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komisches wohnmobil


Gast am 28 Jul 2012 20:01:29

hi all, im wohnmobilparadies gibt es folgendes neues:ORMOCAR IVECO DAILY,1100!!! km, EZ 2012!!! für schlappe 16000 euro.
ich als neuling hätt von euch *alten hasen* gerne gewußt, was daran extrem komisch is. oder etwa net?

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

JoS am 28 Jul 2012 20:10:08

hi,
IMHO falsche EZ, dazu wahrsch. auch nicht so guter Innenausbau.

BTW: link wäre nett/hilfreich gewesen.
Wenn ich nicht so neugierig wäre ... ;-)

kawaudi am 28 Jul 2012 20:11:03

--> Link

Ist halt ne alte Gurke, welche noch nie zugelassen war.

Anzeige vom Forum


Gast am 28 Jul 2012 20:13:05

Hmmm

Auf der Waage war der auch noch nicht :lol:
Naja -> für das Geld gibt es andere Qualitäten wie ein Umgebauter Möbelkoffer -> meine Einschätzung , ich kann mich auch täuschen :wink:

Komplettes Vollgutachten mit der modernsten Gasverordnung(da praktisch Neufahrzeug bei der Gasinstallation) etc....-> evtl. kommen da noch einige €uros dazu :!:

Gast am 28 Jul 2012 20:14:17

Und nach den heutigen Vorschriften auch nicht mehr Zulassungsfähig

jesse69 am 28 Jul 2012 20:23:55

Ja, das ist der Haken an der Sache.

Das Ding kann heute nicht mehr zugelassen werden, weil es die entsprechenden Abgasvorschriften nicht einhält.

VG

Jesse

Gast am 28 Jul 2012 20:27:52

meier923 hat geschrieben:Naja -> für das Geld gibt es andere Qualitäten wie ein Umgebauter Möbelkoffer -> meine Einschätzung , ich kann mich auch täuschen :wink:


Moin,
das ist eine " Ormocar Kabine " wie sie vor 30 Jahren gebaut wurden :D

twincamp am 28 Jul 2012 20:31:37

jesse69 hat geschrieben:Das Ding kann heute nicht mehr zugelassen werden, weil es die entsprechenden Abgasvorschriften nicht einhält.

So ist es. Da sind schon andere mit (sehr) teuren Oldtimern aus allen Wolken gefallen...

Seinerzeit nur für einen Tag zugelassen hätte gereicht. Jetzt gehts nur noch mit roter Nummer oder Kurzzeitkennzeichen.


Frank

Gast am 28 Jul 2012 20:32:37

... siehe hier --> Link

Gast am 28 Jul 2012 21:06:43

hennes hat geschrieben:... siehe hier --> Link

sicherlich hast Du Recht -> aber Zulassung wird teuer (wenn nicht sogar unmöglich ) da nutzt auch der Aufbau nicht -> mir persönlich gefällt er absolut nicht !

Gast am 28 Jul 2012 21:17:53

meier923 hat geschrieben: aber Zulassung wird teuer wenn nicht sogar unmöglich


also, wenn ich euch alle richtig verstanden habe, kann das ding heutzutage überhaupt nicht mehr gefahren werden.....oder man muß gscheit blechen? nehmen wir mal an, ICH (nie und nimmer, ich hab ein wunderschönes wohni) würd das teil kaufen. IN WAS müßte ich investieren, damit es eines tages doch zugelassen werden könnte?

Gast am 28 Jul 2012 21:21:26

JoS hat geschrieben:hi,


BTW: link wäre nett/hilfreich gewesen.


:versteck: :versteck: :versteck: :ertrink: :ertrink: :ertrink:

*hüstel*....ich weiß net, wie man einen link hier herein setzt.....aber ich werd nachgucken, wies geht. versprochen *schämmichtotal* :oops: :oops: :oops:

Gast am 28 Jul 2012 21:23:20

Du müßtest eine Ausnahmegenemigung nach §70 der StVzo bekommen um dieses Fahrzeug je wieder zuzulassen, oder nachweisen das das Fahrzeug den heutigen Bestimmungen entspricht, Lärm- und Abgasgutachten und notwendige Änderungen können schnell mal 20.000€ verbrennen

Gast am 28 Jul 2012 21:29:08

willy13 hat geschrieben:Du müßtest eine Ausnahmegenemigung nach §70 der StVzo bekommen um dieses Fahrzeug je wieder zuzulassen, oder nachweisen das das Fahrzeug den heutigen Bestimmungen entspricht, Lärm- und Abgasgutachten und notwendige Änderungen können schnell mal 20.000€ verbrennen


aber warum? was ist der hintergrund? würde das nicht unter oldie fallen, mit H- zulassung?

