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Riss in Duschtasse, geht das über Garantie?


bluestar11 am 21 Jun 2012 20:13:58

Tach zusammen,

bin mal auf eure Hilfe angewiesen. Im September letzten Jahres haben wir uns gebrauchten Knaus bei einem Händler gekauft. Nun mußte ich leider feststellen das sich in dem Wasserlauf der Dusche ein Riss befindet, scheint bei diesen Modellen wohl öfter vor zu kommen wie man liest. :roll: Nun meine Frage. ISt das jetzt mein Bier oder kann ich an den Händler heran treten bzgl. Gebrauchtwagengarantie? Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus und hoffe ihr könnt mir Tips geben. Denke aber der Schaden bleibt wohl bei mir....

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thomas56 am 21 Jun 2012 20:24:40

bluestar11 hat geschrieben: Denke aber der Schaden bleibt wohl bei mir....

Moin,

wenn der Händler die Garantie nicht ausgeschlossen hat, z.B. bei einem Agenturgeschäft, solltest du gute Karten haben.

bluestar11 am 21 Jun 2012 20:39:45

Nein hat er nicht, das Auto ist von einem großen Händler. Also läuft dann tatsächlich sowas auch über die Garantie?

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felix52 am 21 Jun 2012 20:44:28

Eher wohl nur über "Gewährleistung"....
Und dann gibts allenfalls was für die Duschtasse als Ersatzteil...

Felix52

Lancelot am 21 Jun 2012 20:44:42

bluestar11 hat geschrieben:Also läuft dann tatsächlich sowas auch über die Garantie?



Christian, Du mußt unterscheiden. Ein Händler

- muß gesetzlich verankert an Privatkäufer "Sachmängelhaftung" leisten für 2 Jahre. Dabei ist wichtig, ob der Schaden bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. In den ersten 6 Monaten nach Kauf ist der Verkäufer beweispflichtig, danach der Käufer.

- kann eine "Gebrauchtwagen-Garantie" mit anbieten und verkaufen. Da wird innerhalb der Laufzeit die in der Versicherung enthaltenen Komponenten (von "alle" bis "nur Hauptkomponenten") abgewickelt und durch Garantie gedeckt.

Was hast Du also für einen Vertrag ?

rainer2 am 21 Jun 2012 20:49:21

Er kann die Gewährleistung aber auf ein Jahr beschränken[/b]

punky am 21 Jun 2012 20:57:28

Lancelot hat geschrieben:- muß gesetzlich verankert an Privatkäufer "Sachmängelhaftung" leisten für 2 Jahre. Dabei ist wichtig, ob der Schaden bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. In den ersten 6 Monaten nach Kauf ist der Verkäufer beweispflichtig, danach der Käufer.


Ich bin mir eigentlich recht sicher, dass es sich nur um ein Jahr bei einem Gebrauchtfahrzeug handelt. :denk:

Aber noch mal ganz deutlich, im ersten halben Jahr geht man davon aus, dass die Duschwanne schon zum Zeitpunkt des Verkaufs gerissen war (das Gegenteil müsste der Verkäufer Dir nachweisen,

im zweiten halben Jahr (dort befindest Du Dich ja jetzt) musst Du dem Verkäufer nachweisen, dass die Duschwanne schon defekt war.

Da man das meistens nicht kann, endet so also gefühlt nach einem haben Jahr die Gewährleistung.

Ich gehe mal davon aus, dass Du keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen hast.

bluestar11 am 21 Jun 2012 22:00:35

Erstmal Danke für eure Hilfe! Ich habe eben mal in den Vertrag geschaut und dort steht 1 Jahr Gewährleistung. Also kann ich davon ausgehen, das ich den Schaden selbst beheben muss. :( Ich werde denke ich trotzdem mal anfragen, aber das wird wohl wenig bis gar keinen Sinn machen. Auf der anderen Seite lernt man so Unternehmen richtig kennen und weiß woran man ist...

