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Versicherungsvertrag wurde zum 1.1.2012 gekündigt ...


Gast am 03 Feb 2012 22:25:41

Liebe Forenleser,

hier ein Erlebnis der besonderen Art: Wir sind seit Mitte November kreuz und quer in Südeuropa unterwegs, meistens irgendwo in der Wildnis. Da erreicht uns auf den Kaneren am 23.12.11 die Nachricht, dass die Wohnmobil-Versicherung(Haftpflicht+VK/1000€SB) von der Versicherung(Barmenia) zum 1.1.2012 gekündigt wird. In dem Schreiben der Versicherung(wurde von unserem Sohn gescannt/per mail zugesandt)heisst es nur lapidar: Aufgrund des Schadenverlaufs ist eine kostendeckende Verwaltung nicht mehr möglich und deshalb kündigen wir zum ... s.o.(Anm.: wir hatten im Juni 2011 einen VK-Schaden(nicht Haftpflicht) auf unserem Grundstück mit 3500€ abzgl 1000€SB. Die Schadensumme wurde von einem (Barmenia)Gutachter festgestellt und nach einigem Hin- u. Her auch bezahlt.)

Das war für uns natürlich zu diesem Zeitpunkt erstmal DER Schock! Wo sollten wir auf die Schnelle(El Hierro) eine Versicherung herbekommen und das bis zum 1.1.12 der Zulassungsstelle melden. Meine Frau hatte die volle Panik!
Nach etlichen Telefonaten und Mails mit einem Vers. Makler in D. bekamen wir dann -rechtzeitig- einen neuen Versicherer und auch die Zul.-Stelle wurde von ihm informiert.

Das ALLES nach 40Jahren unfallfrei(bei ständig mehreren zugelassenen KFZ, Motorrädern, Dienstfahrzeug).
DER erste und bisher einzige -selbstverschuldete- Versicherungsfall und das bei KASKO!!!

Da bin ich beleidigt und nehme das persönlich! :twisted:

Das war noch nicht Alles:
Ich hatte nun noch bei der B. noch ein Guthaben(bis Juli 2012)
Die haben natürlich nicht so einfach das Restguthaben von 1.1.12 - 30.06.12 rücküberwiesen, nein, da bedurfte es schon noch einzelner -nachdrücklicher- Mails.
Zum 1.2.12 ist jetzt rücküberwiesen.

Meine Meinung dazu: :ooo:

Gut aufpassen bei der Versicherungswahl! Die B. was die in ihren Broschüren so schreibt. Toll!
Der Reinfall bei einer renomierten deutschen Vers. Gesellschaft!

Oder wie es bei WISO immer heisst: Das ist das Allerletzte!

von der etwas wärmeren Ecke Europas

S.R.

Ach ja, eine sehr persönliche Mail habe ich ihnen schon geschrieben, obwohl ich weis, das sie das höchstens "transorbital" tangiert.

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roth58 am 03 Feb 2012 22:44:03

Hallo,
ich kann mitfühlen. Im Juli letzten Jahres habe ich mit der HUK24 ähnliches erlebt. Mir wurden über Nacht und fristlos vier Verträge gekündigt. Angeblich hätte ich versucht durch Verschweigen eines Vorschadens die Versicherung zu betrügen. Das Ganze ruht nun beim Ombudsmann.
Frage wäre für mich zunächst, erging die Kündigung fristgerecht oder wurde fristlos gekündigt. Falls Letzteres zutrifft, was war der Grund. Lagen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung nicht vor, würde ich von der Versicherung Schadenersatz verlangen.
Günther

dieter2 am 03 Feb 2012 23:19:37

Die Kasko könnte ich noch verstehen,aber können die so einfach die Haftpflicht kündigen :roll:

Dieter

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piloteur am 03 Feb 2012 23:20:39

[quote="reisig"]
Gut aufpassen bei der Versicherungswahl!e]


Wir können Euch gut verstehen, aber
gut aufpassen ist natürlich schwierig, da dieses Verfahren Gang und Gebe bei KFZ Versicherungen ist. Wir waren vor 2 Jahren auch betroffen. Das war eine andere mit B. (Basler). Auch wir waren geschockt und "beleidigt". Was bleibt einem da anderes übrig: man sucht eine Neue. Wir haben sogar einen günstigeren Vertrag erhalten.

