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Neuer Trend?: Fahrradträger auf AHK statt Heckträger 1, 2


BOWO am 08 Jun 2012 17:56:15

In letzter Zeit sehe ich häufiger neue WoMos mit Fahrradträger auf der AHK statt Heckträger. Die Vorteile sind für mich klar: Man muss die Räder nicht so hoch wuchten und der Träger ist jederzeit abnehmbar und z.B. beim PKW zu benutzen. :D

Den Nachteil sehe ich nur in den Kosten der AHK.


Bilde ich mir den neuen Trend nur ein oder ist es so?

P.S.:
Ich liebäugle jetzt auch schon vorab mit dieser Lösung falls sich die Chance beim nächsten Kauf ergibt. (Aber leider unwahrscheinlich da ich gebraucht kaufe, da ist praktisch immer schon ein Heckttäger dran.)

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jonathan am 08 Jun 2012 18:02:13

...und -ganz wichtig in meinen Augen- lastet die statische und dynamische Last der Räder und des Trägers nicht mehr an den doch sehr empfindlichen Aufbauwänden, sondern stützt sich auf massiven Rahmenteilen des Wagens ab.
Werner

svenhedin1 am 08 Jun 2012 18:05:27

Hi,
ist ja alles schön und gut. nur, das doch enorme Gewicht einer Anhängerkupplung , die Rahmenverstärkungen und die Quertraverse nebst Kugelkopf, (die in der Regel um die 2 t ziehen darf) an den in der Regel eh schon überladenen Wonis (Hinterachsen) - jetzt mal ganz unabhängig von den Material- und Einbau-und TÜV-Abnahmekosten

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LowCostDriver am 08 Jun 2012 18:07:58

jonathan hat geschrieben:...und -ganz wichtig in meinen Augen- lastet die statische und dynamische Last der Räder und des Trägers nicht mehr an den doch sehr empfindlichen Aufbauwänden, sondern stützt sich auf massiven Rahmenteilen des Wagens ab.
Werner


Sehe ich auch so.
Und ein Radträger auf der AHK ist wohl kaum kritischer, als eine Motorradbühne.
Auch kommt das Wohnmobil mit einer AHK zu ganz neuen Einsatzmöglichkeiten!
Lasst doch mal ganz nebenbei im Bekanntenkreis fallen, dass euer Womo neuerdings Hänger mit bis zu 2t Gesamtgewicht ziehen kann.
Ihr werdet ganz neue Freunde kennenlernen, besonders bei Umzügen!
:D

Werner Kolb am 08 Jun 2012 18:11:07

Wohl dem, der noch Reserven beim Gewicht hat. Ich habe auch Anhängerkupplung und Fahrradträger drauf. Eine Wunderbare Angelegenheit. Zumal wenn man nicht mehr so schwer heben darf oder kann. Ganz ideal bei E-Fahrräder.

spleiss53 am 08 Jun 2012 19:45:08

svenhedin1 hat geschrieben:............. ist ja alles schön und gut. nur, das doch enorme Gewicht einer Anhängerkupplung , die Rahmenverstärkungen und die Quertraverse nebst Kugelkopf...........

Das Gewicht einer Anhängekupplung beträgt ca. 30 kg. Diese Nachteile werden, wie "jonathan" bereits beschrieben hat, durch eine schonende Aufbaubehandlung aufgehoben. Ein Fahradträger der an der Rückwand eines WOMOS oder auch Wohnwagen zerrt, führt unmittelbar zur Undichtigkeit eines solchen (sind nicht meine Worte - sind von "turbokurtla" :wink: )

Gast am 08 Jun 2012 21:04:45

Nur der normale Fahrradträger für auf die AK beim PKW ist nicht zulässig, da die Rückleuchten weiter als 400mm vom Außenrad des Fahrzeuges entfernt sind, bei Verwendung eines Fahrradträgers werden rechtlich die Rückleuchten des Fahrzeuges nicht mehr berücksichtigt

pedro am 08 Jun 2012 21:51:19

für die meisten von uns dürfte es kein Problem sein die Lampenträger auf das vorgeschriebene Maß zu verlängern

sanne88 am 08 Jun 2012 22:27:56

Hallo , gutes Thema ,das beschäftigt uns auch gerade .

