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keiner will mir 3 Jahre ASU geben :(
Vor 3 Monaten bei der Neuzulassung: 3 Jahre TüV und 2 Jahre ASU Fahrzeug: FIAT Ducato 3,4 t Da die Änderung bei euch so gut geklappt hat wollte ich es auch versuchen :? beim TüV-Südwest - kein Erfolg bei der Zulassungsstelle - auch abgeblitzt Chef der Zulassungsstelle - keine Einsicht, 2 Jahre währen richtig Wo finde ich den Gesetzestext um einen Beamten zu beeindrucken :?: Hallo Ingolf,
ich hatte ja auch diesen Fall. Der TüV war so net mir den Gesetztestext raus zu suchen: 27. Änderungsartikel der StVZO Leider hab ich ihn nicht mehr, aber ich denke der ist im Internet sicher zu finden Hallo Ingolf,
hier wird dir geholfen (evtl. :wink: ) TÜV-Sued Infoblatt: (letzte Seite : Lesen :( ) --> Link Bundesrecht, Gesetzestext: Seite 225 unter 2.2.1.1 : Lesen :D --> Link DAS widerspricht der TÜV-Aussage zu 100% :?: Demnach gibt es bei Erstinbetriebnahme nur ZWEI Varianten.... 1) bis 3500KG = 36 Monate , über 3500KG bis 7500KG = 12 Monate - jeweils gültig für Wohnmobile. Klaus Wir hatten auch elendige Diskusionen mit dem Landratsamt. Wende dich mal direkt ans Regierungspräsidium in Stuttgart (wir sind auch aus BAWÜ). Mit denen eine Runde Diskutiert wo Artikel 1 Satz 1 aufhört und nach einer Woche Bedenkzeit hatten wir die 3 Jahre ASU.
Sogar die Parkgebühren hat das Landratsamt gezahlt weil wir zweimal kommen mußte. Um ganz Sicher zu gehen, würde ich mir die Beck-Texte kaufen. Dann hat man die Anlage nämlich im Buch gebunden und die Diskusion ob es nun aus dem Internet auch wirklich amtlich ist fällt weg.
FALSCH.. Dort steht unter der Vorraussetzung Dieselmotor bis 3,5t Erstuntersuchung nach 24 Mon. jede weitere ebenfalls alle 24 MOn. Über 3,5 T alle 12 Monate ( auch die Erstuntersuchung ) Was ich allerdings nicht verstehe, ist die Tabelle da drüber Für PKW bis 3,5t 36 Mon die Erst-AU und dann alle 24 Mon.. Und PKWs über 3,5t dann alle 12Mon. Wo ist der Unterschied zwischen einem 3,5t PKW und 3,5t WOMO.. Wird beides ein DUCI oder Sprinter oder Transit sein..
Falsch? Glaub ich nicht! O-Text: Monate 2.2 Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor (Das ist ein Dieselmotor :!: ) 2.2.1 bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht 2.2.1.1 allgemein bei erstmals in den Verkehr gekommenen Personenkraftwagen oder Wohnmobilen für die erste Untersuchung ........... ................................36 Monate :!: für die weiteren Untersuchungen ....................... 24 Monate 2.2.1.2 zur Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz oder nach § 1 Nr. 4 Buchstabe d, g und i der Freistellungs-Verordnung oder nach Nummer 2.2 der Anlage VIII ................... 12 Monate 2.2.1.3 die nicht unter 2.2.1.1 oder 2.2.1.2 fallen ............ 24 Monate 2.2.2 über 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht ................. 12 Monate :!: und selbst wenn es keine wäre meine ich in Erinnerung zu haben daß es einen anderen Satz gibt der da lautet ..... mit fremdgezündeten Motoren
.-) oder man ist gänzlich ASU befreit........so wie ich :baetsch: @Dirk
Erkläre das mal einem WoMo-Mieter? :gruebel:
Hallo Klaus, Danke für die schnelle Hilfe. Habe mir die entsprechenden Seiten der StVZO ausgedruckt um mich erneut in den Kampf zu werfen :wink: Aber wieso steht im TüV-Infoblatt 24 Monate :?: Durch den Gesetzestex findet man ja nicht durch - deutsche Bürokratie :evil:
Guckst du hier : --> Link Uli Hallo, bei weiteren Problemen wende Dich mal an den VDTÜV, ist die Oberbehörde des TÜV. Tel. 03076009530. Hab da selbst mal auf den Putz gehauen, wg Ablastung, da kannte sich auch keiner an der Grube aus.
