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3 Jahre ASU - kein rankommen


IngolfSW am 07 Sep 2005 14:15:40

keiner will mir 3 Jahre ASU geben :(
Vor 3 Monaten bei der Neuzulassung: 3 Jahre TüV und 2 Jahre ASU
Fahrzeug: FIAT Ducato 3,4 t

Da die Änderung bei euch so gut geklappt hat wollte ich es auch versuchen :?
beim TüV-Südwest - kein Erfolg
bei der Zulassungsstelle - auch abgeblitzt
Chef der Zulassungsstelle - keine Einsicht, 2 Jahre währen richtig

Wo finde ich den Gesetzestext um einen Beamten zu beeindrucken :?:

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Amaliana am 07 Sep 2005 14:28:39

Hallo Ingolf,

ich hatte ja auch diesen Fall. Der TüV war so net mir den Gesetztestext raus zu suchen: 27. Änderungsartikel der StVZO

Leider hab ich ihn nicht mehr, aber ich denke der ist im Internet sicher zu finden

Gast am 07 Sep 2005 15:18:33

Hallo Ingolf,

hier wird dir geholfen (evtl. :wink: )

TÜV-Sued Infoblatt: (letzte Seite : Lesen :( )

--> Link

Bundesrecht, Gesetzestext: Seite 225 unter 2.2.1.1 : Lesen :D

--> Link

DAS widerspricht der TÜV-Aussage zu 100% :?: Demnach gibt es bei Erstinbetriebnahme nur ZWEI Varianten.... 1) bis 3500KG = 36 Monate , über 3500KG bis 7500KG = 12 Monate - jeweils gültig für Wohnmobile.


Klaus

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bastelwastel am 07 Sep 2005 15:20:38

Wir hatten auch elendige Diskusionen mit dem Landratsamt. Wende dich mal direkt ans Regierungspräsidium in Stuttgart (wir sind auch aus BAWÜ). Mit denen eine Runde Diskutiert wo Artikel 1 Satz 1 aufhört und nach einer Woche Bedenkzeit hatten wir die 3 Jahre ASU.
Sogar die Parkgebühren hat das Landratsamt gezahlt weil wir zweimal kommen mußte.
Um ganz Sicher zu gehen, würde ich mir die Beck-Texte kaufen. Dann hat man die Anlage nämlich im Buch gebunden und die Diskusion ob es nun aus dem Internet auch wirklich amtlich ist fällt weg.

Gast am 07 Sep 2005 15:24:05

Klaus_H hat geschrieben:DAS widerspricht der TÜV-Aussage zu 100% :?: Demnach gibt es bei Erstinbetriebnahme nur ZWEI Varianten.... 1) bis 3500KG = 36 Monate , über 3500KG bis 7500KG = 12 Monate - jeweils gültig für Wohnmobile.



FALSCH.. Dort steht unter der Vorraussetzung Dieselmotor

bis 3,5t Erstuntersuchung nach 24 Mon. jede weitere ebenfalls alle 24 MOn.

Über 3,5 T alle 12 Monate ( auch die Erstuntersuchung )

Was ich allerdings nicht verstehe, ist die Tabelle da drüber Für PKW bis 3,5t 36 Mon die Erst-AU und dann alle 24 Mon.. Und PKWs über 3,5t dann alle 12Mon. Wo ist der Unterschied zwischen einem 3,5t PKW und 3,5t WOMO.. Wird beides ein DUCI oder Sprinter oder Transit sein..

Gast am 07 Sep 2005 15:30:49

MichaelN hat geschrieben:FALSCH.. Dort steht unter der Vorraussetzung Dieselmotor

bis 3,5t Erstuntersuchung nach 24 Mon. jede weitere ebenfalls alle 24 MOn.

Über 3,5 T alle 12 Monate ( auch die Erstuntersuchung )


Falsch? Glaub ich nicht!