Gast am 28 Jul 2012 21:39:19

flaggschiff hat geschrieben:aber warum? was ist der hintergrund? würde das nicht unter oldie fallen, mit H- zulassung?

Dazu müsste Der Papiere haben und die hat er nicht :!:
BJ scheint weit vor 97 zu sein -> hier weiss nicht einmal der Verkäufer Bescheid :!:

Gast am 28 Jul 2012 21:59:35

flaggschiff hat geschrieben:
willy13 hat geschrieben:Du müßtest eine Ausnahmegenemigung nach §70 der StVzo bekommen um dieses Fahrzeug je wieder zuzulassen, oder nachweisen das das Fahrzeug den heutigen Bestimmungen entspricht, Lärm- und Abgasgutachten und notwendige Änderungen können schnell mal 20.000€ verbrennen


aber warum? was ist der hintergrund? würde das nicht unter oldie fallen, mit H- zulassung?


Nein, da das Fahrzeug noch nie Zugelassen war, gelten die heutigen Bestimmungen für eine Zulassung.
Eigendlich ist eine Zulassung unmöglich, es sei den man möchte Geld verbrennen

quax1968 am 28 Jul 2012 22:03:16

willy13 hat geschrieben:

Eigendlich ist eine Zulassung unmöglich, es sei den man möchte Geld verbrennen


Oder man kauft das Fahrzeug unter der Voraussetzung, dass der Händler das Fahrzeug zulässt.

Gast am 28 Jul 2012 22:36:19

also bleibt dann nix anderes übrig, wie das teil überführen zu lassen und sich als gartenhäuschen aufzustellen....hm...wieso verlangt das paradies aber noch 16000 euro? spekuliert er mit der dummheit seiner klienten?

rainer2 am 29 Jul 2012 08:21:08

Dazu brauche ich nur die Beiträge über den Händler zu lesen :-) Wohnt keiner in der Nähe von denen? Die erzählen noch was von problemloser Zulassung :-) Die arme Sau welche die Kiste kauft wird wohl nicht mehr glücklich

garagenspanner am 29 Jul 2012 09:13:50

wobei :

Kaufvertrag schliessen mit der Massgabe das der Händler das Fahrzeug
zuzulassen hat. dies`als Vertragsbestandteil.
Wenn der Händler dies`ablehnt , musst Du den Laden wieder verlassen !!


Jan

quax1968 am 29 Jul 2012 11:01:33

Jan: genauso macht man das

HHolzwurm am 29 Jul 2012 11:07:54

garagenspanner hat geschrieben:wobei :

Kaufvertrag schliessen mit der Massgabe das der Händler das Fahrzeug
zuzulassen hat. dies`als Vertragsbestandteil.
Wenn der Händler dies`ablehnt , musst Du den Laden wieder verlassen !!


Jan


Leute Leute der Händler sucht nen uninformirten Kunden und keinen kleveren :roll: :roll: :roll:

quax1968 am 29 Jul 2012 11:10:31

Und falls er das in seine Anzeige reinschreibt, dass das Fahrzeug problemlos zugelassen werden kann, dann sollte man diese vorher ausdrucken.

Denn meiner Meinung nach, ist es dann ja eine zugesicherte Eigenschaft.

Gast am 29 Jul 2012 12:45:17

quax1968 hat geschrieben:Und falls er das in seine Anzeige reinschreibt, dass das Fahrzeug problemlos zugelassen werden kann, dann sollte man diese vorher ausdrucken.

Denn meiner Meinung nach, ist es dann ja eine zugesicherte Eigenschaft.


Zulassen geht sicherlich , das wird nicht das problem sein , WENN MAN GENUG KOHLE IN DER TASCHE HAT :!:
Nur für einen Schnäppchenjäger (wie das Womo als Schnäppchen angeboten wird ! ) ist es unbezahlbar .

