Hallo Womo-Gemeinde,
Luis bietet sein Rückfahrsystem RV-Basic für 199 Euronen incl. 48 Monate Garantie und " 50 Euronen " Cashback an.
Lohnenswert ?
--> Link
Erfahrung mit dem Set ?
Danke für Antworten
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Hallo Womo-Gemeinde,
Luis bietet sein Rückfahrsystem RV-Basic für 199 Euronen incl. 48 Monate Garantie und " 50 Euronen " Cashback an. Lohnenswert ? --> Link Erfahrung mit dem Set ? Danke für Antworten hallo;
ich hab sie als doppelkamera mit spiegelmonitor dran. am monitor kann man zwischen den kameras umschalten farbe und helligkeit einstellen. mangels innenrückspiegel ist eine kamera während der fahrt immer ohne probleme in betrieb. habe damals zusammen 275 euro gelöhnt und bin zufrieden damit derspiegelmonitor hat 7 zoll. mfg Hab ich seit letztem Jahr und bin sehr zufrieden damit.......
könnte jetzt nichts gegenteiliges sagen.... wir haben die auch wie kamann,Rückspiegel immer an und die andere Kamera auf die Stossstange ausgerichtet.Beim Rückwärtsfahren umschalten . Gute Sache
logri46 wir haben die RV 7S und sind zufrieden....allerdings sollte man beachten wer selber einbaut hat keine Garantie....
:eek:
OK, der Hersteller kann die von ihm freiwillig zugesagte Garantie an einen Einbau durch eine Fachwerkstatt knüpfen, die gesetzliche zweijährige Gewährleistung ist allerdings bei Eigeneinbau nicht begrenzt oder ausgeschlossen. hallo zur garantie:
da hab ich letzte woche in einem 3. programm einen bericht gesehn: ziegeln fürs haus neu gekauft selbst verlegt. jezt ziegeln defekt. lt gerichtsurteil: es müssen die ziegeln inculive der einbauarbeit jetzt durch firma erstattent werden. ich denke, dass es auch auf den einbau eine r-kamera zu übertragen ist. mfg KH Zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.
Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit "hält". Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die Ausnahme ist der so genannte Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer erwirbt. Dann gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, so dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war. Tritt nun also ein Mangel nach mehr als 6 Monaten auf, ist es in der Regel schwer bis unmöglich für den Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand. Die Gegenargumentation des Verkäufers, dass die Sache mit diesem Mangel wohl kaum solange funktioniert haben kann, ist durchaus einleuchtend. Die Gewährleistung kann nicht an Bedingungen wie "Montage durch Fachpersonal" geknüpft werden. Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist. Wenn in den Bedingungen geregelt ist, dass die Montage durch Fachpersonal erfolgen muss, besteht auch nur dann ein Garantieanspruch. |
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