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Frei stehen = fehlende rechtliche Abwesenheitsnachweise! 1, 2


jonathan am 02 Feb 2012 16:01:44

8)

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

woslomo am 02 Feb 2012 17:41:15

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann beginnt die Frist bei Einwurf in den Briefkasten.
Was ist aber, wenn kein Briefkasten da ist oder zu voll oder zugenagelt?

giovannibastanza am 02 Feb 2012 17:42:31

rinto, natürlich mußt du das anders sehen.
Man muß doch auch Geld verdienen.
Auslegung , alles Auslegung!
Giovanni.

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dieterk am 02 Feb 2012 22:35:10

rinto hat geschrieben:Hallo Dieter,

macht schon einen Unterscheid. ob Du den Briefkasten prinzipiell nicht leerst oder einfach einige Tage nicht im Lande bist.

Im ersten Fall, ist das Nichtleeren Dein Problem.

Im zweiten Fall gibt es den bereits mehrfach genannten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ( innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis ) . In dem Fall musst Du nachweisen, dass Du eine Frist unverschuldet versäumt hast und Deine Abwesenheit glaubhaft machen.

Unverschuldet versäumt ist die Frist dann z.B. nicht, wenn Du gewusst hast, dass Dir in Deiner Abwesenheit etwas zugestellt werden wird ( z.B. weil der Arbeitgeber das Kündigungsschreiben bereits angekündigt hat ) und Du keine Vorkehrungen dafür getroffen hast, dass auch in Deiner Abwesenheit der Briefkasten geleert und gegen das anzugreifende Schriftstück etwas unternommen wird ( z.B. vorgefertigte Vollmacht für einen Dritten, der an Deiner Stelle dann fristgerecht Einspruch einlegt oder Klage erhebt).

Viele aus Nürnberg, Edgar


Hallo,
ich sag ja, lange her bei mir :)
ob die Rechtssprechung mittlerweile was anderes sagt....mag sein....1992 - 1995 war es nicht so :D

Wenn es so ist...gut für den Womo-Kollegen, freut mich wirklich.


Dieter (der nicht alles weiss und sich gern belehren lässt)

kerl532002002 am 09 Apr 2012 19:35:06

wie kann dein PKW zu schnellfahren wenn du im Womo sitzt, schlechter Versuch seine Unschuld zu beweisen

saharasepp am 02 Jul 2012 19:32:02

in so einem fall,sollte genügen wenn man an den absender/behörde schreibt,mit der bitte um einsetzung des alten zustandes.
hab ich auch schon hinter mir,funkt. :!:
gruß an alle

jonathan am 02 Jul 2012 19:34:55

Bei mir hat es trotz Einschaltung eines RA nichts genutzt- entweder Belege ( Tanken, Essen, Einkaufen) ansonsten bleibt die alte FRist!
War also nix mit Einsetzen in den alten Stand!
Werner

saharasepp am 02 Jul 2012 19:38:25

jonathan hat geschrieben:Bei mir hat es trotz Einschaltung eines RA nichts genutzt- entweder Belege ( Tanken, Essen, Einkaufen) ansonsten bleibt die alte FRist!
War also nix mit Einsetzen in den alten Stand!
Werner


behörden willkür!

harrymobil am 02 Jul 2012 22:31:35

saharasepp hat geschrieben:in so einem fall,sollte genügen wenn man an den absender/behörde schreibt,mit der bitte um einsetzung des alten zustandes.
hab ich auch schon hinter mir,funkt. :!:
gruß an alle


:sorry: :bahnhof:

Saharasepp, kannst du bitte erklären um was es geht :?:

will49 am 02 Jul 2012 23:30:30

:( ja bitte ganz einfach schreiben, worum es geht . :bahnhof:

warum ist freistehen eine abwesenheit ??? gibt es eine meldepflicht für womos ? :roll:


will

tuga am 02 Jul 2012 23:57:40

jonathan hat geschrieben:Bei mir hat es trotz Einschaltung eines RA nichts genutzt- entweder Belege ( Tanken, Essen, Einkaufen) ansonsten bleibt die alte FRist!
War also nix mit Einsetzen in den alten Stand!
Werner


Er hats wohl verstanden :D :D :D

(aber ich auch nicht!)

jennergruhle am 03 Jul 2012 00:02:49

Ist dies eine Abtrennung aus einem anderen Thread? Der hier geht so "mittendrin" los, ohne Einleitung...

ottomar am 03 Jul 2012 00:13:03

Gedankensprung?

