Hallo ihr Lieben,
kann mir jemand sagen ob es bei Wohnmobilen eine Pflicht für Winterreifen gibt?
et Beste
Harry
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Hallo ihr Lieben,
kann mir jemand sagen ob es bei Wohnmobilen eine Pflicht für Winterreifen gibt? et Beste Harry Ja.
Alle, auch ausländische Fahrzeuge, die durch Germanien ziehen müssen wenn die Witterung es erfordert Winterreifen montiert haben. Heisst aber auch, das bei mildem Wetter mit normaler Bereifung gefahren werden darf und kurioser Weise sind Winterreifen auch für LKW´s und Busse vorgeschrieben, für die es teilweise noch gar nicht solche gibt. (Kipper mit Baustellenbereifung, Kranwagen mit Sonderbereifung und LKW mit extremer Bereifung z.B. Marktfahrzeuge mit Tiefrahmen.) Denn erkennen muss man die Bereifung an M&S oder besser noch und neuerdings der "Schneeflocke". Dem Gesetzgeber gings wohl erstmal nur darum Haftungen zu beschränken und Bußgelder aussprechen zu können. Die Reifenindustrie hängt immer noch weit hinterher. hey sven, ja super.. danke für die info.
das anmelden hier hat sich schon gelohnt. Daumen Hoch ! Würde sagen generell nicht.
Nur wenn man fährt und es Schnee und Eisglätte herrscht muß man Reifen mit den M&S fahren. Schneeflocke reicht auch. Dieter Soweit ich weiß schreibt die aktuelle Gesetzgebung vom 01.11-30.03 zwingend Winterreien vor!
Rolf
Da es die Winterreifenpflicht in diversen Ländern schon seeeeehr lange gibt, ist das doch kein Argument. Wenn man will, gibts auch Winterreifen, dann muss man sich halt etwas drehen und Umrüstungen auf andere Felgen / Reifendimensionen in Kauf nehmen oder man läßt die Karre eben stehen.
Wo steht das für Deutschland?? da ich ein Womo bis 3,5 to. fahre, gehe ich davon aus, das alle Vorschriften denen eines PKW entsprechen Moin
§ 2, Abs. 3a StVO (3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen. Ziemlich umfangreich und bürokratisch aber ganz klar: alle Kraftfahrtzeuge ! bei entsprechender Witterung Peter der Fachbegriff heisst : "situative Winterreifenpflicht"
:D haballes ,942,
die Haftung ist damit keineswegs eingeschränkt , jedenfalls nicht in der Haftpflicht. Es hat noch kein Urteil gegeben , wo das fetsgelegt wurde , geht auch garnicht. Was anderes ist das bei Vollkasko, da könnte die Versicherung teilweise oder ganz die Zahlung verweigern. Natürlich weisen aus gutem Grund Reifenhersteller darauf hin . Würde ich auch machen , wenn ich Reifen verkaufen müßte . Nicht für ungut. Giovanni. Giovanni, da hast Du Recht, ich meinte auch die Vollkasko. Das ist ja auch meist die Sorge, das man sein Gut dann nicht mehr repariert bekommt. Ich hatte das nicht unterschieden.
zu dieter2 M&S sind die alten Bezeichnungen. Heutige Winterreifen haben die "Flocke" Ganz kritisch, bei vielen Geländewagen. Unser 2010 Jimny, ein wirklich geländetaugliches Fahrzeug hat serienmäßig Bridgestone Dueller drauf mit M&S Kennung. Es ist schon bei Nässe lebensgefährlich damit rumzufahren.
Dann müsste jeder LKW, Reisebus oder Schulbus stehen bleiben, weil es ab einer bestimmten Reifengrösse keine echten Winterreifen für alle Achsen gibt. Zuletzt habe ich Ende 2010 Winterreifen gesucht. Gefunden habe ich nur Grobstollen mit M+S für die HA. Für die Lenkachse mit 235 75 R17,5 waren bis zu dem Zeitraum keine Winterreifen im Programm. Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich. :D
Du hast aber schon den Gesetzestext weiter oben gelesen :roll: Der Gesetzgeber spricht in der STVO immer noch von M&S Reifenkennzeichnung. Dieter :) Ja, hab ich. War ja auch erst verwundert, das ich für meine Flotte nur noch diese "Flocken" bekam. :wink: Hi,
um mir dieses blöde Reifenumziehen und Lagern zu ersparen, fahre ich lieber mit Ganzjahresreifen. Natürlich ist das ein Kompromiss in alle Richtungen, aber da man sowiso keine Ralleys fährt, sehe ich kein Problem darin, Ganzjahresreifen zu fahren. M+S und die Schneeflocke ist auch drauf. Natürlich sind sie etwas teurer, weil nicht so oft verkauft. Bei den größeren LKW Reifen wird es sicherlich schwieriger Ganzjahresreifen zu kaufen.
