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8) Wenn ich das richtig verstanden habe, dann beginnt die Frist bei Einwurf in den Briefkasten.
Was ist aber, wenn kein Briefkasten da ist oder zu voll oder zugenagelt? rinto, natürlich mußt du das anders sehen.
Man muß doch auch Geld verdienen. Auslegung , alles Auslegung! Giovanni.
Hallo, ich sag ja, lange her bei mir :) ob die Rechtssprechung mittlerweile was anderes sagt....mag sein....1992 - 1995 war es nicht so :D Wenn es so ist...gut für den Womo-Kollegen, freut mich wirklich. Dieter (der nicht alles weiss und sich gern belehren lässt) wie kann dein PKW zu schnellfahren wenn du im Womo sitzt, schlechter Versuch seine Unschuld zu beweisen in so einem fall,sollte genügen wenn man an den absender/behörde schreibt,mit der bitte um einsetzung des alten zustandes.
hab ich auch schon hinter mir,funkt. :!: gruß an alle Bei mir hat es trotz Einschaltung eines RA nichts genutzt- entweder Belege ( Tanken, Essen, Einkaufen) ansonsten bleibt die alte FRist!
War also nix mit Einsetzen in den alten Stand! Werner
behörden willkür!
:sorry: :bahnhof: Saharasepp, kannst du bitte erklären um was es geht :?: :( ja bitte ganz einfach schreiben, worum es geht . :bahnhof:
warum ist freistehen eine abwesenheit ??? gibt es eine meldepflicht für womos ? :roll: will
Er hats wohl verstanden :D :D :D (aber ich auch nicht!) Ist dies eine Abtrennung aus einem anderen Thread? Der hier geht so "mittendrin" los, ohne Einleitung... Gedankensprung?
Mit freundlichen n, Ottomar zsammengeschoben Hallo Jonathan,
eine ganz einfache Frage: hast du denn keine Bilder gemacht auf eurer Tour ? Bei mir sind sowohl Filme als auch Bilder mit Datum und Uhrzeit versehen, so dass ich ganz genau sagen kann z.B. : am 27.4.2012 war ich um 12.38 Uhr in Florenz am Piazza Michelangeolo. Ich mache auch grundsätzlich von jedem SP/CP ein Bild mit unserem WoMo. Prüfe das doch mal nach, vielleicht ist es ja dann ganz einfach ... Wolfgang Moin, Wolfgang-
mal davon abgesehen, daß ich nunmehr die Folgen " verdaut" habe: Diese von mir vorgelegten Fotos wurden nicht anerkannt, da ich ja die Kamera durch falsche Datumsprogrammierung hätte manipulieren können. Ich hätte also als " Beweis " eine aktuelle Tageszeitung mit fotografieren müssen- und wer tut das schon! Werner
Das ist doch aber auch auch ganz einfach manipulierbar: da nimmt man sich eine 5 Tage alte Tageszeitung, stellt das Datum auf dem Fotoapparat zurück und dann hat man den Beweis vor 5 Tagen in xxx gewesen zu sein. Also irgendein Tankbeleg oder eine Abbuchung vom Konto mittels EC oder Kreditkarte wird sich doch auftreiben lassen. Oder alles nur Kassa bezahlt. Hast wohl zuviel 8) -Geld :D :D Bei mir wurde das damals ganz einfach akzeptiert, ich war in Urlaub, Camping, keine Bescheinigungen, wozu auch, wusste ja nicht daß ich sowas brauch. Ich glaub das würde ein Richter auch so akzeptieren. Glauben heisst allerdings nicht wissem :D Aber ist ja jetzt eh gegessen, nur für das nächste Mal vorbeugen, wenn man sowas erwartet. Ciao Didier Mist! Sehe den Fred erst jetzt.
Nur mal so: Man hätte auch von der Ehefrau eine eidesstattliche Erklärung beifügen können, um die Hinderung der Kenntnisnahme zu belegen. Selbst die eigene eidesstattliche Erklärung hätte im Zweifel genügt. Problem ist etwas anderes: Wenn man den Anhörungsbogen vorher bekommen und ausgefüllt hatte, mußte man eine "Zustellung erwarten", also Vorkehrungen treffen, um dann rechtzeitig reagieren zu können. In vielen Fällen reicht dann die Glaubhaftmachung gar nicht aus. Dann wird´s schon aufwendiger, um Widereinsetzung zu bekommen. Mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung immer auch ausdrücklich den "Einspruch" erklären. Damit´s nicht vielen so geht, hab´s ich halt noch geschrieben, auch wenn` s J nichts mehr nützt.
Gilt das immer noch ? Der Link ist schon 6 Jahre alt, aber auf jeden Fall mal Danke :) |
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