|
Hallo liebe Forummitglieder!
Bin auf der Suche nach einer Anhänge (Abschlepp)- Vorrichtung für Klein PKW. Kann mir jem,and weiterhelfen? Danke Sowas gibt es ... aber für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung nicht erlaubt..
Nur für Abschleppunternehmen mit besondere Zulassung der Schleppfahrzeuge.. Tischer baut sowas und noch einige andere anders.....
gibt es, ist aber im deutschen Straßenverkehr verboten... Habe mir die Fa Tischer rausgesucht, dürfte aber nur massive Dinger bauen.
Wir wollen was zarteres :? Danke für die Mühe Vielleicht das Fahrzeug in Holland anmelden, falls du ossi bist
Darft dann in Deutschland auch nicht nutzen hallo
in spanien auch nicht ingo Guude!
Mal was grundsätzliches: Es gibt nach dem Gesetz 3 "Variationen" des Schleppens: a) anschleppen - kennt wohl jeder b) abschleppen - ein defektes Fahrzeug in die nächste geeignete Werkstatt "schleppen" c) schleppen - ein gebrauchsfertiges Fahrzeug als Anhänger benutzen. a und b sind ok c ist verboten. Also einen PKW an das WoMo hängen ist verboten. Mal ganz abgesehen von der Führerscheinfrage. WoMo + Smart = Zug mit 4 Achsen! CU Vutschko Hallo,
es ist nicht verboten. Ein deutsches Reisemobil mit PI Kennzeichen, deutschen Besitzer und Fahrer mit einem Fiat Kleinwagen mit einer V Deichsel an seiner Anhängerkupplung im Schlepp. Alles nach seiner Auskunft legal. Hat alle Bescheinigungen Papiere dafür. Reinhold. Hi,
Mann oh Mann, wie oft und äußerst umfangreich wurde dieses Thema hier schon diskutiert....... Nach deutschem Gesetzestand ist es in nicht erlaubt, also gesetzeswidrig. Wer etwas anderes behauptet hat keine Ahnung, ist also unwissend!!!!!!! aus Neuss! Johannes laut Angaben der "tow-a-car"-Leute darf so ein in NL gemeldetes Fahrzeug in Deutschland gezogen werden
--> Link
hallo alles richtig ingo
Ironie an -Klar, wenn die das sagen. Auch Kim Schmitz hat mit megauploa........ alles im Legalen bereich gemacht. Sagt er :!: Ironie aus Es wird evt. geduldet, rein gesetzlich VERBOTEN :!: Die weiterfahrt kann aber auch untersagt werden. @ Johannes
Das PI steht für Pinneberg/Deutschland. Mit dem "unwissend" würde ich nicht so laut sein. Nach seinen Angaben (dem Fahrer und Halter des PI Womo's) ist dieses legal. Das an der Deichsel hängende KFZ darf das zul. Ges.Gewicht in ungebremsten Zustand nicht das zulässige Anhänge Gewicht in ungebremsten Zustand des ziehendes KFZ überschreiten. Die Lenkradverriegelung muß natürlich entsperrt sein. Das gezogene Fahrzeug hat ein "eigenständiges" Kennzeichen mit dem Lichtsignalen des ziehenden Fahrzeuges. Der Fahrer "muss" die neue Fahrerlaubnis (Scheckkartenformat) haben, dort ist geregelt: zwei Achsen und der zulässige Abstand der Achsen. An dem "FIAT" ist eine Vorrichtung angebaut, (zwei Ösen) wo die V-Deichsel mit einem langen Bolzen und Sicherungsstifte angebracht wird. Dieses ganze ist in Deutschland montiert, zugelassen und behördlich abgesegnet worde. Wer dieses nicht glaubt der fahre bitte nach Kroatien auf dem kleinen Autokamp Prosika, nahe Pakostane (zwischen Zadar und Sibenik) und sehe es sich dort an. Vor ca. zwei Wochen waren wir dort und der Fahrer wollte dort noch länger bleiben. Ich hätte Fotos machen sollen, zu spät. Reinhold. Nachtrag: Wenn es verboten wäre, glaubt jemand das Fahrzeug fährt mehrmals im Jahr von Pinneberg quer durch Deutschland, Österreich, Slowenien nach Kroatien, oder wie berichtet durch Luxemburg, Frankreich, Spanien nach Marroko zum Überwintern. Er ist schon mehrmals kontrolliert worden, auch in Deutschland. hallo
schön geschrieben aber trotzdem VERBOTEN und das ist wahr. ingo Fendi, der zweite Satz ist kaum verständlich , könntest du das präzisieren?