Und viele Kunde machen letztendlich auch nichts Anderes. Sie suchen zum Jahresende eine günstigere Versicherung und kündigen.

Also, nicht traurig sein, es gibt Schlimmeres.

rorei am 04 Feb 2012 13:27:06

Hallo reisig,
ich hoffe, du hast deinerseits sämtliche noch bestehende Verträge bei dem Saftladen gekündigt.
Roland

haballes am 04 Feb 2012 13:54:42

Ist blöd, aber Vertragsrecht. Seit die Versicherungen an den Börsen nicht mehr wie die Maden im Speck leben und auch die Schäden durch Umwelteinflüsse in unseren Breiten massiv zugenommen haben (Hochwasser, Hagel...), kalkulieren die Brüder mit spitzer Feder.

Ich habe zum Beispiel immer 14 Fahrzeuge versichert. Wenn die jährlich entstandene Schadensumme allerdings den gesamt eingezahlten Betrag übersteigt, flog ich regelmässig raus. So habe ich ein paar Jahre alles Schäden zurückgekauft und hab kritische Fahrzeuge, wo der Schaden zu hoch zum Rückkauf war kurzzeitig abgemeldet und mit einem neuen Versicherungsvertrag, wo ich schadenfreie Jahre anderer Fahrzeuge nutzen konnte angemeldet.

Die Prozente von Versicherungsverträgen können 7 Jahre übertragen werden und es lohnt sich immer, einen billigen 125er Roller in die Garage zu stellen, der nur zum Ersatz eines Versicherungsvertrags dient. Auch die Verträge von Verwandten oder Bekannten, die nicht mehr fahren können so überschrieben werden.

Entscheidend für das "Rausfliegen" ist immer die Kosten/Nutzen Kalkulation für die Versicherung. Meist gibt es ein "Gnadenjahr" und dann trennen sie sich.
Intern fragen sie sich übrigens auch gern gegenseitig ab. Es soll Personen und Firmen geben, um die sich keine Versicherung mehr reisst. (Stichwort: Rote Liste) So macht es für Leute, die gern und oft ihr Auto schrotten auch Sinn, das Fahrzeug mal in der Familie auf andere Personen zu zulassen.

Ab/An/Ummelden ist heutigst übrigens eine ganz schnelle Aktion.

wolfherm am 04 Feb 2012 14:36:51

Ist natürlich schlimm, wenn einem so etwas dann mal plötzlich passiert. Bisher war man da ja immer verwöhnt; die Gesellschaften buhlten um jeden Versicherten.

Wenn jetzt hier wieder diese Stimmen wie Saftladen, Abzocke usw. laut werden, sollte man sich mal sein eigenes Verhalten vor Augen halten: Hier wird ständig nach den günstigsten Versicherungen gefragt.
Jetzt fragen die Versicherungen mal nach den günstigsten Versicherten.
:D
Niedrige Beiträge, wie sie hier immer gefordert werden, bekommt man als Versicherung eben nur hin, wenn keine Schäden entstehen. :D

Also in dem Sinne: Augen auf bei der Versicherungswahl hilft auch nicht immer, das Geschäft ist eben sehr schnelllebig.

