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Sitzbank entfernen ?


cambodunum am 14 Jul 2012 17:39:43

Hallo liebe Foristen,

ich bin ja auf der Suche nach einem WOMO...Grundriss ist schon ziemlich eingegrenzt..wie in meinen früheren Beiträgen geschrieben..nun hab ich ne Neulingsfrage


wenn mir ein Mobil gefällt, wie zB der Challenger Genesis 30...mir aber die 2. Sitzbank zu viel ist, weil ich lieber mehr Durchlauf haben will..kann man die Sitzbank ausbauen ? wie schauts dann unter der Bank aus..würde das auffallen bzw. ist das überhaupt möglich ?

Danke schon mal

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Gast am 14 Jul 2012 19:43:31

Moin,
Du kannst natürlich alles ausbauen was im Womo ist :D

ich habe auch die Seitenbank ausgebaut, da liegt jetzt unser Hund :D

man kann das alles vernünftig ausbauen, ist alles geschraubt, ich habe alles vernünftig eingpackt damit es beim Verkauf wieder so hergestellt werden kann wie es war.

cambodunum am 14 Jul 2012 19:51:44

Danke Hennes....
und dem Hund hättest die Bank doch lassen können :D

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batchman99 am 14 Jul 2012 23:02:28

hennes hat geschrieben:Moin,
Du kannst natürlich alles ausbauen was im Womo ist :D

Im Bezug auf die Sitzbank habe ich da so meine Zweifel...

Im Zulassungsschein ist unter Punkt "S.1" die Anzahl der Sitzplätze eingetragen (meist 4 oder 6), die nach STVZO §35 Abs. 7 auch alle "vorschriftsmäßig" zu gebrauchen sein müßen.
--> Link

Achim

cambodunum am 14 Jul 2012 23:04:18

..doch nur wenn ich die Sitzplätze gebrauche ?

batchman99 am 14 Jul 2012 23:34:07

Wenn du alleine unterwegs bist, darfst du dann automatisch den Beifahrersitz ausbauen?
Oder die Scheinwerfer, wenn du nur tagsüber fährst?

Für alle erlaubten Mitfahrer müßen stets geeignete Sitz- (oder unter S.2 eingetragene Steh-)plätze vorhanden sein, auch wenn sie gerade nicht mitfahren.
Die Plätze zustellen oder belagern ja, dauerhaft zu- oder abbauen nicht.

akojah am 15 Jul 2012 01:11:21

Vielfach findet sich in den Bänken auch ein Teil der Technik, also Wassertank, Boiler, Elektrik usw. Dürfte also schwer sein den Platz dann vollständig frei zu bekommen.

selbstschrauber am 15 Jul 2012 07:11:04

batchman99 hat geschrieben:Wenn du alleine unterwegs bist, darfst du dann automatisch den Beifahrersitz ausbauen?
Oder die Scheinwerfer, wenn du nur tagsüber fährst?

Für alle erlaubten Mitfahrer müßen stets geeignete Sitz- (oder unter S.2 eingetragene Steh-)plätze vorhanden sein, auch wenn sie gerade nicht mitfahren.
Die Plätze zustellen oder belagern ja, dauerhaft zu- oder abbauen nicht.


Sorry Kollege, halte ich für falsch.Du schreibst: für alle ....Mitfahrer
Wenn keine Mitfahrer, doch auch keine Sitze nötig. Sonst dürfte ich bei unserem T5 die Sitze auch nicht rausnehmen um etwas zu transportieren, oder? Allerdings, wenn etwas dauerhaft ausgebaut wird, müsste das (theoretisch) in den Papieren eingetragen werden, da sich z.B. die Zulassungsart ändern kann. Das ganze interessiert aber idR keine S...

LG

Selbstschrauber

cambodunum am 15 Jul 2012 09:07:35

Guten Morgen..

ja..das mit der Eintragung in die Papiere könnte ich mir vorstellen und falls Technik unter der Bank wäre o.ä. wäre das Ausbauen der Sitzbank natürlich schlecht

Ich verstehe nur nicht, wieso es Mobile gibt, die für 2-3 Personen offizielle ausgelegt sind, und dann trotzdem alles zugebaut ist

nuvamic am 15 Jul 2012 11:32:00

Vielleicht, weil das eine Paar gern nebeneinander sitzt, das andere sich eher gegenüber. Und manche Menschen haben auch gern mal Gäste im Womo und sei es nur für ein abendliches Vesper... Außerdem gibt es hier Vierbeiner, die Bänke beanspruchen und Menschen, die im Womo leben und arbeiten - die Fahrzeuge sind eben vielfältig einsetzbar. Drin tanzen tun aber die wenigsten *g* (ok, meiner Erfahrung nach)

batchman99 am 15 Jul 2012 11:38:41

selbstschrauber hat geschrieben:Wenn keine Mitfahrer, doch auch keine Sitze nötig. Sonst dürfte ich bei unserem T5 die Sitze auch nicht rausnehmen um etwas zu transportieren, oder? Allerdings, wenn etwas dauerhaft ausgebaut wird, müsste das (theoretisch) in den Papieren eingetragen werden, da sich z.B. die Zulassungsart ändern kann. Das ganze interessiert aber idR keine S...

Ja, das meinte ich.
Vorrübergehend herausnehmbar zu Transportzwecken, mit wenigen Handgriffen wieder verfügbar, aber nicht dauerhaft unbrauchbar machen.
Wenn ein Haupt-Untersucher seine "Tage" hat, könnte er sich durchaus daran aufhängen.
Ich musste schon mal während der Prüfung eines PKWs seitlich angeklebte orangene Reflektoren entfernen, damit ich die Plakette bekam.
Grund:
Fahrräder brauchen es, und Fahrzeuge ab 6m Länge auch, aber am PKW war es eben eine nicht erlaubte "lichttechnische Einrichtung"...womit erst auch Recht hatte....;-)

fantom am 15 Jul 2012 12:31:28

Ausbauen kannst Du einiges, aber eben Nichts Sicherheitsrelevantes wie Scheinwerfer, die ja auch bei Regen oder Nebel gebraucht werden. Auch von Gurten und Kopfstützen würde ich die Finger lassen.

Einbauen darfst Du nur geprüftes Zeugs, was auch noch funktionieren muss. Aber:

Meine Kiste ist mit bis zu 6 Sitzplätzen zugelassen, ich hab aber in der Regel nur vier davon drin. TÜV-geprüft wurde er mit Zweien und ohne Trennwand als LKW.

Wenn Du also die Bank nicht brauchst, bau sie raus, sofern möglich wegen versteckter Technik. Noch besser fragst Du vorher den TÜVer. Aber lass Dich nicht erwischen mit Leuten hinten drin und ohne Bank :eek:

Frank

Gast am 15 Jul 2012 12:44:58

Moin,
bei meinem Eura mit Doppelboden, war / ist unter der Seitenbank nix von Technik.

Eingetragen sind 6 Plätze, die sind mit Dinette auch noch vorhanden, die Seitenbank war nur für Besucher, also weg und gut isses :D

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