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Frei stehen = fehlende rechtliche Abwesenheitsnachweise! 1, 2


jonathan am 01 Feb 2012 12:12:57

Moin!
Nun haben wir den Salat. Wir waren im Nov/ Dez. für ca zweieinhalb Wochen mit dem WoWa unterwegs- immer frei gestanden. Nun habe ich in dieser Zeit wegen einer Geschwindigkeitsübertretung mit dem PKW ein sog. Einwurfeinschreiben-und zwar gleich am ersten Tag der Abwesenheit! Nach der Rückkehr fanden wir dias Schreiben vor- und die Einspruchfrist war abgelaufen. Nun stellt sich die Behörde quer, weil wir keine "üblichen Buchungsunterlagen" vorlegen können.
Dumm gelaufen- oder was meint ihr. Bei der nächsten Tour werde ich wohl alle zwei Tage ein Foto der aktuelle örtlichen Tageszeitung machen müssen, falls nochmal sowas vorkommt. Als Vielfahrer mit ca. 60-70 tsd km im Jahr ist man da ja nie gaanz sicher.....
(Nun aber bitte, bitte keine Moralposts in der Art: Wenn du dich an die Regeln gehalten hättest, wär das nicht passiert!)
Werner (jonathan)

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madden am 01 Feb 2012 12:16:46

Aber du hast doch sicherlich Tank- und Bewirtungsbelege oder? Einkaufsquittungen, Parkplatzquittungen o.ä.

Sollten zumindest reichen um deine Darstellung der Abwesenheit glaubhaft zu untermauern.

Martin

Jagstcamp-Widdern am 01 Feb 2012 12:23:40

...und wenn du die quittungen wegeschmissen hast, dann kreditkartenabrechnung, kontoauszug (lastschriften..)....

wenn gar nix da ist, vielleicht war ja eine befreundete familie mit unterwegs... 8)

grusz hartmut

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Gast am 01 Feb 2012 12:24:09

Wir bewahren auch Mautquittungen noch ein halbes Jahr auf.

reisejunkies am 01 Feb 2012 12:35:38

Sicher, dass die Behörde es denn mit (falls) vorhandener Buchungsbestätigung oder Rechnung akzeptieren würde? Meines Wissens ist man auch bei Abweisenheit zur regelmäßigen Postkontrolle verpflichtet. Gilt ebenfalls fürs Parken eines Kfz. Steht das geparkte Kfz während eines Urlaubs plötzlich in einem (z.B. baustellen- oder veranstaltungsbedinngten) Halteverbot ist man ebenfalls machtlos.

Kochgenie am 01 Feb 2012 12:45:46

reisejunkies hat geschrieben:Sicher, dass die Behörde es denn mit (falls) vorhandener Buchungsbestätigung oder Rechnung akzeptieren würde? Meines Wissens ist man auch bei Abweisenheit zur regelmäßigen Postkontrolle verpflichtet. Gilt ebenfalls fürs Parken eines Kfz. Steht das geparkte Kfz während eines Urlaubs plötzlich in einem (z.B. baustellen- oder veranstaltungsbedinngten) Halteverbot ist man ebenfalls machtlos.


er hat doch geschrieben " Geschwinidkeitsübertretung"

am besten du schaltest einen Anwalt ein, ich hatte den käse auch mal, bin angeblich mit dem weißen Transporter meins Schwagers, der Paketdienstfahrer ist, zu der Zeit war er in einem ganz anderen Stadteil selber unterwegs, ich in meinem Laden konnte ich auch nachweisen, mit Lieferantenbeleg, wo die Uhrzeit drauf stand und die unterschrift vom Fahrer,
vor Gericht gezerrt worden, weil ich mit nem gelben Kombi eine Rotlichtverstoß begangen hätte.

Wurde aber freigesprochen, weil keine Beweise. Es wurde sogar der Chef meines Schwagers mit den Rollkarten vorgeladen, so ein TAMtam bloß weil die sich in der KFZ nummer geirrt hatten, und es war noch nicht mal meine Autonummer.

Jagstcamp-Widdern am 01 Feb 2012 12:49:05

der verwaltungsakt (im prinzip das zurückdrehen der uhr) heiszt "wiedereinsetzen in den alten stand" (oder so ählich...)

grusz hartmut
--> Link

suli am 01 Feb 2012 12:57:44

"Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen, den Sachverhalt schildern, die bereits erwähnten Belege(Tankquittung, Kontoauszug, etc. vorlegen) und alles wird (normalerweise) gut.

pipo am 01 Feb 2012 13:11:58

suli hat geschrieben:"Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen, den Sachverhalt schildern, die bereits erwähnten Belege(Tankquittung, Kontoauszug, etc. vorlegen) und alles wird (normalerweise) gut.