Schatzsucher am 04 Feb 2012 17:53:47

Die B ist wohl auch recht sensibel in solchen Dingen. Ist eigentlich primär ein Krankenversicherer. Der Sach und auch KFZ-Bestand ist eher klein. Wahrscheinlich haben die gerade Probleme mit ihren Schadenquoten und möchten die Prämien aus Wettbewerbsgründen aber niedrig halten.
Wenn man dort nicht viele Verträge hat, dann sind die leider nicht mehr interessiert.
Bernd

rorei am 04 Feb 2012 18:00:19

Hallo Wolfgang,
im Grundsatz stimme ich dir zu. Nur wenn die Versicherungen nach den günstigsten Versicherten fragen gehört zu Beurteilung auch die Vergangenheit des Beitragszahlers denn in die Zukunft können die nicht blicken. Die Versicherungen haben ja das Instrument der Beitragsveränderung auf dem sie sonst auch kräftig spielen. In dem geschilderten Beitrag sind das für mich nur Krämerseelen.
Roland

wolfherm am 04 Feb 2012 20:34:11

rorei hat geschrieben:Hallo Wolfgang,
im Grundsatz stimme ich dir zu. Nur wenn die Versicherungen nach den günstigsten Versicherten fragen gehört zu Beurteilung auch die Vergangenheit des Beitragszahlers denn in die Zukunft können die nicht blicken. Die Versicherungen haben ja das Instrument der Beitragsveränderung auf dem sie sonst auch kräftig spielen. In dem geschilderten Beitrag sind das für mich nur Krämerseelen.
Roland


Na ja, auch Krämerseelen müssen sehen, dass der Laden läuft und überlebt. Sollen die als großzügige Sozialstation alles laufen lassen?

Gast am 04 Feb 2012 20:39:42

Mein verstorbener Opa hat mir mal als Kind gesagt: "Du bekommst im Leben nichts geschenkt"
Er hatte recht. Das zieht sich durchs ganze Leben so. Alles hat irgendwo seinen Preis. Ich habe nie wegen ein paar Euro irgend einen Dienstleister oder Lieferanten gewechselt und bin damit sehr gut gelaufen. Denn dort stimmt meist auch noch der Service und die Kulanz. Und billig ist halt oft doch nur billig.
Und in der Württembergischen fühle ich mich bestens aufgehoben. Das ist mir ein paar Euro mehr wert.

Trotzdem finde ich es unverschämt, wenn eine Versicherung so kurzfristig kündigt. Nun bin ich kein Rechtsspezialist, frage mich aber, ob hier nicht ohnehin eine Nachfrist für die Rückfahrt gegolten hätte? Ich meine (aber weiß es nicht), dass die Haftpflicht in solchen Fällen trotzdem einen "Nachlauf" von 6 Wochen hat.

wolfherm am 04 Feb 2012 20:48:51

raidy hat geschrieben:......
Trotzdem finde ich es unverschämt, wenn eine Versicherung so kurzfristig kündigt. Nun bin ich kein Rechtsspezialist, frage mich aber, ob hier nicht ohnehin eine Nachfrist für die Rückfahrt gegolten hätte? Ich meine (aber weiß es nicht), dass die Haftpflicht in solchen Fällen trotzdem einen "Nachlauf" von 6 Wochen hat.



Wieso sollten die für eine Rückfahrt (die die überhaupt nicht kennen) noch eine zusätzliche Frist einräumen? Wenn die sich an die vertraglich zugesicherten Fristen gehalten haben, ist das völlig OK.

Wir kündigen doch auch plötzlich von heute auf morgen, ohne der Versicherung eine "Nachfrist" einzuräumen, damit sie sich von dem Schreck erholen kann...... :D

Warum sollen Bedingungen immer nur für die anderen gelten? Wenn man dann selbst betroffen ist, ist das gleich eine Frechheit, Abzocke usw.

platho am 04 Feb 2012 21:43:58

wolfherm hat geschrieben:
Wieso sollten die für eine Rückfahrt (die die überhaupt nicht kennen) noch eine zusätzliche Frist einräumen? Wenn die sich an die vertraglich zugesicherten Fristen gehalten haben, ist das völlig OK.

