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wie ist das eigentlich mit diesem (u. ä.) feiertagen. müssen da die lkw vor den grenzen von bawü, bayern und sachsen anhalt einen tag pause machen bzw. irgendwie drumrum fahren?
oder gilt dort heute kein fahrverbot ? ...fragt einer, der heute nicht feiertag hat... grusz hartmut Fahrverbot in den Bundesländern die einen Feiertag haben.
peter so wie pipo es schreibt.
Ich bin mal an so einem Feiertag durch Bayern gefahren mit einem 7,5 to mit Anhänger, hatte mich gewundert das keine anderen LKW´s unterwegs sind :D Angehalten hat mich aber zum Glück keiner. Für mich war´s halt ein Arbeitstag wie jeder andere und in der Firma hat auch keiner daran gedacht. Hinter mir waren noch zwei LKW´s mit Überlänge und ein Autokran unserer Firma unterwegs, die wurden auch nicht angehalten.
Hallo, der heutige Feiertag ist kein Feiertag im Sinne des § 30 Abs. 3 und 4 StVO und somit gibt es für heute auch kein Lkw-Fahrverbot. Näheres kann man hier --> Link nachlesen. Wehe ihr überfahrt die heiligen drei Könige! :eek: daschauher,
feiertag aber eher doch nicht....und überhaupt! föderalismus kann einen schon zum wahnsinn treiben... danke, hartmut Uff das ist ja interessant.. :eek:
peter extreme sind auch sachsen:die haben busz + bett(t)ag (sonst niemand)
an dem tag kommt dann halb sachsen zu uns einkaufen! und wir thüringer: hier ist in einem(!) landkreis allerheiligen feiertag, im restlichen freistaat nicht, am reformationstag ist es umgedreht. ich bin dort schon mal zum brötchenholen in den anderen lkrs. gefahren... wenn ich herrn wulff beerbe wird das ruckzuck anders! grusz hartmut Lkw Fahrverbote gelten nur an Bundesweiten Feiertagen stolzer badenser,
dann lies dir mal den link von wolf (weiter oben) durch! grusz hartmut
Wie kommst Du darauf :roll: Dieter Ich überlege mir eben wie das wohl auf der Autobahn aussehen würde wenn die LKWs alle an der Landesgrenze anhalten müssen.
An diesen Feiertagen kannst Du es beobachten: Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, Reformationstag (31. Oktober),jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, peter ...badener, dann google mal STVO § 30.
So wie du es sagst stimmt es nicht. Ausserdem hat doch niemand von euch einen LKW, Eintragung Dok 1 ,mit oder ohne Anhänger , wohl kaum auch über 7,5 t zul Gesm.. Giovanni.
Hallo Peter, meinst du etwa damit, dass an diesen Feiertagen in den entsprechenden Ländern das Lkw-Fahrverbot gilt? Wenn ja, dann muss ich dir sagen, dass du dich irrst. Das Lkw-Fahrverbot gilt auch an Fronleichnam, am Reformationstag und Allerheiligen in ganz Deutschland. Hallo Peter,
war gerade zu schnell. Bin mir nicht ganz sicher, ob ich mit meinem vorherigen Posting wirklich richtig liege. Denn es heißt bei den Erläuterungen:
Und ich bin mir nicht sicher, ob es sich bei diesen regionalen Fahrverboten um Fahrverbote an diesen Feiertagen handelt.
Wenn ich mir diesen --> Link anschaue dann komme ich zu einem anderen Ergebnis. Und nun? :eek: peter So, Peter, jetzt bin ich noch einmal da und du liegst richtig. Denn es heißt bei den Erläuterungen auch:
Somit gilt also an den von dir angeführten Feiertagen in den entsprechenden Ländern das Lkw-Fahrverbot. Ich kann mich erinnern, dass an Happykadaverday tatsächlich alle LKW
auf der A7 RTG Süden in Göttingen (Niedersachsen) stehen bleiben und erst Donnerstagnacht um 24 Uhr weiter Richtung Kassel (Hessen) fahren dürfen :wink: peter So, Peter, jetzt bin ich noch einmal da und du liegst richtig. Denn es heißt bei den Erläuterungen auch:
Somit gilt also an den von dir angeführten Feiertagen in den entsprechenden Ländern das Lkw-Fahrverbot. So ist es. Regelmässig an Allerheiligen oder z.B. Fronleichnam auf der A1, A2 und A31 von Niedersachsen aus Richtung NRW zu hören. Da kommen meist schon mittags Meldungen das wegen des Feiertagsfahrverbotes in NRW alle Parkplätze vor der "Grenze" belegt sind und man sich frühzeitig ein Platz suchen soll. genau beschrieben ist es hier :
--> Link dort steht allerdings auch, das unter anderem am 6 Januar . kein Fahrverbot ist.
Das geht noch auf unseren König Kurt (Biedenkopf) zurück. Wir haben den Feiertag behalten, zahlen aber dafür (die Arbeitnehmer) mehr in der Pflegeversicherung. Sorry für off topic Stefan Hmmm, wenn ich wieder in D. muss ich diesbezüglich mal wieder meine Fachliteratur zur Hand nehmen oder einen unserer Disponenten fragen.
Also unsere Lkws laufen alle an Feiertagen die nicht Bundesweit sind.
Ergibt dann einen Rückstau bis Hannover und blockiert die rechte Fahrspur! An so etwas kann ich mich nicht erinnern. Rolf
??????
So lange brauchst du doch nicht warten, musst doch nur den ganz am Anfang angeführten Link aufrufen und dort nachlesen. Dann müsste doch eigentlich alles klar sein, oder? 7.1. Problem erledigt :D harubang, an solchen Rückstau kannst du dich deshalb nicht erinnern , weil die Disponenten vielleicht lernfähig sind und ihre Fahrer nicht erst los schhicken.
Ansonsten sind an diesen Tagen die Rastplätze mit Fahrzeugen aus dem östlichen Ausland belegt. Giovanni. LKW Feiertags und Wochenendfahrverbot gilt meines Wissens ab 12 Tonnen GG. So stehts jedenfalls beim ADAC/Öamtc :roll:
Nö ab --> Link. peter LKW mit Zulässigem Gesamt Gewicht dürfen Solo Defenetiv und 100% an Sontagen !!!
Wenn das anderst wäre hätte ich wohl nach mehr als 20 Jahren im Transport Gewerbe mit Fahrzeugen is 7,5 Tonnen keinen Führerschein mehr!!!! Stellt euch doch mal an das Brief Zentrum der Deutschen Post in eurer Nähe und schaut was für LKW,s mit welchem zlgg an einem Sontag vor 22 Uhr ständig an und abfahren Irgend wie ist da was bei meinem letzten Beitrag was schief gelaufen da fehlen einige Buchstaben und Wörter !!
Dann korrigier es doch.. :D peter |
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