Hier, ganz interessant zur "Schneeflocke" --> Link Dieter Hallo,
es gibt in diesem Zusammenhang zwei relevante Aspekte: den strafrechtlichen und den zivil(versicherungs)rechtlichen. Strafrechtlich gesehen ist es erlaubt, bei trockener Fahrbahn und knackigen Minustemperaturen mit Sommerreifen zu fahren. Bei Schnee, Eis etc. ist es das nicht und dann gibt es ein Bußgeld. Versicherungsrechtlich muss man unterscheiden, wie hier auch schon korrekt dargestellt wurde, zwischen Kasko und Haftpflicht. Haftpflichtmäßig ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Wenn ich bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen einem anderen Auto hinten drauf fahre, bezahlt meine Versicherung den Schaden, obwohl grobe Fahrlässigkeit vorliegen könnte. Ich werde nach der Regulierung auch nicht in Regress genommen. In der Kasko-Versicherung ist grobe Fahrlässigkeit gesetzlich ausgeschlossen. In dem gerade geschilderten Fall bekäme ich bei bestehender Vollkasko-Versicherung nur einen Teil meines eigenen Schadens ersetzt, gequotelt nach Schwere der Schuld. Im geschilderten Fall wahrscheinlich um 50%. Viele Versicherungen haben allerdings in der Kasko-Versicherung per vertraglicher Bedingung grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen. In diesem Fall bekäme ich den vollen Schaden ausgezahlt. Da das Thema "grobe Fahrlässigkeit" ein weites Feld ist (z.B. Rotlichtfälle, Überfahren eines Stop-Schildes etc.pp.) , lohnt es sich ein paar Euro im Jahr mehr zu bezahlen und die grobe Fahrlässigkeit in der Kasko mitversichert zu haben. @dieter
Der Link zeigt Error 404, kannst Du bitte noch mal nachschauen ? Der Michelin Agilis Camping hat eine M+S Kennzeichnung, obwohl er von Michelin selbst unter Sommerreifen zu finden ist. Rein rechtlich wäre ich in Deutschland aus dem Schneider. Michelin schreibt: „Mit seinen zahlreichen Lamellen erreicht der Reifen zudem optimalen Grip bei Nässe und Schnee. Mit angepassten Gummimischungen wird außerdem der Temperaturbereich für den Einsatz erweitert. So profitieren Sie ganzjährig, auch bei widrigen Wetterverhältnissen, von hervorragenden Fahreigenschaften“ Zur Schneeflocke und M+S Markierung habe ich im Yahoo Automagazin folgendes gefunden: „Die auf der Reifenflanke dargestellte Schneeflocke hat sich vor knapp vier Jahren europaweit als freiwilliges Hersteller-Kennzeichen von Winterreifen zusätzlich zur M+S-Markierung durchgesetzt. Angebracht wird sie an Reifen, die im Vergleich mit einem Standard-Referenzreifen mindestens sieben Prozent mehr Traktion auf Schnee bieten und zudem über einen um ebenfalls sieben Prozent kürzeren Bremsweg verfügen. M+S-Reifen hingegen müssen per Definition nur ein besonders grobes Profil besitzen. "Die M+S-Kennzeichnung auf der Reifenflanke fordert aber keine bestimmte Schnee-Performance.“ Aber wird da dem unbedarften Kunden mit einem M+S Sommerreifen nicht eine trügerische Sicherheit vermittelt ? Hallo Hinni-Hanno,
Deinen Beitrag fand ich sehr beruhigend - als Fahrer eines alten Womos habe ich eh' keine Kasko-Versicherung, hatte nur immer Sorge, daß meine Haftpflichtversicherung einen Haftpflichtschaden infolge nicht aufgezogener Winterreifen nicht bezahlen würde - aber richtig ist ja, daß auch Schäden z.B beim Überfahren einer roten Ampel (also grobe Fahrlässigkeit) ja auch bezahlt werden. Das war mir bisher nicht so klar, ist aber sehr logisch. Danke für diese Info Holger |
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