Gast am 29 Jul 2012 12:50:42

Moin,

warum sollte das teuer sein ? verstehe ich nicht...

das wird auf ein Neuabnahme hinauslaufen, mehr nicht.

Das Fahrgestell gibt zu hauf und den Motor gibt es zig tausendfach, Licht hatt er Bremsen hat er, also wer es haben will zum TÜV und anmelden,
ich sehe da keine Schwierigkeit, da habe ich schon ganz andere Fahrzeuge zugelassen :)

Gast am 29 Jul 2012 13:05:30

Bei einer Erstzulassung müßen die Fahrzeuge die Vorschriften erfüllen die am Tage der Zulassung Gültigkeit haben, bei einer Wiederzulassung müßen Fahrzeuge nur die Vorschriften erfüllen die bei der Erstzulassung gültig waren. Die Vorschriften was die Umwelt betrift haben sich in den letzten 5 jahren so sehr verändert das ein Fahrzeug von 2007 die heutigen Vorschriften nicht mehr erfüllen kann.
Auch die Urabnahme der Fahrzeuge zur Erlangung einer ABE haben sich verändert, vor 2007 wurden viel weniger Sachen überprüft als heute.
Ein 2,5td von Fiat hat solche Schadstoffwerte die heute ein Zulassung nach den gültigen werten ausschließt, auch was die Lautstärke anbelangt sind die Werte heute niedriger als vor 5 jahren.
Bei Fahrzeugen die zugelassen sind, bzw. zugelassen waren greift der Besitzstandsschutz. Weiterhin müßen jetzt bei Neuzulassungen die viel strengeren EU Richtlinien eingehalten werden, diese waren zur Bauzeit des Fahrzeuges noch nichtmal bekannt.
Früher war es auch möglich ein Fahrzeug auf über 3,5 to aufzulasten wenn es kein ABS hat, dies ist bei Fahrzeugen mit erstzulassung nach Bj 2000 auch unmöglich geworden, obwohl es meißtens eine übergangszeit von 6 mon. gibt

akojah am 29 Jul 2012 14:07:36

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber der Umweg über England könnte funktionieren. Im Netz habe ich mal einen Bericht über neue VW T3 aus Brasilien gelesen. Die werden zunächst in England (wegen der nicht ganz so strengen Abgasrichtlinien) zugelassen. Danach ist eine Zulassung in Deutschland möglich, weil das Fahrzeug ja schon innerhalb der EU zugelassen war.

Gast am 29 Jul 2012 16:49:55

Hm... Frau Flaggschiff hat keinen Link eingestellt, Hennes verlinkt auf die Startseite von Ormocar, trotzdem wissen alle worum es geht. Also mit den bekannten Suchbegriffen habe ICH das Angebot nicht gefunden. Vielleicht kann mal jemand verlinken, um welches Schätzchen es hier geht?


Carbonunit

thoba am 29 Jul 2012 16:59:00

carbonunit hat geschrieben:Hm... Frau Flaggschiff hat keinen Link eingestellt, Hennes verlinkt auf die Startseite von Ormocar, trotzdem wissen alle worum es geht. Also mit den bekannten Suchbegriffen habe ICH das Angebot nicht gefunden. Vielleicht kann mal jemand verlinken, um welches Schätzchen es hier geht?


Carbonunit


Gleich im 3.ten Beitrag steht der Link (von kawaudi) :?

milleralaska am 29 Jul 2012 20:14:50

willy13 hat geschrieben:Bei einer Erstzulassung müßen die Fahrzeuge die Vorschriften erfüllen die am Tage der Zulassung Gültigkeit haben, bei einer Wiederzulassung müßen Fahrzeuge nur die Vorschriften erfüllen die bei der Erstzulassung gültig waren.


Stimmt nicht,denke Ich.Das Fahrzeug muss sämtliche Auflagen und Normen des Herstellungszeitraumes erfüllen.
Warum sollte das Mobil keinen Brief haben ?Weil's noch nich zugelassen war ?
Ich hab auf nem Dauercampingplatz einen Wohnwagen stehen,2002 mal als Neufahrzeug gekauft.Nie angemeldet,also kein Haltereintrag im KFZ-Brief.Er hat nix geschrieben dass das Teil keinen Brief hat.
Die Fahrzeuge haben ein ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNISS nach der die Fahrzeuge zugelassen werden.
Also,wenn ein Brief da sein sollte ist es absolut kein Problem das Teil zuzulassen.

michaelleo am 29 Jul 2012 20:26:12

Wie konnte das Auto 1100 km auf die Uhr fahren, wenn es noch nie zugelassen war?
Haben die Kinder 25.000 Runden auf dem Hof damit gedreht?

