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Neue TÜV Bestimmungen ab April 2012 1, 2


Gast am 31 Mär 2012 12:40:15

Saarländer hat geschrieben:
Freetec 598 hat geschrieben:... Leider, denn nun wird mein WOMO doch zurück datiert, denn ich will es nächste Woche zum TÜV bringen, obwohl es im März fällig gewesen wäre. :wink:
Schade :-(


Dann mach doch einfach eine Ostertour ins Saarland und bring es hier zum TÜV. Hier wird nämlich nicht rückdatiert.
So hatte ich damals meinen TÜV-Termin von Dezember auf März verlegt :-)


Danke für den guten Tipp.
Auf unserem Weg in die Normandie wäre es eine Überlegung wert. :)

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Gator am 31 Mär 2012 12:49:27

wolfherm hat geschrieben:Ja, und angeblich soll man sogar ab morgen bei einem Aufschlag von 100 % auf die Gebühren eine Sonderplakette bekommen, die 48 Monate gilt. Ist doch ein prima Geschäft, spart man sich einmal das Hinfahren und Warten ein.


Sorry wolfherm, aber in einem sachlichen Thread sollte man auf Aprilscherze verzichten, zumal erst Morgen der 1. April ist.



Uwe

BernhardK am 31 Mär 2012 17:46:40

Soviel ich weiß, wird in Hessen auch nicht zurückdatiert.

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Paule2 am 31 Mär 2012 17:54:44

Hallo Bernhard,

in Hessen wird 'nicht mehr' zurück datiert, in der Vergangenheit schon.

Die Prüfvorschriften werden insoweit geändert, dass der Ermessensspielraum der Prüfer weiter eingeschränkt wird und was bisher als 'geringer Mangel' beziffert wurde, künftig zur Plaketten-Verweigerung führt.

Die Fahrzeuge werden halt immer besser, und die Prüforganisationen nagen deshalb am Hungertuch!

MfG Paule2

batchman99 am 01 Apr 2012 12:08:13

Saarländer hat geschrieben:Wer sein Fahrzeug also ab 01.Juli mehr als 2 Monate nach der Fälligkeit zu HU bringt muß eine um 20% höhere Gebühr zahlen (für eine „vertiefte Untersuchung“).


Seh ich das richtg:
Wenn der TÜV 2-4 Monate abgelaufen ist und ich auf dem Weg zum Graukittel erwischt werde, zahle ich 25€ Pflichtspende?
Und wenn ich an der Überwachungsgrube angekommen bin, zahle ich noch mal für das gleiche Vergehen?

migula am 10 Apr 2012 13:17:19

In B.-W. bzw. beim TÜV Süd erfolgt ab sofort keine Rückdatierung mehr. Es liegt eine innerbetriebliche Weisung vor, wie mir vor einer Std. vom TÜV Kehl mitgeteilt wurde.

Gast am 10 Apr 2012 20:54:40

abyss hat geschrieben:Zumindest nicht in einem Bereich, in dem ABS, ASR und das ESP eingreifen! Ich lasse mir doch von niemand Fremdem mein Auto ruinieren!


Das Eingreifen des ABS ruiniert das Auto? Einmal scharf in die Kurve bis das ESP blinkt, einmal kräftig drauftreten damit ASR abregelt? Was für ein Auto kann man alle zwei Jahre damit ruinieren?

Mir persönlich tut der Diesel akustisch weh, wenn er alle zwei Jahre zum Abgastest bis zum Abregeln hochgepfiffen wird. Aber ruiniert wird dadurch nix.

Andreas

Jagstcamp-Widdern am 04 Jun 2012 13:22:28

kennt jemand den aktuellen stand bzgl. zurückkleben?

gibts jetzt eine bundeseinheitliche regelung?

hat jemand ahnung, wies aktuell in thüringen gehandhabt wird?

meim hu-termin war april, soll ich jetzt bis juli warten oder nicht?

grusz hartmut

viking92 am 04 Jun 2012 13:26:28

Moin Hartmut,

schau mal --> Link.
Den Aushang hatte ich letztens bei unserer Filiale gesehen.


Gast am 04 Jun 2012 13:27:04

Warum solltest Du bis zum Juli warten ?

Da ich im Urlaub war und mein Lastenanhänger auch im April TÜV fällig war habe ich ihn auch erst am 1.Juni vorführen können, die Plakette wurde auf Juni geklebt.

Bei mehr als 2 Monaten muss man 20 oder 25 % mehr bezahlen, was solls bringen. Normalerweise fahre ich in dem Monat zum TÜV in dem er fällig wird.

Wenn ich in Spanien bin kann ich das leider nicht, den Spanischen TÜV erkennt man ja nicht an.

