundlage heranzuziehen.

vom See im Regenland
Jan

hinni-hanni am 09 Feb 2012 13:55:52

Hier geht aber einiges durcheinander!
Bei der Prämienberechnung wird immer der damalige Neupreis zugrunde gelegt. Wenn ich ein 15 Jahre altes WoMo habe, welches 40.000,00 DM neu gekostet hat, dann wird dieser Preis (heute also 20.000,00 Euro) bei der Berechnung des Beitrages zugrunde gelegt.
Hat mein Fahrzeug einen Totalschaden, bekomme ich den Wiederbeschaffungswert ersetzt. Das ist die Summe, die ich aufwenden muss, um ein vergleichbares (Gebraucht-)Fahrzeug zu bekommen.
Habe ich bei Vertragsabschluss einen falschen Neupreis (in unserem Beispiel z.B. 20.000,00 DM) angegeben, bin ich unterversichert. In diesem Fall wird mein Schaden im Rahmen der Unterversicherungsquote abgerechnet, in unserem Beispiel also 50%. Ich würde mir also sehr genau überlegen, welche Angaben ich bei Vertragsabschluss mache!
Noch ein Wort zum Preis für die Kasko-Versicherung. Gerade bei Wohnmobilen gibt es erhebliche Unterschiede bei den Bedingungen. Ein sehr günstiger Preis wird oftmals mit sehr stark abgespeckten Bedingungen erkauft. Hier ein paar Beispiele: anstatt "Tierschäden" (alle Wirbeltiere) werden nur "Wildschäden" (jagdbares Wild) abgedeckt. Bei Hagelschäden wird nicht die eigentlich vereinbarte Selbstbeteiligung von z.B. 150,00 Euro abgezogen, sondern 2500,00 Euro. Außerdem werden bei Hagelschäden bei fiktiver Abrechnung (Gutachten oder Kostenvoranschlag) nur 50% vom Netto-Betrag übernommen. Es gibt noch viele, viele weitere Beispiele. Also bitte nicht nur auf den Preis schauen!! Wenn ich die Bedingungen kenne und damit einverstanden bin, ist natürlich alle in Ordnung. Oftmals ist das aber nicht der Fall.

brainless am 09 Feb 2012 14:02:52

Hier hast Du aber komplett Unrecht:

Bei der Prämienberechnung wird immer der damalige Neupreis zugrunde gelegt.


Nein, schon einige hier haben einen Neuvertrag auf Basis des aktuellen Zeitwertes und nicht des damaligen Neuwertes abgeschlossen.



brainless :wink:

Gast am 09 Feb 2012 14:40:54

Hallo Claudius,

bei einem 18 Jahre alten Womo ist jeder Cent für eine Vollkasko-Versicherung herausgeschmissenes Geld!

thomas56 am 09 Feb 2012 14:50:06

papageno46 hat geschrieben:bei einem 18 Jahre alten Womo ist jeder Cent für eine Vollkasko-Versicherung herausgeschmissenes Geld!


Wenn es dich nicht schmerzt, wenn von eine Sekunde auf die andere mal eben 30.000,-€ verdunsten. :?

Ich hatte meine 17 Jahre alte Karre VK versichert.
Weil die Prämie ist für mich kalkulierbar, die Schadenssumme nicht. :wink:

Knuffel am 09 Feb 2012 14:54:30

Eigentlich hast Du gar keine andere Wahl als Deinen bisherigen Versicherer. Du kannst das Womo ja nicht doppekt versichern und den aktuellen Vertrag erst zum ende des Jahres wieder kündigen. Es sei denn Du "veräusserst" Dein Womo oder hast vorher einen Schadenfall - was sich aber nicht unbedingt rechnen dürfte.

Gast am 09 Feb 2012 15:05:44

Hallo Thomas,

ja, von Deiner Ängstlichkeit (und der vieler anderer) leben die Versicherungen!

