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Da ja ständig über das zulässige Gesamtgewicht geschrieben wird, ist vielleicht für einige folgendes Wissenswert, worauf sich das zulässige Gesamtgewicht bezieht, da gibt es doch gesetzliche Unterschiede.
Das Leergewicht: (Fahrzeug inklusive vollem Kraftstofftank, Fahrergewicht (75 Kilo), Bordwerkzeug, Ersatzrad, Verbandskasten und Warndreieck) lässt der Aufbauhersteller in die Kfz-Papiere eintragen, wenn das Fahrzeug vom Band kommt und die Wiegekarte einer öffentlichen Waage vorliegt. Für Fahrzeuge, welche ab dem 01. Juli 2003 !! erstmals in Verkehr gebracht werden, wird für die Kraftstofffüllung nur noch 90 % des Kraftstofftankfassungsvermögens berücksichtigt. Dafür muss das Leergewicht, so wörtlich "zu 100 Prozent gefüllte Systeme für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser)" beinhalten. Für Reisemobile bedeutet das: voller Frischwassertank und Gasflaschen, Boilerinhalt und - wenn vorhanden - Wasser im separaten Spültank der Toilette. Die Berücksichtigung von Fahrergewicht (75 Kilo), Bordwerkzeug, Ersatzrad, Verbandskasten und Warndreieck) bleiben ebenfalls bestehen. gleich dazu die Strafen bei überschreiten des GG
--> Link also bei 3,5 t können 175kg drüber gleich mal 80 teuro und 1 Punkt kosten Das ist gewiss allen Herstellern bekannt,
allerdings halten sie sich nicht daran :D Offenbar muß es auch Gesetze geben, die ihnen diese Ausnahmen ermöglichen, sonst würden sie es nicht tun. :D
Damit dürftest du aber total falsch liegen, denn bei deinem Link heißt es bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht, dass es für Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme bei mehr als 15 bis 20 % keine Punkte und ein Verwarnungsgeld von 35 Euro gibt. Ich könnte also theoretisch mein Womo um sage und schreibe 700 kg überladen. Bis 5 % Überladung, also 175 kg passiert dir gar nichts. Ja, mv4 hat sich in die falsche Fahrzeugkategorie verirrt.
Das Verwarnungsgeld (in Deutschland) werden die meisten locker aus der Portokasse bezahlen, doch im Falle eines Unfalls sieht die Sache ganz anders aus. Bei Überschreitung des zul. GG. heißt es aber auch abladen, und das dürfte weniger angenehm sein, denn häufig wird es nicht allein mit dem Ablassen des Wassertanks getan sein. Die Gewichtsangaben mancher Hersteller, z. B. "Frischwassertank befüllt mit 20 Liter" ist eine Unverfrorenheit. Dazu die 5% Gewichtskklausel, die meines Wissen kaum ein Womo-Hersteller nach unten nutzt, das Gegenteil ist der Fall. Für unbedarfte Womokäufer kann dies alles sehr problematisch werden, daher sollten solche machenschaften wirklich unterbunden werden, es gibt doch sonst auch für jeden Fliegensch... eine Regelung, alles auf EU-Ebene. Günter upps ja das war der falsche link...sorry...aber auf dieser website steht auch irgendwo was für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t nee war doch die Richtige seite...steht doch da...bis 7,5 t GG..und da fallen alle Fahrzeuge drunter die unter 7,5 t GG haben dürfen. :D geht also, mit einem 7,5 Tonner kann man Punktefrei mit knapp 9 Tonnen über die Piste rasen.
Vielleicht gibt es einen Punkt, wenn man mit 130km/h geblitzt wird. :roll:
falsch kostet nur bis max. 171,5 Übergepäck nix..das wären 4,9 % aber wir wollen ja nicht so kleinlich sein.. :D also 170kg ist doch ganz schöne Zuladung möglich...jetzt fehlt uns nur noch was uns das im Ausland kosten würde?
Inwiefern gibt es bei den zulässigen Gesammtgewicht Unterschiede :roll: Es gibt nur eins,und zwar das was in den Papieren eingetragen ist. Dieter Hallo Dieter...da hast du recht...war etwas unglücklich formuliert..in Wirklichkeit geht es ja um die Zuladung.. und die unterschiedliche Handhabung von der Leergewichtsangabe der Hersteller... und das ist seit 2003 eben anders festgelegt wie vorher.
