In einem anderen Threat ist die Frage nach dem zulässigem Gesamtgewicht gestellt . Darauf habe ich wie folgt geantwortet .
Auch hier hat der TE das zulässige Gesamtgewicht als Frage eingestellt ,und soweit ich es gesehen habe ,ist diese Frage eigentlich nicht erschöpfend besprochen worden :
Fragesteller, das ist zwar schon einmal besprochen , aber ich versuche es selbst nach so langer Zeit , falls du es noch einmal nachlesen willst , zu erklären .
Wenn unter F2 in deinem Fahrzeugschein , heute Doc 1 ,3490 kg steht, ist dieses das - zulässige Gesamtgewicht - welches nicht überschritten werden dürfte . Grundsätzlich nicht um 1 kg .
Wenn du nun einen Anhänger dahinter hängen würdest , und dieser eine Stützlast auf den Kuppelpunkt von 40 kg bringen würde , dann wäre sowohl das zulässige Gesamtgewicht , als auch möglicherweise die zul.Hinterachslast
überschritten .
In der Typprüfung hat der Gesetzgeber , der dir doch nicht empfehlen darf, einfach
überladen zu fahren, eine
leichte Überschreitung eingeräumt , damit du überhaupt im Grenzbereich des zul. Gesamtgewichtes mit Anhänger fahren darfst .
Deshalb steht unter Punkt 29 : F1/F2U.7.2/8.2 : + 100kg B. ANHÄNGERBETRIEB.
Dein Fahrzeug hat also ein zul. Gesamtgewicht von 3490Kg + 100kg , aber nur im Anhängerbetrieb .
F1 und F2 ändern sich keineswegs , denn die sind aufgrund der Typprüfung festgelegt .
Nur dieser Eíntrag ist auch relevant , wenn es um die GOBOX geht. Du liegst also bei der ASFINAG auch mit Anhänger unter 3500 kg und deshalb, keine GOBOX .
Hartensteiner .