fenjo am 09 Jul 2012 14:33:19 Hallo zusammen,
nun schreib' ich's hier eben auch noch rein. Vielleicht kann mir hier jemand behilflich sein mit AGB's des Händlers. Den Namen gäbe es per PN nichtöffentlich, um Ärscher zu vermeiden :-)
Hallo,
nachdem wir im März unseren Schorsch in HD geholt hatten, waren ja Probleme mit Domlagern und Federn/Dämpfern auf der Heimfahrt aufgetaucht. Kacken beim Lenken.
Nachdem wir einige Telefonate mit dem Händler getätigt hatten, war klar, dass wir zur Reparatur nicht nach HD fahren müssen. Ein KV bei FIAT in Urach wurde gemacht - zu teuer. Also telefoniert und vereinbart, die Teile zu uns zu schicken sowie eine freie örtliche Werkstatt in Urach zu beauftragen. Beim KV des FIAT Händlers kam raus, dass die Dämpfer auch im Eimer sind.
Leider haben wir das nicht zwischen dem Uracher und dem Händler in HD direkt ausmachen lassen.
Dazu wurde uns noch am Telefon gesagt, dass die Domlager bereits bestellt seien. In den Karton aus HD haben wir natürlich nicht geschaut. Sie fehlten aber, denn der Uracher hat sie als Material auf der Rechnung. Reparatur erfolgte dann ziemlich verzögert (Teile kamen nicht) im April. Rechnung aus Urach 9.5.2012. Nun, am 30.06.2012 erhalten wir vom Uracher die Rechnung mit der Überschrift: "C....m lehnt die Zahlung der Rechnung ab". Beim Austausch der Lager und Dämpfer brach noch ein Spurstangenkopf und eine Schraube musste aufwändig ausgebohrt werden. War ja nicht vorauszusehen.
Also, wenn ihr in HD ein WoMo kaufen wollt könnt ihr mich gerne per PN , Mail oder tel. fragen wer das ist. Entgegen meinen früheren lobenden Aussagen über die Firma kann ich heute nur noch warnen. Nach zwei Tagen habe ich nun mit meinem Anwalt gedroht.
Wir haben zwar einen alten Schinken gekauft, aber beim Händler, der eine Gewährleistung NICHT ausgeschlossen hat. Also haben wir minimum 6 Monate Anspruch auf Gewährleistung. Nachdem wir den Fehler bereits auf der Heimfahrt aus HD bemerkten und sofort meldeten, gehen wir davon aus, dass der Händler die Rg. zahlen muss. Egal wie alt das Fahrzeug ist. Ansonsten hätte er ausdrücklich "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" verkaufen müssen.
Wie seht ihr das?
LG vom frustgeschüttelten
Holger
haballes am 09 Jul 2012 14:35:07 fenjo hat geschrieben:Hallo zusammen, ..... Kacken beim Lenken.
:oops: Das ist nicht erlaubt!
wagner1 am 09 Jul 2012 15:10:47 Wer sich auskennt ,kennt den Händler :D
Wenn Du es bei der Heimfahrt schon bemerkt hast,warum bist Du nicht umgedreht und hast das WoMo zurückgegeben?
Hätte ich auch noch nach dem KV gemacht !
Gast am 09 Jul 2012 15:11:09 Hallo Holger,
vielleicht tröstet Dich ja meine Erfahrung, dass es k e i n en Käufer gebrauchter Womos gibt, der ohne Schaden über die Runden gekommen wäre.
Anscheinend ist es nach wie vor so wie bei den früheren Pferdehändlern...
:ooo:
Gast am 09 Jul 2012 15:12:08 haballes hat geschrieben:fenjo hat geschrieben:Hallo zusammen, ..... Kacken beim Lenken.
:oops: Das ist nicht erlaubt![/
Soll aber schon vorgekommen sein :D
wagner1 am 09 Jul 2012 15:27:03 papageno46 hat geschrieben:Hallo Holger,
vielleicht tröstet Dich ja meine Erfahrung, dass es k e i n en Käufer gebrauchter Womos gibt, der ohne Schaden über die Runden gekommen wäre.