:zustimm:

Richtig. Nicht bange machen lassen, da die Einspruchsfrist die
Kenntnissnahme voraussetzt. Wenn Du im Urlaub bist geht das nicht.
Also netten Brief schreiben, erklären, beweisen und schon kannst du die
Möglichkeit des Widerspruches nutzen.


peter

dl3ro am 01 Feb 2012 13:13:41

Hallo Jonathan,
ich denke der Hinweis "die Einsetzung in den vorherigen Stand" ist richtig und wichtig.
diesen Antrag schriftlich machen.
Du warst doch sicher nicht alleine unterwegs.
ggf. kann du ja deine Abwendheit auch beeiden
Das sollte eigentlich genügen.
Sonst halt einen Anwalt einschalten.
Wenn du auch noch das zu schnelle Fahren nicht ablehnst sollte das alles keine Schwierigkeiten machen sonder nur arbeit.
Wenn du Das Protokoll anzweifelst naja dann sehe ich trotzdem keinen Grund eine Rückdatierung zu verweigern, aber sicher braucht es mehr Überzeugungskraft.
Ich denke alles schriftlich dann wird es auch beim Amt gelesen und hoffentlich richtig beurteilt

CKgroupie am 01 Feb 2012 13:30:31

War es denn so viel, dass sich der Aufwand lohnt?

Gast am 01 Feb 2012 13:33:22

Wenn du dich an die Regeln gehalten hättest, wär das nicht passiert!
:versteck:

Narbe am 01 Feb 2012 13:40:58

Stephan1 hat geschrieben:Wenn du dich an die Regeln gehalten hättest, wär das nicht passiert!
:versteck:

So ein Quatsch, das weiß er selber :!: :!: Er sucht hier Hilfe und keine Belehrung. :wall:

pipo am 01 Feb 2012 13:46:06

Narbe hat geschrieben:
Stephan1 hat geschrieben:Wenn du dich an die Regeln gehalten hättest, wär das nicht passiert!
:versteck:

So ein Quatsch, das weiß er selber :!: :!: Er sucht hier Hilfe und keine Belehrung. :wall:

:kuller:

Jagstcamp-Widdern am 01 Feb 2012 13:50:42

S T E P H AN :!: :!: :!: :!: :!:

grusz hartmut

tammy99 am 01 Feb 2012 15:42:47

Moin,

meine bescheidene Meinung dazu: Solltest Du wirklich "Mist" gebaut haben, bezahl einfach und gut is....so würde ich es machen.
Sollte der Vorwurf zu Unrecht erhoben worden sein, hast Du doch sicherlich noch Tankquittungen oder entsprechende Kontoauszüge, oder?

LG,
Fred

suli am 01 Feb 2012 15:57:37

Mal langsam:
Wenn es sich ursprünglich um ein Verwarnungsgeld gehandelt hat, das jetzt, wegen "Nichtbezahlen" zu einem Bußgeld geworden ist, lohnt es sich schon die "Wiedereinsetzung" zu beantragen um letztlich, wenn man sich denn schuldig fühlt, nur noch das Verwarungsgeld zu bezahlen.

Andererseits, wenn es ohnhin eine Owi war, die sowieso ein Bußgeld nach sich zieht, kann man sich Aufwand und Ärger ersparen und einfach bezahlen.

jonathan am 01 Feb 2012 16:04:15

Stephan1 hat geschrieben:Wenn du dich an die Regeln gehalten hättest, wär das nicht passiert!
:versteck:

Um was bitte hatte ich im Eingangströd doch gebeten?????? :evil:
Aber, wer es genau wissen will: Ich war in einer Autobahnbaustelle bzz. kurz davor auf der dritten Spur unterwegs, reduzierte langsam meine Geschwindigkeit und war sicher noch etwas zu schnell, doch als es blitzte(vom äusseren, rechten Seitenstreifen), wurde ich gleichzeitig auf der Mittelspur -also von mir aus rechts- von einem deutlich schnelleren wagen überholt. Und deswegen zweifel ich mein dort genanntes Tempo einfach an-weil es mir auch einen Punkt bringen wird! So!!!
jonathan

suli am 01 Feb 2012 16:13:37

OK, dann bleibt nur der Antrag auf "Wiedereinsetzung". Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht - geh zum Anwalt. Alles andere macht keinen Sinn.

doro am 01 Feb 2012 16:13:54

Ja, was denn nun? Ich denke, du warst zu der zeit woanders?