Nein, mv4 nicht kleinlich, aber richtig sollte man schon kommentieren. Es heißt doch im Gesetzestext mehr als 5 bis 10%, so dass bei 5% kein Verwarnungsgeld fällig wird, also sind 175 kg kein Problem. Erst wenn du mehr als 5% bzw. mehr als 175 kg überladen hast, wirst du zur Kasse gebeten. hallo,
Bußgeld und nicht weiterfahren lassen wegen Überschreitung sind zweierlei. Kennt jemand die Verfahrensvorschrift für Polizisten, ab wieviel Kg oder % sie das Recht haben, die Weiterfahrt zu verweigern? Kann ja nicht immer im Ermessen des Einzelbeamten liegen.
Doch, es liegt im Ermessen des Polizeibeamten, denn es gibt keine Verfahrensvorschrift und somit kommt es auf den Einzelfall an, aber sobald man überladen ist, muss man immer damit rechnen, entweder auspacken zu müssen oder die Weiterfahrt wird verboten. @ mv4:
Nein, das ist ein Irrtum. Als Leergewicht wird das Gewicht eingetragen, - das der Serienausstattung des jeweiligen Fahrzeugs entspricht plus - der Masse der Details, die RA Dähn hier beschreibt: --> Link Würde nämlich die reale Masse des jeweils individuell konfigurierten Wohnmobils in die Papiere eingetragen, wären viele Mobile im Neuzustand schon garnicht mehr zulassungsfähig. brainless :wink: Hallo !
Der Polizeibeamte wird im Einzelfall, bei einer geringen Überladung und nur kurzer Fahrtstrecke bis zum Entladeort, das Fahrzeug weiterfahren lassen. Ansonsten muss das Übergewicht abgeladen werden, erst dann darf man weiterfahren. Man kann nicht davon ausgehen, dass man im Verwarnungsgeldbereich ohne abzuladen, die Fahrt fortsetzen darf.
Und das geht auch mit dem alten dreier Führerschein, den das wir nicht geandete als fahren ohne Fahrerlaubniss. :!: Technische Frage:
Mein Ducato X250 ist ein 3.5t und darf laut Schein 2000kg Anhängelast gebremst. Eine ubgebremste Anhängerlast steht nicht explizit im Brief/Schein, ist aber laut Internetrecherche 750kg. Sagen wir meinetwegen 500kg. Und hier die zwei Fragen an die Spezialisten: 1) Das heißt doch, dass zumindest die Bremsanlage für 3t ausgelegt ist? Ich frage dies, weil genau dies immer als Argument gegen 100kg Überladung aufgeführt wird. Wohl aber ist mir klar, dass die Federung evtl,. dafür nicht ausgelegt ist. 2) Müsste nicht auch die ungebremste Anhängerlast im Schein stehen? Nochmals zur Klarstellung. Ich komme gut unter 3,5tz durch, habe gar keine AH, würde es aber trotzdem gerne wissen. Danke Raidy Die ungebremste Anhängelast müsste schon unter Ziffer 29 im Kfz-Schein stehen, sonst könnte es vers.rechtl. Schwierigkeiten geben.
Vielleicht hilft Dir das: --> Link Ansonsten ist es oft so, dass wegen der Hinterachsbelastung dann auch das GG beeinflußt wird. Felix52 :) die ungebremste Anhängelast müsste auch im Schein stehen..da sie aber nicht bei dir in den Papieren steht...müsste eigentlich der Hersteller dir Auskunft geben können. Wenn du eurochassis hast Fiat...und bei alko der Hersteller des Wohnmobil´s.