Denn weder die Anhängelast , noch das zul. Gesamtgewicht ,noch das zul. Gesamtgewicht des Anhängers wird durch -Ungebremst - oder - Gebremst - verändert. Ist diese Angelegenheit vielleicht zugelassen hinter einem KFZ . mit einem Ausfuhrkennzeichen ? Das STVA kann möglicherweise von seinem Recht Ausnahmen zu genehmigen Gebrauch gemacht haben. Ciao. Giovanni. Hallo Forumsgemeinde,
das Schleppen (und darum handelt es sich hier) eines KFZ ist in D grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt für alle in D fahrende Fahrzeuge, also auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Wen`s interessiert, dem stelle ich eine ausführliche Abhandlung zur Verfügung. Bitte per KN anfordern. Heiinjoy Hallo Ingo,
ich gebe dir vollkommen Recht. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Uwe Na Heiinjoy, grundsätzlich ist "Schleppen" nicht verboten, sondern setzt einige Dinge voraus..
Schleppgenehmigung vom Strassenverkersamt, kostet Gebühr .... Fahrer des schleppendes Fahrzeuges in Besitz der FS-Klasse 2 usw. Es gibt natürlich Dauerausnahmegenehmigungen für Abschleppunternehmen und oder Überführungsunternehmen ... Vieleicht hat dieser Womofahrer aus PI ja ein derartiges Unternehmen, kann mit seinem Strassenverkehrsamt gut und hat so eine Dauerausnahmegenehmigung ergatterter..... Hallo Randyandy01,
eine Schleppgenehmigung gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hierunter fällt dieser Fall bestimmt nicht. Sollte eine solche Genehmigung tatsächlich ausgestellt worden sein, müßte man ein ernsthaftes Wörtchen mit der Genehmigungsbehörde sprechen. Letztens wollte ich mal einen Sachbeabeiter wegen einer dubiosen Genehmigung sprechen. Ging leider nicht. Er atmet gesiebte Luft. Heiinjoy Na Heiinjoy, habe gerade gesehen, du bist vom Fach .....
mit dem Sinn oder Unsinn von Ausnahmegenehmigungen (Gleich welcher Art), würde sich ein abendfüllendes Programm erstellen lassen... Um beim Thema zu bleiben, also als Fazit, diese Nummer geht in Deutschland normal nicht.... Da hat fendi01 sich ja schön was erzählen lassen ( Lichtsignale des ziehenden Fahrzeuges, am gezogenen Fahrzeug, ist ein Lichtbalken, ob der Fahrer nun einen grauen Lappen oder einen rosa oder ein Plastikkärtchen hat ist eigentlich egal, nur wenn er einen Zug mit mehr als 3 Achsen fährt, ist Kl 2 oder CE angesagt Punkt) Mir stellt sich nur die Frage warum so einen Aufwand im rechtsfreien Raum, wo ein richtiger Anhänger es mit sicherheit besser erledigen würde. Hallo Andreas,
es ist tatsächlich so das mit dem alten Dreier nur einen Tandemanhänger ziehen durftest. --> Link Wenn du nun diesen in einen neuen Führerschein umschreiben lässt darfst du einen 2Achsanhänger ziehen! Warum auch immer :) Uwe randy und fjord , ihr habt beide recht.
Die Achsenzahl spielt bei dem spielt keine Rolle mehr und die STVA haben eine unrehörte Bandbreite an Ausnahmegenehmigungen . Schleppen ist wirklich nicht so kategorisch ausgeschlossen , wie es hier behauptet wird. Giovanni. Noch einmal , weil es so schnell gehen musste .
Seit Einführung der EU - Führerscheinrichtlinie ab 1.1. 1999 spielt für die Anhänger die Achsenzahl nicht mehr eine Rolle , der Anhänger könnte auch drei und mehr Achsen haben. Giovanni.