Anscheinend ist es nach wie vor so wie bei den früheren Pferdehändlern...
:ooo:
Hier hast Du mindestens einen,nämlich uns.Trotz des Alters haben wir auch nach 2 Jahren keine groben Mängel,höchstens Verscheisteile.
fenjo am 09 Jul 2012 16:07:13 Hui, sorry. Natürlich bin ich gefahren und es hat nicht "gekackt", sondern "geknackt" - Naja, den Lacher war's mir wert! Wenn auch unabsichtlich :-)
Umdrehen ist gut... es war schon nach 17 Uhr als wir los kamen. Um 19 Uhr an der Tanke 120km weiter weg war's dann eben zu spät. Und dort oder auf dem Weg übernachten? Schließlich hatte ich mir Montags frei genommen und musste Dienstags wieder arbeiten. Ich hätte mir dann nochmal mindestens einmal hin, evtl. noch ein zweites Mal, weil er die Teile auch nicht am Lager hatte. Das wären dann nochmal 640km gewesen.
Von Hülben nach HD sind's immerhin 160km einfach. Wäre das mit kaputten Domlagern und im Nachhinein auch noch undichten Dämpfern zumutbar gewesen? Er wollte das Teil ganz kurz während des Gespräches auch holen lassen, hat das aber dann hinterher nicht mehr erwähnt.
Er meint ja auch, dass er uns gebrauchte Teile hätte einbauen können.
Grüßle
Holger
Gast am 09 Jul 2012 16:10:59 wagner1 hat geschrieben:papageno46 hat geschrieben:Hallo Holger,
vielleicht tröstet Dich ja meine Erfahrung, dass es k e i n en Käufer gebrauchter Womos gibt, der ohne Schaden über die Runden gekommen wäre.
Anscheinend ist es nach wie vor so wie bei den früheren Pferdehändlern...
:ooo:
Hier hast Du mindestens einen,nämlich uns. Trotz des Alters haben wir auch nach 2 Jahren keine groben Mängel,höchstens Verscheisteile
Im WOMO ? :D
haballes am 09 Jul 2012 16:21:14 :D Irgendwie ist hier die Rechtschreibung voll in die Hose gegangen.
Als Apfelschreiber muss ich nun aber auch dreimal schauen, was ich so abschiesse.
Gewährleistung war das Thema.
Also ich würde den Dealer sicher in die Pflicht nehmen. Fakt ist, daß er schon erwarten darf, den Hobel wieder auf seinem Hof zu sehen.
Man kann hin und herstreiten und sollte er solvent sein, erreicht man auch viel.
Ich würde telefonisch erstmal einen Kompromiss aushandeln zu versuchen und diesen dem Dealer in Schriftform dann vorsichthalber zusenden, mit der Bitte ebenfalls schriftlich zu reagieren.
Ein guter Deal wäre die Zusendung der Ersatzteile und die hälftige Übernahme der Kosten einer bei dir ortsansässigen Werkstatt nach Einsicht des Kostenvoranschlags. Ist via Mail schnell hin und her bestätigt.
So wäre der Umstand der Fahrzeugverbringung mit Strecke und Zeitaufwand für beide Parteien fair rausgerechnet.
klaus1968peter am 09 Jul 2012 18:28:12 Also ich überlege mir gerade, ob du es dir schriftlicht von deinem Verkäufer hast bestätigen lassen, das er die Reparatur bei einer anderen Werkstatt Bezahlt.
Wenn nichts in Schriftform vorliegt wirst du die Kostenübername wohl vergessen können.
matthiast4 am 09 Jul 2012 18:39:37 klaus1968peter hat geschrieben:Also ich überlege mir gerade, ob du es dir schriftlicht von deinem Verkäufer hast bestätigen lassen, das er die Reparatur bei einer anderen Werkstatt Bezahlt. Wenn nichts in Schriftform vorliegt wirst du die Kostenübername wohl vergessen können.