VG präses
Danke guter Tipp :) Gleichstellung Pkw und WoMo bei ASU - BGBl. I 2712 vom 10.11.2004 Hi Ingolf,
Du hast doch das Theater bestimmt schon gelesen. Das war ein Thread vor ca. 2 Monaten, dort war ein Link zum ADAC eingegeben. --> Link? t=6338&postdays=0&postorder=asc&start=15 Ich glaube, das Ding hieß STVZO Anlage XII A, kann ich aber nicht garantieren. Wenn der blöde TÜV sich querstellt, laß Dir den leitenden Ingenieur geben, oder versuch es mal bei der DEKRA. Viel Spa0 noch, schlimstenfalls geht es Dir so wie mir damals. Hartnäckig bleiben --- irgendwann trifft man jemanden der sich Mühe gibt und nachschlägt. Ansonsten geh mal zum nächsten ADAC, da wird Dir (zumindest als Mitglied) garantiert geholfen, ansonsten jemanden frragen der Mitglied ist und für Dich nachfragen kann. Vielleicht kopieren sie Dir den Gesetzestext. Melde Dich mal, wie es war.
siehe Absatz 1, Punkt 1b: --> Link
@Dirk: dein Panzer hat nur drei Räder? :D Oh! sehe gerade nur ZWEI , was ist denn auf der anderen Seite ? Gleiskette? :lol: :loldev: :lol: Nee, die Hinterachse fehlt :D daher nur 25 km/h völlig richtig! Ich hab nur 2 Räder!
![]() Hat gut geklappt :) war heute früh gleich bei der Zulassungsstelle.
Jetzt hab ich 3 Jahre ASU :musik: Aber erst nach dem ich dem Chef der Zulassungsstelle gezeigt habe wo es steht. StVZO Anlage XIa zu § 47a - 2.2.1.1. Danke nochmal für alle Links :)
Jetzt würde ich der Zulassungsstelle ein Beraterhonorar für Weiterbildung in Rechnung stellen. :D :D :D
Ist wahscheinlich zuviel verlangt, die Verordnung 27 vom 9.11.2004 jetzt schon in die Unterlagen einzubessern. :wink: Hallo Ingolf,
ich muss zunächst einmal sagen, dass ich dir sehr zu Dank verpflichtet bin, denn durch dich bin ich auf die ganze Sache erst einmal aufmerksam geworden. Ich habe vor 2 Wochen mein neues Womo (3,5 To) angemeldet und habe nur 2 Jahre TÜV und AU bekommen. Ich war jedoch nicht weiter verwundert, da ich aus früheren Zeiten kannte, dass Womos etwas anders behandelt werden als PKW. Aufrund deines postings habe ich eine Weile gegoogelt und u. a. den Bericht vom ADAC gefunden. Ein Anruf beim Straßenverkehrsamt brachte Klärung. Ich komme soeben wieder mit 3 Jahre TÜV, 3 Jahre AU und einem neuen Zulassungsschein, welches man mir alles ohne Mucken und mit einer Entschuldigung überreichte. :) Du hast noch mindestens 1 Bier bei mir gut ! :wink: Uli Bei uns hatte die Zulassungsstelle die neuen Unterlagen. Sie war aber der Meinung, das sie erst ab 1ten Juni diesen Jahres gültig wäre und da unser Wohmo im April zugelassen worden ist würde es für uns nicht gültig sein.