O-Text:

Monate
2.2 Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor (Das ist ein Dieselmotor :!: )

2.2.1 bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht
2.2.1.1 allgemein

bei erstmals in den Verkehr gekommenen
Personenkraftwagen oder Wohnmobilen für die
erste Untersuchung ........... ................................36 Monate :!:

für die weiteren Untersuchungen ....................... 24 Monate

2.2.1.2 zur Personenbeförderung nach dem
Personenbeförderungsgesetz oder nach § 1 Nr. 4
Buchstabe d, g und i der Freistellungs-Verordnung
oder nach Nummer 2.2 der Anlage VIII ................... 12 Monate

2.2.1.3 die nicht unter 2.2.1.1 oder 2.2.1.2 fallen ............ 24 Monate

2.2.2 über 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht ................. 12 Monate :!:

Gast am 07 Sep 2005 15:32:02

......und das es sich bei Ingolfs Womo um einen Diesel handelt, steht ja außer Frage 8) 8)

bastelwastel am 07 Sep 2005 15:34:25

und selbst wenn es keine wäre meine ich in Erinnerung zu haben daß es einen anderen Satz gibt der da lautet ..... mit fremdgezündeten Motoren
.-)

[Admin] am 07 Sep 2005 15:59:29

oder man ist gänzlich ASU befreit........so wie ich :baetsch:

Gast am 07 Sep 2005 17:20:04

@Dirk
oder man ist gänzlich ASU befreit........so wie ich


Erkläre das mal einem WoMo-Mieter? :gruebel:

IngolfSW am 07 Sep 2005 17:51:19

Klaus_H hat geschrieben:Hallo Ingolf,

hier wird dir geholfen (evtl. :wink: )

TÜV-Sued Infoblatt: (letzte Seite : Lesen :( )

--> Link

Bundesrecht, Gesetzestext: Seite 225 unter 2.2.1.1 : Lesen :D

--> Link

DAS widerspricht der TÜV-Aussage zu 100% :?: Demnach gibt es bei Erstinbetriebnahme nur ZWEI Varianten.... 1) bis 3500KG = 36 Monate , über 3500KG bis 7500KG = 12 Monate - jeweils gültig für Wohnmobile.


Klaus


Hallo Klaus,
Danke für die schnelle Hilfe.
Habe mir die entsprechenden Seiten der StVZO ausgedruckt um mich erneut in den Kampf zu werfen :wink:

Aber wieso steht im TüV-Infoblatt 24 Monate :?:

Plaggehu am 07 Sep 2005 18:18:37

Durch den Gesetzestex findet man ja nicht durch - deutsche Bürokratie :evil:

Guckst du hier : --> Link

Uli

Gast am 07 Sep 2005 18:41:50

Hallo, bei weiteren Problemen wende Dich mal an den VDTÜV, ist die Oberbehörde des TÜV. Tel. 03076009530. Hab da selbst mal auf den Putz gehauen, wg Ablastung, da kannte sich auch keiner an der Grube aus.
VG präses

IngolfSW am 07 Sep 2005 18:55:22

Plaggehu hat geschrieben:Durch den Gesetzestex findet man ja nicht durch - deutsche Bürokratie :evil:

Guckst du hier : --> Link

Uli


Danke guter Tipp :)
Gleichstellung Pkw und WoMo bei ASU - BGBl. I 2712 vom 10.11.2004

Camperfan am 07 Sep 2005 19:57:46

Hi Ingolf,

Du hast doch das Theater bestimmt schon gelesen.

Das war ein Thread vor ca. 2 Monaten, dort war ein Link zum ADAC eingegeben.

--> Link?
t=6338&postdays=0&postorder=asc&start=15

Ich glaube, das Ding hieß STVZO Anlage XII A, kann ich aber nicht garantieren.

Wenn der blöde TÜV sich querstellt, laß Dir den leitenden Ingenieur geben, oder versuch es mal bei der DEKRA.

Viel Spa0 noch, schlimstenfalls geht es Dir so wie mir damals.

Hartnäckig bleiben --- irgendwann trifft man jemanden der sich Mühe gibt und nachschlägt.

Ansonsten geh mal zum nächsten ADAC, da wird Dir (zumindest als Mitglied) garantiert geholfen, ansonsten jemanden frragen der Mitglied ist und für Dich nachfragen kann. Vielleicht kopieren sie Dir den Gesetzestext.

Melde Dich mal, wie es war.

[Admin] am 07 Sep 2005 21:22:08

dragstarman hat geschrieben:@Dirk
oder man ist gänzlich ASU befreit........so wie ich


Erkläre das mal einem WoMo-Mieter? :gruebel:



siehe Absatz 1, Punkt 1b: --> Link

Gast am 07 Sep 2005 22:43:23

Dirk hat geschrieben:siehe Absatz 1, Punkt 1b: --> Link


@Dirk: dein Panzer hat nur drei Räder? :D

Oh! sehe gerade nur ZWEI , was ist denn auf der anderen Seite ? Gleiskette? :lol: :loldev: :lol:

Tipsel am 07 Sep 2005 23:19:44

Nee, die Hinterachse fehlt :D daher nur 25 km/h

[Admin] am 07 Sep 2005 23:22:35

völlig richtig! Ich hab nur 2 Räder!