Ich dachte wir können einen beliebigen Fahradträger aus dem KFZ-Zubehör Fachhandel kaufen ,der für AHK geeignet ist . Klärt mich bitte nochmal genau auf !
Wo liegt das Problem und wer kontolliert den richtigen Sitz des Trägers??? :?:

Sanne

pedro am 09 Jun 2012 00:11:50

hier kann man die vorgeschriebenen Maße ermitteln :http://www.hella.com/hella-com/assets/media/J00268_Gesetzliche_Vorschriften.pdf

Nille am 09 Jun 2012 00:19:43

pedro hat geschrieben:für die meisten von uns dürfte es kein Problem sein die Lampenträger auf das vorgeschriebene Maß zu verlängern


Das ist sicher richtig, die Mehrzahl der AHK-Träger verfügt aber über eine ABE und die erlischt bei technischen Änderungen am Träger. Wenn man aber mit dem AHK Träger mit neuer Lichtleiste beim TÜV eine Einzelabnahme macht wäre das bestimmt eine Alternative..

yakini am 09 Jun 2012 00:45:28

...ich hatte neulich auch den Gedanken. Hat eigentlich nix mit einem Trend zu tun. Meine Überlegung war, dass die Fahrräder die Garage immer so voll stellen und man auf kurzen Halt, oder bei schlechtem Wetter an die Sachen so schlecht herankommt.

AHK ist vorhanden, müsste also nur noch ein Träger her.... wenn das Boot nicht mitfährt, können die Fahrräder auch draußen reisen...

Das mit dem Licht.... mhh, ich hab noch nicht gemessen, aber vermutlich verdecken die Fahrräder die Originalleuchten nicht und zusammen mit der Beleuchtung am Fahrradträger dürfte sich ein ziemlich eindrucksvolles Leuchtbild ergeben. Zumal unten und oben bei mir auch noch Umrissleuchten da sind...

Aus sicherheitstechnischen Aspekten also eher uninteressant. Und der, der hinter mir fährt, der kann zwar, rein rechtlich, die Originalbeleuchtung nicht berücksichtigen, wird sie rein optisch aber dennoch wahrnehmen..... :roll:

Ich würde (werde) es wahrscheinlich drauf ankommen lassen... Wieviele so genau gebildete Ordnungshüter gibt es? Und wenn... dann hole ich mir meine Verwarnung ab und baue das Ding ab und lade um....

Austos am 09 Jun 2012 05:57:26

willy13 hat geschrieben:Nur der normale Fahrradträger für auf die AK beim PKW ist nicht zulässig, da die Rückleuchten weiter als 400mm vom Außenrad des Fahrzeuges entfernt sind, bei Verwendung eines Fahrradträgers werden rechtlich die Rückleuchten des Fahrzeuges nicht mehr berücksichtigt


Hat diesbezüglich jemand schon mal Probleme bei einer Kontrolle? Ich würde es wahrscheinlich draufankommen lassen.

proudbadener am 09 Jun 2012 07:27:06

Austos hat geschrieben:
willy13 hat geschrieben:Nur der normale Fahrradträger für auf die AK beim PKW ist nicht zulässig, da die Rückleuchten weiter als 400mm vom Außenrad des Fahrzeuges entfernt sind, bei Verwendung eines Fahrradträgers werden rechtlich die Rückleuchten des Fahrzeuges nicht mehr berücksichtigt


Hat diesbezüglich jemand schon mal Probleme bei einer Kontrolle? Ich würde es wahrscheinlich draufankommen lassen.


Ich habe meinen Fahrradträger (Thule) auch beim Tüv drauf gehabt,
der hat nur denn Sicherensitz und die Beleuchtung des Trägers kontrolliert,
aber wegen irgendwelchen Maßen und abständen hat er nichts gesagt oder gar nach gemessen.

Bei Polizei kontrollen ich hatte kürzlich 2 kurz hinter einander haben die sich nicht im entferntesten für den Radträger interessiert aber dafür umso mehr für meine Reifen, verbandskasten usw.

Solange der Radträger eine ABE ist doch alles Paletti.

