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Anspruch auf Ersatzfahrzeug?


punky am 03 Apr 2012 09:15:26

Mein WoMo steht seit nun ca. 4 Wochen in einer Werkstatt.

Mein Fahrzeug ist ein Gebrauchtfahrzeug und die Reparaturen wurden bisher immer vom Händler bezahlt. Ausgeführt wurden sie von einer externen Werkstatt.

Jetzt ist wieder ein Schaden aufgetreten, den die Werkstatt bereits behoben hat und nun steht die Werkstatt dem Händler gegenüber in der Gewährleistung. Soviel zum gegenwärtigen Stand.

Zu meiner Frage: steht mir jetzt rechtlich ein Ersatzfahrzeug vom Händler zu oder nicht?
Ich habe vor und nach Ostern ein paar Tage ran gehängt und wollte mit meinem WoMo Urlaub machen. :(

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Gast am 03 Apr 2012 09:26:47

Hallo Rolf,

dazu ist die Rechtssprechnung schwammig ausgelegt.
Erst mal im Prinzip ja! Aber dem Händler wird Handlungsspielraum eingeräumt.
Und ein Ersatzfahrzeug wäre die Vorbeugung gegen Schadenersatzansprüche bzw. Vermeidung von Folgeschäden.
Eine entgangene und nicht geplante Urlaubsreise gehört da nicht immer dazu! Prinzipiel schon, aber eben nicht absolut!

Hier also mit der Keule zu schwingen, wäre nicht ratsam da der Händler bockig werden könnte.
Nachfragen und entgegenkommen heißt da die Devise!
Die meißten Rechtsstreitigkeiten kosten mehr als sie bringen! (Das sehen die Anwälte naturgegeben anders :!: :wink: )

Jörg

punky am 03 Apr 2012 09:35:40

cojo hat geschrieben:Erst mal im Prinzip ja! Aber dem Händler wird Handlungsspielraum eingeräumt.

Moin Jörg, danke für Deine Antwort, aber was meinst Du mit dem Handlungsspielraum?

Letztendlich möchte ich ja nur ein Ersatzfahrzeug und keine Hotel- oder Flugkosten.

Ich persönlich bin übrigens auch kein Freund der Keule, :wink:
aber manche neigen dazu das zu verwechseln. :wink:

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Gast am 03 Apr 2012 10:11:34

Moin Jörg, danke für Deine Antwort, aber was meinst Du mit dem Handlungsspielraum?


Das der Händler auch so wenig wie möglich Schaden tragen muss und er im Rahmen seiner Möglichkeiten nur arbeiten kann!
Das heißt, auch der Kunde muss zur Schadensvermeidung beitragen. Letzten Endes ist aber auch der Kaufvertrag und die allgemeinen GB des Händlers ausschlaggebend.

Letztendlich möchte ich ja nur ein Ersatzfahrzeug und keine Hotel- oder Flugkosten.

Der Schadenersatzanspruch muss im Verhältnis zur Schadenshöhe stehen!
Ist die Instandsetzung im Rahmen einer normalen Ablaufzeit, gibt es nix! Das ist auch analog wie im PKW Bereich. Es wird da nur verwechselt mit Kulanz. (Vorbeugung gegen Klagen von Schadenersatzansprüchen)

In Deutschland geht Arbeit immer noch vor Freizeit! Das heißt wenn es ein Lieferwagen wäre, wäre die Sache klar. Bei einem Freizeitfahrzeug eher nicht!
(z.B. sind erst Schadensersatzansprüche gegenüber von Reiseveranstaltern vor ein paar Jahren eindeutiger geregelt worden) Und Ostern kann man auch gut zu Hause verbringen! :roll: Oder wie soll man den Schaden berechnen, den der Verlust der Reisemöglichkeit darstellt?
Hat der Händler aber eine Vermietung, wäre es für ihn ein leichtes eine entsprechende Lösung zu finden, hat er keine dann nicht!

Vor Gericht wirkt Dummheit nicht entlastend. D.H. der Kunde kann sich auch vor dem Kauf über die Möglichkeiten des Händlers informieren, und diese Möglichkeiten sind auch im Preis meißt enthalten.