Und wenn dann mal was ist, dann machen die einen eleganten Schritt zur Seite und lassen Dich ins Leere laufen...

hinni-hanni am 09 Feb 2012 15:18:04

Sorry, Du hast Recht. Habe das gerade mal bei Kollegen gecheckt: Manche Gesellschaft arbeiten mit dem ehemaligen Neupreis, andere mit dem aktuellen Wiederbeschaffungswert. Ist aber wirklich nur eine Kennzahl für die Bemessung des Beitrages und sagt erstmal nichts darüber aus, ob eine Gesellschaft günstiger oder teurer ist.
Alles andere, was ich geschrieben habe, sollte aber korrekt sein.

Gast am 09 Feb 2012 15:18:25

...ich meine, ich zahle für einen Zeitwert von 20.000 € an Vollkasko 170 € im Jahr, die merke ich nicht, die 20.000 € würden mir schon weh tun.

toka am 09 Feb 2012 16:35:18

ich wüsste gar nicht wie hoch der Neuwert bei meinem 26 Jahre alten Womo war.

avantissimo1959 am 09 Feb 2012 16:40:18

..... aber warum muss ein 20 Jahre altes Mobil mit einem ev. Zeitwert von 20.000 k wie ein neues mit 150.000 k versichert werden. Ist mir nicht ganz logisch.
aus OWL

thomas56 am 09 Feb 2012 16:59:32

avantissimo1959 hat geschrieben:..... aber warum muss ein 20 Jahre altes Mobil mit einem ev. Zeitwert von 20.000 k wie ein neues mit 150.000 k versichert werden

Muss man ja nicht, man muss nur die Gesellschaften ausfindig machen, die nach Zeitwert versichern. Vergleichen muss man dann immer noch. :D

Gast am 09 Feb 2012 17:01:24

thomas56 hat geschrieben:
avantissimo1959 hat geschrieben:..... aber warum muss ein 20 Jahre altes Mobil mit einem ev. Zeitwert von 20.000 k wie ein neues mit 150.000 k versichert werden

Muss man ja nicht, man muss nur die Gesellschaften ausfindig machen, die nach Zeitwert versichern. Vergleichen muss man dann immer noch. :D


..z.b. RMV da habe ich nach Zeitwert versichert, die wollten meinen Kaufpreis wissen.

toka am 09 Feb 2012 18:08:02

avantissimo1959 hat geschrieben:..... aber warum muss ein 20 Jahre altes Mobil mit einem ev. Zeitwert von 20.000 k wie ein neues mit 150.000 k versichert werden. Ist mir nicht ganz logisch.
aus OWL


wer berechnet eigentlich den Zeitwert oder wie soll man das abschätzen?

avantissimo1959 am 09 Feb 2012 18:17:04

Als Zeitwert wird wohl der Kaufpreis eines Gebrauchtmobils veranschlagt.
Schöne

avantissimo1959 am 09 Feb 2012 18:50:45

Als Zeitwert wird wohl der Kaufpreis eines Gebrauchtmobils veranschlagt.
Schöne

thomas56 am 09 Feb 2012 19:57:20

toka hat geschrieben:
wer berechnet eigentlich den Zeitwert oder wie soll man das abschätzen?

den berechnet keiner. Das ist der Wert, den ein vergleichbarer Wagen z.Z. kosten würde. Kann jeder selbst die Preise bei Mobile & Co vergleichen, was anderes machen die Sachverständigen auch nicht.

toka am 10 Feb 2012 10:23:33

das wären dann bei mir um die 6 - 8.000 €, das wäre dann ja wohl sehr preiswert in der Prämie oder stehe ich irgendwo auf dem Schlauch?

dieter2 am 10 Feb 2012 10:33:57

Es ist ja nicht immer ein Totalschaden.

Wie sieht es bei teuren Reparaturen aus?

Dann dürfte doch statt eines Neuteiles zu bezahlen auch nur anteilmäßig Ersatz geben,oder ?

Ich kenn keine Versicherung die irgend was verschenkt.