Mit freundlichen n,
Ottomar

OttoWalke am 03 Jul 2012 02:27:56


Tipsel am 03 Jul 2012 02:39:35

zsammengeschoben

whorn am 12 Jul 2012 22:49:59

Hallo Jonathan,

eine ganz einfache Frage: hast du denn keine Bilder gemacht auf eurer Tour ?
Bei mir sind sowohl Filme als auch Bilder mit Datum und Uhrzeit versehen, so dass ich ganz genau sagen kann z.B. : am 27.4.2012 war ich um 12.38 Uhr in Florenz am Piazza Michelangeolo.
Ich mache auch grundsätzlich von jedem SP/CP ein Bild mit unserem WoMo.
Prüfe das doch mal nach, vielleicht ist es ja dann ganz einfach ...



Wolfgang

jonathan am 13 Jul 2012 01:13:40

Moin, Wolfgang-
mal davon abgesehen, daß ich nunmehr die Folgen " verdaut" habe: Diese von mir vorgelegten Fotos wurden nicht anerkannt, da ich ja die Kamera durch falsche Datumsprogrammierung hätte manipulieren können. Ich hätte also als " Beweis " eine aktuelle Tageszeitung mit fotografieren müssen- und wer tut das schon!
Werner

Gast am 13 Jul 2012 09:17:51

jonathan hat geschrieben:Moin, Wolfgang-
mal davon abgesehen, daß ich nunmehr die Folgen " verdaut" habe: Diese von mir vorgelegten Fotos wurden nicht anerkannt, da ich ja die Kamera durch falsche Datumsprogrammierung hätte manipulieren können. Ich hätte also als " Beweis " eine aktuelle Tageszeitung mit fotografieren müssen- und wer tut das schon!
Werner


Das ist doch aber auch auch ganz einfach manipulierbar: da nimmt man sich eine 5 Tage alte Tageszeitung, stellt das Datum auf dem Fotoapparat zurück und dann hat man den Beweis vor 5 Tagen in xxx gewesen zu sein.
Also irgendein Tankbeleg oder eine Abbuchung vom Konto mittels EC oder Kreditkarte wird sich doch auftreiben lassen.
Oder alles nur Kassa bezahlt. Hast wohl zuviel 8) -Geld :D :D

Bei mir wurde das damals ganz einfach akzeptiert, ich war in Urlaub, Camping, keine Bescheinigungen, wozu auch, wusste ja nicht daß ich sowas brauch. Ich glaub das würde ein Richter auch so akzeptieren.

Glauben heisst allerdings nicht wissem :D

Aber ist ja jetzt eh gegessen, nur für das nächste Mal vorbeugen, wenn man sowas erwartet.

Ciao
Didier

mueckenstuermer am 13 Jul 2012 15:08:46

Mist! Sehe den Fred erst jetzt.

Nur mal so: Man hätte auch von der Ehefrau eine eidesstattliche Erklärung beifügen können, um die Hinderung der Kenntnisnahme zu belegen. Selbst die eigene eidesstattliche Erklärung hätte im Zweifel genügt.

Problem ist etwas anderes:
Wenn man den Anhörungsbogen vorher bekommen und ausgefüllt hatte, mußte man eine "Zustellung erwarten", also Vorkehrungen treffen, um dann rechtzeitig reagieren zu können. In vielen Fällen reicht dann die Glaubhaftmachung gar nicht aus. Dann wird´s schon aufwendiger, um Widereinsetzung zu bekommen.

Mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung immer auch ausdrücklich den "Einspruch" erklären.

Damit´s nicht vielen so geht, hab´s ich halt noch geschrieben, auch wenn` s J nichts mehr nützt.

Gast am 13 Jul 2012 15:21:49

jonathan hat geschrieben:Da machste aber ´nen dicken Fehler, Stephan1, denn du solltest auf dem Standstreifen überholen- das wird billiger!!!! :D
Siehe hier:
--> Link
jonathan


Gilt das immer noch ?
Der Link ist schon 6 Jahre alt,
aber auf jeden Fall mal Danke :)

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