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Rettungsgasse


Tipsel am 18 Jan 2012 02:07:07

Seit 1.1.12 gilt in Österreich der zweite Fahrstreifen von links auf Autobahnen als Rettungsgasse.

--> Link

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kirsche.ndh am 18 Jan 2012 05:19:52

Der Link funktioniert bei mir nicht.

Wie soll eigentlich der linke Fahrstreifen bei einen plötzlichen Stau oder Stockenden Verkehr dann geräumt werden.

Müssen die dann alle nach links auf den Acker ?????

alzu am 18 Jan 2012 06:56:11

Hallo,
schon zu Beginn jedes Staus müssen alle Fahrzeuge eine Rettungsgasse bilden: Fahrzeuge auf der linken Spur weichen ganz zum linken Fahrbahnrand aus, alle anderen Fahrspuren nach rechts, auch der Pannenstreifen muß benützt werden. Bei Nichteinhaltung bzw. befahren der Rettungsgasse durch Nicht-Einsatzfahrzeuge sind drakonische Strafen vorgesehen (einige k@).
aus Oberösterreich
Alfred

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RaiWo am 18 Jan 2012 08:42:07

Guude!
Diese Reglung gilt auch auf den dreispurigen BAB in D. Vierspurige Rettungsgasse zwischen Spur 2 und 3.
CU
Vutschko

piloteur am 18 Jan 2012 09:14:45

Bei der ASFINAG gibt es eine gute Beschreibung, wie die Rettungsgasse zustande kommen soll.


--> Link

guenterp_de am 18 Jan 2012 11:21:48

RaiWo hat geschrieben:Guude!
Diese Reglung gilt auch auf den dreispurigen BAB in D. Vierspurige Rettungsgasse zwischen Spur 2 und 3.
CU
Vutschko


wobwi in D sowie mir bekannt ist - oder liege ich falsch??? der Standstreifen frei bleiben muß

hingegen in Österreich soll er befahren werden

wenn das so ist dann wieder mal ein Beitrag für die unterschiedlichsten regelungen in der EU

piloteur am 18 Jan 2012 11:32:43

Wikipedia sagt:
Auf Autobahnen ist im Stau eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen freizulassen, bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen zwischen dem linken äußeren und dem 2. Fahrstreifen von links. Blockiert ein Fahrzeug die Standspur, muss ca. zwei Meter vor und hinter dem Hindernis im rechten Fahrstreifen eine Lücke gelassen werden.

Bei noch fließendem Verkehr sollte jegliches Kolonnenspringen unterlassen werden. Die Standspur darf nur auf polizeiliche Anweisung als Fahrstreifen benutzt werden (etwa um zur nächsten Autobahnausfahrt zu gelangen). In Ausnahmefällen (z. B. A99 Ring München) kann durch entsprechende Beschilderung der Standstreifen für den Verkehr freigegeben werden.

Tipsel am 18 Jan 2012 11:45:50

kirsche.ndh hat geschrieben:Der Link funktioniert bei mir nicht.



Wenn du aufs Kreuzchen vor Youtube klickst, funktioniert der Link.

schnatterente am 18 Jan 2012 16:57:15

Ich war heute früh auf der Rheintalautobahn A14 unterwegs, auf der Rückfahrt hatte sich ein schwerer Unfall auf der Überhohlspur ereignet, ich war erstaunt wie vorbildlich die Rettungsgasse gebildet wurde, da stand wirklich keiner neben der Spur. Der ÖAMTC konnte ohne Probleme durchfahren. Im Vorfeld wurde aber auch kräftig die "Werbetrommel" seitens der ASFINAG für dieses System gerührt.

:daumen2:

Maggie am 18 Jan 2012 19:39:59

kirsche.ndh hat geschrieben:Der Link funktioniert bei mir nicht.

Wie soll eigentlich der linke Fahrstreifen bei einen plötzlichen Stau oder Stockenden Verkehr dann geräumt werden.

Müssen die dann alle nach links auf den Acker ?????


Also, hier ist ja wohl alles mögliche falsch gedacht.

Auf der Autobahn ist "LINKS" immer Mittelstreifen - und kein Acker!!!

Und der linke Fahrstreifen in Fahrtrichtung ist der unmittelbar am Mittelstreifen und kann also nicht geräumt werden. Soll ja auch nicht, da es eindeutig heißt "der 2. Fahrstreifen von links" und nicht der ganz linke.

Wie's geht, wurde ja hier nun schon mehrfach geschrieben und Links dazu gibt es auch genug.
Also, kirsche.ndh, schau es dir bitte genau an, damit du nicht im Ernstfall wieder 'nen Denkfehler machst :roll: .

