Da das irgendwie mit der PM nicht hinhauen will, nun an dieser Stelle.
Zu der NEWS bzgl. der Feuerlöscher (6 kg) in Fahrzeugen mit einem zGg > 3,5 to on der Schweiz bin ich über nachstehende Meldung gestolpert
Nach einer Intervention des BGL beim schweizerischen Bundesamt für Strassen gegen die Erhebung von Bußgeldern von deutschen Fahrzeugen in der Schweiz wegen fehlender Feuerlöscher hat das Bundesamt für Straßen nun die Rechtswidrigkeit dieser Bußgeldbescheide bestätigt. Der Direktor des Bundesamtes für Strassen, Herr Rudolf Dieterle, hat sich somit der Rechtsauffassung des BGL angeschlossen, wonach im Ausland zugelassene Fahrzeuge gemäß Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (Wiener Weltabkommen) den Zulassungsvorschriften des Heimatlandes entsprechen müssen. Da die deutsche StVZO eine Mitführungspflicht von Feuerlöschern für Lastkraftwagen nicht vorsieht, können die Schweizer Kontrollbehörden von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen die Mitführung von Feuerlöschern nicht fordern. Hintergrund für die Kontrolle der schweizerischen Behörden war eine neue schweizerische Verordnung über die technischen Anforderungen für Straßenfahrzeuge, die seit Anfang des Jahres vorsieht, dass Lastkraftwagen einen oder mehrere typengenehmigte Feuerlöscher mit insgesamt 6 kg Füllung mitzuführen haben. Das Bundesamt für Strassen hat dem BGL zugesichert, dass die in diesem Zusammenhang zu Unrecht von deutschen Transportunternehmen erhobenen Bußgelder bzw. Kautionen an die betroffenen Transportunternehmen zurückerstattet werden.
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. (28.03.05)
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