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Nachbesserung oder Rücktritt vom kauf gebrauches wohnmobil ?


hungamo am 08 Jun 2012 15:11:05

wir haben am 5.3.12 eine gebrauchtes Womo von privat gekauft. im kaufvertrag war als sondervereinbarung das liefern einer neuen scheibe für die schiebetür vereinbart - bis heute nicht erfolgt, angeblich so lange lieferfristen. desweiteren ist ander hinteren tür unter dem gummi alles verrostet und einfach vom verkäufer übergespritzt - er versprasch sich das anzusehen und zu beheben. aber das eigentliche problem : aufgrund eines steinschlags mußte ich das womo in die werkstatt zwecks scheibenwechsel bringen, dort wurde festgestellt, das die scheine fahrerseite und beifahrerseite unten schon lose war, darunter alles verroste. es wurden fotos gemacht. es mußte alles gesandstrahlt und neu gespritz werden in dem bereich, dann kam eine neue scheibe. die werkstatt sagte, es sah aus, als ob hier schon einmal eine scheibe unprofessionell gewechselt worden wäre , sonst hätten diese schäden nicht sein können. es geht aber weiter - beim auslesen der diagnosedaten wurde desweiteren festgestellt, das 3 glühkerzen defekt sind, der airbag nicht funktioniert und auch der gurtstraffer nicht funktioniert und das einiges verkehrt angeschlossen ist. der verkäufer wurde informiert, wollte am 8.6. kommen den mangel beheben, verlangt dann aber das wir 1000 km zu ihm kommen sollen und das womo zur mängelbeseitigung bringen sollen. ist das rechtens oder kann ich vom verkauf zurücktreten bzw. den mangel hier auf seine kosten in einer fachwerkstatt reparieren lassen ?

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OttoWalke am 08 Jun 2012 16:36:53

Au fein, mal wieder ein "geh zum Anwalt" Thread. :kuller:

carthagocliff am 08 Jun 2012 17:57:17

Da spielen viele Punkte mit:

Wie war seine Verkaufsanzeige?? Stand da mängelfrei ?? In tadellosen Zustand? neuwertig ???

Wie ist der Kaufvertrag? steht da "wie gesehen und probegefahren"?? Schließt er die Gewährleistung aus???

Weiters: wusste der Verkäufer von den Mängeln ?? Hat er unter der Scheibe den Rost überhaupt gewußt? Wie merkt man als Laie defekte Glühkerzen? Woher weiß man an Verbraucher, daß der Airbag ´ne Macke hat, oder der Gurtstraffer?

Wie alt ist das Womo?? Musste man vom Baujahr von Mängel ausgehen? Oder ist es nur 2 Jahre alt?

Fragen über Fragen, deren Beantwortung sehr hilfreich wären.


C.

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BOWO am 08 Jun 2012 18:00:27

Und weitere Fragen: Garantie vereinbart oder ausgeschlossen da Privatkauf?
Falls Garantie hat der Verkäufer immer Nachbesserungsrecht, da kannst du nicht einfach in anderer Werkstatt Reparaturen durchführen. :eek:

Ich würde einfach einen Anwalt fragen, falls du im ADAC bist ist eine Beratung sogar kostenlos. :)

carthagocliff am 08 Jun 2012 18:13:05

BOWO hat geschrieben: Garantie vereinbart oder ausgeschlossen da Privatkauf?


Das ein Privatmann eine Garantie gibt, ist mir neu. Selbst BMW gibt auf seine neuen Autos keine Garantie, sondern nur eine 2 jährige Gewährleistung.

Aber man lernt nie aus :D

C.

rinto am 08 Jun 2012 21:57:49

Wie schon geschrieben, sind Deine Angaben zum Kauf(vertrag) so dürftig, dass Deine Frage nicht beantwortet werden kann. Da es sich aber um einen Privatverkauf handelt, ist mit einiger Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung ( nicht Garantie ! ) erfolgte. Heißt: dann hast Du allenfalls Anspruch auf Lieferung der vertraglich vereinbarten Scheibe- oder Du kannst dem Verkäufer wegen der Mängel ( falls die beim Alter des Fahrzeuges überhaupt Mängel sind ) arglistige Täuschung nachweisen.

Ohne weitere Angaben ist aber alles nur Kaffeesatz- Leserei.

Viele aus Nürnberg, Edgar

Gast am 08 Jun 2012 22:18:55

Moin,
ohne Airbag und Gurtstraffer darfst Du das Womo garnicht bewegen, hat keine ! Betriebserlaubnis mehr !!! wird auch so nicht TÜV abgenommen !

hatte ich selbst gehabt, Kosten ca. 2500 €, hat zwei Instanzen gedauert um an das Geld zu kommen, hat ein Jahr gedauert.

Muß mal sehen ob ich den Thread finde...

Gast am 08 Jun 2012 22:40:18

...lies mal hier --> Link

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