Das sollte man sich gut überlegen.

Gast am 29 Jul 2012 20:40:17

Die Fahrzeuge haben ein ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNISS nach der die Fahrzeuge zugelassen werden.
Also,wenn ein Brief da sein sollte ist es absolut kein Problem das Teil zuzulassen.
Foto Album


Die KBA Nummer steht im Brief und Bj des Fahrzeuges schreibt er nicht in die Annonce genauso wie fehlende weitere Angaben -> also wird er keinen Brief haben ..

Klären wird sich diese Sache nur wenn jemand dort anruft ,um evtl. weitere Spekulationen auszuschliessen ......

willy13 hat folgendes geschrieben::
Bei einer Erstzulassung müßen die Fahrzeuge die Vorschriften erfüllen die am Tage der Zulassung Gültigkeit haben, bei einer Wiederzulassung müßen Fahrzeuge nur die Vorschriften erfüllen die bei der Erstzulassung gültig waren.

genau so ist es :!:

Und ohne Brief und nix , muß alles zusammengetragen werden -> MotorBj . Verkehrsregistereinträge etc(obs gestohlen ist ) Fahrgestellnummern abgleich etc....

Woher ich das weiss-> Ein Arbeitskollege hat grade einiges an Geld bezahlen müssen um einen Oldtimer Traktor (geht hier in diesem Fall wohl nicht ) wieder zu zulassen , der keinen KFZ Brief besaß -> ein einziges Vollgutachten reicht da nicht :!: :!: -> Vorher muß bewiesen sein woher das Fahrzeug und seine Teile (bei unterschiedlichen Herstellern ) stammen und ob sie nicht gestohlen sind ... Diese Arbeit wird auf den Käufer warten .. denn ich nehme nicht an , das für den Preis eine fertiger Brief Vorliegt .....

Sowie ein Fahrzeugbrief vorliegt erübrigt sich unsere Diskussion .

brainless am 29 Jul 2012 20:48:55

Nein Carsten,

im Fall Deines Kollegen war der Traktor ja bereits einmal früher zugelassen worden (Bestandsschutz).
In dem hier diskutierten Fall geht es um ein -wahrscheinlich- mindestens 15 Jahre altes Fahrzeug, das noch nie zugelassen wurde.
Dieses Kfz kann heute nicht mehr erstmals zum Strassenverkehr zugelassen werden, selbst wenn alle Daten, Papiere und Eigentumsnachweise vorliegen würden,


Volker :wink:

Gast am 29 Jul 2012 20:53:26

OK Volker , das heisst es ja auch , das das Fahrzeug Euro 5 Norm erfüllen muß (ist wohl seit vorigem Jahr bei Neuzulassungen so ) ...
Dann gehts hier ohne Motortausch eh nicht ...

Gast am 29 Jul 2012 20:58:28

Weiterhin ist die ODB-Schnittstelle eine Zulassungsbedingung für Neufahrzeuge

Gast am 29 Jul 2012 21:22:12

... vielleicht könnte da " Ormocar " weiterhelfen ? die haben das Fahrzeug ja so hergestellt...

Gast am 29 Jul 2012 21:26:32

michaelleo hat geschrieben:Wie konnte das Auto 1100 km auf die Uhr fahren, wenn es noch nie zugelassen war?


... Kurzzeitkennzeichen...

ich bin mal 1982 mit Rotem Kennzeichen 4 Wochen in Dänemark im Urlaub gewesen und habe dafür sogar eine Internationale Zulassung vom Straßenverkehrsamt bekommen :D

aber wie gesagt, ist 30 Jahre her und es hat mich keiner angehalten :D

milleralaska am 31 Jul 2012 22:24:55

2 mal per Mail nach nem Brief gefragt,eine blöde Antwort bekommen: ,,Was für ne Frage".


Dann dürfte ja alles klar sein :D

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