Narbe am 09 Jun 2012 09:56:46

Ich denke (weiß es aber nicht 100% tig), daß der Fahrradträger mit den Maßen für die Beleuchtung durch die ABE und die Möglichkeit zum An und Abbau abgedeckt ist.
Wenn aber der Fahrradträger fest an der AHK festgeschweißt wäre ("wäre") müssten die Maße mit den 400mm eingehalten werden.
Das ist so wie zum Bsp: Mein Sohn machte sich einen Topcase-Träger an sein Moped und darauf verschraubte er das Topcase " nicht zulässig "
Das Topkase muß einen richtigen Halter haben um es abnehmen zu können, ergo was fest mit dem Fahrzeug verbunden ist muß durch TÜV Gutachten auch eingetragen werden. Ein Fahrradträger ist aber abnehmbar.
Lass mich gerne auch von anderen Gesetzeslagen, Meinungen und Ansichten überzeugen.

Gast am 09 Jun 2012 11:22:36

Narbe hat geschrieben:Ich denke (weiß es aber nicht 100% tig), daß der Fahrradträger mit den Maßen für die Beleuchtung durch die ABE und die Möglichkeit zum An und Abbau abgedeckt ist.
Wenn aber der Fahrradträger fest an der AHK festgeschweißt wäre ("wäre") müssten die Maße mit den 400mm eingehalten werden.
Das ist so wie zum Bsp: Mein Sohn machte sich einen Topcase-Träger an sein Moped und darauf verschraubte er das Topcase " nicht zulässig "
Das Topkase muß einen richtigen Halter haben um es abnehmen zu können, ergo was fest mit dem Fahrzeug verbunden ist muß durch TÜV Gutachten auch eingetragen werden. Ein Fahrradträger ist aber abnehmbar.
Lass mich gerne auch von anderen Gesetzeslagen, Meinungen und Ansichten überzeugen.


Doch es ist leider so, der Fahrradträger hat eine ABE das ist schon richtig, diese ist aber für Fahrzeuge der Klasse M1, dies sind unsere Wohnmobile in der Regel auch, aber trotz der ABE müßen die Richtlinien der STVZO eingehalten werden. Der äußere Rand der Beleuchtung darf max.400mm Entfernung zur außenkannte der Fahrzeugs haben, da die orginale Fahrzeugbeleuchtung nicht mehr zählt, da diese bei den vorgeschriebenen Blickwinkel von der Seite nicht mehr kompl. sichtbat ist, müßen auch die Leuchten am Fahrradträger die Abstände einhalten.
Bei einem Anhänger hat der gesetzgeber das anders geregelt, warum auch immer.
Nach neußter Sachmeinung, muß sogar die dritte Bremsleuchte, wenn diese am Fahrzeug verdeckt oder nicht mehr in der geforderten Form Sichtbar ist am F-träger wiederholt werden.
Die Fa. Goldschmitt oder Sawiko haben dieses Problem erkannt und vertreiben schon Träger welche gesetzeskonform sind.

Dein Beispiel vom Motorrad ist schon richtig, aber die Ladung, in diesem Fall der F-träger mit eigener ABE verdeckt die Rückleuchten und diese müßen dahrer am Träger wiederholt werden, die Maße des Fahrzeuges sowie die Abstände sind dabei zu beachten.

OWI in Höhe von 20.-€ dürfen Kassiert werden, war mal ein Thema bei der Straßenverkehrsausbildung der Polizeischule NRW

BOWO am 09 Jun 2012 14:13:26

Bei Fritz Berger gibt es jetzt eine "Leuchtenleiste" mit beleuchteten Kennzeichenwiederholung und 13 Pol Anschluss. Die Leiste wird auf der Schiene bei dem Radträger montiert und fertig. Kosten 125,- Euro.
Dann ist alles "korrekt" :D

--> Link

thomas56 am 09 Jun 2012 14:16:45

BOWO hat geschrieben:Bei Fritz Berger gibt es jetzt eine "Leuchtenleiste" mit beleuchteten Kennzeichenwiederholung und 13 Pol Anschluss. Die Leiste wird auf der Schiene bei dem Radträger montiert und fertig. Kosten 125,- Euro.
Dann ist alles "korrekt" :D

--> Link

Klasse, irgendwann hat man sich soviel Zeug ans Auto gebammelt, dass man wieder auflasten muss. :D

BOWO am 09 Jun 2012 14:25:16

Ist das nicht etwas übertrieben? Die AHK wiegt ca. 30 KG, Der Fahrradträger dürfte nicht viel schwerer sein als der übliche Heckfahrradträger. Mit Fahrräder kommt man also auf ca. 100 KG. Wer sen WoMo so knapp an Zuladung hat, dass er keine Räder mitnehmen kann braucht sich also über die mögliche AHK keine Gedanken machen, ansonsten sollten diese zusätzlichen 30 KG schon drin sein. :)

