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Neuwagen: vom Anschauen im Katalog bis zum Stand vorm Haus


SteffenBerlin am 08 Jan 2012 14:00:56

Liebe Wissende,

ich bin ja hier nicht der Einzige, der von einem neuen Wohnmobil träumt. Da werden Kataloge gewälzt, Händler besucht und über Messen geschlichen. Zu ein paar Gedanken und Fragen hätte ich gern mal Eure Meinung und/oder Erfahrung gelesen.
Man findet also auf der Messe ein Fahrzeug, was einem gefällt. Dann schnappt man sich einen Katalog, und stellt fest, dass man sich das Fahrzeug noch spezieller, zu seinen Wünschen passender (kräftigeres Fahrgestell, stärkere Motorisierung), bauen lassen kann, als üblicherweise beim Händler stehend. Mit dem Wunschzettel geht es zum Verkäufer seiner Wahl. So weit, so gut.
  • Manche Händler verwenden Formulare mit der Aufschrift „verbindliche Bestellung“, bei anderen steht „Kaufvertrag“ oben drüber. Gibt es in dem Moment auf der Messe da einen Unterschied? Habt Ihr darauf geachtet?
  • Hinten steht das Kleingedruckte. Manche verwenden die AGB des Kfz-Handels, andere etwas Selbstgestricktes. Habt Ihr Euch das vorher durchgelesen oder darauf vertraut, dass es okay sein wird, weil alle gleich behandelt werden?
  • Weiter heißt es, dass der Vertrag nur nach einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande kommt. Habt Ihr eine solche erhalten? Wie lange dauerte das nach der Messe? Manchmal steht ja direkt auf dem Vertrag: „Messevertrag, bestätigt“.
  • Wurde Euch ein Zeitraum (z.B. die Kalenderwoche) genannt, wann das Fahrzeug hergestellt wird?
  • Dann gibt es verbindliche und unverbindliche Liefertermine. Habt Ihr es geschafft oder zumindest versucht, einen verbindlichen Liefertermin zu vereinbaren?
  • Bei einem unverbindlichen Liefertermin kann man zumeist erst nach weiteren sechs Wochen rechtswirksam mahnen. War Euch das von Anfang an klar? Habt Ihr das beim Vereinbaren des Liefertermins berücksichtigt?
  • Händler bedingen sich pauschalen Schadensersatz für die Nichtabnahme bzw. verspätete Abnahme des Fahrzeuges aus. Meistens sind es 15% des Kaufpreises. Einer Käuferin oder einem Käufer bleibt oft nur, duldsam abzuwarten bzw. vom Kaufvertrag zurückzutreten. Habt Ihr versucht bzw. erreicht, die gleichen Schadensersatzbedingungen für Euch zu vereinbaren?
  • Gab es Zwischennachrichten vom Händler? Informierte der Händler rechtzeitig, vor dem Ablauf des Liefertermins über Lieferverzögerungen oder musste Ihr immer und ständig nachfragen? Gab es irgendwann überhaupt eine konkrete Auskunft zum Liefertermin? Schließlich möchte man ja planen.
  • Hat Euch der Händler mitgeteilt: „... so das Mobil steht auf dem Hof. Sie können ja schon mal gucken. Allerdings sind noch ein paar Ausstattungsarbeiten (Markise, Fahrradhalterungen, Garageneinrichtungen etc.) zu erledigen“ oder hieß es nur plötzlich: „... Sie können es abholen“? Im Falle einer solchen Spontanaktion erscheint mir eine 10tägig Abholfrist nach der Bereitstellungsanzeige für knapp bemessen, um Geldanlagen in Bargeld oder einen Bundesbankscheck zu verwandeln.
  • War das Fahrzeug bei der Übergabe augenscheinlich mängelfrei oder hat der Händler auf die Abnahme gedrungen und eine spätere Nachbesserung versprochen? Ab welcher Mängelsumme (z.B. in Prozent vom Kaufpreis) habt Ihr die Abnahme abgelehnt?
  • Galt der vor Monaten auf der Messe vereinbarte Kaufpreis beim Abholen noch? Oder hat der Händler eine Preiserhöhung des Herstellers geltend gemacht? Wie seid Ihr damit umgegangen?

Also: viele Fragen und Gedanken. Es muss ja nicht jeder zu allem etwas schreiben. Aber schon jetzt vielen Dank für Eure Beiträge.

Steffen

PS.: Die Fragen sind ganz neutral gemeint. Ich bitte, auch positives zu berichten.