Jagstcamp-Widdern am 04 Jun 2012 13:38:13

danke viking92,
in dem link stehen die bundesländer, natürlich ist thüringen nicht dabei... :twisted:

ulrich, da thüringen keine anweisung rausgegeben hat, dasz nicht mehr zurückgeklebt werden soll, gilt es also auch bei uns erst ab dem 01.07., bei dir in nrw ists anders...

also überziehe ich halt nochmal 3 wochen...

grusz hartmut

Jagstcamp-Widdern am 04 Jun 2012 13:40:19

huch,

wo ist der ändern-button?

grusz hartmut

viking92 am 04 Jun 2012 13:43:34

NS steht auch nicht dabei.
Bei meinem PKW wurde rückdatiert. Im April fällig, aber erst im Mai dort gewesen.
Fährst Du erst im Juli hin, bekommste die "Ergänzungsuntersuchung"
Mach mal...interessiert mich was das beinhaltet :wink:


felix52 am 04 Jun 2012 17:16:07

Zuletzt hatte ich meinen Pkw Anhänger 1 Jahr lang angemeldet, aber ohne Pkw mit
Anhängerkupplung stehen lassen. TÜV-Termin war 11 Monate überzogen. Sie wollten ihn nach den alten Bestimmungen vorverlegen. Ich sagte erfolgreich: NEIN!!!!
Jetzt bezahle ich ein Bußgeld von exakt 140 €, weil ich vor 10 Jahren versäumte, den Anhänger auf meine neue Adresse im gleichen Haus um zu melden..... :D
So iss dat all
Felix52 :)

psbu am 05 Jun 2012 09:19:50

Ich war Ende April bei der Dekra.
Termin für die HU war aber schon Oktober 11.
(Womo steht im Winter trocken in einer Halle, dazu brauche ich keinen Tüv).
Ich habe vorher gesagt, das ich aber die HU ab April für 1 Jahr
haben wollte. Kein Problem, das scheint wohl im ermessen des
Prüfers zu liegen. Die lassen sich doch den Umsatz
nicht einfach so entgehen.
Wenn er nicht eingewilligt hätte, wäre ich woanders hingefahren.


Jagstcamp-Widdern am 06 Jun 2012 08:48:57

psbu,

saisonkennzeichen? wenn ja, dann ist das schon immer so...

wenn nein, welches bundesland?

grusz hartmut

Gast am 06 Jun 2012 12:12:30

mactommi hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass man mich dazu zwingen kann, jemand anderen als mich, mein Fahrzeug zu fahren.


...dann hätte ich in den letzten 45 Jahren kein TÜV bekommen !

war gestern mit meinem PKW erstmalig beim TÜV, der ist fast unter die Sitze gekrochen um zu sehen ob die Gurte ausgelöst haben, Airbag hat er ausgelesen ob der ausgelöst hat :? Motor wird nicht mehr " hochgejubelt " wird am Diagnosestecker angeschlossen.

aber, 89 € :( Anhänger 27 € mit dem Anhänger hatte ich Pech, hier in Niedersachsen wird erst ab 1. 7. nicht mehr zurückdatiert, hätte noch 4 Wochen warten sollen, wußte ich aber nicht :?

psbu am 06 Jun 2012 12:36:46

@hartmut
nein, kein Saisonkennzeichen.
Fahrzeug wird im Winter abgemeldet.
BL - NRW. Dekra ist Dekra egal, welches BL
(vorher mit den Prüfer sprechen zwecks Datierung)


fitnessingo am 06 Jun 2012 14:17:35

psbu hat geschrieben:@hartmut
nein, kein Saisonkennzeichen.
Fahrzeug wird im Winter abgemeldet.
BL - NRW. Dekra ist Dekra egal, welches BL
(vorher mit den Prüfer sprechen zwecks Datierung)



hallo

dekra ist dekra , da bist du auf dem holzweg

gesetz ist gesetz

ingo

koding am 08 Jun 2012 18:17:59

Hallo!

Ab heute (8.6.) wird auch in Niedersachsen und Bremen die Prüfplakette nicht mehr zurückgeklebt wenn die HU-Laufzeit überzogen wurde!

!

trebla am 08 Jun 2012 21:31:31

Hallo,

so, heute bei GTÜ in NRW mal nachgefragt.
Es wird jetzt nicht mehr rückdatiert. Die erhöhte Gebühr (Strafgebühr) wird lt. Gesetz erst ab dem 01.07.2012 für Überziehungen über zwei Monate erhoben. Bis zum 01.07.12 bei einer Überziehung nicht, auch wenn es fünf Monate oder mehr sind.

Werd Montag mal meinen Hänger (9 Monate überzogen) und mein Motorrad (2 Monate überzogen) vorführen.

trebla

Gast am 08 Jun 2012 22:26:39

koding hat geschrieben:Hallo!

Ab heute (8.6.) wird auch in Niedersachsen und Bremen die Prüfplakette nicht mehr zurückgeklebt wenn die HU-Laufzeit überzogen wurde!


