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Versicherungswechsel mit Saisonkennzeichen


mircolino am 10 Feb 2012 13:47:03

Hallo zusammen,

habe diesen Tröd --> Link zum Anlass genommen auch mal für mich die Versicherung durch zu rechnen.
Nun komm ich bei der Accura ~155€ günstiger weg, wie bei meiner jetzigen bei gleichen Versicherungsbedingungen.
Nun meine Frage, kann ich die Versicherung regulär zum Saison"kennzeichen"beginn (Monat März) noch kündigen? Kenne nur den 30.11. als Stichtag für die "Jahreszulassungen".

Unter den Bedingungen steht geschrieben
Der Versicherungsvertrag kann für die Dauer eines Jahres oder für einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen werden. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer ein Jahr, so verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Dies gilt auch, wenn die Vertragsdauer nur deshalb weniger als ein Jahr beträgt, weil als Beginn der nächsten Versicherungsperiode ein vom Vertragsbeginn abweichender Termin vereinbart worden ist. Bei anderen Verträgen mit einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf (G.1 AKB - ehemals §4a Abs. 1 AKB).


Versicherungsbeginn: 01.03.2011 Ablauf:01.01.2012


1. Wenn dies nicht mehr geht, könnte ich doch den Wagen abmelden & gleich wieder zulassen. Oder nicht?

2. Ich habe doch auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich der Versicherungsbeitrag erhöht.

Leider kommt der neue Versichungsbescheid immer erst Mitte Februar. Somit habe ich zum 30.11. eines Jahres gar keine Möglichkeit die Vertragspreise zu vergleichen.

Kann mir bitte jemand Licht ins Dunkel bringen?

vielen Dank &
Mirco

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wolfherm am 10 Feb 2012 13:50:51

Hallo,

du hast doch sicherlich die Versicherungsbedingungen zur Hand. Was steht denn da zur Kündigung? Möglicherweise wirst du hier sonst gleich 27 sich widersprechende Deutungen erhalten. :D

BadHunter am 10 Feb 2012 13:57:09

Also, eigentlich ganz einfach: Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zur Hauptfälligkeit (steht im Vertrag), ist die Hauptfälligkeit der 01.01. eines Jahres, dann muss die Kündigung spätestens am 30.11. beim Versicherer sein.

Ausserordentliches Kündigungsrecht: aufgrund einer Beitragerhöhung gibt s das ausserordentliche Kündigungsrecht, dieses beträgt einen Monat nach Zugang der Beitragsrechnung, unabhängig davon, ob diese schon vor dem 30.11. oder erst später gekommen ist.

Abmelden und gleich wieder anmelden geht nicht (also das An- und Abmelden natürlich schon...), denn der Versicherer hat bei einem bestehenden Vertrag auch bei vorübergehender Stillegung (es gibt ja die Ruheversicherung für die der Versicherer Schutz bietet) ein Anrecht auf Einhaltung des Vertrages.
Möglich wäre ein Wechsel nur, wenn das Fahrzeug dann auf eine andere Person angemeldet wird. Oder natürlich bei einem neuen Fahrzeug, denn mit dem Verkauf oder der Verschrottung eines Fahrzeuges fällt auch die Vertragsbindung für das Fahrzeug weg.

Ich hoffe, damit sind alle Klarheiten beseitigt....
:wink:

, Jens

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wolfherm am 10 Feb 2012 14:01:02

Ich Pessimist. :D Da hast du doch gleich auf Anhieb eine richtige Erklärung bekommen.

mircolino am 10 Feb 2012 14:07:05

BadHunter hat geschrieben:Ausserordentliches Kündigungsrecht: aufgrund einer Beitragerhöhung gibt s das ausserordentliche Kündigungsrecht, dieses beträgt einen Monat nach Zugang der Beitragsrechnung, unabhängig davon, ob diese schon vor dem 30.11. oder erst später gekommen ist.


Hallo Jens,

also heißt das für mich, ich muss auf eine Betragserhöhung hoffen. :D
Wäre auch mal etwas neues.

BadHunter am 10 Feb 2012 15:26:42

Wenn Du die Rechnung für 2012 noch nicht hast: ja....

Ansonsten eben zum Ende des Jahres kündigen, auch, wenn zu der Zeit ja vielleicht schon die Ruhephase des Fahrzeuges läuft (wg. Saison...). Kündigung ist trotzdem erfolderlich dann!
Und beim nächsten Versicherer muss dann ja auch der Versicherungsbeginn der 01.01.2013 sein, auch, wenn die aktive Saison erst später beginnt....
Bzw. nach Absprache mit dem neuen Versicherer den Beginn zu dem Monat eintragen wenn die "aktive" Zeit wieder beginnt, dann aber schriftlich geben lassen, dass ab dem 01.01. die Ruheversicherung für die "passive" Zeit der Saison gilt.

, Jens

mircolino am 10 Feb 2012 16:55:54

Das ist ja mein Problem. Wie bzw. warum die Versicherung kündigen, wo ich überhaupt noch nicht weiß, was an (Mehr-)Kosten im Folgejahr auf mich zukommt.
Ich müsste doch eigentlich den Beitragsbescheid fürs Folgejahr noch vor dem 30.11. erhalten um fristgerecht kündigen zu können. Dies ist aber nicht der Fall, da er erst Mitte Februar kommt.

Altmaerker39638 am 10 Feb 2012 17:10:51

madlenundmirco hat geschrieben:Das ist ja mein Problem. Wie bzw. warum die Versicherung kündigen, wo ich überhaupt noch nicht weiß, was an (Mehr-)Kosten im Folgejahr auf mich zukommt.
Ich müsste doch eigentlich den Beitragsbescheid fürs Folgejahr noch vor dem 30.11. erhalten um fristgerecht kündigen zu können. Dies ist aber nicht der Fall, da er erst Mitte Februar kommt.

Nein, es gibt kein Problem:
-> Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zur Hauptfälligkeit (steht im Vertrag)
-> aufgrund einer Beitragerhöhung gibt es das außerordentliche Kündigungsrecht, dieses beträgt einen Monat nach Zugang der Beitragsrechnung

mircolino am 10 Feb 2012 19:52:35

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Dann werde ich mal die Beitragsrechnung abwarten.

brainless am 10 Feb 2012 21:49:38

Da bin ich anderer Meinung:
Versicherungsbeginn: 01.03.2011 Ablauf:01.01.2012


Wenn der Vertrag erstmals abgeschlossen wurde für den Zeitraum ab dem 1.3.2011 bis zum 1.1.2012, muß überhaupt nicht gekündigt werden, denn

Bei anderen Verträgen mit einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf


Wenn aber bereits vorher der Vertrag bestand, gilt alles, wie bereits oben geschrieben,


brainless :wink:

BadHunter am 12 Feb 2012 12:00:32

In jedem Versicherungsvertrag steht ein ABlaufdatum, auch bei Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen!

Trotzdem gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, denn sonst müsste man ja bei jedem Vertrag darauf achten, dass man den neu abschließt.....

Kündigt man nicht fristgerecht, so verlängert sich jeder Vertrag automatisch um ein Jahr!

Sonst würden ja die meisten Menschen ganz schnell ohne Versicherngsschutz dastehen!

, Jens

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