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zulässiges Gesamtgewicht 1, 2


Gast am 21 Jan 2012 18:15:54

Hans S hat geschrieben:Wolfgang schrieb:

Wenn ich ein bei einem Händler vorhandenes Fahrzeug kaufen möchte.....

richtig, und da wird sich wohl kein Händler einer Probefahrt verweigern

oder wer würde einen Gebrauchten ohne Probefahrt kaufen? ist ja wohl kein großer Unterschied

und auch bei einem individuellen Neukauf würde ich bei der Abnahme auf einer kurzen Probefahrt (auf mein Risiko) bestehen

grüße klaus

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Gast am 25 Aug 2015 12:27:40

War eben auf der Waage, fertig gepackt, mit vollem Tank +20l KaSeitenstreifen0l Wasser, Proviant für eine Woche Schweiz, Getränke ca. 30 l, ohne Fahrräder und ohne Sozia.

Gewogen Zulässig
VA 1600 kg 1750
HA 1900 kg 2240
GW 3510 kg 3500

Passt also gerade so. Soziale muss bei einer Kontrolle auf den Seitenstreifen.

Liebe , Alf

Gast am 25 Aug 2015 12:39:32

KudlWackerl hat geschrieben:
Passt also gerade so. Soziale muss bei einer Kontrolle auf den Seitenstreifen.

Liebe , Alf


Das hilft nix, die wird dann eben geschätzt und dazu addiert :eek: :D

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Gast am 25 Aug 2015 13:20:04

KudlWackerl hat geschrieben:War eben auf der Waage, fertig gepackt, mit vollem Tank +20l Kanister, 50l Wasser, Proviant für eine Woche Schweiz, Getränke ca. 30 l, ohne Fahrräder und ohne Sozia.

Gewogen Zulässig
VA 1600 kg 1750
HA 1900 kg 2240
GW 3510 kg 3500

Passt also gerade so. Sozia muss bei einer Kontrolle auf den Seitenstreifen.

Liebe , Alf



So ohne Rechtschreibkorrektur.

Die 10 kg Übergewicht ist die Auflösung der Waage an der Deponie. Ich muss mich also für Wein und Selters oder Sozia entscheiden.

Dein Alf

wolfherm am 25 Aug 2015 13:23:55

Mal ein kleiner Hinweis:

In diesem alten Beitrag geht es um die gesetzlichen Grundlagen und nicht um die individuelle Wiegung eines Fahrzeuges. Dafür haben wir andere Themen.

Hartensteiner am 24 Sep 2015 14:54:10

Gast ( raidy) und Felix , die zulässige Anhängelast für den ungebremsten Anhänger einzutragen erübrigt sich , da kann auch nichts falsch gemacht werden oder man keine Schwierigkeiten bekommen , weil die sowieso auf 750 kg festgelegt ist . Wenn also -gebremst - 2000 kg im Doc 1 steht und -ungebremst- max 750 kg vorgesehen sind ,kann niemand Probleme machen oder vermuten .
Hartensteiner.

Hartensteiner am 24 Sep 2015 15:28:26

In einem anderen Threat ist die Frage nach dem zulässigem Gesamtgewicht gestellt . Darauf habe ich wie folgt geantwortet .
Auch hier hat der TE das zulässige Gesamtgewicht als Frage eingestellt ,und soweit ich es gesehen habe ,ist diese Frage eigentlich nicht erschöpfend besprochen worden :
Fragesteller, das ist zwar schon einmal besprochen , aber ich versuche es selbst nach so langer Zeit , falls du es noch einmal nachlesen willst , zu erklären .
Wenn unter F2 in deinem Fahrzeugschein , heute Doc 1 ,3490 kg steht, ist dieses das - zulässige Gesamtgewicht - welches nicht überschritten werden dürfte . Grundsätzlich nicht um 1 kg .
Wenn du nun einen Anhänger dahinter hängen würdest , und dieser eine Stützlast auf den Kuppelpunkt von 40 kg bringen würde , dann wäre sowohl das zulässige Gesamtgewicht , als auch möglicherweise die zul.Hinterachslast
überschritten .
In der Typprüfung hat der Gesetzgeber , der dir doch nicht empfehlen darf, einfach überladen zu fahren, eine
leichte Überschreitung eingeräumt , damit du überhaupt im Grenzbereich des zul. Gesamtgewichtes mit Anhänger fahren darfst .
Deshalb steht unter Punkt 29 : F1/F2U.7.2/8.2 : + 100kg B. ANHÄNGERBETRIEB.
Dein Fahrzeug hat also ein zul. Gesamtgewicht von 3490Kg + 100kg , aber nur im Anhängerbetrieb .
F1 und F2 ändern sich keineswegs , denn die sind aufgrund der Typprüfung festgelegt .
Nur dieser Eíntrag ist auch relevant , wenn es um die GOBOX geht. Du liegst also bei der ASFINAG auch mit Anhänger unter 3500 kg und deshalb, keine GOBOX .
Hartensteiner .

