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Vorschriften für Campinggas


sintra am 06 Aug 2003 14:10:16

Seit Wochen suche ich nun vergeblich eine offizielle amtliche Antwort auf die Frage:

muss ich bei Verwendung der kleinen blauen Butangasflaschen in mobilen Küchenblocks im PKW auch ein Loch in den Boden kloppen, damit das Gas im Notfall in den Keller kann? Oder gilt dies nur für die 5- und 11-kg-Propangasflaschen?

Weder beim TÜV, noch beim Flüssiggas-Verband bin ich fündig geworden; die fliegen wohl nur nach Mallllooorka...

Harry

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Gast am 06 Aug 2003 14:20:24

Was hast Du gegen mallorca ???? ..... smile

Ansonsten würde ich mal ganz inoffizell sagen, Gas in geschlossenen Räumen sollte eine "Fluchtmöglichkeit" haben, egal wie groß die Flasche ist ........ naja, bei den ganz kleinen Kartuschen würde ich wahrscheinlich kein Loch bohren

Mickie am 06 Aug 2003 15:50:54

Auf Grund der Menge in diesen Flaschen ist (soweit mir bekannt) keine Fluchtmöglichkeit (für das Gas) vorgeschrieben. Allerdings wird in den Produktbeschreibungen eigentlich immer auf die "ausschließliche Verwendung im Freien" hingewiesen :eek: Was du daraus ableitest, musst du selbst entscheiden. Safety first.
(Bin bekennender Gasflaschenzudreher :wink: :( :oops: )

Beste

Mickie

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