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Feuerlöscher für Fzg. über 3,5 to in der Schweiz - NEWS v. 2


Gast am 22 Aug 2005 13:49:24

Da das irgendwie mit der PM nicht hinhauen will, nun an dieser Stelle.

Zu der NEWS bzgl. der Feuerlöscher (6 kg) in Fahrzeugen mit einem zGg > 3,5 to on der Schweiz bin ich über nachstehende Meldung gestolpert

Nach einer Intervention des BGL beim schweizerischen Bundesamt für Strassen gegen die Erhebung von Bußgeldern von deutschen Fahrzeugen in der Schweiz wegen fehlender Feuerlöscher hat das Bundesamt für Straßen nun die Rechtswidrigkeit dieser Bußgeldbescheide bestätigt. Der Direktor des Bundesamtes für Strassen, Herr Rudolf Dieterle, hat sich somit der Rechtsauffassung des BGL angeschlossen, wonach im Ausland zugelassene Fahrzeuge gemäß Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (Wiener Weltabkommen) den Zulassungsvorschriften des Heimatlandes entsprechen müssen. Da die deutsche StVZO eine Mitführungspflicht von Feuerlöschern für Lastkraftwagen nicht vorsieht, können die Schweizer Kontrollbehörden von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen die Mitführung von Feuerlöschern nicht fordern. Hintergrund für die Kontrolle der schweizerischen Behörden war eine neue schweizerische Verordnung über die technischen Anforderungen für Straßenfahrzeuge, die seit Anfang des Jahres vorsieht, dass Lastkraftwagen einen oder mehrere typengenehmigte Feuerlöscher mit insgesamt 6 kg Füllung mitzuführen haben. Das Bundesamt für Strassen hat dem BGL zugesichert, dass die in diesem Zusammenhang zu Unrecht von deutschen Transportunternehmen erhobenen Bußgelder bzw. Kautionen an die betroffenen Transportunternehmen zurückerstattet werden.
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. (28.03.05)


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mauimeyer am 22 Aug 2005 14:21:25

Ich habe mich auch schon gefragt, wo ich den wohl unterbringen soll. Also so, das ich Ihn im Gefahrfall auch noch gut erreiche. Vieleicht im Alkoven als Kuschekissenersatz, denn irgendwo anhängen geht wohl eher nicht.

WJM am 07 Sep 2005 00:54:42

Aber, wenn dies so ist, warum koennen einige andere Laender dann immer noch diese Warn-Vesten verpflichten?
(oder doppeltes Warndrei-eck, wie in Spanien)

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stahlhans1 am 07 Sep 2005 06:40:01

--> Link


Mein 6 Kg Feuerlöscher hab ich vorne am Fahrersitz befestigt.
Am Boden liegend.
So ist das Ding von aussen erreichbar. Beim Brand erst einmal raus aus
dem Fahrzeug. Fahrertür auf -Löscher holen und dann versuchen zu löschen

ang-h am 07 Sep 2005 09:58:02

Wir haben in unserem letzten RM auch einen 6 kg Pulverlöscher gehabt. Für die Freihaltung des Fluchtweges sicherlich die beste Möglichkeit.
Wie sieht das eigentlich versicherungstechnisch bei einem kleinen Brand aus? Ich habe in einem Bericht gelesen, dass zwar die VS für den Brandschaden aufkommen wollte, für die Schäden, die durch das Pulver entstanden sind, nicht. Ein RM-Besitzer hatte einen 6 kg Pulverlöscher in sein RM gepustet und damit den ganzen Wagen von innen versaut - der Brandschaden belief sich gerade auf rund 700,- €. Der Mann hatte angegeben, dass er unter Brandschock und Stress die Kontrolle über den Löscher verloren habe.

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