wegen der Bremsen...es ist so das zb. bei Auflastung nix an den Bremsen verändert wird..weil da genug Sicherheitsreserve vorhanden ist. Die GG Angabe 3,5 t hat zuallerst mal Steuerrechtliche und Gesetzgeberische Gründe. Wenn keine Anhängelast für ungebremst eingetragen ist darfst du vielleicht keinen ungebremsten Anhänger ziehen :? :?:
Stefan
Moin das ist leider auch falsch - nicht erst ab 5 %, sondern schon ab 2 % laut bundeseinheitlichem Bußgeldkatalog - nachzulesen beim KBA in Flensburg: Tatbestandsnummer: 731010 Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts - bei Kraftfahrzeugen mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers über 2 t um 2 - 5 % 35,00 € mehr als 5 % 140,00 € - 1 Punkt mehr als 10 % 235,00 € - 3 Punkte mehr als 15 % 285,00 € - 3 Punkte mehr als 20 % 380,00 € - 3 Punkte mehr als 25 % 425,00 € - 3 Punkte beim 3,5 t ist also theoretisch ab 70 kg ein entsprechendes Verwarngeld möglich und was das im Ausland kostet? Schaun wir dann noch mal Peter
Guten Morgen lieber Peter, du solltest zuerst das Eingangsposting und dann die nachfolgenden Kommentare lesen, dann hättest du bemerkt, dass es um Wohnmobile mit einem zGG von 3,5 t geht und nicht um Anhänger mit mehr als 2 t. Und bei Wohnmobilen mit einem zGG von 3,5 t beginnt nun mal die Zahlung eines Verwarnungsgeldes bei mehr als 5 % oder ausgerechnet bei einem 3,5 t bei mehr als 175 kg Überladung. Das kannst du drehen wie du willst, nur das ist Tatsache. Hallo Wolf - und natürlich alle anderen die das hier lesen
mea culpa du hast Recht, ich bin da ein bißchen in den Zeilen verrutscht, nach den Kraftfahrzeugen über 7,5 t und denen mit Anhänger kamen zunächst erst mal nur noch Achslastüberschreitungen, dann irgendwann: Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts - bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t Überladung in % mehr als 5 - 10,00 € mehr als 10 - 30,00 € mehr als 15 - 35,00 € mehr als 20 - 90,00 € mehr als 25 - 140,00 € mehr als 30 - 235,00 € hatte das in der Anfangsphase meines mobilen Lebens mal nachgeschaut und da noch gedacht: bis 700kg Überladung "nur" 35,-- € Verwarngeld, das geht doch :D Hallo,
die Tabelle ist schön und gut. Ich gebe dabei eines zu bedenken, ab 10% Überladung, egeal ob Reifentragkraft, Achslast oder zulässiges Gesamtgewicht wird zumindest in meiner Gegend abgeladen. Das ist neben dem Verwarnungsgeld in der Regel das größte Problem. Und noch eines gebe ich zubedenken: Im Ausland gelten andere (=viel höhrere) Tabellen. Im Rahmen der Ferienreiseverkehrsüberwachung wiegen hier im Jahr im Schnitt über 500 Wohnmobile und Caravans. Tendenz steigend. Andere Bundesländer machen es ähnlich. Heiinjoy Hallo Heiinjoy
die Tabelle wurde von mir auch nur "zur Kenntnisnahme" eingestellt, nicht um andere zu animieren ihr Fahrzeug bedenkenlos zu überladen. Ich schließe mich deinen Bedenken grundsätzlich an und würde das selbst auch niemals austesten. Unser Womo liegt - voll beladen mit allem was wir brauchen - manchmal ca. 1% drüber, das kann ich gegebenenfalls an Wasser ablassen 8) Peter
So ein Fahrzeug gemäss obiger Definition kauft doch heutzutage niemand mehr. Allerdings ist mir bekannt, dass mal jemand einen Carthago im Werk abholte und ohne Zuladung und weiteren Passagiere, bereits Übergewicht aufwies. Soviel ich weiss, gibt es praktisch in keinen Ländern Europas Toleranzen für Übergewicht, sondern nur Wägetoleranzen, um Ungenauigkeiten beim Wägen auszugleichen, damit keine langwierigen Einspruchsverfahren entstehen. D.h. dann auch im theoretischen Extremfall, dass wenn die Waage genau den Fehler der Toleranz aufweisen würde, man kein einziges Gramm an Übergewicht zugestanden erhält. Nein Leute, letzendlich ist das ZGesamtgewicht des gebremsten Anhängers nur Eintragungspflichtig, denn der ungebremste Anhänger steht mit max.75o Kg sowieso fest. Nach der Eu-Stvzo müssen ab 750 kg alle Anhänger eine Bremse haben. Manchmal muß man das Pferd von hinten aufzäumen.