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Gast am 08 Jan 2012 14:18:27

hallo Steffen,,,,,,,,,,,,,,

zum Thema Abnahme:

abnehmen brauchst Du nur ein mängelfreies Fahrzeug, erst ab dann tickt die Frist. Also bei gravierenden Mängeln wieder nach Hause fahren, schriftlich reklamieren und neuen Abnahmetermin vereinbaren. Bei kleinen Mängeln x% vom Kaufpreis einbehalten, nach Behebung zahlen

was kleine, große Mängel, x% sind entscheidet im Zweifel der Richter

zum Thema Kaufpreisstabilität

ich meine der Preis kann erst bei Lieferfristen von mehr als 4 Monaten erhöht werden, bin aber nicht sicher. Evtl. besteht dann die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Erhöhungen der MWSt schlagen sofort durch

grüße klaus

SteffenBerlin am 08 Jan 2012 20:09:44

... 285 Klicks und nur eine Antwort. Nun ja, ich habe Euch wohl überfordert.

MfG Steffen

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dieter2 am 08 Jan 2012 20:20:23

Ich kann nur über ein Gebrauchtkauf berichten.
Ein 14 Monate altes Leihfahrzeug.

Der Händler wollte auch eine verbindliche Bestellung unterschrieben haben.
Habe ich abgelehnt.
Entweder wir machen einen richtigen handfesten Kaufvertrag oder nicht.
Haben wir dann auch gemacht,und waren beide fest drann gebunden.
Warum sollte ich was unterschreiben wo nur eine Partei drann gebunden ist.
Das Womo stand schließlich auf den Hof.

Dieter

selbstschrauber am 09 Jan 2012 00:14:32

SteffenBerlin hat geschrieben:Liebe Wissende,

ich bin ja hier nicht der Einzige, der von einem neuen Wohnmobil träumt. Da werden Kataloge gewälzt, Händler besucht und über Messen geschlichen. Zu ein paar Gedanken und Fragen hätte ich gern mal Eure Meinung und/oder Erfahrung gelesen.
Man findet also auf der Messe ein Fahrzeug, was einem gefällt. Dann schnappt man sich einen Katalog, und stellt fest, dass man sich das Fahrzeug noch spezieller, zu seinen Wünschen passender (kräftigeres Fahrgestell, stärkere Motorisierung), bauen lassen kann, als üblicherweise beim Händler stehend. Mit dem Wunschzettel geht es zum Verkäufer seiner Wahl. So weit, so gut.
  • Manche Händler verwenden Formulare mit der Aufschrift „verbindliche Bestellung“, bei anderen steht „Kaufvertrag“ oben drüber.
    1.Gibt es in dem Moment auf der Messe da einen Unterschied?

    2. Habt Ihr darauf geachtet?
  • Hinten steht das Kleingedruckte. Manche verwenden die AGB des Kfz-Handels, andere etwas Selbstgestricktes.

    3.Habt Ihr Euch das vorher durchgelesen oder darauf vertraut, dass es okay sein wird, weil alle gleich behandelt werden?
  • Weiter heißt es, dass der Vertrag nur nach einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande kommt.
    4. Habt Ihr eine solche erhalten? Wie lange dauerte das nach der Messe? Manchmal steht ja direkt auf dem Vertrag: „Messevertrag, bestätigt“.
  • 5.Wurde Euch ein Zeitraum (z.B. die Kalenderwoche) genannt, wann das Fahrzeug hergestellt wird?
  • 6. Dann gibt es verbindliche und unverbindliche Liefertermine. Habt Ihr es geschafft oder zumindest versucht, einen verbindlichen Liefertermin zu vereinbaren?
  • 7. Bei einem unverbindlichen Liefertermin kann man zumeist erst nach weiteren sechs Wochen rechtswirksam mahnen. War Euch das von Anfang an klar? Habt Ihr das beim Vereinbaren des Liefertermins berücksichtigt?
  • 8- Händler bedingen sich pauschalen Schadensersatz für die Nichtabnahme bzw. verspätete Abnahme des Fahrzeuges aus. Meistens sind es 15% des Kaufpreises. Einer Käuferin oder einem Käufer bleibt oft nur, duldsam abzuwarten bzw. vom Kaufvertrag zurückzutreten. Habt Ihr versucht bzw. erreicht, die gleichen Schadensersatzbedingungen für Euch zu vereinbaren?
  • 9. Gab es Zwischennachrichten vom Händler? Informierte der Händler rechtzeitig, vor dem Ablauf des Liefertermins über Lieferverzögerungen oder musste Ihr immer und ständig nachfragen? Gab es irgendwann überhaupt eine konkrete Auskunft zum Liefertermin? Schließlich möchte man ja planen.
  • Hat Euch der Händler mitgeteilt: „... so das Mobil steht auf dem Hof. Sie können ja schon mal gucken. Allerdings sind noch ein paar Ausstattungsarbeiten (Markise, Fahrradhalterungen, Garageneinrichtungen etc.) zu erledigen“ oder hieß es nur plötzlich: „... Sie können es abholen“? Im Falle einer solchen Spontanaktion erscheint mir eine 10tägig Abholfrist nach der Bereitstellungsanzeige für knapp bemessen, um Geldanlagen in Bargeld oder einen Bundesbankscheck zu verwandeln.
  • 10.War das Fahrzeug bei der Übergabe augenscheinlich mängelfrei oder hat der Händler auf die Abnahme gedrungen und eine spätere Nachbesserung versprochen? Ab welcher Mängelsumme (z.B. in Prozent vom Kaufpreis) habt Ihr die Abnahme abgelehnt?
  • 11. Galt der vor Monaten auf der Messe vereinbarte Kaufpreis beim Abholen noch? Oder hat der Händler eine Preiserhöhung des Herstellers geltend gemacht? Wie seid Ihr damit umgegangen?
Also: viele Fragen und Gedanken. Es muss ja nicht jeder zu allem etwas schreiben. Aber schon jetzt vielen Dank für Eure Beiträge.