Gast am 09 Jun 2012 14:51:35

Wie haben nun seit drei Jahren auch einen normalen Fahrradträger auf der AHK sitzen und geniessen es. So hat meine Frau auch mal die Chance, das Rad aufzusetzen bzw. abzunehmen. Auf dem Originalfahrradträger von Fiamma haben wir nun eine große Staubox, die ich hier über da Forum günstig gebraucht erstanden habe. Die Fahrräder auf der AHK passen noch locker darunter. So haben wir einen Ersatz für die fehlende Garage und bekommen endlich mal vernünftige Campingstühle mit. Der Neukauf eines größeren Mobils mit Garage konnte dadurch noch ein paar Jahre hinausgezögert werden.

Probleme habe ich mit dieser Konstruktion weder im In- noch im Ausland (Holland, Belgien, Frankreich) gehabt.

Zuladungsmäßig dürfte ich noch keine Probleme haben wg. 3,3t Chassis und kurzem Mobil.

friedwardt am 09 Jun 2012 14:52:56

An meine Wohnmobil hatte ich auch so einen Fahradträger auf der Anhängerkupplung. Er war für 3 Fahrräder ausgelegt. Es gab kein Problem mit den Leuchten, weil die beliebig auszuziehen waren. Es war nur vorgesehen, das ein zusätzlicher Haltegurt am Fahrzeug befestigt werden sollte (Sonst an Heckklappe vom Auto). Die war leider an meinem Wohnmobil
nicht möglich da ich keine Dachreling hatte. Hatte das dann aber irgendwie am Rahmen befestigt. Schlussendlich waren die Fahradhalter nach 50 km abgebrochen. Gottseidank ist nicht schlimmeres passiert. Ich weis euch würde sowas nie passieren. aber ich wollte es nur mal erzählen.

Friedwardt

Werner Kolb am 09 Jun 2012 19:06:42

Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Ich habe ein Wohnmobil. An diesem Wohnmobel habe ich eine AHK, montiert am Fahrezeugrahmen. Dann habe ich einen Fahrradträger von EUFAB. Gebaut bis für 3 Fahrräder. Dieser Fahrradträger hat eine komplette Beleuchtungseinrichtung einschließlich eine Halterung für das Nummernschild -auch beleuchtet. Diesen Fahrradträger befestige ich auf die AHK. Schließe die Beleuchtung an. Auf diesen Fahrradträger stelle ich unsere 2 E-Fahrräder, befestige diese richtig und ab geht die Fahrt. Ich muss nur darauf achten, dass die Traglast meines Fahrradträgers und die Stützlast meiner AHK nicht überschritten wird.

Diesen Fahrradträger mache ich auch auf die AHK bei meinem PKW. Dies ist ein weiterer Vorteile dieses Fahrradträgers.

Wohnmobil mit Fahrradträger und Fahrräder sind schon in Deutschland, Östereich 2x und in Italien von der Polizei kontrolliert worden, ohne Beanstandung.

Ich kann nicht verstehen, wie aus einer einfachen Frage von BOWO in diesem Forum ein Staatsakt gemacht wird!! Hier treten wieder Bedenkenträger auf den Plan, die wie ich meine das eigentliche Thema zerschreiben und verkomplizieren!! Wenn im Forum einer eine einfache rage stellt, sollte auch eine einfache Antwort erfolgen!!

Viele
von einem der glücklich ist mit seinem Fahrradträger auf der AHK

jonathan am 09 Jun 2012 19:11:49

Werner Kolb hat geschrieben:
Ich kann nicht verstehen, wie aus einer einfachen Frage von BOWO in diesem Forum ein Staatsakt gemacht wird!! Hier treten wieder Bedenkenträger auf den Plan, die wie ich meine das eigentliche Thema zerschreiben und verkomplizieren!! Wenn im Forum einer eine einfache rage stellt, sollte auch eine einfache Antwort erfolgen!!