Giovanni. Hallo tigeshark,
wollte nicht den Eindruck erwecken, Dich zu kritisieren. Ich denke wir liegen auf gleicher Wellenlänge, was das Überladen angeht. Alle Wagen haben einen sogenannten Verkehrsfehler. Dieser liegt in der Regel bei 3% der gewogenen Masse oder wurde vom Eichamt in KG festgelegt. Vom gemessenen Gewicht wird dieser Wert abgezogen. Was dann übrig bleibt ist der Endwert für die Berechnung der Überladung. Bei unserer letzten Sommeraktion auf der Rastanlage Wonnegau (A61 Höhe Worms) hätte sich Aldi und Co die Regallager wieder auffüllen können, soviel wurde/mußte ausgeladen werden. Heiinjoy
hallo, das heißt du bist Polizist? Kannst du mir dann sagen, ob es Dienstanweisungen uä für Polizisten gibt, wann sie jemanden an der Weiterfahrt hindern? Das kann ja nicht NUR Ermessen sein. Hallo inpraxi,
wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist, ist es mit der Weiterfahrt "essig". In der BRD gibt es so etwas wie einen Konsen, und da ist die Grenze etwa bei 10%. Dies weis ich aus vielen Gesprächen mit Kollegen auf bundesweiten Fachtagungen zum Thema Ladungssicherung. Allerdings kann die Weiterfahrt auch schon dann verboten werden, wenn das ZGG bzw. die Achslasten, Reifentragkraft usw. auch geringfügig über schritten sind. Kommt halt auf den Einzelfall an. Eine Dienstanweisung hierzu gibt es nicht, kann es auch nicht geben, da jeder Fal sich anders gestaltet. Die Entscheidung ist verwaltungsgerichtlich überprüfbar. Aber auch dann bleibt es eine Einzelfallentscheidung. Von ausländischen Kollegen weis ich, das da die Grenze bei 3% ist. Allerdings sind dies Einzelinfo`s und nicht representativ. Das beste ist, bleibt in den erlaubten Gewichten und gut ist. Mit einem sauberen Gewissen ist der Urlaub/Reise viel unbeschwerter. Heiinjoy man sollte nicht nur auf das zGG achten...bei den meisten ist eher die Hinterachslast eher am Limit..und da der Tüv oder auch die mobilen Kontrollen die Achslasten messen kann ganz schnell das böse erwachen kommen.
Besonders beim Neukauf sollte man darauf achten, wieviel kg die Hinterachse noch verträgt..das meiste Gewicht bei der zuladung betrifft ja leider fast nur die Hinterachse.
Genau so sehe ich das auch. Mein erstes Mobil war auf einem Fiat-Chassis mit kurzem Radstand montiert, hatte 'nen tierischen Überhang am Heck. Alle wesentlichen Stauräume waren jenseits der Hinterache. Kurzum, eigentlich hätte ich überhaupt nix mitnehmen dürfen. Bin aber Gott sei Dank nie erwischt worden. Was in den Prospekten steht, ist eh nur Makulatur. Da hilft eigentlich nur eines: vor dem Kauf mit der Kiste auf die Waage fahren und die Beladung großzügig hochrechnen. Wird eigentlich immer wichtiger, wenn man sich anschaut, was die Hersteller für Riesenkisten mit einem Gesamtgewicht von 3,5t anbieten. Da stimmt einiges nicht! HG RP rolfpeter, deinen Rat vor dem Kauf auf die Waage zu fahren müßtest du mir erstmal vormachen.
