adlatus2003 am 02 Apr 2012 21:31:29 Guten Abend zusammen,
ich habe mal eine Frage an die Allgemeinheit, vielleicht hatte jemand auch schon einmal so einen Fall bzw. gehört...
Nachdem ich unser Wohnmobil aus der Scheune des Bauern geholt habe und schön säubern wollte, fiel mir am Dach auf, dass in einer hinteren äußeren Eckverkleidung (GFK) oben an der Dachreeling ein Tischtennisball großes Loch aufwies. Ich kann mir das nur so erklären, dass im Winter bei starkem Frist der Boden hochging und evtl. das Wohnmobil unter einen Stahlträger gedrückt hat. Der Abstand zwischen Dachreeling und Stahlträger betrug etwa 5 cm. Das Fahrzeug war natürlich abgemeldet, hatte aber eine Ruheversicherung. Die Frage ist nun, ob das ein Voll- oder Teilkaskoschaden ist oder für meine Versicherung gar kein Schaden ist.
Über einen Rat wäre ich sehr dankbar.
klausevert am 02 Apr 2012 21:36:17 Obs ein Versicherungsschaden ist? Ich denke nicht.
Aber auch, wenn dir das während der versicherten Monate passieren würde :D - rechne mal nach, wie hoch die Prämie dann steigt - mehrere Jahre lang. Und evtl auch noch den Selbstbehalt vorher abziehen
Ob sich das dann noch rechnet? Für Dich - nicht für deine Versicherung, meine ich
wolfsch6 am 02 Apr 2012 21:45:35 adlatus2003 hat geschrieben:... Ich kann mir das nur so erklären, dass im Winter bei starkem Frist der Boden hochging und evtl. das Wohnmobil unter einen Stahlträger gedrückt hat. Der Abstand zwischen Dachreeling und Stahlträger betrug etwa 5 cm. Das Fahrzeug war natürlich abgemeldet, hatte aber eine Ruheversicherung. Die Frage ist nun, ob das ein Voll- oder Teilkaskoschaden ist oder für meine Versicherung gar kein Schaden ist.
Über einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Hallo adlatus2003,
ich halte diese Erklärung - also dass der Boden in der Scheune auf Grund von Frost um mehr als 5cm hochgegangen ist schon für sehr zweifelhaft und glaube auch nicht, dass eine Versicherung sowas als Begründung akzeptiert.
Kann es nicht sein, dass da in der Scheune im Winter irgendwer drinnen rumgewerkelt hat und einfach etwas unachtsam war?
,
ws
Gast am 03 Apr 2012 00:16:19 Hallo,
ich nutze mein WoMo ganzjährig, darum habe ich keine Erfahrung mit dem Unterstellen beim Bauern.
Aber ist es nicht so, dass auch der "Gastgeber" eine Art Versicherung haben sollte? Was passiert denn, wenn die Scheune mit 10 WoMos drin abbrennt? Kommen dann 10 verschiedene Vollkaskoversicherungen dran oder die Versicherung des Bauern?
Nur mal neugierig gefragt.
CarbonUnit
wolfherm am 03 Apr 2012 00:23:08 Das mit der Versicherung eines Vermieters ist immer eine spannende Sache - vor allem, wenn das erst nach dem Auftreten eines Schadens geklärt wird. Wahrscheinlich sind sich die meisten Gelegenheitsvermieter ihrer Verantwortung gar nicht bewußt.
dieter2 am 03 Apr 2012 10:02:08 Radwechsel in der Halle gemacht :roll:
Dieter
Gast am 03 Apr 2012 10:17:20 Ist es ein seriöser Vermieter, so hat er auch eine entsprechende Versicherung. Dann sollte man schnell (!) mit dem Vermieter reden, und er wird den Schaden seiner Versicherung einreichen. Es ist nicht Pflicht des Geschädigten, über potentielle Schadensursachen zu spekulieren oder einen bestimmten Schadensverlauf nachzuweisen. Es reicht der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung, daß der Schaden während der Lagerzeit und im Verantwortungsbereich des Vermieters entstanden ist.
Dazu zählen z.B. heruntergefallene Dachziegel bei Sturm, ggf. sogar der unachtsame Nachbar - wenn der nicht identifizierbar wäre.
Erklärungsversuche wie seltsame geologisch-meteorologische Phänomene der Bodenhebung sind gegenüber Versicherungen wenig erfolgversprechend.