Wir kündigen doch auch plötzlich von heute auf morgen, ohne der Versicherung eine "Nachfrist" einzuräumen, damit sie sich von dem Schreck erholen kann...... :D


Grundsätzlich sehe ich das genauso, aber der Zeitraum vom 23.12.11 bis 1.1.12 (9 Tage) kann wohl auch kaum eine angemessene Frist sein... Oder hab ich mich da irgendwo verlesen?

Gast am 04 Feb 2012 21:50:29

platho hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:
Wieso sollten die für eine Rückfahrt (die die überhaupt nicht kennen) noch eine zusätzliche Frist einräumen? Wenn die sich an die vertraglich zugesicherten Fristen gehalten haben, ist das völlig OK.

Wir kündigen doch auch plötzlich von heute auf morgen, ohne der Versicherung eine "Nachfrist" einzuräumen, damit sie sich von dem Schreck erholen kann...... :D


Grundsätzlich sehe ich das genauso, aber der Zeitraum vom 23.12.11 bis 1.1.12 (9 Tage) kann wohl auch kaum eine angemessene Frist sein... Oder hab ich mich da irgendwo verlesen?


Das war was ich meinte. Wobei wir ja nicht wissen, wann die Kündigung beim Kunden ankam. kann ja sein, dass sie es erst am 23.12 erfahren haben, aber der Brief schon lange zu hause im Briefkasten lag.

Ansonsten gebe ich Wolfgang schon recht, meine aber nach wie vor, da mal was dazu gelesen zu haben.

Edit: wikipedia weiß es doch mal wieder:

"Die Nachhaftung tritt nach Beendigung des eigentlichen Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages ein. So sind – zumindest in Deutschland – alle Haftpflichtversicherer verpflichtet, im Falle einer Vertragsbeendigung bis zu einem Monat darüber hinaus im gesetzlichen Umfang zu haften (§ 3 PflVG in Verbindung mit § 117 VVG)."
Er hätte also bis zum 31.01.2012 noch Versicherungsschutz gehabt.
Seine Post war allerdings vom 3.2., also eh schon zu spät.

Helmchen am 05 Feb 2012 00:07:33

raidy hat geschrieben:Mein verstorbener Opa hat mir mal als Kind gesagt: "Du bekommst im Leben nichts geschenkt"
Er hatte recht. Das zieht sich durchs ganze Leben so. Alles hat irgendwo seinen Preis. Ich habe nie wegen ein paar Euro irgend einen Dienstleister oder Lieferanten gewechselt und bin damit sehr gut gelaufen. Denn dort stimmt meist auch noch der Service und die Kulanz. Und billig ist halt oft doch nur billig.
Und in der Württembergischen fühle ich mich bestens aufgehoben. Das ist mir ein paar Euro mehr wert.

Trotzdem finde ich es unverschämt, wenn eine Versicherung so kurzfristig kündigt. Nun bin ich kein Rechtsspezialist, frage mich aber, ob hier nicht ohnehin eine Nachfrist für die Rückfahrt gegolten hätte? Ich meine (aber weiß es nicht), dass die Haftpflicht in solchen Fällen trotzdem einen "Nachlauf" von 6 Wochen hat.


Die Barmenia gehört nach meinen Recherchen aber auch nicht gerade zu den preiswertesten Versicherungen. Mit einer Kündigung hätte ich bei einem doch relativ geringen Schaden auch nicht gerechnet.

Aber so ist das Recht.

Ich hätte in einem solchen Fall übrigens Sorge, dass mich eine andere Versicherung nicht mehr aufnimmt. Die verständigen sich doch untereinander.

Ausderasche am 05 Feb 2012 02:02:48

wolfherm hat geschrieben:Wenn die sich an die vertraglich zugesicherten Fristen gehalten haben, ist das völlig OK.



So ist es, und ob es so ist, kann uns nur der Threadersteller sagen.


Helmchen hat geschrieben:Ich hätte in einem solchen Fall übrigens Sorge, dass mich eine andere Versicherung nicht mehr aufnimmt. Die verständigen sich doch untereinander.


