Moin Jörg, danke für Deine Antwort, aber was meinst Du mit dem Handlungsspielraum?
Das der Händler auch so wenig wie möglich Schaden tragen muss und er im Rahmen seiner Möglichkeiten nur arbeiten kann!
Das heißt, auch der Kunde muss zur Schadensvermeidung beitragen. Letzten Endes ist aber auch der Kaufvertrag und die allgemeinen GB des Händlers ausschlaggebend.
Letztendlich möchte ich ja nur ein Ersatzfahrzeug und keine Hotel- oder Flugkosten.
Der Schadenersatzanspruch muss im Verhältnis zur Schadenshöhe stehen!
Ist die Instandsetzung im Rahmen einer normalen Ablaufzeit, gibt es nix! Das ist auch analog wie im PKW Bereich. Es wird da nur verwechselt mit Kulanz. (Vorbeugung gegen Klagen von Schadenersatzansprüchen)
In Deutschland geht Arbeit immer noch vor Freizeit! Das heißt wenn es ein Lieferwagen wäre, wäre die Sache klar. Bei einem Freizeitfahrzeug eher nicht!
(z.B. sind erst Schadensersatzansprüche gegenüber von Reiseveranstaltern vor ein paar Jahren eindeutiger geregelt worden) Und Ostern kann man auch gut zu Hause verbringen! :roll: Oder wie soll man den Schaden berechnen, den der Verlust der Reisemöglichkeit darstellt?
Hat der Händler aber eine Vermietung, wäre es für ihn ein leichtes eine entsprechende Lösung zu finden, hat er keine dann nicht!
Vor Gericht wirkt Dummheit nicht entlastend. D.H. der Kunde kann sich auch vor dem Kauf über die Möglichkeiten des Händlers informieren, und diese Möglichkeiten sind auch im Preis meißt enthalten.
Sprich einfach mit dem Händler, Hartnäckigkeit gepart mit Freundlchkeit zahlt sich meißt aus! :wink:
Jörg