IngolfSW am 08 Sep 2005 09:30:22

Hat gut geklappt :) war heute früh gleich bei der Zulassungsstelle.

Jetzt hab ich 3 Jahre ASU :musik:

Aber erst nach dem ich dem Chef der Zulassungsstelle gezeigt habe wo es steht.

StVZO Anlage XIa zu § 47a - 2.2.1.1.

Danke nochmal für alle Links :)

wolfherm am 08 Sep 2005 09:33:30

IngolfSW hat geschrieben:Hat gut geklappt :) war heute früh gleich bei der Zulassungsstelle.

Jetzt hab ich 3 Jahre ASU :musik:

Aber erst nach dem ich dem Chef der Zulassungsstelle gezeigt habe wo es steht.

StVZO Anlage XIa zu § 47a - 2.2.1.1.

Danke nochmal für alle Links :)


Jetzt würde ich der Zulassungsstelle ein Beraterhonorar für Weiterbildung in Rechnung stellen. :D :D :D

IngolfSW am 08 Sep 2005 09:54:05

wolfherm hat geschrieben:
IngolfSW hat geschrieben:Hat gut geklappt :) war heute früh gleich bei der Zulassungsstelle.

Jetzt hab ich 3 Jahre ASU :musik:

Aber erst nach dem ich dem Chef der Zulassungsstelle gezeigt habe wo es steht.

StVZO Anlage XIa zu § 47a - 2.2.1.1.

Danke nochmal für alle Links :)


Jetzt würde ich der Zulassungsstelle ein Beraterhonorar für Weiterbildung in Rechnung stellen. :D :D :D


Ist wahscheinlich zuviel verlangt, die Verordnung 27 vom 9.11.2004 jetzt schon in die Unterlagen einzubessern. :wink:

Plaggehu am 08 Sep 2005 10:14:44

Hallo Ingolf,
ich muss zunächst einmal sagen, dass ich dir sehr zu Dank verpflichtet bin, denn durch dich bin ich auf die ganze Sache erst einmal aufmerksam geworden.
Ich habe vor 2 Wochen mein neues Womo (3,5 To) angemeldet und habe nur 2 Jahre TÜV und AU bekommen. Ich war jedoch nicht weiter verwundert, da ich aus früheren Zeiten kannte, dass Womos etwas anders behandelt werden als PKW.
Aufrund deines postings habe ich eine Weile gegoogelt und u. a. den Bericht vom ADAC gefunden. Ein Anruf beim Straßenverkehrsamt brachte Klärung. Ich komme soeben wieder mit 3 Jahre TÜV, 3 Jahre AU und einem neuen Zulassungsschein, welches man mir alles ohne Mucken und mit einer Entschuldigung überreichte. :)

Du hast noch mindestens 1 Bier bei mir gut ! :wink:

Uli

bastelwastel am 08 Sep 2005 10:20:17

Bei uns hatte die Zulassungsstelle die neuen Unterlagen. Sie war aber der Meinung, das sie erst ab 1ten Juni diesen Jahres gültig wäre und da unser Wohmo im April zugelassen worden ist würde es für uns nicht gültig sein.

Der TÜV wußte Bescheid, er hatte nur keine Plaketten, die bis 2008 gültig waren, da er normalerweise nur die Turnusprüfungen von zwei Jahren macht. Er hat uns angeboten im Januar nochmal zu kommen und dann bekämen wir sie für 2008. War uns aber zu unsicher, wer weiß was den Verordnungsschreibern im Wahn noch so einfällt.

Die Dekra habe ich aufgeschlaut und den war es nochnichtmal peinlich. Erst als der Prüfer zu mir am Telefon sagte, daß die Erteilung der Plaketen im Ermessen des Prüfers läge bin ich aus der Haut gefahren. Der dachte wohl, nur weil er mit einer Frau telefoniert kann er alles als Entschuldigung anbringen.
Na ja so sind sie unsere Behörden, man muß sich noch um alles selber kümmern und sich selber informieren damit man in diesem schönen Land zu seinem Recht kommt.

Plaggehu am 08 Sep 2005 10:49:36

Hier noch vielleicht zur weiteren Aufklärung die Antwort vom TÜV-Nord auf meine Anfrage hin.

(Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich, obwohl ich die Tabelle hier nicht reinkopiert bekomme)


Zeitabstand der Hauptuntersuchungen für Wohnmobile

Die Zeitabstände der Hauptuntersuchungen (HU) und Sicherheitsprüfungen (SP) sind in der Anlage VIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Die nachstehende Tabelle zeigt einen für Wohnmobile relevanten Auszug aus der Anlage VIII.


Art des Fahrzeugs
Art der Untersuchung und Zeitabstand



Hauptunter-suchung
Sicherheits-prüfung



Monate
Monate

2.1.6
Wohnmobile



2.1.6.1
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t



2.1.6.1.1
bei erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen für die erste Hauptuntersuchung
36


2.1.6.1.2
für die weiteren Hauptuntersuchungen
24


2.1.6.2
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t



2.1.6.2.1
bei erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen in den ersten 72 Monaten
24


2.1.6.2.2
für die weiteren Hauptuntersuchungen
12


2.1.6.3
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t
12







Zeitabstand der Abgas-Untersuchungen (AU)

Den Zeitabstand der Untersuchungen für Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes regeln die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein. Die anderen Kraftfahrzeuge sind mindestens in folgenden regelmäßigen Zeitabständen einer Abgasuntersuchung zu unterziehen:

2.1
Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor


2.1.1
ohne Katalysator oder mit Katalysator, jedoch ohne lambdageregelte Gemischaufbereitung
12 Monate

2.1.2
mit Katalysator und lambdageregelter Gemischaufbereitung


2.1.2.1
allgemein



bei erstmals in den Verkehr gekommenen Personenkraftwagen oder Wohnmobilen für die erste Untersuchung
36 Monate


für die weiteren Untersuchungen
24 Monate

2.2
Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor


2.2.1
bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht


2.2.1.1
bei erstmals in den Verkehr gekommenen Personenkraftwagen oder Wohnmobilen für die erste Untersuchung
36 Monate


für die weiteren Untersuchungen
24 Monate

2.2.2
über 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht
12 Monate



Mit freundlichen n

Bert Korporal
TÜV NORD Mobilität
--> Link


        FrankM am 08 Sep 2005 12:23:49

        IngolfSW hat geschrieben:Hat gut geklappt :) war heute früh gleich bei der Zulassungsstelle.

        Jetzt hab ich 3 Jahre ASU :musik:

        Aber erst nach dem ich dem Chef der Zulassungsstelle gezeigt habe wo es steht.

        StVZO Anlage XIa zu § 47a - 2.2.1.1.

        Danke nochmal für alle Links :)


        Freut mich für dich, aber welche Konsequenzen hat der "Chef" daraus gezogen? Ich meine, der Chef war unfähig, die Mitarbeiter ebenso,...hat man sich entschuldigt, hat jemand seine Kündigung eingereicht?



        Frank

        bastelwastel am 08 Sep 2005 13:06:25

        Wie oben schon mal erwähnt, wir haben die Parkgebühren wegen wiederholter Anfahrt bezahlt bekommen

        Camperfan am 08 Sep 2005 21:00:35

        Da bin ich beruhigt, dass Du es endlich geschafft hast, ging vielen von uns so, aber wenn man hrtnäckig ist und die Beweise gleich mitbringt ...

        Wie schon von mir bschrieben, dann klappt´s.

        Aber so ist das in dem deutschen Vorschriften- und Gesetzes- und Verordnung-s mit Ausnahmen- Wahn --- kein Durchblick!!!!!!!!!

        IngolfSW am 09 Sep 2005 09:46:27

        FrankM hat geschrieben:
        IngolfSW hat geschrieben:Hat gut geklappt :) war heute früh gleich bei der Zulassungsstelle.

        Jetzt hab ich 3 Jahre ASU :musik:

        Aber erst nach dem ich dem Chef der Zulassungsstelle gezeigt habe wo es steht.

        StVZO Anlage XIa zu § 47a - 2.2.1.1.

        Danke nochmal für alle Links :)


        Freut mich für dich, aber welche Konsequenzen hat der "Chef" daraus gezogen? Ich meine, der Chef war unfähig, die Mitarbeiter ebenso,...hat man sich entschuldigt, hat jemand seine Kündigung eingereicht?



        Frank

        Wenn ich so nachlässig mit Änderungen währe, könnte es Tote geben und ich käm hinter Gittern.

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