Warum? Ist dafür irgendwo Schriftform vorgeschrieben? Es geht nur um Beweisbarkeit, dazu bedarf es keiner Schriftform.
roomer am 09 Jul 2012 19:00:37 klaus1968peter hat geschrieben:Also ich überlege mir gerade, ob du es dir schriftlicht von deinem Verkäufer hast bestätigen lassen, das er die Reparatur bei einer anderen Werkstatt Bezahlt. Wenn nichts in Schriftform vorliegt wirst du die Kostenübername wohl vergessen können.
Moin,
das könnte das Prob sein......
Aber wie war es schon immer...nur nicht um die Ecke reparieren lassen...IST ZU TEUER :ertrink: :runningdog:
fenjo am 09 Jul 2012 19:59:42 HAllo,
der Witz ist ja,: hätte der Fait-Fuzzi nicht so zugeschlagen, hätte er alles bezahlt! Schriftlich habe ich mir das nicht bestätigen lassen. Die Teile hat er ja wie vereinbart geschickt. Nur die Domlager natürlich nicht und auch das gebrochene Spurstangengelenk (das ist logisch).
LG
Holger
wagner1 am 10 Jul 2012 15:10:47 Verscheisteile
[/quote] Im WOMO ? :D[/quote]
Oh :oops: war so hin und weg von der gekackten Lenkung :D
e500_de am 11 Jul 2012 07:57:16 fenjo hat geschrieben:HAllo, der Witz ist ja,: hätte der Fait-Fuzzi nicht so zugeschlagen, hätte er alles bezahlt! Schriftlich habe ich mir das nicht bestätigen lassen. Die Teile hat er ja wie vereinbart geschickt. Nur die Domlager natürlich nicht und auch das gebrochene Spurstangengelenk (das ist logisch). LG Holger
Hallo Holger,
diesen Satz verstehe ich nicht.
Was möchtest Du uns denn jetzt eigentlich gerade sagen?
Am Anfang hörte es sich so an, als ob man auf keinen Fall bei irgend einem Dir bekannten Händler in HD kaufen soll.
Jetzt hört es sich so an als ob dieser doch recht fair war und Teile geschickt hat und die namentlich ebenfalls nur Dir bekannte FIAT-Werkstatt das Problem war weil die eine überhöhte Rechnung gestellt hat!?
Ich werd aus diesem Thread nicht schlau und weiss nicht, was ich draus lernen soll und was Du uns sagen möchtest :-(
Viele
Michael
rinto am 11 Jul 2012 08:04:19 Dachte schon, nur ich verstehe den Sinn des Threads nicht - iss alles a bisserl wirr.
Viele aus Nürnberg, Edgar
fenjo am 11 Jul 2012 17:26:16 Servus,
im Endeffekt wollte ich euch allen raten, schaut genau hin wenn ihr ein WoMo kauft. Auch beim Händler. Nehmt das Teil auf die Hebebühne, schaut euch die Punkte auf einem "Prüfprotokoll" an. Vor Allem macht alles chriftlich, damit hinterher keiner sagen kann "hab ich anders verstanden". Wenn ihr Mängel habt, lasst den Auftrag zur Reparatur (wenn der Händler sagt "zahle und mach ich" den WoMo-Händler an die Werkstatt geben.
Letzten Endes ist es nun noch gut ausgegangen:
Vorhin Anruf des Verkäufers. Hat sich etwas ein Dutzend Mal entschuldigt dass das alles so eskaliert sei. Viele Missverständnisse und Fehler. Angefangen von erstmal gelieferten, dann wieder nicht gelieferten Domlagern.
Nachdem ich ihm ein Einigungsangebot gemacht hatte (bevor die Sache zum Anwalt geht), ist er bereit 300 Euro zu zahlen. Die restlichen 99 zahlen wir dann.
Aber na bitte, geht doch... wegen den 99 Euronen lauf ich jedenfalls jetzt nicht mehr zum Anwalt. Die Aussage vom ADAC steht noch aus. Bin mal gespannt, was der schreibt. Interessieren tut's mich natürlich schon.
Insofern kann ich die Händlerwarnung insofern relativieren, dass man
eben das Wunschfahrzeug 100% checkt und auch auf die Hebebühne besteht.