Viele
von einem der glücklich ist mit seinem Fahrradträger auf der AHK


:daumen2:

Werner Kolb am 09 Jun 2012 19:37:33

Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Ich habe ein Wohnmobil. An diesem Wohnmobel habe ich eine AHK, montiert am Fahrezeugrahmen. Dann habe ich einen Fahrradträger von EUFAB. Gebaut bis für 3 Fahrräder. Dieser Fahrradträger hat eine komplette Beleuchtungseinrichtung einschließlich eine Halterung für das Nummernschild -auch beleuchtet. Diesen Fahrradträger befestige ich auf die AHK. Schließe die Beleuchtung an. Auf diesen Fahrradträger stelle ich unsere 2 E-Fahrräder, befestige diese richtig und ab geht die Fahrt. Ich muss nur darauf achten, dass die Traglast meines Fahrradträgers und die Stützlast meiner AHK nicht überschritten wird.

Diesen Fahrradträger mache ich auch auf die AHK bei meinem PKW. Dies ist ein weiterer Vorteile dieses Fahrradträgers.

Wohnmobil mit Fahrradträger und Fahrräder sind schon in Deutschland, Östereich 2x und in Italien von der Polizei kontrolliert worden, ohne Beanstandung.

Ich kann nicht verstehen, wie aus einer einfachen Frage von BOWO in diesem Forum ein Staatsakt gemacht wird!! Hier treten wieder Bedenkenträger auf den Plan, die wie ich meine das eigentliche Thema zerschreiben und verkomplizieren!! Wenn im Forum einer eine einfache Frage stellt, sollte auch eine einfache Antwort erfolgen!!

Viele
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Werner Kolb am 09 Jun 2012 21:20:27

Hallo Friedwardt,
das ist mir auch passiert. Meine Fahrräder lagen schon nach 5 Km auf der Straße. Fahrradträger war auseinandergebrochen. Was hatte ich gemacht? Mein Fahrradträger hatte eine Nutzlast von 30 kg. Ich hatte aber Fahrräder auf diesen Träger gepackt, die über 40 kg gewogen haben. Deshalb immer nach der Nutzlast des Träger gucken und gucken wie schwer sind meine Fahrräder.

Mir hatte dieses Erlebnis auch einen schlimmen Schreck eingejagt. Ein Glück, dass nichts sonst passiert war.

Paul am 10 Jun 2012 10:08:44

yakini hat geschrieben:...
AHK ist vorhanden, müsste also nur noch ein Träger her.... wenn das Boot nicht mitfährt, können die Fahrräder auch draußen reisen...
....


Wenn Du einen Bootshänger hast, dann hol Dir doch für die Fahrräder so einen Fahrradträger für Anhängerdeichseln!

apollo am 10 Jun 2012 11:26:39

Werner Kolb hat geschrieben:Ich kann nicht verstehen, wie aus einer einfachen Frage von BOWO in diesem Forum ein Staatsakt gemacht wird!! Hier treten wieder Bedenkenträger auf den Plan, die wie ich meine das eigentliche Thema zerschreiben und verkomplizieren!! Wenn im Forum einer eine einfache Frage stellt, sollte auch eine einfache Antwort erfolgen!!

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Weil es wie immer in Deutschland ist :D :D :D :D
Auf eine normale Frage kommt generell das

JA ABER :ooo:


mfg apollo

andwein am 10 Jun 2012 12:07:08

Werner Kolb hat geschrieben:Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Ich kann nicht verstehen, wie aus einer einfachen Frage von BOWO in diesem Forum ein Staatsakt gemacht wird!! Hier treten wieder Bedenkenträger auf den Plan, die wie ich meine das eigentliche Thema zerschreiben und verkomplizieren!! Wenn im Forum einer eine einfache rage stellt, sollte auch eine einfache Antwort erfolgen!!
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von einem der glücklich ist mit seinem Fahrradträger auf der AHK

Sorry, aber so einfach war die Frage nicht, sie war eigentlich sehr allgemein und umfassend:
Zitat: "In letzter Zeit sehe ich häufiger neue WoMos mit Fahrradträger auf der AHK statt Heckträger. Die Vorteile sind für mich klar: Man muss die Räder nicht so hoch wuchten und der Träger ist jederzeit abnehmbar und z.B. beim PKW zu benutzen.
Den Nachteil sehe ich nur in den Kosten der AHK.
Bilde ich mir den neuen Trend nur ein oder ist es so? "
Wenn jetzt jemand mit seiner Meinung antwortet ist er sicherlich kein "Bedenkenträger", bloss weil er Punkte anspricht, die vielleicht auf deine individuelle Lösung/Womotyp nicht zutreffen.
Freundliche , Andreas

Nille am 10 Jun 2012 17:19:54

Werner Kolb hat geschrieben:


Wohnmobil mit Fahrradträger und Fahrräder sind schon in Deutschland, Östereich 2x und in Italien von der Polizei kontrolliert worden, ohne Beanstandung.