Und zu deiner Situation:
Wir sind neulich auch geblitzt worden, mitgeblitzt sozusagen.
Unser tempo war ok ( kannten den Blitzer :) ), sind aber genau vor dem Blitzer von einem viel Schnellerem überholt worden.

Da passiert einem nichts, wenn man nicht zu schnell gefahren ist.

Oder anderes gesagt, dein angegebens tempo wird wohl stimmen.

jonathan am 01 Feb 2012 16:18:39

doro hat geschrieben:Ja, was denn nun? Ich denke, du warst zu der zeit woanders?


.


Gewitter 8) war ja deutlich vor dem Eingang des Schreibens- und in der ADAC-Motorwelt steht doch schon ne ganze Menge über fehlmessungen drin!!
jonathan

Gast am 01 Feb 2012 16:19:41

Es war doch nur ein Spass gewesen :cry: :cry: :cry:

jonathan am 01 Feb 2012 16:22:31

:D weiss ich doch....

haballes am 01 Feb 2012 16:34:14

jonathan hat geschrieben:
Stephan1 hat geschrieben:Wenn du dich an die Regeln gehalten hättest, wär das nicht passiert!
:versteck:

Um was bitte hatte ich im Eingangströd doch gebeten?????? :evil:
Aber, wer es genau wissen will: Ich war in einer Autobahnbaustelle bzz. kurz davor auf der dritten Spur unterwegs, reduzierte langsam meine Geschwindigkeit und war sicher noch etwas zu schnell, doch als es blitzte(vom äusseren, rechten Seitenstreifen), wurde ich gleichzeitig auf der Mittelspur -also von mir aus rechts- von einem deutlich schnelleren wagen überholt. Und deswegen zweifel ich mein dort genanntes Tempo einfach an-weil es mir auch einen Punkt bringen wird! So!!!
jonathan



:haendereib: Kein Wunder. Wenn ich mir dein Avatarbild anschaue, da deutet alles auf einen jugendlichen Raser hin. :D :D

Gast am 01 Feb 2012 16:42:27

Ich überhole auch meisten die sturen Linksfahrer auf der mittleren Spur :D

jonathan am 01 Feb 2012 17:28:23

Da machste aber ´nen dicken Fehler, Stephan1, denn du solltest auf dem Standstreifen überholen- das wird billiger!!!! :D
Siehe hier:
--> Link
jonathan

Gast am 01 Feb 2012 17:33:34

Das merke ich mir!!! :D

jhg0812 am 01 Feb 2012 18:34:30

Hallo Jonathan,
mit Tankquittungen kannst du auf jeden Fall deine Abwesenheit belegen. Ist mir auch schon gelungen. Und somit die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Damit steht die Uhr wieder auf Null.
Ansonsten, was so alles passieren kann:
--> Link
Viele
Jörg-Holger

giovannibastanza am 01 Feb 2012 18:54:58

jonathan, ich sehe das folgendermaßen:
Weil du deine Abwesenheit nicht schlüssig beweisen kannst, ist diese Zustellung rechtmäßig.
Einfache Tankquittungen werden dir nicht weiterhelfen, weil da weder Name noch Kennzeichen vermerkt sind.
Wenn es sich nur um einen geringen Betrag handelt, sich also auch nur im Geschwindigkeitsbereich unter 31 km aO , und du nicht zuviele Punkte hast, unter 8 -13, würde ich bezahlen und in die Schublade -Dumm gelaufen - ablegen. Dann ist wenigstens die Tigung bei Punkten wieder gegeben. Je länger du daran rummachst , desto länger tritt eine Hemmung ein.
Wenn ich so manchen Kommentar lese , der dich immer und immer häufiger zu einer Klage drängt , dann frage ich mal, was gewinnst du da.
Die Tatsache scheint doch bewiesen zu sein .
Glaubst du du könntest jetzt noch beweisen , du wärest nicht so schnell wie angegeben gefahren sein?
Selbst wenn du nun durchkämest, und es gerichtlich klären lassen wolltest, ist doch eine andere Bewertung nicht unbedingt zu erwarten.
Sei einfach klug.
Giovanni.

pipo am 01 Feb 2012 18:58:36

jonathan hat geschrieben: wurde ich gleichzeitig auf der Mittelspur -also von mir aus rechts- von einem deutlich schnelleren wagen überholt.