Die Werkstatt ist doch ziemlich nachlässig...
Die Stellungnahme der ADAC-Erstberatung kam auch:
"
Sehr geehrter Herr .....,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.
Grundsätzlich war Ihr Verkäufer zur kostenlosen Beseitigung der beschriebenen Mängel verpflichtet. Insbesondere kann das Übergabeprotokoll Ihren Verkäufer nicht von der Haftung befreien. Dem Käufer steht innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe der Kaufsache bei Vorliegen eines Mangels gegenüber dem Verkäufer zunächst ein Recht auf Nacherfüllung zu, das wahlweise aus Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Lieferung einer neuen Sache) besteht.
Beim Gebrauchtwagenkauf kann diese Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Die Kosten der Nacherfüllung sind gem. § 439 Abs. 2 BGB vom Verkäufer zu tragen. Mietwagenkosten können Sie nur ausnahmsweise geltend machen, wenn den Verkäufer ein Verschulden an dem mangelhaften Zustand des Fahrzeuges trifft.
Der streitige Mangel muss grundsätzlich bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache vorgelegen haben. Innerhalb der ersten sechs Monate ab Übergabedatum gilt aber zugunsten des Verbrauchers die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat. Diese Vermutung bezieht sich jedoch nur auf die zeitliche Komponente; das Vorliegen eines Sachmangels muss der Käufer in jedem Fall beweisen können. Nach Ablauf dieser sechs Monate trifft die Beweislast jedoch wieder den Käufer.
Sie müssen allerdings die Rechnung der Werkstatt, die den Einbau vorgenommen hat, ausgleichen, wenn Sie den Auftrag zum Einbau erteilt hat. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Auftrag nachweislich von Ihrem Verkäufer an den Einbaubetrieb erteilt wurde. Hintergrund ist, dass der Einbaubetrieb mangels Kaufvertrag nicht für den kostenlosen Einbau verantwortlich ist.
Die Einbaukosten müssten Sie dann gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Der Nachbesserungsanspruch besteht nur bei Herstellungsfehlern, nicht auch bei natürlichem Verschleiß. Erreicht der Wagen während der Sachmängelhaftungsfrist eine hohe Fahrleistung und werden sog. Verschleißteile (z.B. Bremsbeläge, Zündkerzen, Unterbrecherkontakte oder Scheibenwischerblätter) defekt, so hat der Käufer keinen Anspruch auf kostenlose Instandsetzung.
Ein Mangel im Sinne des Sachmängelhaftungsrechts liegt vor, wenn die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit des Fahrzeugs bei Übergabe vom tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs abweicht oder die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung nicht gegeben ist. Indem ein Gebrauchtwagen und kein Neuwagen verkauft wird, steht bereits fest, dass der Wagen durchaus Gebrauchsspuren aufweisen kann. Ein Mangel kann daher u.U. nicht gegeben sein, wenn ein defektes Verschleißteil beanstandet wird. Ob ein Mangel oder lediglich Verschleiß vorliegt, ist aber in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen. Im Regelfall wird Verschleiß vorliegen, wenn Abnutzungserscheinungen bei einem Gebrauchtwagen nicht über das übliche hinausgehen, was bei einem Fahrzeug des betreffenden Typs angesichts seines Alters und seiner Laufleistung normalerweise zu beobachten ist. Beispielsweise sind abgenutzte Dichtungen und Dichtringe Teile, die einem Verschleiß unterliegen.
Im Streitfall kann die Abgrenzung Mangel oder Verschleiß nur von einem Sachverständigen getroffen werden, so dass ein gewisses Prozessrisiko nicht ausgeschlossen werden kann. Bitte bewahren Sie deshalb die gebrauchten Ersatzteile auf.
Wir empfehlen Ihnen, einen ADAC-Vertragsanwalt aufzusuchen, um eine abschließende Beurteilung Ihres Sachverhalts zu erhalten.
"
Viele und Dank für eure Tipps, Kommentare und Anteilnahme.
Holger[/i]
|
|