Steffen

PS.: Die Fragen sind ganz neutral gemeint. Ich bitte, auch positives zu berichten.


Mann Steffen, Soo viele Fragen. Habe das mal nummeriert zum Beantworten:

zu 1. Zum Kauf auf den Messe kann ich nichts sagen, Wir haben dort uns nur informiert und in relativer Ortsnähe gekauft.
zu2. Ob da Kaufvertrag oder verbindliche Bestellung drüber seht war uns egal. In beiden Fällen gibt der Kunde idR ein Kaufangebot ab, dass der Händler später annimmt.
zu3:Alles gelesen, zumindest "überflogen" allerdings sind Verträge und kleingedrucktes auch unsere Profession.
Zu 4. Ja, aber nur auf schriftliches Verlangen. Ich erklärte dem Händler, sonst ginge ich nicht von einem Zustandekommen des Kaufvertrages aus und würde mir sicherheitshalber einen anderen Verkäufer suchen. Mitteilung vom Verkäufer; das machen wir normalerweise nie. Bestätigung kam dann für das falsche Auto, musste korrigiert werden. Später, als der (Nachfrist gesetzte Liefertermin in Gefahr geriet) sagte der Händler zu mir; " Ich habe mich ja schon sowas von geärgert, hätte ich Ihnen doch bloß nie den Kaufvertrag bestätigt, dann könnten Sie mich heute am A...lecken." --SO funktioniert das also!
zu 5: Nein
Zu 6: Nein. Lassen sich die Hänlder nicht darauf ein. (Die wissen warum)
Zu 7. Ja, Allerdings bestellten wir im Oktober bei avisierter Lieferung November, spätestens Februar (Alles unverbindlich natürlich) und wir gingen davon aus, dass es dann zu April zur Ostertour reichen würde. Pustekuchen. Lieferung Ende Juni und letztlich nur nach Ablauf der 6-Wochen Wartefrist und nur wenige Tage (4 Tage) vor Ablauf der von mir gesetzten Liefernachfrist.
8. Nein, illusorisch
9. Keinerlei Infos, wir haben zum Schluss nur noch schriftlich- zuletzt per informiertem Boten mit dem Händler korrespondiert. Der Bote, der die unliebsame Nachfristsetzung mit Schadenersatzandrohung brachte, bekam vom Händler Hausverbot... Infos NULL
10. Fahrzeug nicht mangelfrei, vereinbartes Zubehör (Dachreling) fehlte. Wir haben die Übernahme nicht abgelehnt, aber beim Kaufpreis entsprechende grosszügige Einbehalte gemacht. - Die waren so großzügig, dass der bislang eher lahme Händler die Mängel und Fehlteile innerhalb von 4 Wochen behob.- Das war für ihn rekordverdächtig.
11. Preiserhöhung hätten wir keine akzeptiert, Preis hatten wir uns garantieren lassen.

Unser Fazit: Wohnmobilneukauf, zumindest im Jahre 2002 eines der letzten richtigen Abendteuer in Deutschland.

LG

Selbstschrauber

PS

Sei nicht so ungeduldig, wenn Du so viele Fragen stellst, müssen wir auch Zeit zum Antworten haben

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