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Nochmals ASU-Fristen für WoMo bis 3,5 t zgG. bei Neuzul.


Hannelore am 23 Aug 2005 12:26:57

Hallo,
wir haben heute eine eMail vom Straßenverkehrsamt KN mit folgendem Inhalt erhalten:

"Sehr geehrte Frau....

das Regierungspräsidium Freiburg hat sich am 22.08.05 mit uns in Verbindung gesetzt. Uns wurde mitgeteilt, dass die 3-jährige AU-Frist für Wohnmobile bis 3,5 t gültig ist, allerdings für Fahrzeuge die ab dem 03.11.2004 zugelassen wurden.

Wir beauern Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können und verbleiben

mit freundlichen n

........ ........

LANDRATSAMT KONSTANZ
-Straßenverkehrsamt-
Max-Strohmeyer-Straße 47
78467 Konstanz"


Dies, nachdem das hiesige Straßenverkehrsamt keinerlei Ahnung von dieser Änderung hatte, bevor mein Mann im Juli nachfragte. Wer von euch hat die ASU aufgrund dieses Erlasses verlängert bekommen?

Liebe Hannelore

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Hannelore am 09 Sep 2005 12:16:45

Hallo,

gibt es wirklich niemanden im Forum, welche(r) dazu etwas sagen kann :?:

Liebe Hannelore

Plaggehu am 09 Sep 2005 12:30:52

Hallo Hannelore,

dieses Thema haben wir gerade ausführlich behandelt, schau mal hier rein:


--> Link


Uli

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Hannelore am 09 Sep 2005 14:27:11

Hallo Uli,

danke für deine Antwort, ich habe dieses Thema selbsverständlich gelesen. Wir möchten aber gerne wissen, ob es im Forum jemanden gibt, dessen WoMo vor der Änderung neu zugelassen wurde und welche(r) diese Frist nachträglich auf drei Jahre verlängert erhielt

Liebe Hannelore

Camperfan am 10 Sep 2005 16:46:25

Hi HAnnelore,

nimm bitte (wenn Du Mitglied bist ist es besser) Verbindung mit dem ADAC auf, das kann doch alles nicht mehr wahr sein, oder?

Die Anlage XI a zur STVZO ist bundesweit im November 2003 in Kraft getreten, danach wurden alle unsere Fahrzeuge mit TÜV und AU auf 3 Jahre verlängert, die sich energisch darum gekümmert haben und den hochnäsigen Prüfern und Sachbearbeitern entsprechend auf den "Nerv" gegangen sind.

Siehe auch unbedingt hier
--> Link

Druck Dir den Gesetzestext aus und leg den vor. Klappt´s nicht, den Vorgesetzten verlangen!!!!

Mein WoMo ist Zulassung 06/2004 und hat dieses Jahr, in 06/2005 beide 3 Jahresverlängerungen, TÜV (beim Strassenverkehrsamt) und AU (bei der DEKRA) kostenlos auf Grund eines Formfehlers, eingetragen bekommen.

Von allein ging es natürlich nicht.

Hannelore am 10 Sep 2005 18:29:58

Hallo Camperfan,

die damalige Antwort des ADAC war:"...die ASU-Fristen sind von dieser Regelung nicht betroffen. ASU also alle zwei Jahre" :!: Auf nochmalige Nachfrage wurde uns von der gleichen Mitarbeiterin geschrieben, dass eine Verlängerung dieser Frist rückwirkend nicht möglich sei. Dies ohne auf ihre vorherige Mail (und damit unrichtige Auskunft) einzugehen. Soviel zum ADAC :!: Auch alle anderen Organisationen im Umkreis waren bis zum damaligen Zeitpunkt "chemisch rein".

Vor einigen Tagen haben wir die eMail Adresse der zuständigen Sachbearbeiterin beim Regierungspräsidium in Freiburg erhalten, welche dem Strassenverkehrsamt obige Auskunft erteilt hat. Das war bis zur Stunde schon ein Trauerspiel mit z.Z. grotesken Zügen. Wenn uns das jemand vorher erzählt hätte, wir würden es nicht geglaubt haben.

Könntest du uns deinen Kfz-Schein mit deinenn persöhnlich unkenntlich gemachten Daten zukommen lassen :?: Ich fürchte, dass wir ohne Vorlage eines Beweises weiter gegen die Behördenmauer rennen.

Liebe Hannelore

uweerwinrobert am 10 Sep 2005 20:10:20

[quote="Hannelore"]Hallo,
wir haben heute eine eMail vom Straßenverkehrsamt KN mit folgendem Inhalt erhalten:

"Sehr geehrte Frau....

das Regierungspräsidium Freiburg hat sich am 22.08.05 mit uns in Verbindung gesetzt. Uns wurde mitgeteilt, dass die 3-jährige AU-Frist für Wohnmobile bis 3,5 t gültig ist, allerdings für Fahrzeuge die ab dem 03.11.2004 zugelassen wurden.

