Seit Wochen suche ich nun vergeblich eine offizielle amtliche Antwort auf die Frage:
muss ich bei Verwendung der kleinen blauen Butangasflaschen in mobilen Küchenblocks im PKW auch ein Loch in den Boden kloppen, damit das Gas im Notfall in den Keller kann? Oder gilt dies nur für die 5- und 11-kg-Propangasflaschen?
Weder beim TÜV, noch beim Flüssiggas-Verband bin ich fündig geworden; die fliegen wohl nur nach Mallllooorka...
Harry