Maggie

kirsche.ndh am 18 Jan 2012 20:28:59

Jetzt weiß ich woher der Name zimtzicke kommt, bist bestimmt ein Lehrer ????

Maggie am 18 Jan 2012 20:50:36

Kannst du nicht beim Thema bleiben, anstatt persönlich zu werden? :evil:

Hab ich dich nun falsch verstanden, dann stell es richtig. Warst du auf der falschen Spur, dann sag doch einfach 'Oh danke, gut dass du's mir richtig erklärt hast, bevor ich derjenige bin, der Feuerwehr und Arzt aufhält...'.

Wir sind doch hier nicht beim Beruferaten, sondern bei einem (über)-(lebens-)wichtigen Thema.

Maggie


PS: Und nein, ich bin nicht Lehrerin!

klastey am 19 Jan 2012 01:09:57

Hi, ich bin einer von denen, die versuchen die Rettungsgasse zu nutzen.
Ihr glaubt gar nicht wieviele Rechts-Links Legastheniker auf der Bahn unterwegs sind.
Aber wenn sich der Eine oder Andere vertut, dann kommt nicht gleich einer mit dem Quittungsblock vorbei.
Für die Rettungskräfte ist es wichtiger weiter zu kommen als Rechts-Linksverwechseler an zu zeigen.

Wie heisst es noch so schön im Gesetzestext?
Immer freie Bahn schaffen.
Ich denke, wenn ich nicht der Totalverweigerer bin, wird mann mir auch in Ö,
für einen ungewollten Fehler, nicht den Kopp abreißen.

Gast am 19 Jan 2012 01:13:26

Rettungsgasse ist richtig und notwendig. Hauptsache der Notdienst kommt durch.
Was ich viel schlimmer finde, sind Gaffer. Dafür gehören endlich mal 6 Punkte und 1000€ her. Wer Tote sehen will, soll mal einen Termin im Leichenschauhaus vereinbaren und nicht mit 5kmh gaffend an der Unfallstelle vorbei fahren.

Ich bin übrigens der Meinung, dass man den erste Hilfe Kurs alle 5-10 Jahre nochmals machen sollte. Damit wäre mehr geholfen, als mit dem Führerscheinzirkus.

Jagstcamp-Widdern am 19 Jan 2012 09:48:55

für die brd hab ichs (bei 2 fahrstreifen + 1 standstreifen) immer noch nicht verstanden....

soll ich nun von der rechten spur auf den standstreifen (das mache ich bisher nicht...) oder eben nicht...???

grusz hartmut

Maggie am 19 Jan 2012 14:02:43

katze-bruno hat geschrieben:für die brd hab ichs (bei 2 fahrstreifen + 1 standstreifen) immer noch nicht verstanden....

soll ich nun von der rechten spur auf den standstreifen (das mache ich bisher nicht...) oder eben nicht...???

grusz hartmut


Nein, nicht auf den Standstreifen, sondern an den rechten Fahrbahnrand, also an den rechten Rand deiner Spur. Der Standstreifen soll frei bleiben.

Steht allerdings auf dem Standstreifen ein liegengebliebenes Fahrzeug, soll auf der rechten Fahrspur vor, neben und hinter dem Fahrzeug, das auf der Standspur steht, eine Lücke gelassen werden. Wenn nun von hinten ein Einsatzfahrzeug auch auf der Standspur und nicht in der Rettungsgasse kommt, wird dieses ja durch das liegengebliebene Fahrzeug behindert, kann dann aber einen Schlenk in die Lücke machen und so auf der rechten Fahrspur an dem Fahrzeug auf der Standspur vorbei fahren, um dann dahinter wieder nach rechts auf die Standspur zu wechseln und dort die Fahrt fortzusetzen.

Gib bei google mal "Rettungsgasse Autobahn" ein und klick die ersten 2-3-4 Beiträge an. Wird immer in anderen Worten und Bildern erklärt, so dass es dann eigentlich jeder wissen müsste.

Und dann soll man auch schon, wenn es anfängt zum Stillstand zu kommen, sich so einreihen und nicht erst, wenn sich von hinten Einsatzfahrzeuge nähern. Das spart viel Zeit im Notfall.

Allzeit gute Fahrt
wünscht
Maggie

Bergbewohner1 am 19 Jan 2012 20:35:43

kirsche.ndh hat geschrieben:Jetzt weiß ich woher der Name zimtzicke kommt, bist bestimmt ein Lehrer ????

Wenn schon Lehrerin :D
Maggie hättest doch Lehrerin sein können :D

Maggie am 19 Jan 2012 23:52:31

Waldtroll hat geschrieben:Maggie hättest doch Lehrerin sein können :D

Aber nur bei lieben, lernwilligen Schülern - weil es die nicht mehr gibt, wollt ich doch lieber nicht.

Maggie

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