Diese Sorge würde ich auch teilen, wobei sicherlich noch zwischen Haftpflicht und einer TK/VK unterschieden werden muß. Eine HP wird sich schon finden, aber bei einer TK/VK könnte es schon schwieriger werden. Die Versicherungen informieren sich schon gegenseitig, ob ein Vorschaden vorgelegen hat. Davon hängt ja auch die Einstufung in "Schadensfreiheitsklassen" ab, die man nicht selber festlegt, so schön das wäre. :D Schließlich muss man beim Ausfüllen eines Versicherungsantrages auch die Vorversicherung inkl. Einstufung angeben und erhält den "Rabatt" erst nach Überprüfung.

Also könnte es schon passieren, dass man mit einer HP, aber ohne VK da steht, die wir Wohnmobilisten so gerne haben.

Vertragskündigung durch Versicherungen nach Schäden sind nichts Aussergewöhnliches (und hat noch nicht einmal etwas mit eigenem Verschulden zu tun, sondern nur mit Inanspruchnahme) und kann auch bei anderen Versicherungsarten als beim KFZ vorkommen, z.B. Rechtsschutz, Gebäudevers., Hausratvers., Privathaftpflicht vorkommen.


Frank

woslomo am 05 Feb 2012 10:23:51

Die Versicherungen informieren sich schon gegenseitig, ob ein Vorschaden vorgelegen hat.

...und jetzt habe ich doch glatt geglaubt, dass der Datenschutz bei uns einen so hohen Stellenwert hat. Da muß ich wohl was falsch verstenden haben.

s-48 am 05 Feb 2012 10:53:06

Moin und Hallo.Da ich einmal Blond war :) muß ich mal fragen,ob die Versicherung meine Auto/Womoversicherung kündigen darf,wenn bei mir auf dem Grundstück oder zu Hause (nicht am Auto oder Womo)ein schaden entsteht.Die eine Haftpflicht hat doch wohl mit der anderen nichts zu tun :?: :D Ernie

pipo am 05 Feb 2012 10:56:27

woslomo hat geschrieben:...und jetzt habe ich doch glatt geglaubt, dass der Datenschutz bei uns einen so hohen Stellenwert hat. Da muß ich wohl was falsch verstenden haben.

Ja das siehst Du tatsächlich falsch, da es hier in der Hauptsache um die
Bekämpfung von kriminellen Versicherungsnehmern geht.

Jeder Versicherungsnehmer kann im Kleingedruckten nachlesen, welche
Daten dort gespeichert sind, wie man die Daten abfragt und wie man sie
ggf. sperren kann.
Auch die Folgen einer Sperrung sind sicherlich erklärt :wink:


peter

Schatzsucher am 05 Feb 2012 13:32:00

s-48 hat geschrieben:Moin und Hallo.Da ich einmal Blond war :) muß ich mal fragen,ob die Versicherung meine Auto/Womoversicherung kündigen darf,wenn bei mir auf dem Grundstück oder zu Hause (nicht am Auto oder Womo)ein schaden entsteht.Die eine Haftpflicht hat doch wohl mit der anderen nichts zu tun :?: :D Ernie


Hallo s-48,
nein, die Versicherung darf immer nur den Vertrag kündigen, bei dem der Schaden entstanden ist. Deine Hausratvers. kann z.B. nicht wegen eines Haftpflichtschadens gekündigt werden. Jeder Vertrag zählt dort einzeln. Theoretisch ist es aber möglich, den Vertrag zur nächsten Kündigungsfrist zu kündigen. Dies gilt nicht nur für Dich als Kunde, sondern auch für den Versicherer.
Also, die außerordentliche Kündigungsfrist aufgrund eines Schaden gilt immer nur für den Vertrag, den es betrifft.

PS: Auch Du kannst aufgrund eines Schadens den Vertrag kündigen, wennn Du z.B: mit der Schadenregulierung nicht zufrieden bist.

