Gast am 31 Mai 2012 11:29:14 Hallo,
vorletzte Nacht wurde bei unserem Reifenhändler eingebrochen und Reifen im Wert von über 30.000,- € gestohlen. Bisher weiß ich noch nicht, ob unsere dabei sind.
Im November 2010 wurden dort schon mal Reifen im Wert von 42.000,- € gestohlen. Damals waren unsere zum Glück nicht dabei.
Es handelt sich um einen Point S Händler.
Bevor ich da jetzt nachfrage, wollte ich mich wappnen. Kennt hier jemand die Haftungsbedingungen von Point S? Kann auf deren Website keine AGB finden und auch auf der Rechnung stehen keine AGB oder Hinweise zu einer Versicherung.
Ingrid
andwein am 31 Mai 2012 11:50:49 Du hast sie abgegeben, eine Quittung/Einlagerungsschein erhalten und du holst sie im Herbst wieder ab.
Alles andere interessiert dich doch nicht wirklich, oder? Wenn sie fort sind bekommst du Neue, freu dich.
Andreas
madden am 31 Mai 2012 12:06:22 Wenn keine AGBs existieren oder kenntlich Bestandteil des Vertrages waren, gilt das BGB.
=> §§683 ff. BGB
maniac am 31 Mai 2012 12:11:07 Ganz so klar ist das rechtlich gesehen leider nicht. Es kommt auf die Einlagerungsbedingungen des Dienstleisters an. Sind die eingelagerten Reifen versichert? Dabei kann z.B. auch ein maximaler Haftungswert bei Diebstahl oder ein reduzierter Wert für eine Entschädigung festgelegt sein. Es muss u.U. auch einiges zunächst belegt werden, wie Hersteller, Modell, Alter und Zustand der Reifen (Profiltiefe bei Einlagerung), gleiches bei den Felgen etc. Das ist ggf. nicht so einfach. Es gibt noch sehr viele Punkte, die die Sache nicht eineindeutig beantworten lassen, wie z.B. ist dem Reifeneinlagerer Fahrlässigkeit nachzuweisen, gibt es eine Versicherung und welche Bedingungen haben die......
Am Besten ist es sich mit Point S in Verbindung zu setzen und hoffen, dass sie eine Gute und akzeptable Lösung anbieten. Im Zweifelsfall immer einen Anwalt (z.B. über den ADAC) einschalten.
Ich drücke dir die Daumen.
maniac am 31 Mai 2012 12:22:13 madden hat geschrieben:Wenn keine AGBs existieren oder kenntlich Bestandteil des Vertrages waren, gilt das BGB.
=> §§683 ff. BGB
Was ggf. vor dem Kadi zunächst durchgesetzt werden muss.
Ich möchte natürlich nicht schwarz oder den Teufel an die Wand malen, habe aber selbst schon sehr negative Erfahrungen gemacht. Recht haben und Recht bekommen sind leider zweierlei Stiefel.
pfalzcamper am 31 Mai 2012 12:24:41 maniac hat geschrieben: Im Zweifelsfall immer einen Anwalt (z.B. über den ADAC) einschalten.
Ich drücke dir die Daumen.
Hier ist noch nicht einmal bekannt, ob der TE einen finanziellen Schaden hat und ob Ingrids Reifen ueberhaupt weg sind und schon kommt der prophylaktische Anwalttipp :roll:
Gast am 31 Mai 2012 12:38:22 maniac hat geschrieben:Ganz so klar ist das rechtlich gesehen leider nicht. Es kommt auf die Einlagerungsbedingungen des Dienstleisters an. Sind die eingelagerten Reifen versichert? Dabei kann z.B. auch ein maximaler Haftungswert bei Diebstahl oder ein reduzierter Wert für eine Entschädigung festgelegt sein. Es muss u.U. auch einiges zunächst belegt werden, wie Hersteller, Modell, Alter und Zustand der Reifen (Profiltiefe bei Einlagerung), gleiches bei den Felgen etc. Das ist ggf. nicht so einfach. Es gibt noch sehr viele Punkte, die die Sache nicht eineindeutig beantworten lassen, wie z.B. ist dem Reifeneinlagerer Fahrlässigkeit nachzuweisen, gibt es eine Versicherung und welche Bedingungen haben die......
Genau deshalb hab ich zuerst mal hier gefragt. In den AGB eines anderen Händlers gibts z. B. eine Haftungsbeschränkung auf 250,- € (per Google gefunden).
Bei allen vorhergehenden Rechungen war immer die Felgen- und Reifengröße, das Fabrikat, sowie die Profiltiefe und der Lagerplatz angegeben.
Ausgerechnet auf der letzten nicht, dort steht nur: Einlagerung pro Rad/Saison, siehe Anhang, und genau diesen Anhang hat man mir nicht ausgehändigt. Das hab ich aber auch erst jetzt festgestellt. Falls die sich querstellen, könnte ich nicht mal beweisen, welche Reifen ich eingelagert habe.
Ich rufe nach deren Mittagspause dort an und berichte.
Ingrid
qx-56 am 31 Mai 2012 12:42:37 Hallo,
das gleiche ist mir lertztes Jahr mit meinen Winterreifen passiertn ( eingelagert beim Boschdienst ).
Ich habe damals über die Versicherung des Boschdienst kpl. neue Reifen und Felgen erhalten.....
Also ruhig Blut....
Die Werkstatt musste damals den Reifenzustand bei der Versicherung angeben und danach wurde Ersatz gewährt je nach Zustand hätte ich evtl. etwas zuzahlen müssen um neue Reifen zu bekommen.