Ist es ein inoffizieller Vermieter, wird er wohl keine Versicherung haben. Kennt man den länger, wird er mit sich reden lassen; aber eben nur auf Goodwill. Denn eine Schadensersatzpflicht ist bei Gefälligkeitsleistungen (dem steuerfreien Unterstellen :wink: ) nicht gegeben - vgl. den privaten Umzugshelfer, wenn der was zerschmeißt, haftet er nicht.
Auf keinen Fall darf man mit Sprüchen loslegen wie "Schadensersatz, oder möchten Sie Ihre Mieteinnahmen der Steuerfahndung erklären?" Sowas kann buchstäblich heftig ins Auge gehen.
bg
Andreas
brainless am 03 Apr 2012 14:59:41 @ andreas24106
Komische Kategorisierung von Dir:
Ob jemand seriös vermietet oder nicht, hat überhaupt nix mit einer bestehenden Versicherung zu tun.
Ein seriöser Vermieter zeichnet sich eher dadurch aus, daß er im Mietvertrag sowohl seine Leistungen, als auch, für den Mieter relevante, Nicht-Leistungen detailliert aufführt.
Nach Deiner Einschätzung wäre jeder Betreiber eines Parkhauses unseriös: Dort wird explizit in seinen AGB ein Haftungsausschluß erklärt. Der Autofahrer, der ein Ticket an der Einfahrschranke zieht, geht damit einen Mietvertrag ein.
Er bezahlt nur für den Abstellplatz. Er erwirbt aber kein Recht gegen den Betreiber auf Schadensersatz bei Beschädigung oder Diebstahl seines Fahrzeuges.
Exakt so kann es auch beim Bauern in der Scheune sein, sogar beim seriösen Bauern.................
Volker :wink:
phoenix am 03 Apr 2012 15:59:17 In der Regel sind Scheunen gegen Sturm und Feuer durch die Gebäudeversicherung versichert. Der Inhalt der Scheune wird als landwirtschaftliches Inventar gesondert versichert, aber nur wenn es keine Gerätschaften sind, die selber versichert sind (z.B. Schlepper, selbstfahrende Erntemaschinen, PKW usw.) Es macht auch keinen Sinn diese selbstversicherten Fahrzeuge nochmals über eine Inventarversicherung zu versichern, da sie dann ja doppelt versichert wären, die Versicherung zahlt im Schadensfall nur einmal.
Franz-Bernd
Gast am 03 Apr 2012 16:14:53 Schon richtig, aber die Gebäudeversicherung wird vom Bauern bezahlt und zahlt auch an diesen. Das beim Scheunenbrand zerstörte WoMo kann dann nur über eine eigene Vollkasko versichert sein, wenn es da nicht noch Klauseln irgendwelcher Art gibt. Ohne Vollkasko gibts dann nichts, schätze ich mal.
Aber was ist, wenn bei Arbeiten an der Scheune was aufs WoMo-Dach fällt oder sonts irgendein Schaden entsteht? Oder ganz ohne menschliche Einwirkung kommt irgendein Teil vom Scheunendach runter meinetwegen. Eine Delle oder ein kleines Loch im Dach. Kennt man den Verursacher, tritt eventuell dessen Privathaftpflicht ein. Kennt man den nicht oder hat er keine Privathaftpflicht heißt das Pech gehabt?
Bin kein Versicherung?perte, nicht schlagen, wenn das alles Quatsch ist...
CarbonUnit
wolfherm am 03 Apr 2012 16:52:56 Es muss nicht immer erst eine Versicherung vorhanden sein: Wenn jemand einen Schaden verursacht, haftet er dafür. Ob er eine Versicherung abgeschlossen hat oder eben aber auch nicht.
Mit Versicherung ist es natürlich für ihn dann finanziell leichter zu tragen. Und ruiniert ihn dann im Zweifelsfall nicht.
Gast am 03 Apr 2012 16:59:07 Die einzige fremde Versicherung, die hier eintrittspflichtig sein könnte, ist die Vermieterhaftpflicht-Versicherung - so sie denn abgeschlossen sein sollte und der Schaden tatsächlich z. B. durch einen von der Deckenkonstruktion herabgefallenen Gegenstand verursacht wurde.
Das musst Du aber nachweisen. Mit "eigentlich kann das nur so und so passiert sein" braucht man einer Versicherung heute nicht mehr zu kommen, es sei denn, man trifft auf sehr kulanzbereite Vertreter dieser Spezies.
H.-J.
mittelalter am 03 Apr 2012 17:05:49 Servus,
könnte ja theoretisch ein großer Eiszapfen gewesen sein?
Btw: Das sich der Boden um 5 cm hebt ist keine Besonderheit und ganz normal.
