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Wohnwagen wieder in Betrieb nehmen


horst_1 am 23 Jun 2012 08:50:59

Hallo Experten, wir möchten so. einen 10 Jahre abgemeldeten WOWA zum neuen Leben erwecken und wieder auf Reisen gehen. Wie gehen wir vor ?
Ach ja, ich war in diesem Forum mit meinem Hymer 660 S anwesend und habe mich immer über die Hilfe von euch gefreut. Noch etwa 5 Jahre bis zur Rente meiner Frau und es kann wieder ein WOMO werden.
Horst

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heiinjoy am 23 Jun 2012 09:06:35

Hallo Horst,

ist der "alte" Fahrzeugbrief noch vorhanden?
Danach richtet sich die weitere Vorgehensweise.




Heiinjoy

horst_1 am 23 Jun 2012 09:51:46

Jawohl Heiinjoy; Brief ist vorhanden, Danke
Horst

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thomas56 am 23 Jun 2012 09:58:52

Moin,
da ist eine Vollabnahme fällig, das heisst, alles muss auf dem neuesten Stand sein, z.B. eine 50 mb-Gasanlage hätte keinen Bestandsschutz.
Bremsen und Reifen müssen auf jeden Fall erneuert werden.

horst_1 am 23 Jun 2012 10:14:38

Hört sich nicht gut an, vor allem die 50 mb umstellung auf 30 mb. Werden mal den TÜV kontaktieren.
Danke schon mal auch im Nahmen meines besten Freundes.
Horst

Gast am 23 Jun 2012 10:36:41

Die 50mb Anlage kann bleiben, auch wenn das Fahrzeug so lange abgemeldet war gelten die Vorschriften die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren.
Beleuchtung sowie Bremsen sollten in Ordnung sein, Unterlegkeile müßen vorhanden sein und dann zur Gasprüfung, am besten alle Schläuche sowie die Regler ersetzen, wenn dort alles dicht ist ab zum TÜV und dann zum Straßenverkehrsamt zur Anmeldung.

heiinjoy am 23 Jun 2012 13:07:50

Hallo Horst,

Fzg. funktionsfähig machen (Licht, Bremsanlage, Gasanlage) dann ab zu einer techn. Prüfstelle (TÜV, Dekra, FKÜ usw.). Unbedingt den alten Fzg.-Brief mitnehmen, da hier alle erforderlichen Daten stehen. Hier bekommst Du eine "Vollabnahme". Mit dieser gehts zur Zulassungstelle. Hier gibts die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 und zu guter letzt ein Kennzeichen.
Das wars. Kostet natürlich eine Kleinigkeit. Preis ist mir allerdings nicht geläufig, denke aber mit allen Gebühren so um die € 200. Instandsetzungsarbeiten nicht eingerechnet.



Heiinjoy

turbokurtla am 23 Jun 2012 14:58:21

Tag
Falls Ihr mit Vollabnahme den früheren § 21 meint, den gibts nicht mehr.
Egal wie lange abgemeldet, es ist ein ganz normaler TÜV fällig. Und wie schon geschrieben, 50 mb Anlage ist völlig O.K. und muss nicht umgestellt werden.
Kurt

heiinjoy am 23 Jun 2012 17:32:25

Hallo Kurt,

mit "Vollabnahme" war eine ganz normale HU gemeint.
Wollte die Sache nicht verkomplizieren und die notwendigen Vorschriften zitieren.




Heiinjoy

thomas56 am 23 Jun 2012 19:27:24

turbokurtla hat geschrieben:Falls Ihr mit Vollabnahme den früheren § 21 meint, den gibts nicht mehr.

Moin,

wann ist denn die siebenjährige Löschungsfrist aufgehoben worden?
Aber ist ja mal ein Fortschritt!

horst_1 am 23 Jun 2012 20:03:30

Danke, Danke, ich glaube wir kommen damit klar. Ich werde zu gegebener Zeit darüber Bericht erstatten.
Horst

milleralaska am 23 Jun 2012 22:19:46

Mein Arbeitskollege hat nen 11 Jahre alten Wohnwagen von nem Dauercampingplatz gekauft.
Zum nächsten Caravanhändler geschleppt,durchchecken lassen,neuen TÜV drauf(keine Vollabnahme!)und ab damit in Urlaub.
Habe fertig.

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