Könnte ich gewesen sein. Vergiss alle Ratschläge und bezahl das Ticket :autofahren: :pfeif:


peter

jonathan am 01 Feb 2012 18:58:47

So´n Trecker bauen wir auch bald mal....
--> Link
Werner

rolf51 am 01 Feb 2012 19:18:52

Hallo Werner,

nicht nach dem anderen schauen, wie schnell warst Du, nach deinem Gefühl?
Wenn es stimmen könnte bezahle, sonst einspruch.

jonathan am 01 Feb 2012 19:27:26

Nach einem kurzen Blick auf den Tacho war ich etwa 10km/h langsamer als gemessen- und das macht den Unterschied zwischen Punkt und Nichtpunkt und eliche Euro aus. Und-mir geht es darum, gerecht behandelt zu werden!
Werner

Gast am 01 Feb 2012 19:27:46

jonathan hat geschrieben:...wegen einer Geschwindigkeitsübertretung mit dem PKW ein sog. Einwurfeinschreiben-und zwar gleich am ersten Tag der Abwesenheit! Nach der Rückkehr fanden wir dias Schreiben vor- und die Einspruchfrist war abgelaufen. Nun stellt sich die Behörde quer, weil wir keine "üblichen Buchungsunterlagen" vorlegen können.


Wenn die dich tatsächlich geblitzt haben, dann gibt es davon doch auch ein Foto???
Noch Fragen???

vg gerald

allfy am 01 Feb 2012 20:01:44

(Da machste aber ´nen dicken Fehler, Stephan1, denn du solltest auf dem Standstreifen überholen- das wird billiger!!!!
Siehe hier:
--> Link )


Wohnmobil mit Blaulicht, das wär doch mal was !!!

Rolf

rorei am 01 Feb 2012 20:43:24

Also ehrlich, ich verstehe das Problem nicht. Ob die Frist für den Anhörungsbogen überschritten wurde, ob du ihn weg schmeißt, oder zurückschickst mit Einspruch, ist alles egal denn das juckt in der Bußgeldstelle keinen. Die schicken dir die Überweisung so oder so. Die akzeptieren meistens nur anwaltliche Einwendungen bzw. letztendlich nur Urteile ( ist nur meine Meinung ).
Roland

Bergbewohner1 am 01 Feb 2012 20:55:40

Einfach zu seinem Fehler stehen, 10 km herunter ist man auch sehr schnell, besonders wenn man zu schnell ist.

jonathan am 01 Feb 2012 21:25:07

Anwalt ist nun dran!
jonathan

Ostwestfale am 01 Feb 2012 23:37:48

rorei hat geschrieben:Also ehrlich, ich verstehe das Problem nicht. Ob die Frist für den Anhörungsbogen überschritten wurde, ob du ihn weg schmeißt, oder zurückschickst mit Einspruch, ist alles egal denn das juckt in der Bußgeldstelle keinen. Die schicken dir die Überweisung so oder so. Die akzeptieren meistens nur anwaltliche Einwendungen bzw. letztendlich nur Urteile ( ist nur meine Meinung ).
Roland


Nöö, Protest!

Absoluter, hochgradiger....

Ich hatte eindeutig, wohlgemerkt eindeutig, und richtig gemessen 57 km/h zu viel drauf. (Das war A2 Bad Oeynhausen, das blöde Schild zeigte eine magische 120 und die runde Scheibe vor mir mehr als 180. Da war wohl irgendwo ein Fehler ... :-) )
Das war gerade noch so am Ende von einem Monat FSE und 160 € glaube ich.
Ich ein wenig gejammert, die Krankheit meiner Frau ins Spiel gebracht und bewiesen und ......
Hurra, der Chef von Minden Lübbecke hat - wider aller Erwartung - das Verfahren nach § 46 OWi-Gesetzt eingestellt.
Die haben wohl mein Punktekonto angesehn, was vorher jahrzehntelang clean war und die hessischen Punkte noch nicht enthielt) ups - wenn die dan anderen Fall gewusst hätten wäre das mindestens auf 3 Monate erhöht worden...

Anderthalb Wochen vorher hat mich der Regierungspräsident in Kassel in Sinn auf der A45 erwischt. Die 44 km/h over the limit habe ich mit 1 Monat und ich glaube 150 € abgedient.

