ich bin ja hier nicht der Einzige, der von einem neuen Wohnmobil träumt. Da werden Kataloge gewälzt, Händler besucht und über Messen geschlichen. Zu ein paar Gedanken und Fragen hätte ich gern mal Eure Meinung und/oder Erfahrung gelesen.
Man findet also auf der Messe ein Fahrzeug, was einem gefällt. Dann schnappt man sich einen Katalog, und stellt fest, dass man sich das Fahrzeug noch spezieller, zu seinen Wünschen passender (kräftigeres Fahrgestell, stärkere Motorisierung), bauen lassen kann, als üblicherweise beim Händler stehend. Mit dem Wunschzettel geht es zum Verkäufer seiner Wahl. So weit, so gut.
- Manche Händler verwenden Formulare mit der Aufschrift „verbindliche Bestellung“, bei anderen steht „Kaufvertrag“ oben drüber. Gibt es in dem Moment auf der Messe da einen Unterschied? Habt Ihr darauf geachtet?
- Hinten steht das Kleingedruckte. Manche verwenden die AGB des Kfz-Handels, andere etwas Selbstgestricktes. Habt Ihr Euch das vorher durchgelesen oder darauf vertraut, dass es okay sein wird, weil alle gleich behandelt werden?
- Weiter heißt es, dass der Vertrag nur nach einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande kommt. Habt Ihr eine solche erhalten? Wie lange dauerte das nach der Messe? Manchmal steht ja direkt auf dem Vertrag: „Messevertrag, bestätigt“.
- Wurde Euch ein Zeitraum (z.B. die Kalenderwoche) genannt, wann das Fahrzeug hergestellt wird?
- Dann gibt es verbindliche und unverbindliche Liefertermine. Habt Ihr es geschafft oder zumindest versucht, einen verbindlichen Liefertermin zu vereinbaren?
- Bei einem unverbindlichen Liefertermin kann man zumeist erst nach weiteren sechs Wochen rechtswirksam mahnen. War Euch das von Anfang an klar? Habt Ihr das beim Vereinbaren des Liefertermins berücksichtigt?
- Händler bedingen sich pauschalen Schadensersatz für die Nichtabnahme bzw. verspätete Abnahme des Fahrzeuges aus. Meistens sind es 15% des Kaufpreises. Einer Käuferin oder einem Käufer bleibt oft nur, duldsam abzuwarten bzw. vom Kaufvertrag zurückzutreten. Habt Ihr versucht bzw. erreicht, die gleichen Schadensersatzbedingungen für Euch zu vereinbaren?
- Gab es Zwischennachrichten vom Händler? Informierte der Händler rechtzeitig, vor dem Ablauf des Liefertermins über Lieferverzögerungen oder musste Ihr immer und ständig nachfragen? Gab es irgendwann überhaupt eine konkrete Auskunft zum Liefertermin? Schließlich möchte man ja planen.
- Hat Euch der Händler mitgeteilt: „... so das Mobil steht auf dem Hof. Sie können ja schon mal gucken. Allerdings sind noch ein paar Ausstattungsarbeiten (Markise, Fahrradhalterungen, Garageneinrichtungen etc.) zu erledigen“ oder hieß es nur plötzlich: „... Sie können es abholen“? Im Falle einer solchen Spontanaktion erscheint mir eine 10tägig Abholfrist nach der Bereitstellungsanzeige für knapp bemessen, um Geldanlagen in Bargeld oder einen Bundesbankscheck zu verwandeln.
- War das Fahrzeug bei der Übergabe augenscheinlich mängelfrei oder hat der Händler auf die Abnahme gedrungen und eine spätere Nachbesserung versprochen? Ab welcher Mängelsumme (z.B. in Prozent vom Kaufpreis) habt Ihr die Abnahme abgelehnt?
- Galt der vor Monaten auf der Messe vereinbarte Kaufpreis beim Abholen noch? Oder hat der Händler eine Preiserhöhung des Herstellers geltend gemacht? Wie seid Ihr damit umgegangen?
Also: viele Fragen und Gedanken. Es muss ja nicht jeder zu allem etwas schreiben. Aber schon jetzt vielen Dank für Eure Beiträge.
Steffen
PS.: Die Fragen sind ganz neutral gemeint. Ich bitte, auch positives zu berichten.