Ich kann nicht verstehen, wie aus einer einfachen Frage von BOWO in diesem Forum ein Staatsakt gemacht wird!! Hier treten wieder Bedenkenträger auf den Plan, die wie ich meine das eigentliche Thema zerschreiben und verkomplizieren!! Wenn im Forum einer eine einfache Frage stellt, sollte auch eine einfache Antwort erfolgen!!

Viele
von einem der glücklich ist mit seinem Fahrradträger auf der AHK


Das mag ja alles sein, Fakt ist aber das die Verwendung eines AHK-Träger nur dann erlaubt ist wenn die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Diese Vorschriften sind ja auch schon am Anfang verlinkt und als rückwärtige Beleuchtung zählt die das AHk-Trägers.

Diese Aussage kann man sich übrigens auch gern vom Hersteller des Trägers (in meinem Fall Thule) so bestätigen lassen. Ich habe auf dem Caravan Salon mit dem Vertreter von Thule über dieses Thema gesprochen und meine Aussage bezieht sich auf dieses Gespräch und gibt die Ansicht des Herstellers wieder.

Ob diese Regelung nun sinnvoll ist oder nicht lasse ich mal dahin gestellt. Zumal bei mir sogar mit Rädern die Leuchten des Fahrzeuges sichtbar bleiben und nur das Nummernschild verdeckt ist.

Genau wie ich haben andere User nur die Frage von BOWO beantwortet und auf die rechtliche Situation hingewiesen und diese ist nun klar, oder? Da ist doch nichts zerredet worden. Dafür aber von anderen Usern mit einem Kotzsmilie bedacht zu werden und finde aber auch :ooo:

alterschalter am 11 Jun 2012 07:35:53

Moin BOWO,

wie hier schon geschrieben wurde:
Ein Fahrradträger auf der AHK ist sehr praktisch zu be- und entladen und schont die Rückwand. Außerdem brauchst du nur 1 Träger und kannst den auch am PKW nutzen.

Ich habe einen AHK-Träger für 4 Fahrräder. Funktioniert super und lässt sich sogar nach vorne abklappen, so dass ich an den Kofferraum komme.
Nun wollte ich den auch am WoMo nutzen.

Leider gibt es für mein WoMo noch keine Nachrüst-AHK auf dem Markt.
Adria verlangt für die Original-Adria-AHK den doppelten Preis, wie bei Werksmontage :eek: .
Sorry- aber da bin ich dann zu geizig.

Da unser WoMo einen sehr langen Überhang und sehr tiefen Abwassertank hat, habe ich bereits schon 2x bei steileren Abfahrten leicht aufgesetzt, ebenso auf Wiesenparkplätzen.
Da ich ab und zu mit der Autofähre fahre, habe ich neulich ein ähnliches WoMo wie unseres gesehen, dass beinahne beim Runterfahren von der Fähre mit dem Heck aufgestzt hat.
Ich denke, wenn ich nun noch zusätzliches Gewicht aufs Heck bringe und noch zusätzlich das Heck um >1 m verlängere, dann werde ich wohl überall aufsetzen :cry:

Also habe ich gerade gestern entschieden, doch einen Heckträger zu montieren.
Es gibt ja schon welche, die sich absenken und somit leichter beladen lassen.

Wenn man keine Probleme mit Fahrzeughöhe und Hecklänge hat, wäre alternativ zum AHK-Träger noch der Träger als Rahmenverlängerung interessant.

Jagstcamp-Widdern am 11 Jun 2012 09:37:15

falls auch mal ein hänger dran kommt. es gibt auch kugelköpfe zum anbau an die hängerdeichsel, noch mal eine nutzungsvariante für den biketräder.

um irgendwelche leuchtenabstände habe ich mir noch nie gedanken gemacht und werde das auch zukünftig nicht tun, das kennzeichen bleibt am fahrzeug und ein 2. am träger gibts auch nicht.

grusz hartmut

Waschbaer am 11 Jun 2012 17:28:26

Mit Fahrräder kommt man also auf ca. 100 KG.


