Hallo zusammen,
muß ich eine nachträglich eingebaute Drehkonsole für Fahrer bzw. Beifahrersitz vomTÜV abnehmen lassen?
Schönen
Dirk
|
Hallo zusammen,
muß ich eine nachträglich eingebaute Drehkonsole für Fahrer bzw. Beifahrersitz vomTÜV abnehmen lassen? Schönen Dirk Nein. Richi Dann braucht sie aber eine ABE des Herstellers. Das wäre mir neu,
das da Jemand nachschaut. Bei Drehkonsole.com steht in der Artikelbeschreibung:
Ein Tüv Gutachten zum eintragen ist dabei.
Die Frage war ja nicht, ob jemand nachschaut. Als bei Fiat damals der gr. Tank u. die Drehkonsole eingebaut wurde (04), wurde lediglich ein TÜV-Gutachten über den Tank, der ABE hatte, für die Eintragung in Papiere erstellt, die Drehkonsolen (mit ABE!) interessierten den TÜV u. die Zulassungsstelle in B/W nicht! Richi Bei mír hat der TÜV noch nie nachgeschaut. Im Falle eines Unfalls kann es aber durchaus für die Versicherung nötig sein, dass eine ABE vorhanden ist Gebe CPC recht! Richi Moin moin,
ich habe mir an meinem PKW selbst die AHK angebaut, als ich die eintragen lassen wollte sagte mir der Prüfer das das nicht mehr nötig sei ab einem bestimmtem Baujahr, welches weiß ich nicht mehr :oops: Sobald die Anbauteile ein E Zeichen haben sind sie automatisch zugelassen, also natürlich nur für den Zweck wie es gedacht ist, (wie jetzt in meinem Fall die Richtige AHK für mein Auto) Hier jetzt die richtige Konsole für das Fahrzeug! Selbst Glühbirnen brauchen das... Lediglich die Typenzulassung muss im Fahrzeug sein, wie jetzt bei mir in der steht für welche Fahrzeuge die AHK zugelassen ist und die Nummer dazu. Magnus der jetzt hoffentlich keine Diskussion ausgelösst hat :) Ansonsten, TÜV Dekra oder Hersteller der Konsole fragen... Ich habe an meinem PKW eine Spurverbreiterung (Spurplatten) mit einer ABE verbaut.
Beim der letzten HU hat mir der Prüfer 50€ für die Eintragung abgeknöpft. Grund: Im hintersten Eck der mehrseitigen ABE für mehrere Fahrzeuge stand geschrieben, das die Spurplatten ab einer bestimmten Reifengröße eintragungspflichtig sind. Natürlich habe ich das überlesen, ebenso der vorletzte TÜV-Prüfer, aber ich dachte immer, ABE heißt "Allgemeine Betriebserlaubniss" und nicht "halbes TÜV-Gutachten zur Eintragung". |
Anzeige
|