Hallo Allerseits,
da ich nun schon zum 2. Mal zwecks Mängelbeseitigung mit unserem neuen Wohnmobil meinen Händler aufsuchen muss, und dieser ca 250 km von mir entfernt ist würde ich gerne die mir entstandenen Aufwandskosten geltend machen.
Von Seiten meines Händlers ist das kein Problem, ich solle eine entsprechende Aufstellung machen, er wird die Kosten übernehmen.
Nun die Frage an Euch, - gibt es für solche Fälle Aufwandspauschalen pro gefahrenen Kilometer oder reicht man die entsprechenden Tankquittungen ein? Im 2. Fall wäre ja nur der verbrauchte Diesel abgegolten und weiter nichts...
Hat hier vielleicht schon jemand eigene Erfahrung gemacht?
Danke u. ,
Locke