Bernd

tobi02 am 05 Feb 2012 13:54:50

Das ist inzwischen üblich. Auch bei normalen Haftpflicht oder Gebäudeversicherungen.

Die Versicherungen lassen die Bestandsverträge durch scanner laufen und irgendwo purzeln unten ein paar raus bei denen sie der Meinung sind das lohnt sich nicht mehr.

Noch schlimmer ist das es Versicherungsübergreifende Bewertungssysteme (analog Schufa) für die Versicherten gibt. Ursprünglich aufgebaut um den Versicherungsbetrug einzudämmen. Wer da einmal drinsteht hat oft massiv Probleme irgendwo einen neuen Versicherer zu finden.

Gast am 05 Feb 2012 15:47:02

tobi02 hat geschrieben:
.....Noch schlimmer ist das es Versicherungsübergreifende Bewertungssysteme (analog Schufa) für die Versicherten gibt. Ursprünglich aufgebaut um den Versicherungsbetrug einzudämmen. Wer da einmal drinsteht hat oft massiv Probleme irgendwo einen neuen Versicherer zu finden.


ich finde eine sehr pauschale Erklärung für Sonderwagnisdatei ( --> Link ) :(

Gast am 13 Feb 2012 18:30:42

Hallo,

leider haben wir nur sehr sporadisch Inet, darum erst heute der Dank an die Beitragschreiber(auch Tippgeber) und die "Leidensgenossen".
Nun sind wir wieder ein bisschen schlauer!


Herzliche von irgendwo in Europa
S.R.

hinni-hanni am 15 Feb 2012 15:27:35

Hallo,
zur Anmerkung von Raidy bezüglich der gesetzlichen Nachhaftung muss ich etwas sagen: Die Nachhaftung hat absolut gar nichts mit dem Versicherungsschutz zu tun. Die Nachhaftung besagt nur, dass eine Versicherung noch vier Wochen für einen Schaden eintreten muss. Die Frist beginnt mit dem Eingang einer Nachricht an die Zulassungsstelle, dass der Vertrag beendet wurde. Da aus Kostengründen keine Versicherung diese Erklärungen per Einschreiben versendet, haftet sie unter Umständen noch jahrelang nach. Das gilt natürlich nur für die Fälle, in denen der Fahrzeughalter sich nicht um eine neue Versicherung kümmert, was glücklicherweise sehr selten vorkommt. Außerdem gilt die Nachhaftung nur für die Kfz-Haftpflicht, nicht für die Kasko-Versicherung. Das bedeutet weiterhin: hat die Versicherung fristgerecht zum 31.12. gekündigt, besteht definitiv ab dem 1.1. kein Versicherungsschutz mehr. Fahre ich trotzdem weiter und verursache einen Unfall, zahlt die Kasko-Versicherung nichts und die Haftpflichtversicherung nimmt voll, also 100%, Regress. Außerdem macht man sich strafbar. Ich kann daher nur dringend davon abraten nach Beendigung des Vertrages noch weiter das Fahrzeug zu bewegen.

Gast am 15 Feb 2012 15:44:28

Hallo,

ich hatte mal über 20 Jahre eine Wohngebäudeversicherung für einen Wintergarten, Kosten 13,83 € bei der Allianz, kein Schaden über all die Jahre.

eines schönen Tages kam ein Brief:...Ihr Vertrag, den Sie vor einiger Zeit abgeschlossen hatten, kann jetzt zu Vorzugskonditionen auf unser aktuelles Versicherungskonzept umgestellt werden....Jahresbeitrag 64,80"

erst mal ignoriert

2 Monate später: "Ihr Vertrag wurde vor längerer Zeit abgeschlossen. Es gelten Bedingungen die nicht mehr zeitgemäß sind...wir kündigen den Vertrag zum Ablauf 1.1.2009"

seitdem spare ich jährlich 64,80 €

ich schätze mal da hatte die Allianz McKinsey im Haus, und die Rationalisierungsempfehlung hieß: keine Verträge unter 50 €

grüße Klaus

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