Dieter

thomas56 am 10 Feb 2012 10:42:57

dieter2 hat geschrieben:Es ist ja nicht immer ein Totalschaden.

Wie sieht es bei teuren Reparaturen aus?



Moin,
wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Also wenn eine Reparatur 40.000,- kostet und der Wagen nur noch 30.000,- wert ist, gibt es auch nur 30.000,-, abzüglich dem Restwert.

Ob man einen Oldi mit Wert von 6.000,- VK versichert bekommt, müsste man erfragen. Würde mich mal interessieren.

Habe gerade einen neuwertigen 91er Passat versichert, da gewährt die HUK wegen dem Alter nicht einmal eine Teilkasko.

dieter2 am 10 Feb 2012 11:07:34

Das mit den wirtschaftlichen Totalschaden ist klar.

Angenommen das Womo hat einen Zeitwert von 20000 €,hat neu 40000 € gekostet.
Die Reparatur kostet ca.8000 €

Wenn das Womo zum Zeitwert versichert ist dürfte doch auch die Reparatur nur Anteilig,also 4000 € bezahlt werden.

Bei einer Neuwertversicherung werden die 8000 € voll bezahlt.

Vielleicht kann ein Kundiger mal Auskunft geben ob das so ist :roll:

Dieter

thomas56 am 10 Feb 2012 12:08:51

dieter2 hat geschrieben:Die Reparatur kostet ca.8000 €

Wenn das Womo zum Zeitwert versichert ist dürfte doch auch die Reparatur nur Anteilig,also 4000 € bezahlt werden.


Interessanter Ansatz, möchte aber hoffen, dass das nicht so ist. :wink:
Da bin ich auf die Auflösung gespannt.

toka am 10 Feb 2012 15:33:50

ich möchte mal nachschauen was ich so sparen könnte bei einem Versicherungswechsel. Dazu brauche ich aber den Neuwert und wo soll ich den hernehmen, ich habe keine Ahnung was das mobil vor 26 Jahren gekostet hat.

Gast am 10 Feb 2012 17:26:12

toka hat geschrieben: ich habe keine Ahnung was das mobil vor 26 Jahren gekostet hat.


Moin,
soweit ich gehört habe, Vollkasko nur bis 25 Jahre

brainless am 10 Feb 2012 21:35:08

@ dieter2 und thomas56:

Nein,

die Reparaturkosten in Höhe von 8.000,- werden voll bezahlt von der Versicherung.
Der Sachverständige stellt den Schadensumfang und die damit enstehenden Kosten fest, genauso wie den Zeitwert des Fahrzeugs unmittelbar vor Schadenseintritt - egal ob Zeitwert, Neuwert oder Listenpreis als Tarifbasis dienen.
Neupreis, Listenpreis, Zeitwert, etc. sind nur relevant als Kalkulationsbasis für den jeweiligen Tarif und den hieraus resultierenden Beitrag.
Was sollte sonst bei anderen Fahrzeugen geschehen, die z.B. nach der Motorleistung versichert werden?



brainless
:wink:

toka am 10 Feb 2012 21:44:44

hennes hat geschrieben:
toka hat geschrieben: ich habe keine Ahnung was das mobil vor 26 Jahren gekostet hat.


Moin,
soweit ich gehört habe, Vollkasko nur bis 25 Jahre


ich möchte ja keine Vollkasko, tu mich aber schwer mit dem Neuwert da die Versicherung ja danach fragt.

toka am 10 Feb 2012 21:46:21

hennes hat geschrieben:
toka hat geschrieben: ich habe keine Ahnung was das mobil vor 26 Jahren gekostet hat.


Moin,
soweit ich gehört habe, Vollkasko nur bis 25 Jahre


ich möchte ja keine Vollkasko, tu mich aber schwer mit dem Neuwert da die Versicherung ja danach fragt.

brainless am 10 Feb 2012 21:51:29

Die wollen eben für die Haftpflichtversicherung auf Basis des Neuwertes die Prämie festsetzen.
Gehste eben zu einer anderen Versicherung,


brainless :wink:

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