Wichtig ist hierbei wohl ob der Händler eine entspr. Versicherung für die eingelagerten Reifen hat oder nicht.....
Bei mir hat die Werkstatt damals unaufgefordert angerufen und alles geregelt.
Ich wünsche viel Glück bei dieser blöden Sache....
MfG
Gast am 31 Mai 2012 13:39:26 Erstmal Entwarnung,
es wurde nicht bei Point S eingebrochen, sondern genau daneben in einem anderen Autohaus, blöd, dass bei den Pressemeldungen der Polizei immer nur die Straße steht, nicht aber wo genau. Ich war natürlich beunruhigt, denn der Einbruch 2010 war ja auch bei Point S.
Auf meine Frage, ob er mir die AGB und Einlagerungsbedingungen mal faxen könne, kam nur "nö, die hängen bei uns aus, können Sie da einsehen".....
Auf meine Frage, wie er denn im Falle des Falles versichert ist, kam nur "zum Neuwert".
Insgesamt war er nicht gerade freundlich, aber vielleicht hat er ja auch schon viele Anrufe diesbezüglich gehabt.
Trotzdem stelle ich mir unter Kundenfreundlichkeit was anderes vor...
Ingrid
(die sich fragt, was für einen Wisch sie jedesmal bei Einlagerung unterschreiben muß, und ob die nicht verpflichtet sind, mir eine Kopie auszuhändigen)
pfalzcamper am 31 Mai 2012 14:00:28 @Ingrid: Hauptsache, dass es Euch nicht trifft und Du somit beruhigt sein kannst nach der ersten Besorgnis.
Wir haben insgesamt 16 Reifen zu lagern und es ist zwar maechtig laestig, da sie immer im Weg sind, wenn man was aus der hintersten Ecke der Garage braucht, aber lieber ist mir das trotzdem.
Ostwestfale am 31 Mai 2012 14:33:09 Lieber unfreundlich und mit den richtigen AGB und der richtigen Versicherung als freundlich und du schaust in die Röhre....
Meine Meinung.
Bon Voyage
Gast am 31 Mai 2012 14:40:20 Ostwestfale hat geschrieben:Lieber unfreundlich und mit den richtigen AGB und der richtigen Versicherung als freundlich und du schaust in die Röhre....
Meine Meinung.
Bon Voyage
Geht ja auch freundlich mit den richtigen AGB und der richtigen Versicherung oder schliesst sich das aus :?:
:D :)
Gast am 31 Mai 2012 14:53:53 Na ja,
ist ja gut ausgegangen, trotzdem find ich den Thread nicht unwichtig, wer macht sich schon vorher Gedanken, erst wenn etwas passiert, ich für mein Teil weiß jetzt wenigstens, unsere Reifen sind dort gut aufgehoben.
Ingrid
matthiast4 am 01 Jun 2012 08:01:12 jezzie1 hat geschrieben:Na ja,
ist ja gut ausgegangen, trotzdem find ich den Thread nicht unwichtig, wer macht sich schon vorher Gedanken, erst wenn etwas passiert, ich für mein Teil weiß jetzt wenigstens, unsere Reifen sind dort gut aufgehoben.
Ingrid
Der Händler ist unfreundlich, eine Kopie vom Einlagerungsschein hast Du auch nicht bekommen und statt Dir das zu faxen was Du willst meint er, Du sollst bei ihm rumkommen um da nachzusehen?!
Ich frage mich, wie die anderen Händler sind, wenn die Reifen da "gut aufgehoben" sind.
Ich als Kunde und als Händler (aber in anderem Bereich) habe da irgendwie andere Vorstellungen.
maniac am 01 Jun 2012 09:42:37 pfalzcamper hat geschrieben:maniac hat geschrieben: Im Zweifelsfall immer einen Anwalt (z.B. über den ADAC) einschalten.
Ich drücke dir die Daumen.
Hier ist noch nicht einmal bekannt, ob der TE einen finanziellen Schaden hat und ob Ingrids Reifen ueberhaupt weg sind und schon kommt der prophylaktische Anwalttipp :roll:
@pfalzcamper
Deshalb hatte mein von dir zitierter Satz ja auch einen Satz davor:
"Am Besten ist es sich mit Point S in Verbindung zu setzen und hoffen, dass sie eine Gute und akzeptable Lösung anbieten."
Es ist nicht schön, Aussagen aus dem Kontext zu ziehen, nur um ein :roll: posten zu können. ;-)
Gast am 01 Jun 2012 09:56:28 matthiast4 hat geschrieben: Der Händler ist unfreundlich, eine Kopie vom Einlagerungsschein hast Du auch nicht bekommen und statt Dir das zu faxen was Du willst meint er, Du sollst bei ihm rumkommen um da nachzusehen?!
Ich frage mich, wie die anderen Händler sind, wenn die Reifen da "gut aufgehoben" sind.
Ich als Kunde und als Händler (aber in anderem Bereich) habe da irgendwie andere Vorstellungen.
Hallo matthiast4,
der war das erste Mal so, wir lassen dort schon seit Jahren unsere Reifen wechseln und einlagern, ich bin mir gar nicht sicher, ob ich den Chef selbst am Telefon hatte. Es gibt in diesem Industriegebiet nur die beiden, den Point S und ein Nissan Händler und beide nebeneinander. Vielleicht war der ja nur genervt, wer weiß, wieviele dort schon vor mir angerufen haben?
Im Sinne von "gut aufgehoben" meinte ich den Neuwertersatz im Fall des Falles.
Ingrid
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