Der TÜV wußte Bescheid, er hatte nur keine Plaketten, die bis 2008 gültig waren, da er normalerweise nur die Turnusprüfungen von zwei Jahren macht. Er hat uns angeboten im Januar nochmal zu kommen und dann bekämen wir sie für 2008. War uns aber zu unsicher, wer weiß was den Verordnungsschreibern im Wahn noch so einfällt. Die Dekra habe ich aufgeschlaut und den war es nochnichtmal peinlich. Erst als der Prüfer zu mir am Telefon sagte, daß die Erteilung der Plaketen im Ermessen des Prüfers läge bin ich aus der Haut gefahren. Der dachte wohl, nur weil er mit einer Frau telefoniert kann er alles als Entschuldigung anbringen. Na ja so sind sie unsere Behörden, man muß sich noch um alles selber kümmern und sich selber informieren damit man in diesem schönen Land zu seinem Recht kommt. Hier noch vielleicht zur weiteren Aufklärung die Antwort vom TÜV-Nord auf meine Anfrage hin.
(Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich, obwohl ich die Tabelle hier nicht reinkopiert bekomme) Zeitabstand der Hauptuntersuchungen für Wohnmobile Die Zeitabstände der Hauptuntersuchungen (HU) und Sicherheitsprüfungen (SP) sind in der Anlage VIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Die nachstehende Tabelle zeigt einen für Wohnmobile relevanten Auszug aus der Anlage VIII. Art des Fahrzeugs Art der Untersuchung und Zeitabstand Hauptunter-suchung Sicherheits-prüfung Monate Monate 2.1.6 Wohnmobile 2.1.6.1 mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t 2.1.6.1.1 bei erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen für die erste Hauptuntersuchung 36 2.1.6.1.2 für die weiteren Hauptuntersuchungen 24 2.1.6.2 mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t 2.1.6.2.1 bei erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen in den ersten 72 Monaten 24 2.1.6.2.2 für die weiteren Hauptuntersuchungen 12 2.1.6.3 mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t 12 Zeitabstand der Abgas-Untersuchungen (AU) Den Zeitabstand der Untersuchungen für Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes regeln die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein. Die anderen Kraftfahrzeuge sind mindestens in folgenden regelmäßigen Zeitabständen einer Abgasuntersuchung zu unterziehen: 2.1 Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor 2.1.1 ohne Katalysator oder mit Katalysator, jedoch ohne lambdageregelte Gemischaufbereitung 12 Monate 2.1.2 mit Katalysator und lambdageregelter Gemischaufbereitung 2.1.2.1 allgemein bei erstmals in den Verkehr gekommenen Personenkraftwagen oder Wohnmobilen für die erste Untersuchung 36 Monate für die weiteren Untersuchungen 24 Monate 2.2 Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor 2.2.1 bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht 2.2.1.1 bei erstmals in den Verkehr gekommenen Personenkraftwagen oder Wohnmobilen für die erste Untersuchung 36 Monate für die weiteren Untersuchungen 24 Monate 2.2.2 über 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht 12 Monate Mit freundlichen n Bert Korporal TÜV NORD Mobilität --> Link
Freut mich für dich, aber welche Konsequenzen hat der "Chef" daraus gezogen? Ich meine, der Chef war unfähig, die Mitarbeiter ebenso,...hat man sich entschuldigt, hat jemand seine Kündigung eingereicht? Frank Wie oben schon mal erwähnt, wir haben die Parkgebühren wegen wiederholter Anfahrt bezahlt bekommen Da bin ich beruhigt, dass Du es endlich geschafft hast, ging vielen von uns so, aber wenn man hrtnäckig ist und die Beweise gleich mitbringt ...
Wie schon von mir bschrieben, dann klappt´s. Aber so ist das in dem deutschen Vorschriften- und Gesetzes- und Verordnung-s mit Ausnahmen- Wahn --- kein Durchblick!!!!!!!!!
Wenn ich so nachlässig mit Änderungen währe, könnte es Tote geben und ich käm hinter Gittern. |
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