Wir beauern Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können und verbleiben

mit freundlichen n

........ ........

LANDRATSAMT KONSTANZ
-Straßenverkehrsamt-
Max-Strohmeyer-Straße 47
78467 Konstanz"


Hallo Hannelore,

ich komme aus einem anderen Bundesland, aus NRW.
Im vergangenem Jahr habe ich über die Änderung bei der ASU-Frist eine Information gelesen.
Mein Fahrzeug wurde im Februar 2003 zugelassen.
TÜV und ASU hatten zwei Jahre Gültigkeit.
Ende 2003 kam eine Änderung bei der TÜV-Frist, sie wurde auf 3 Jahre verlängert. Ich habe mir die Verordnung im Internet ausgedruckt und bin zum TÜV gefahren. Erste Antwort war gibt es nicht. Nach dem ich die ausgedruckte Verordnung des Verkehrsministeriums vorgelegt habe wurde erstmal telefoniert und dabei festgestellt, der TÜV war nicht auf dem Laufenden. Die neue Plakette wurde dann kostenlos geklebt.
Im letztem Jahr kam dann die Änderung bei der ASU, der TÜV war wieder ahnungslos. Kurzes Telefonat und die ASU wurde kostenlos verlängert.

Es gibt ein Informationblatt des Verkehrministeriums in dem werden alle Änderungen veröffentlicht.

Am 03.11.2004 ist sicher die Änderung in Kraft getreten, d.h. aber nicht, dass diese Frist nicht rückwirkend gültig ist.


Uwe

steven_u am 10 Sep 2005 20:13:54

Hallo Hannelore,
ich habe Ende August diesen Jahres auf Grund dieses Postings von DE?06

[quote] Ist das Fahrzeug erst zwei Jahre alt und max.3,5T? Wenn ja, kannst Du den TÜV kostenfrei um ein Jahr verlängern lassen.
Das ist eine Neuregelung die seit 1.1. 2005 gilt. [/quote]

den TÜV unseres Womos (EZ 07/03) um ein Jahr verlängern lassen. Der sehr freundliche Ingenieur vom TÜV Süd erklärte mir nach dem erfolgten Eintrag in den Kfz.-Schein, dass dies nur die HU, jedoch nicht die AU betrifft. Ich habe ihn daraufhin gefragt, ob er die AU gleich (gegen Gebühr) vornehmen kann, er hat dies bejaht, ich habe bezahlt, und er dirigierte mich zu der betreffenden Messstelle – dann verschwand er für längere Zeit in seinem Kabäuschen! Nach einer Weile, ich dachte schon, er hätte mich vergessen, kam er wieder und sagte, es dauere etwas, sie telefonieren gerade mit dem KBA, vielleicht gehe es doch kostenfrei nach dieser Neuregelung. Tatsächlich, nach vielleicht weiteren 15 Minuten kam er wieder, ließ mir den bereits bezahlten Betrag erstatten und trug die Verlängerung kostenfrei ein!
Hier auf diesem Weg nochmal ein herzliches Dankeschön an den betreffenden Prüf-Ingenieur – diese Art von Kundenfreundlichkeit ist leider keine Selbstvertändlichkeit!
Er sagte dann noch, diese Regelung sei quasi brandneu und noch ”unterwegs" zu den Prüfstellen, jedoch bereits in Kraft.
Es trifft nicht genau dein Problem, aber vielleicht hilft dir weiter, dass Ende August eine Neuregelung bezüglich der AU-Fristen für Wohnmobile in Kraft war, die in schriftlicher Form die Prüfstellen noch nicht erreicht hatte.

Viele – Steven

Hannelore am 10 Sep 2005 21:32:21

Hallo an Alle,

ich danke euch für eure Antworten. Wir werden, wie gesagt, einmal Freiburg anschreiben und abwarten, was die uns mitteilen. Es ist ein echt zähes Trauerspiel, was da den betroffenen Bürgern vorgespielt wird.

Liebe Hannelore

Camperfan am 11 Sep 2005 10:40:17

Ansonsen verweise die doch mit einem entsprechenden Link (oder druck entsprechende Zitate von hier einfahc aus) und lege die vor, das wird irgndwie gehen, auch bei Euch müssen die doch die gleichen Auslegungen haben. Komisch!!!

IngolfSW am 11 Sep 2005 16:49:46

Die 3 Jahre Regelung gibt es seit 10.11.2004 (BGBl. I 2712).
Bei Stichtagen lassen die nicht mit sich reden. Davor alte Regelung und danach neue Regelung.

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