Wenn ich mich an meine Käufe erinnern kann , dann spielt sich das so ab: Du suchst dir ein Womo aus . Fragst dem Verkäufer Löcher in die Brust, Der versichert dir fast alles . Dann geht das an den Zubehörkatalog . Du, bzw. der Käufer zückt den Kugelschreiber , Du setzt deinen -Rolfpeter - darunter und erfährt , Lieferzeit in 6 Monaten. 6 Monate sitz Rolfi auf heißen Kohlen . Dann kannst du abholen. Wohlgemerkt , dann hast du gekauft. Was willst du dann noch auf der Waage. Das ist zwar schön zu wissen wie schwer das Ding als Leergewicht ist, aber besser wäre es zu wissen wie scher es ist wenn es reisefertig ist. Oder? Der Verkäufer hatte nicht einmal falsch gehandelt, denn der weiss doch nicht was du da alles reinpackst. Nur bei sehr auffälligen Gewichtsfehlern fällt das bestimmt auf. Giovanni. giovannibastanza,
:klatschen: so ist das und nicht anders beim Neukauf. Ich möchte den Händler genannt bekommen, der ein Fahrzeug beim Hersteller bestellt und vor dem Bezahlen des Kunden Wiegen läßt. Georg350
Wenn er das nicht macht u. mir nicht noch alles schriftlich bestätigt, bekommt er von mir auch keine Unterschrift auf dem Kaufvertrag. So einfach ist das für mich. :D thomas , du machst Spässe .
Wer gibt dir als Händler einen Wagen zur Probefahrt . immer schön auf dem Teppich bleiben Giovanni.
Gegenfrage: Welcher Händler macht das nicht? Oder noch anders, wer kauft ohne Probefahrt? Mal was ganz Neues.
aus OWL
Wir Reden von einem neuen Womo was erst noch nach deinen Wünschen gebaut wird, kein PKW, also schlecht mit Probefahrt. Die Probleme oder auch keine, stellst du erst fest wenn de mit dem Ding Heimfährst dann gehörts aber schon dir. Aber die meisten, auch ich, freuen sich über ihr Womo und sind Stolz mit so einem Ding in der Gegend rum zufahren und wenns mal Knarzt und ein Brett abfällt naja es gibt schlimmeres, ist aber nur meine Einstellung. Schorsche thomas, wolfherm und Avanti,
ich habe noch nie gesehen , dass ein größerer Händler ein Vorführfahrzeug gerüstet hat , um es für eine Probefahrt herzugeben.Dann würde es auf manchen Händlerplatz zugehen wie am Bahnhof Zoo am Taxistand. Ich würde auch keine Probefahrt machen , denn jedes Fahrzeug ist nach eigenen Vorstellungen zusammengestellt, demnach auch unterschiedlich in jeder Form Wie das Fahrgestell sich fährt ,weiss ich sowieso. Ich bin doch kein Anfänger. Sollte ich aber darauf spekulieren , mit einer Ausschlußklausel den Kauf ohne nennenswerte Fehler , egal wie, rückgängig machen zu wollen, dann weiss ich als einigermassen überlegter Mensch: So einfach ist das nicht , da müßte ich schon bei der Vetragsunterzeichnug mit einem Rechtsanwalt auftauchen. Auch dann wäre es nicht einfach , denn der Verkäufer wird sich natürlich auch eines RA bedienen . Frage : Wieso verdienen Rechtsanwälte ihren Lebensunterhalt und ein bischen mehr , wenn alles so einfach wäre , wie einige von euch es sehen und beschreiben. Rechtsgeschäfte scheinen etwas komplizierter zu sein, oder? Als Zuhörer an einer oder mehrerer Gerichtsverhandlungen teilzunehmen hat schon manchem klargemacht , warum es heißt: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand. Oder : Recht haben ist eine Sache , Recht behalten die andere. Giovanni. Wenn ich ein bei einem Händler vorhandenes Fahrzeug kaufen möchte, mache ich damit eine Probefahrt, lasse das Fahrzeug wiegen usw. Jeder Händler, bei dem ich bisher war, hat mir das eingeräumt. Egal, wie voll sein Hof war. Ich habe die Probefahrt vielleicht nicht an dem Samstag machen können, aber in der Woche darauf.
Wenn nicht, hätte ich nicht gekauft. So einfavh ist die Macht des Käufers. :D Keine Probefahrt = keine Kohle. :D Wolfherm , dann glaub man, ich glaube was anderes .
Und was willst du dabei sehen? Ein anderes Auto, einen anderen ,in Teilen anderen Aufbau. Da habe ich allergrößte Zweifel, aber da werden wir nicht überein kommen. Ciao. Giovanni. Hallo Giovanni,
Wolfgang schrieb: Wenn ich ein bei einem Händler vorhandenes Fahrzeug kaufen möchte..... :roll: Hans, danke, das habe ich überlesenoder nicht realisiert.
Das ist auch ein ganz anderes Blatt. Ciao. Giovanni. |
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