Wie sieht denn dann der Weg aus, um diese Vorrichtung nutzen zu können. Ich finde diese Kombination äußerst praktisch, es entfällt schließlich der Anhänger. Führerschein A BE C1E CE MSLT ( was auch immer diese lustigen Buchstabenkombis bedeuten) Klasse 2 habe ich. :D Der Führerschein dürfte erstmal egal sein. Auch wenn man 100 achsen "bewegen" dürfte braucht man etwas ganz anderes als den entsprechenden Führerschein - nämlich die erlaubnis ein "fahrtüchtiges auto hinter einem Womo zu schleppen". Das ist nämlich beim Fürerschein nicht automatisch dabei :D Unterscheidet bitte ANHÄNGER mit 2 Achsen und (AB)SCHLEPPEN
gruß tober Punky, du machst dir Gedanken , wie und unter welchen Umständen und wohin du fahren willst, setzt dich mit der Zulassungsstelle deines Kreises ( Sondergenehmigungen) in Verbindung, z.B. E-mail und fragst an , was du in dem Falle tun kannst. Meistens , fast immer ,sind die sehr freundlich und beraten dich.
Sei aber nicht traurig , wenn die ablehnen , weil es nicht erlaubt sein wird. Eben Ausnahme. In dem der Diskussion zugrunde liegenden Fall hatte ich schon vermutet , es liegt eine Ausnahme vor, weil das ein Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen war. Wieweit die Macht der STVÄ geht, sieht man an der steigenden Zahl der Sönntagsfahrverbotsausnahmen . Deshalb fragen , fragen kostet nix. Giovanni. Hi,
man kann sich drehen und wenden wie man möchte, der ? bleibt hinten. Soll heißen: im Paragraph 32a der StVO ist eindeutig nachzulesen: "Das Schleppen von betriebsbereiten Fahrzeugen als Anhänger ist untersagt." Übrigens in der Ausgabe 6/2012 der Zeitschrift "pm" kann man Details hierzu nochmals nachlesen. aus Neuss! Johannes Hallo,
@giovannibasta @andere Forumsteinehmer mit der Anhängelast habe ich mich unklar ausgedrückt, soll heissen: "Es darf die ungebremste Masse des gezogenen Fahrzeuges, (lt. Fahrzeugschein des ziehenden Womo's) nicht überschritten werden. Das gezogene Fahrzeug hat kein AUSFUHRKENNZEICHEN. Habe ich nicht geschrieben. Der Leuchtenträger mit Kennzeichen des Womo's ist am gezogenen Fahrzeug angebracht. Ich habe mich sehr intensiv mit dem Halter bzw Fahrer unterhalten, nach seinen Aussagen ist das Gesetzeskonform. @jokathi Wer sagt, das das Fahrzeug "betriebsbereit" ist? Vielleicht ist da die Lücke? Da dieser Fahrer mit dieser Kombination schon seit Jahren unterwegs ist, Von Pinneberg zB. nach Südspanien, Kroatien oder nach Agadir, vielleicht hat auch ein anderer Forumsteilnehmer dieses Gespann schon gesehen und kann es bestätigen. Reinhold. Und ich kenne einige Fälle mit Ordnungswidrigkeits-,bzw. sogar Strafverfahren wegen fehlender Fahrerlaubnis.
Lieber Reinhold,glaub den Fachleuten hier im Forum, in Deutschland ist diese Schleppcombi nicht erlaubt. @Susanne
Ich wiederhole mich, das hier "Fachleute" sind, möchte ich nicht bezweifeln. Was ich mit meinen Augen und mit meinen Ohren gesehen und gehört habe. Aber ok. Aber glaubt jemand wirklich, diese Kombination fährt seit Jahren, w.o. geschrieben, unbehelligt durch Europa? Er ist schon sehr häufig überprüft worden, ohne Beanstandung. Reinhold. Hallo @Susanne,
gesehen habe ich diese Kombination auch schon auf den Autobahnen in Deutschland. Das macht die Angelegenheit aber nicht rechtens. Ursache dafür, dass das Gefährt weiterfährt, liegt darin, dass viele Kontrollbeamte nicht wissen, dass das Schleppverbot auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge gilt, weil es unter die Verhaltensregeln fällt und nicht unter das Zulassungsrecht (hierfür gilt das Recht des Ursprungsstaates). Heiinjoy Guude!
Also es gab mal eine Zeit, da war diese Vorrichtung zum Schleppen wohl legal. Diese Vorrichtung hatte auch der Frankfurter Hymerhändler. Komm jetzt nicht auf seinen Namen. Die Genehmigung galt nur für eine bestimmte Fahrzeugkombination. Bei einem Wechsel des geschleppten Fahrzeugs erlischt sie und wird nicht mehr erneuert. So seine Auskunft vor ca. 10 Jahren. Vielleicht ist das mit dem P auch so. CU Vutscko |
Anzeige
|