Lancelot am 22 Jun 2012 07:13:16

punky hat geschrieben:
Lancelot hat geschrieben:- muß gesetzlich verankert an Privatkäufer "Sachmängelhaftung" leisten für 2 Jahre. Dabei ist wichtig, ob der Schaden bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. In den ersten 6 Monaten nach Kauf ist der Verkäufer beweispflichtig, danach der Käufer.


Ich bin mir eigentlich recht sicher, dass es sich nur um ein Jahr bei einem Gebrauchtfahrzeug handelt. :denk:


t´schuldigung ... :oops:

Natürlich mindest 1 Jahr Sachmängelhaftung ... (man sollte total ausgedörrt VOR dem Feierabendbier einfach nix mehr schreiben :D )

Der ADAC stellt die Unterschiede zwischen "Sachmängelhaftung" und "Gebrauchtgarantie" DA zusammen: --> Link

pipo am 22 Jun 2012 07:37:22

bluestar11 hat geschrieben:bin mal auf eure Hilfe angewiesen. Im September letzten Jahres haben wir uns gebrauchten Knaus bei einem Händler gekauft.

Dann sind grob 9 Monate rum.
Du solltest i.d.R. 1 Jahr Händlergewährleistung haben, wobei Du in den
zweiten 6 Monaten dem Händler die Mängel am Fahrzeug nachweisen
musst.


peter

bluestar11 am 22 Jun 2012 08:51:42

Tja und da wird's dann schwierig bis unmöglich das nachzuweisen....

pipo am 22 Jun 2012 08:58:19

Was sagt denn der Händler?

Von LMC kenne ich das so, dass auch nach Ablauf der Gewährleistungspflicht zumindest das Material übernommen wird und der Einbau auf Kosten des Kunden erfolgt.


peter

wolfherm am 22 Jun 2012 09:05:48

bluestar11 hat geschrieben:Tja und da wird's dann schwierig bis unmöglich das nachzuweisen....


Ich würde es versuchen. Wenn z. b. die Duschtasse gerissen ist, weil der Unterbau schon immer falsch angelegt war, dann war dieser Mangel bei Übergabe ja schon vorhanden.

Versuch macht klug. :D

pipo am 22 Jun 2012 09:12:18

wolfherm hat geschrieben:Versuch macht klug. :D

Richtig.. :D


peter

viking92 am 22 Jun 2012 09:29:36

bluestar11 hat geschrieben:Ich werde denke ich trotzdem mal anfragen, aber das wird wohl wenig bis gar keinen Sinn machen. Auf der anderen Seite lernt man so Unternehmen richtig kennen und weiß woran man ist...

Würd ich auch so machen...ich mein...zu verlieren haste eh nichts.
Mit Glück wird Dir da kulanzmässig entgegengekommen.

Ansonsten, wenn die Mat.-preise völlig überzogen sind, die Wanne selbst reparieren. Ist kein grosser Akt.
Dann weisst Du zuminmdest, das die Unterfütterung vernünftig ausgeführt wird.
Ich weiss wovon ich rede :twisted: Meine erste Duschwanne wurde durch Werkstatt getauscht, aber die mangelnde Unterfütterung nicht behoben. Soviel dazu :twisted:

Viel Glück

kallaw am 24 Jun 2012 12:17:53

Hallo,

mir ist zum Ende der Gewährleistung ebenfalls die Duschtasse eingerissen.
Dethleffs hat sofort die Garantie übernommen.
Ich würde niemanden, der nicht vom Fach ist raten, diesen Austausch der Duschtasse selbst vorzunehmen. Der Zeitaufwand liegt bei ca. 15 Stunden, denn alle Seitenwände und Verkleidungen müssen aus-und wieder eingebaut werden.
MfG Kallaw

bluestar11 am 24 Jun 2012 21:02:24

Danke für eure Antworten, ich werd da mal hinschreiben und schauen was passiert.

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