Das Gewicht alleine ist es nicht, was mich nachdenklich macht, sondern der weite Abstand von der Hinterachse. Ich schätze, die wird dabei mindestens mit 150kg belastet, je nach Überhang.


Waschbaer

proudbadener am 21 Jun 2012 07:44:50

So nun kann ich euch einen unschlagbaren Vorteil eines Fahrradträgers auf der Anhängerkupplung nennen :!: :cry:

Wenn ich auch lieber darauf verzichten würde :!:

Vergangen Freitag, bin ich beim Rückwärts einparken (bei starkem Regen)
auf eine bzw. die einzige weit und breit :ooo: Strassen Laterne gefahren,
zum Glück hatte ich meinen Radträger auf der anhängekupplung den der hat denn doch recht heftigen Schlag hauptsächlich abgefangen.

Ich möchte mir garnicht ausmalen was an meinem Womo sonst alles kaputt wäre, denn es reicht auch so ein Fahrrad ist total hinüber der Radträger ist soweit bis auf einpaar Plastikteile ok meine Stossstange ist mehrfachgebrochen und die heckwand hat jetzt ein circa 10 cm langes Weidenkorbmuster eingprägt von dem Hundekorb der auf dem Rad meiner Frau montiert war.

Hätte ich einen an der rückwand montierten Radträger oder gar keinen, wäre ich nicht so glimpflich davon gekommen :!:

Die Stosstange habe ich noch in der Slowakei Kunstoff Schweisen lassen (45€)
so das diese nur noch Lackiert werden muss die Beulen an der Heckwand werde ich wohl von einem Beulen Doc verarzten lassen.

proudbadener

Nille am 21 Jun 2012 08:13:37

katze-bruno hat geschrieben:
um irgendwelche leuchtenabstände habe ich mir noch nie gedanken gemacht und werde das auch zukünftig nicht tun, das kennzeichen bleibt am fahrzeug und ein 2. am träger gibts auch nicht.

grusz hartmut


Naja, zumindest das zweite Kennzeichen würde ich montieren.....kann übrigens auch handgemalt sein. Ansonsten kostet ein orig. Kennzeichen um die 15€.

Ich glaube auch, dass kaum ein Polizist die Leuchtenabstände kontrollieren wird insbesondere solang kein Anlass dafür vorliegt. Aber die Rechtslage ist halt so :eek:

@proudbadener

so etwas kenn ich: mein PKW wurde vor kurzem auch durch einen Zaunpfosten, der während des von mir initiierten Rangiervorgangs mutwillig und mit Vorsatz seine Position veränderte, stark beschädigt. Diese spontane Neuanordnung von Materie ist echt ärgerlich, zumal weder Zaunpfosten noch Laternenmasten die Verantwortung übernehmen wollen! :cry: :evil:

scholko1 am 21 Jun 2012 08:16:25

Hallo proudbadener,

du hast praktisch einen Rammschutz angebracht :D :D :D :D :D
Sind die Heute denn noch zulässig, ich würde mal einige Behörden abklappern. :)

Ich habe meine Fahrräder auf der AHK und bin zufrieden. Ein Markenprodukt bei dem mir irgendwelche Abstände den Buckel runterrutschen können.
Hoffentlich verliere ich nicht meinen Versicherungsschutz,zitter zitter.

ahd250 am 23 Jun 2012 20:33:09

Halloundso,

da hab ich auch schon drauf rumgedacht, gerade weil ich eh eine Kupplung habe. Ich sehe nur einen Nachteil an diesen Trägern. Wenn ich mit meinem "normalen" Heckträger in eine kleine Parklücke fahre kann ich mit den Fahrrädern über der Motorhaube des hinter mir stehenden PKW parken. Das kriegs´te mit ´nem Kupplungsträger nicht hin.

katja-jiscon am 23 Jun 2012 22:57:26

Tach,

ich misch mal mit ein......





Auf dem dritten Foto wäre auf der AHK der Aussenborder.

Alles aufgebaut auf einem Fahrradträger auf der AHK.

Manchmal hilft alles nichts und ich benutze die AHK für den Anhänger aber die Räder bleiben auf dem Heckträger.

Mein Fazit von jedem etwas alles für seinen Zweck :razz:

proudbadener am 25 Jun 2012 15:08:05

ahd250 hat geschrieben:Halloundso,

da hab ich auch schon drauf rumgedacht, gerade weil ich eh eine Kupplung habe. Ich sehe nur einen Nachteil an diesen Trägern. Wenn ich mit meinem "normalen" Heckträger in eine kleine Parklücke fahre kann ich mit den Fahrrädern über der Motorhaube des hinter mir stehenden PKW parken. Das kriegs´te mit ´nem Kupplungsträger nicht hin.