Die Hesse kannten kein Erbarmen - Rodgau Monotones: Erbarmen - zu spät - die Hesse kommen.
Naja, ich bin dann auch aus Hessen weg gezogen, die waren mir einfach zu pingelig in solchen Kleinigkeiten.

Dann habe ich Jahre später nochmals in Ravensburg 26 zu viel gehabt - da waren die andern Punkte aber schon wieder weg.

Und jetzt bin ich seit Jahren Punktefrei, trotz mehr als 50 Tkm p.a.

Bon Voyage

froeschn am 02 Feb 2012 00:52:31

@Ostwestfale:

Nur, um sicher zu sein, Dich richtig verstanden zu haben: Bist Du stolz darauf?

Ich ein wenig gejammert, die Krankheit meiner Frau ins Spiel gebracht und bewiesen und ......


Fröschn

dieterk am 02 Feb 2012 08:56:43

jonathan hat geschrieben:Moin!
Nun haben wir den Salat. Wir waren im Nov/ Dez. für ca zweieinhalb Wochen mit dem WoWa unterwegs- immer frei gestanden. Nun habe ich in dieser Zeit wegen einer Geschwindigkeitsübertretung mit dem PKW ein sog. Einwurfeinschreiben-und zwar gleich am ersten Tag der Abwesenheit! Nach der Rückkehr fanden wir dias Schreiben vor- und die Einspruchfrist war abgelaufen. Nun stellt sich die Behörde quer, weil wir keine "üblichen Buchungsunterlagen" vorlegen können.
Dumm gelaufen- oder was meint ihr. Bei der nächsten Tour werde ich wohl alle zwei Tage ein Foto der aktuelle örtlichen Tageszeitung machen müssen, falls nochmal sowas vorkommt. Als Vielfahrer mit ca. 60-70 tsd km im Jahr ist man da ja nie gaanz sicher.....
(Nun aber bitte, bitte keine Moralposts in der Art: Wenn du dich an die Regeln gehalten hättest, wär das nicht passiert!)
Werner (jonathan)


Moin moin,
hm....mal in meinem verschütt gegangenen Wissen kramen, Studium ist schon ne Weile her:
also rechtlich ist es definitiv so, dass, egal um was es sich handelt, die Zustellung erfolgt ist, wenn die Sendung "in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist". Der Briefkasten zählt da leider dazu. Ob man ihn nun aus welchen Gründen auch immer leert oder nicht ist prinzipiell egal. Soche Fälle hatten wir zuhauf durchgesprochen (z.B. einhalten von Kündigungsfristen usw.).
Ob Behörden etc. da mal ein Auge zudrücken oder nicht, liegt wohl im ermessen. Oder ob Behörden da irgendwelche andere Regelungen per Erlass ins Leben rufen auch. Rechtlich wirds wohl heissen: zahlen!


Dieter

rinto am 02 Feb 2012 09:45:14

Hallo Dieter,

macht schon einen Unterscheid. ob Du den Briefkasten prinzipiell nicht leerst oder einfach einige Tage nicht im Lande bist.

Im ersten Fall, ist das Nichtleeren Dein Problem.

Im zweiten Fall gibt es den bereits mehrfach genannten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ( innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis ) . In dem Fall musst Du nachweisen, dass Du eine Frist unverschuldet versäumt hast und Deine Abwesenheit glaubhaft machen.

Unverschuldet versäumt ist die Frist dann z.B. nicht, wenn Du gewusst hast, dass Dir in Deiner Abwesenheit etwas zugestellt werden wird ( z.B. weil der Arbeitgeber das Kündigungsschreiben bereits angekündigt hat ) und Du keine Vorkehrungen dafür getroffen hast, dass auch in Deiner Abwesenheit der Briefkasten geleert und gegen das anzugreifende Schriftstück etwas unternommen wird ( z.B. vorgefertigte Vollmacht für einen Dritten, der an Deiner Stelle dann fristgerecht Einspruch einlegt oder Klage erhebt).

Viele aus Nürnberg, Edgar

dieter2 am 02 Feb 2012 11:35:28

Unverschuldet ist meiner Meinung nach nur plötzliche Krankheit oder Unfall.

Alles Andere kann man vorsorgen.

Griss Dieter

rinto am 02 Feb 2012 14:27:21

Nee, Dieter- das sieht die Rechtsprechung ( zum Glück ) anders.

Viele aus Nürnberg, Edgar

viking92 am 02 Feb 2012 15:58:29

Komm Werner kurz & schmerzlos....für welchern Tag brauchste denn einen Beleg? :wink:

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