Gast am 24 Sep 2015 16:38:03

Jo,

schöne ausführliche Erklärung. ;D

Wenn Ihr aber mal in eure Zulassungsbescheinigung Teil1 hineinlest, dann werdet ihr feststellen dass dort gar nicht "zulässiges Gesamtgewicht" steht.

Dort steht nämlich:

F.2 im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in Kg

deswegen steht in 13 die zulässige Stützlast.

Die Gesamtmasse und auch die tatsächliche Masse eines Fahrzeugs ändert sich durch eine Stützlast nicht!

Also don`t panic! :lach:

Bei einer Kontrolle einfach abhängen oder die Stützlast separat prüfen. Natürlich immer darauf achten, dass die Achsbelastung nicht überschritten ist.

Liebe , Alf

Hartensteiner am 24 Sep 2015 16:51:38

Kudl.., kannst du das bitte nochmal präzisieren.
Zitat :Die Gesamtmasse und auch die tatsächliche Masse eines Fahrzeugs ändert sich durch eine Stützlast nicht!

Das verstehe ich nicht , da kommt zu viel durcheinander.
Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges ändert sich durch die Stützlast jedenfalls , sonst würde der Zusatz unter Ziffer 29 gar nicht nötig sein , oder ?
F2 hatte ich angenommen : Es würde für den aufgeweckten Leser reichen , wenn ich den Bezug auf das Mitgliedland einfach weg lassen würde . Ich nehme an , jeder WOMO Fahrer ist so weit aufgeklärt.
Hartensteiner .

dieter2 am 24 Sep 2015 17:11:49

Gibt es nicht irgend wo im Netz eine Seite die eine genaue amtliche verbindliche Stellungsname dazu abgibt ?

Ob ein Fahrzeug mit den 100 kg + im Hängerbetrieb zum 3,6 to wird oder nicht ?
Viele Meinungen gibt es ja dazu :roll:

Dieter

Gast am 24 Sep 2015 17:22:18

Hartensteiner,

mach Dir mal den Unterschied zwischen Masse und Gewicht sowie den Begriff Achslast klar.

Das kann ich dir hier nicht erklären, einfach zu viel Text. Gib doch bitte einfach mal die Begriffe unter Google mit dem Zusatz Wiki ein:

--> Link

--> Link

--> Link


Dein Alf

Hartensteiner am 24 Sep 2015 18:18:26

Dieter , nein , das ist genau so wie ich es erklärt habe . Es hat mal einen User hier im Netz gegeben, der hat das auch so erklärt , aber davon habe ich lange nichts gelesen .
Das Fahrzeug wird , wenn dort z.B . 3500 Kg zulässige Gesamtmasse im Mitgliedland eingetragen ist ,nicht zu einem
Fahrzeug bei dem die Angabe unter F2 sich ändert , sondern nur im Anhängerbetrieb darf von einer zulässigen Gesamtmasse von max . + 100 kg - also 3600 kg ausgegangen werden , die sich allerdings nur auf die Stützlast , die doch , in dem Grenzfall genau , oder ziemlich annähernd bei 3500kg mit einem Anhänger ergeben würden .Gehst du mal von einer errechneten Stützlast von 4 % aus , wären das 80 kg bei einem Gesamtgewicht des Anhängers von
2000kg .
Wenn diese Angabe nicht eingetragen wäre , hättest du doch genau 80 kg überladen .
Die Asfinag hatte mal , weil ein Nichtversteher an die die Frage gestellt hatte , ob mit diesem Eintrag das Fahrzeug zu einem über 35000 kg werden würde und eine GOBOX nötig sei geantwortet : Ja , muss sein .
Die haben Morgenluft gewittert . Das wurde allerdings vom Österr. Verkehrsminister wieder zurückgenommen .
Damit ist geklärt , auch mit Anhänger mit diesem Eintrag, nur Vignette.
Das was ich da schreibe ist absolut in Ordnung . Das ist geprüft .
Hartensteiner .

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