Sprich einfach mit dem Händler, Hartnäckigkeit gepart mit Freundlchkeit zahlt sich meißt aus! :wink:

Jörg

punky am 03 Apr 2012 10:35:53

Ich habe ihn bisher wirklich nur freundlich angesprochen.
Allerdings steht das WoMo nun seit 4 Wochen in der Werkstatt.
Vor drei Wochen habe ich schon ein Ferienhaus mieten müsssen, weil das WoMo in den Schulferien auch schon defekt war. Die Kosten habe ich übernommen.

Der Händler hat tatsächlich eine Vermietung, merkte aber schon an, dass er wohl nichts frei hätte.... :roll:

Gast am 03 Apr 2012 11:55:38

punky hat geschrieben:Ich habe ihn bisher wirklich nur freundlich angesprochen.
Allerdings steht das WoMo nun seit 4 Wochen in der Werkstatt.
Vor drei Wochen habe ich schon ein Ferienhaus mieten müsssen, weil das WoMo in den Schulferien auch schon defekt war. Die Kosten habe ich übernommen.

Der Händler hat tatsächlich eine Vermietung, merkte aber schon an, dass er wohl nichts frei hätte.... :roll:


Gut, bzw. soweit schlecht!
Den Händler auf Wandlung (Rückabwicklung Kaufvertrag, siehe dazu BGB)ansprechen, weil man sich ja nicht ein Mobil kauft um
das in der Werkstatt stehen zu lassen! Wenn Du das mit Nachdruck und freunlich rüberbringst, wird er dir plötzlich ein freies Mietmobil anbieten, wetten!

Jörg

brainless am 03 Apr 2012 12:19:08

Hallo Rolf,

leider schreibst Du nicht, wann Du das Fahrzeug erworben hast und ab wann die Beweislast für aufgetretene Mängel bei Dir liegt.
Sollte es sich um den Hymer aus deinem Profil handeln und Du dieses Mobil am 27.10.2011 gekauft haben, ist Eile geboten.
Ab 27. April (in 3 Wochen schon!) wird die Beweislast dann bei Dir liegen und wahrscheinlich - nach der Häufigkeit der bisherigen Werkstattaufenthalte - auch zukünftig noch mehrfach Dir abverlangt werden.
Ich würde sofort einen spezialisierten Rechtsanwalt befragen und die Möglichkeit der Wandlung des Kaufvertrages ernsthaft in Betracht ziehen.
Es geht hier auch nicht um die AGB des Händlers oder seinen Handlungsspielraum, sondern allein um Deine schwächer werdende Rechtsposition.
Der Händler hat Dich mit dem Ferienhaus sitzen lassen, er lässt Dich aktuell mit dem Osterurlaub hängen - welche Gründe brauchst Du denn noch, um diesem "Verkäufer" genügend Mißtrauen entgegenzubringen?
Manchmal muß man eben "kurze 15" machen, um ein dickes Ende zu vermeiden,


Volker :wink:

punky am 03 Apr 2012 13:17:48

Moin Volker,
ich habe das Kaufdatum nicht erwähnt, weil es nicht ausschlaggebend ist und für meine Frage nicht relevant war.

Denn, der Händler hat den Schaden auf seine Kappe genommen und eine Werkstatt beauftragt. Das wie geschrieben schon vor einem Monat. Insofern besteht auch kein Problem mit der Beweislast.
Das eigentlich Problem ist zur Zeit leider die vom Händler beauftragte Werkstatt.
Der Händler hat sich in meinen Augen bisher vorbildlich verhalten.

Auch jetzt übrigens, denn er hat mir gerade ein Ersatz-WoMo angeboten.

Ich bin kein Freund von Schnellschüssen, denn wie Cojo schon schrieb, verhärten sich die Fronten sehr schnell, sobald Anwälte eingeschaltet sind. Für eine Wandlung (Androhung) sehe ich überhaupt noch gar keinen Anlass...
Ich bin auch nicht mit dem Händler unzufrieden, es ging mir um die gesetzliche Lage. Und die scheint im Wohnmobilbereich sehr schwammig, zumindest was Ersatzfahrzeuge angeht.

Wie eben schon geschrieben, bleibt der Händler in seiner vorbildlichen Spur und bot mir eben ein Ersatz-WoMo an. Sogar ganz ohne Druck, Jörg. :wink:
Natürlich nicht so groß wie meins, aber der Wille zählt.

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