...habe ja etwas höher geschrieben, daß ich diese Woche beim Tüv war, mir sagte der Prüfer in Niedersachsen erst ab 1. Juli 2012

koding am 09 Jun 2012 09:21:50

Das war auch ursprünglich so geplant.

Aber die Rückdatierung der HU-Plakette ist in Niedersachsen seit gestern aufgehoben.

Gast am 09 Jun 2012 11:33:12

...das hätte dann aber der TÜV Fritze wissen müssen :(

habe ihn ja extra drauf angesprochen... nu isse zu spät :( beim Anhänger passiert sowie so nix.

Cashi am 10 Jun 2012 12:41:36

koding hat geschrieben:Aber die Rückdatierung der HU-Plakette ist in Niedersachsen seit gestern aufgehoben.


Moin, in Mai hat man mir beim TÜV erzählt, ''das es erst ab 01.07.12 keine Rückdatierung mehr gibt'', und ich meine es auch so gelesen zu haben.
Und wenn man dann mehr als 2 Monate überzogen hat, wird genauer geschaut und 20% Teurer!

Also erst beim nächsten TÜV besuch.

Carsten

Cashi am 10 Jun 2012 12:46:23

hennes hat geschrieben:
koding hat geschrieben:Hallo!

Ab heute (8.6.) wird auch in Niedersachsen und Bremen die Prüfplakette nicht mehr zurückgeklebt wenn die HU-Laufzeit überzogen wurde!


...habe ja etwas höher geschrieben, daß ich diese Woche beim Tüv war, mir sagte der Prüfer in Niedersachsen erst ab 1. Juli 2012


Ups........ eben erst gelesen.

Also genau wie Hennes geschrieben hat!

koding am 10 Jun 2012 19:11:49

koding hat geschrieben:Das war auch ursprünglich so geplant.

Aber die Rückdatierung der HU-Plakette ist in Niedersachsen seit gestern aufgehoben.


...glaubt es mir! Die Info habe ich aus erster Hand! :D

trebla am 11 Jun 2012 14:52:16

Hallo,

ich war heute bei der GTÜ (NRW) und habe meinen Anhänger u. Motorrad abnehmen lassen. Beide waren überzogen.
Es wurde nicht rückdatiert (sonst hätte ich die Abnahme noch nicht machen lassen).
Eine Zusatzgebühr bei Überziehung von mehr als zwei Monaten fällt erst ab dem 01.07.12. statt

trebla

psbu am 11 Jun 2012 15:57:53

@ingo
Na, bin ich immer noch auf dem Holzweg.

Außerdem war ich ja auch dabei als die
neue Plakete geklebt wurde.


madden am 11 Jun 2012 16:07:48

Wer bekommt eigentlich die Zusatzgebühr?

Das Prüfinstitut? Womit argumentieren die das eigentlich?

Der Prüfauftrag ist doch eigentlich einfach zu formulieren: Testiere mir, daß dieses Fahrzeug in heutigen Zustand für die nächsten 2 Jahre (ohne Berücksichtigung von Verschleiss) verkehrstauglich ist.

Was ändert sich an dem Auftrag nur weil ich später vorführe?! :roll: :?: :!:

Martin

fitnessingo am 11 Jun 2012 16:18:55

psbu hat geschrieben:@ingo
Na, bin ich immer noch auf dem Holzweg.

Außerdem war ich ja auch dabei als die
neue Plakete geklebt wurde.



hallo,
ich war am o4. 06. beim tüv in niedersachsen da wurde bei mir leider
noch rückdatiert.( märz) darf in 9 monaten wieder hin.

ingo

koding am 11 Jun 2012 21:51:13

madden hat geschrieben:Wer bekommt eigentlich die Zusatzgebühr?

Das Prüfinstitut? Womit argumentieren die das eigentlich?

Der Prüfauftrag ist doch eigentlich einfach zu formulieren: Testiere mir, daß dieses Fahrzeug in heutigen Zustand für die nächsten 2 Jahre (ohne Berücksichtigung von Verschleiss) verkehrstauglich ist.

Was ändert sich an dem Auftrag nur weil ich später vorführe?! :roll: :?: :!:

Martin



Ja die Prüforganisation bekommt die Zusatzgebühr. Wenn um mehr als zwei Monate überzogen ist soll eine vertiefte Untersuchung durchgeführt werden. Das sind Prüfpunkte die nicht Pflicht sind (z.B. Servoölstand oder Siedepunkt der Bremsflüssigkeit, usw). Die 20% Aufschlag sollen aber wohl ehr dazu dienen, dass man nicht um mehrere Monate überzieht und dafür auch noch belohnt wird.
Also wenn man dann die 20% Aufschlag zahlen muss mal den Prüfer mal fragen ob er noch Luft und Ölstand prüft :D

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