Wir sind im Winter bei strengen Frost mehrmals die Woche unterwegs um Hoftore, Garagentore oder auch Haustüren neu einzustellen, da sie sich nicht mehr bewegen lassen, aufgrund Frostverschiebungen...
Lass dir also nichts von seltenen Geologischen Erscheinungen erzählen.
Das spiel kennt jeder Schlosser!
daffi2222 am 03 Apr 2012 17:08:04 Ich für meinen Teil würde erstmal sehen was passiert ist.
Wie soll ich wissen ob eine Versicherung zahlt , wenn ich noch Nicht einmal einen Schadenshergang habe. Vielleicht ist es ja am Ende der letzten Tour passiert. Oder weiß man genaues?
Ralf
womowitsch am 03 Apr 2012 17:47:51 Hallo, das Fahrzeug blleibt versichert auch wenn es abgemeldet ist. Ist das Fahrzeug vollkasko versichert wäre der Schaden gedeckt.
brainless am 03 Apr 2012 18:13:10 Es ist schon seltsam, wieviel Unsinn hier verzapft wird.
Dieter Nuhr hat doch Recht. :roll:
Im Rahmen einer so genannten "Ruheversicherung" mutiert ein vorher bestehendes Versicherungsverhältnis über Haftpflicht und Teil- und Vollkasko zu nur noch Haftpflicht und -gegebenenfalls- Teilkasko.
Eine Vollkaskodeckung besteht während der Ruhezeit definitiv nicht.
Wenn das Fahrzeug über eine ununterbrochene Ganzjahresversicherung versichert ist, gibt es natürlich keine Einschränkung.
Zu prüfen ist allerdings, ob das "Loch im Dach" unfallbedingt entstand......
Volker :wink:
Gast am 03 Apr 2012 23:26:52 brainless hat geschrieben:Dort wird explizit in seinen AGB ein Haftungsausschluß erklärt.
Tatsächlich? Und die gelten dann? Da wäre schon mal die Frage, ob die im Parkhaus auch wirklich wirksam in einen Vertrag einbezogen worden sind. Die kriegt man nämlich (wenn) überhaupt nur erst am Kassenautomaten zu sehen, nicht vor Vertragsschluß (= Einfahrt). Aber eine Scheune wird ja nicht durch AGB zum Parkhaus, und vice versa.
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind solche Ausschlüsse schon mal unwirksam. Da geht das Spiel schon mal los. Gäbe es hier AGB, hätte der Geschädigte das längst kundgetan. "Beim Bauern in der Scheune" hört sich irgendwie auch nicht nach AGB an.
matro am 03 Apr 2012 23:57:57 brainless hat geschrieben:Es ist schon seltsam, wieviel Unsinn hier verzapft wird. Dieter Nuhr hat doch Recht. :roll:
Im Rahmen einer so genannten "Ruheversicherung" mutiert ein vorher bestehendes Versicherungsverhältnis über Haftpflicht und Teil- und Vollkasko zu nur noch Haftpflicht und -gegebenenfalls- Teilkasko. Eine Vollkaskodeckung besteht während der Ruhezeit definitiv nicht. Wenn das Fahrzeug über eine ununterbrochene Ganzjahresversicherung versichert ist, gibt es natürlich keine Einschränkung. Zu prüfen ist allerdings, ob das "Loch im Dach" unfallbedingt entstand......
Volker :wink:
hallo,
das ist nicht ganz richtig.
es kommt auf die jeweilige versicherungsgesellschaft an, bei der das fzg. versichert.
(ich selbst abreite für eine große dt. gesellschaft :wink: )
bei uns besteht auch außerhalb des saisonzeitraum versicherungsschutz für die haftpflicht sowie teilkasko. darüber hinaus besteht versicherungsschutz für schäden durch mut-oder böswillige handlungen dritter (vandalismus).
man muss also in seinen jeweiligen vertrag guggen, ob da was versichert ist oder nicht, oder eben mal seinen vertreter anrufen :wink:
ein sich durch frost hebender boden ist auch kein versichertes ereignis weder im sinne der teilkasko noch vollkasko, es sei denn der versicherer schließt solche schäden mit ein.
haften muß der bauer in diesem fall nur für schäden die verschuldet hat, unabhängig ob er versichert ist oder nicht, oder offiziell vermietet oder schwarz. (es gibt auch möglichkeiten für haftung ohne verschulden, aber die fallen hier außer betracht)
gruß
matthias
brainless am 06 Apr 2012 09:04:35 @ matro:
Sag mir doch mal, "was" nicht ganz richtig ist.
Aus deiner Antwort ersehe ich nichts anderes, als ich bereits geschrieben habe,
Volker :wink:
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