Das ist in meinem Fall eh egal denn mit über 9 Meter Gesamtlänge komme ich sowieso af keinen normalen Parkplatz! Und selbst wenn brauche ich dann mindesten 6 Stück (quer geparkt)

Gast am 25 Jun 2012 17:09:06

nix besseres als die räder auf die ahk, dann hast du noch mehr platz in der garage. wenn wir aber zu 4. fahren kommen sie mit samt roller in einen 300E bauhausanhänger mit selbst gebastelten aus 3/4"-wasserleitungsrohr fahrradständer, des iss moch besser
lg
olly

Zeilmann AVUS am 01 Jul 2012 21:58:01

@katja-jiscon

Kannst Du vielleicht doch ein Bild von dem Außenborder einsetzen? Würde mich echt interessieren...

Schönen

Matthias

katja-jiscon am 02 Jul 2012 23:16:41

Hallo Matthias,

Leidr habe ich kein Foto mit dem Außenborder.

Der Aufbau ist wie folgt:
AHK
Fahrradgrundträger
dünne Grobspannplatte mit Löcher zum
Durchführen der Spanngurte
Außenborder (8PS) auf der Platte verzurrt
zur Sicherheit auch am Radträger am WoMo
verzurrt der eine "Rohrverbindung" nach schräg Unten
zum Rahmenträger hat.

Da wo auf dem Bild die "Ladung" ist liegt dann der Außenborder
unter den Rädern.

Wenn wir so wieder unterwegs sind mache ich ein Foto.

Zeilmann AVUS am 02 Jul 2012 23:31:35

Danke!

heiko2233 am 02 Jul 2012 23:59:09

Hallo zusammen,

im Jahr 2010 hatten wir uns ein neues (gebrauchtes) Womo gekauft. Ohne AHK, ohne Radträger oder irgendwas.

Nun sollen endlich wieder die Räder mit. Einen Träger an den Aufbau zu schrauben mag ich nicht, die Nachteile wurden hier schon geschrieben.

Also Heckträgersystem (befestigung am Rahmen/Fahrgestell) oder AHK mit Radträger. Da es preislich FAST gleich war, haben wir uns für das Heckträgersystem entschieden. Ausschlaggebend war auch diese Sache mit den 400mm. Darauf hatte mich vor kurzem ein mobiler Campingservice hingewiesen.

Sicher, 10 mal passiert nichts mit dem schmalen Pkw-Träger, sagt keiner was, aber beim 11ten mal kriegen sie einen dran. Mir jedenfalls ist das zu riskant :wink:

Donnerstag gibts das Trägersystem von Sawiko, Velo1. Hoffenlich klappt alles :)

Gast am 25 Jan 2015 18:03:10

Ich habe einen BMW Fahrradträger mit ABE an Meinecke PKW. den kann man so Klein zusammenfalten, dass re locker in den kleinsten Kofferraum past.
Der Träger heißt Click On Träger und kann zwei E-Bikes bis me 30 kg transportieren.
Es gibt nichts einfacheres.
Ich habe meinen Polizisten um die Ecke gefragt, ob das Teul ans Womo auf eine AHK moniert werden darf. Seine Antwort. "Es besteht eine ABE für Anhängerkupplungen und diese ist nicht auf ausschließlich PKW begrenzt." Also überhaupt kein Problem.

AlfredH am 06 Feb 2015 00:05:54

proudbadener hat geschrieben:Solange der Radträger eine ABE ist doch alles Paletti.


m.W braucht der KEINE ABE wenn er nicht fest mit dem Fz. verbunden ist, d.h. z.B. mit Flügelschrauben befestigt und lösbar. Stabile Befestigung ist natürlich Voraussetzung.
Ich hatte an meinem 207D über 20 Jahre einen Eigenbau-Träger für 4 Fahrräder - auch bei diversen TüV-Prüfungen und "allgemeinen Verkehrskontrollen" dran - nie irgendein böses Wort. Wenn er überhaupt zur Kenntnis genommen wurde, wurde mal dran gerappelt und mit dem Kommentar "schönes Teil" war die Sache erledigt

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